RKI-"Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff"

Mit die­sem Dokument (inkl. Einwilligungserklärung) sol­len Menschen für die Impfung weich­ge­klopft wer­den. Es ist zu lesen: Update: Inzwischen gibt es eine neue Version unter dem genann­ten Link. Das Dokument vom 22.12. gibt es zum Nachlesen hier.

»Zu den häu­fi­gen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh­len trocke­ner Husten, Fieber (über 38 °C), Atemnot sowie ein vor­über­ge­hen­der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. Auch ein all­ge­mei­nes Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen wer­den beschrieben…

Obwohl ein mil­der Verlauf der Krankheit häu­fig ist und die mei­sten Erkrankten voll­stän­dig gene­sen, sind schwe­re Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod füh­ren kön­nen, gefürchtet.«

Immerhin wird vor der gro­ßen Lüge mitgeteilt:

»Der hier bespro­che­ne mRNA-COVID-19-Impfstoff (Comirnaty®) ist ein gen­tech­nisch her­ge­stell­ter Impfstoff, der auf einer neu­ar­ti­gen Technologie beruht…
Nach der­zei­ti­gem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpf­ten Personen vor einer Erkrankung geschützt.

Wie lan­ge die­ser Schutz anhält, ist der­zeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung ein­setzt und auch nicht bei allen geimpf­ten Personen vor­han­den ist, ist es auch trotz Impfung not­wen­dig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schüt­zen, indem Sie die AHA + A + L‑Regeln beachten.«

Siehe dazu Die Legende der Impfstoff-Wirksamkeit von über 90 Prozent.

Schwangerschaft und Stillzeit

Weitere Fehlinformationen folgen:

»Da noch nicht aus­rei­chen­de Erfahrungen vor­lie­gen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit der­zeit nur nach indi­vi­du­el­ler Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.«

Das bri­ti­sche Gesundheitsministerium stellt eine "INFORMATION FOR UK HEALTHCARE PROFESSIONALS" zur Verfügung. Darin ist u.a. zu lesen:

»Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangerschaft
Es gibt kei­ne oder nur eine begrenz­te Menge an Daten für die Verwendung des COVID-19-mRNA-Impfstoffs BNT162b2.
Studien zur Reproduktionstoxizität bei Tieren sind noch nicht abge­schlos­sen. Der COVID-19 mRNA-Impfstoff BNT162b2 wird wäh­rend der Schwangerschaft nicht empfohlen.

Bei Frauen im gebär­fä­hi­gen Alter soll­te eine Schwangerschaft vor der Impfung aus­ge­schlos­sen wer­den. Darüber hin­aus soll­ten Frauen im gebär­fä­hi­gen Alter für min­de­stens 2 Monate nach der zwei­ten Dosis eine Schwangerschaft vermeiden.

Stillen
Es ist unbe­kannt, ob der COVID-19-mRNA-Impfstoff BNT162b2 in der mensch­li­chen Milch aus­ge­schie­den wird. Ein Risiko für die Neugeborenen/Kleinkinder kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der COVID-19 mRNA-Impfstoff BNT162b2 soll­te wäh­rend des Stillens nicht ver­wen­det werden.

Fruchtbarkeit
Es ist unbe­kannt, ob der COVID-19-mRNA-Impfstoff BNT162b2 einen Einfluss auf die Fruchtbarkeit hat.«

Siehe dazu Aus dem Beipackzettel eines Impfstoffs, Nach Corona-Impfung: Schwangerschaft ver­mei­denKrankenschwester bricht vor lau­fen­der Kamera nach Corona-Impfung zusam­menZDF: Impfung ist Menschenversuch.

Auch die­se Hinweise sind befragbar:

»Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neu­ar­ti­gen Coronavirus nach­ge­wie­sen wur­de, müs­sen zunächst nicht geimpft wer­den, aber es spricht nichts gegen eine Impfung… 

Eine Erkältung oder gering erhöh­te Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.«

In der Einwilligung sol­len die zu Impfenden aber die Frage beant­wor­ten: "Besteht bei Ihnen der­zeit eine aku­te Erkrankung mit Fieber?".

Zwischen 4.000 und 40.000 Fälle akuter Gesichtslähmung?

Eingebettet in den Absatz, der nahe­legt, bei Impfungen gebe es immer irgend­wel­che Komplikationen, ist zu lesen:

»In den umfang­rei­chen kli­ni­schen Prüfungen vor der Zulassung wur­den nach Gabe des hier bespro­che­nen mRNA-Impfstoffes (Comirnaty®) 4 Fälle (zwi­schen 0,1% und 0,01%) von aku­ter Gesichtslähmung beob­ach­tet. Ob die­se im ursäch­li­chen Zusammenhang mit der Impfung ste­hen, wird wei­ter untersucht.«

Bei einer ange­streb­ten Impfquote von 50% sind das zwi­schen 4.000 und 40.000 Fälle aku­ter Gesichtslähmung, die vor einer wei­te­ren Untersuchung in Kauf genom­men werden.

Aufklärungsgespräch keine Pflicht

»In Ergänzung zu die­sem Aufklärungsmerkblatt bie­tet Ihnen Ihre Impfärztin/ Ihr Impfarzt ein Aufklärungsgespräch an.«

Folgerichtig soll unter­schrie­ben werden:

»Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genom­men und hat­te die Möglichkeit zu einem aus­führ­li­chen Gespräch mit mei­ner Impfärztin/meinem Impfarzt.«

Wer wird da ein Kreuz machen bei der Option:

»Ich ver­zich­te aus­drück­lich auf das ärzt­li­che Aufklärungsgespräch.«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Siehe auch
RKI-"Aufklärungsmerkblatt"; igno­riert "Gelbe Liste Pharmindex"
Wie das RKI sein "Aufklärungsmerkblatt" zur Impfung verändert

3 Antworten auf „RKI-"Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff"“

  1. Das ist natuer­lich sehr inter­es­sant, dass da geschrie­ben wird "(…) sind schwe­re Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod füh­ren kön­nen, gefürch­tet." Gefuerchtet, aha. Da drueckt man sich was­ser­dicht aus. Zwar sagt man in der Medizin manch­mal "gefuerch­tet", wenn man von einer bedeut­sa­men Zahl sol­cher Faelle aus­geht. Aber eigent­lich meint "gefuerch­tet" im enge­ren Sinne nur, dass es Leute gibt, die das eben fuerch­ten. Da drueckt sich das 'Aufklaerungsmerkblatt' aber diplo­ma­tisch aus. Traut man sich etwas nicht zu sagen, dass schwe­re Verlaufe haeu­fig sind? Nun, wenn man das sagen wuer­de, dann wae­re das auch – falsch. Redet man des­halb lie­ber schwam­mig von "gefuerch­tet"?

  2. Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

    Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden
    vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg,
    in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin,
    erstellt und sind urhe­ber­recht­lich geschützt.
    Sie dür­fen aus­schließ­lich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kom­mer­zi­el­le Nutzung ver­viel­fäl­tigt und wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

    Diese Dokumente wer­den lau­fend aktua­li­siert. Stand:

    Aufklärungsmerkblatt: 9.2.2023
    Anamnese- und Einwilligungsbogen: 9.2.2023
    Übersetzungen: 22.12.2022
    Leichte Sprache: 24.05.2022

    Hinweise:

    In der deut­schen Version des Aufklärungsmerkblatts ist die neu in den Fachinformationen zu Comirnaty® auf­ge­nom­me­ne Nebenwirkung „Schwindelgefühl“ in allen Altersgruppen ergänzt. Diese Information ist in den über­setz­ten Versionen noch nicht enthalten.
    Das Aufklärungsmerkblatt muss nicht mehr aus­ge­füllt und unter­schrie­ben wer­den, es genügt nun­mehr die Bestätigung der Kenntnisnahme auf dem Einwilligungsbogen.

    Stand: 09.02.2023
    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​M​a​t​e​r​i​a​l​i​e​n​/​C​O​V​I​D​-​1​9​-​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​b​o​g​e​n​-​T​a​b​.​h​tml

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