9 Antworten auf „RKI-Broschüre im besten Fall irreführend“

  1. Wer hät­te das gedacht? 

    Die RKI-Spitze ist eine kri­mi­nel­le Behörde, die dem kri­mi­nel­len Gesundheitsministerium unter­steht, das wie­der­um einer kri­mi­nel­len Bundesregierung zu Diensten ist. 

    Außer Kontrolle! Außer Kontrolle! Außer Kontrolle! Außer Kontrolle! Außer Kontrolle sind des Königs Banditen, aber außer Kontrolle ham' sie nix zu bieten!

  2. Der Artikel ist gut, hat nur einen klei­nen logi­schen Fehler. Auch in das Schaubild für die 2G-Veranstaltung müss­te eine "vio­let­te" Person ein­ge­fügt wer­den (im 3G-Schaubild wur­de sie eben­falls – ver­mut­lich absicht­lich – weg­ge­las­sen), die also ent­we­der geimpft oder gene­sen ist, aber ansteckend, nach RKI-Sprachgebrauch also infiziert.

    So viel Ehrlichkeit kann man natür­lich vom Tierarzt und sei­nen Schergen im Rahmen des Impfwahnsinns nicht ver­lan­gen. Vermutlich wäre die­ses Pamphlet dann auch gar nicht zur Veröffenlichung geeig­net gewe­sen und irgen­dow direkt im Aktenkeller ein­ga­la­gert worden.

  3. Wenn es wirk­lich so ist, dass eine geimpf­te Person 

    "von Rechts wegen sofort zur nicht­ge­impf­ten Person mutiert, wenn man coro­na­ty­pi­sche Symptome wie Fieber oder Husten auf­weist (…) Nach §2 Nr. 3 und Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung . (…) Geimpfte sind nicht ansteckend, denn wenn sie ansteckend sind, gel­ten sie als nicht geimpft" 

    wie es bei Häring heißt, dann dürf­te es doch eigent­lich 0,0 Prozent oder abso­lu­te Zahlen "Impf"versagen geben. 

    Wie kom­men die­se Zahlen zustan­de? Warum und wer wird doch als "Impf""durchbruch" gewertet?

  4. Als wenn die 2G Veranstaltung 14 Tage dau­ern wür­de, und die 2 G dau­er­haft nur unter sich ver­weil­ten. Dann wür­den sich viel­leicht gegen­sei­tig anstecken und nie­mand bekä­me es mit, das sie ja nicht gete­stet wer­den. Es ist absurd!
    Nochmal der Hinweis zu Jessica Hamed zu dem 2G Irrsinn bei alles auf den Tisch.

  5. Vom Gouverneur des Staates Texas, Greg Abbott, erin­nert an das Verbot "COVID-19-Impfstoffe vor­zu­schrei­ben oder Impfpässe zu ver­lan­gen" und unter­mau­ert dies noch­mals. "Einschließlich einer vor­he­ri­gen Genesung von COVID-19", als Grundlage für eine Ablehnung, kann "kei­ne Einrichtung in Texas eine Person, ein­schließ­lich eines Angestellten oder eines Verbrauchers, zum Erhalt eines COVID-19-Impfstoffs zwingen".

    "Der Staat Texas
    GOUVERNEUR GREG ABBOTT
    11. Oktober 2021

    Sehr geehr­ter stell­ver­tre­ten­der Minister Esparza:
    In Ausübung sei­ner Befugnisse als Gouverneur des Staates Texas hat Greg Abbott die fol­gen­de Verfügung erlassen:
    Durchführungsverordnung Nr. GA-40 über das Verbot von Impfvorschriften, vor­be­halt­lich gesetz­ge­be­ri­scher Maßnahmen.
    Die Original-Durchführungsverordnung ist die­sem Übermittlungsschreiben beigefügt.
    Hochachtungsvoll eingereicht,
    Gregory S. Davidson
    Exekutivbeamter des Gouverneurs

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
    DURCH DEN GOUVERNEUR DES STAATES TEXAS
    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
    GA 4O
    über das Verbot von Impfstoffvorschriften,
    vor­be­halt­lich legis­la­ti­ver Maßnahmen
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich, Greg Abbott, Gouverneur von Texas, am 13. März 2020 eine Katastrophenproklamation her­aus­ge­ge­ben habe, in der ich gemäß Abschnitt 418.014 des Texas Government Code beschei­nig­te, dass das neu­ar­ti­ge Coronavirus (COVID-19) für alle texa­ni­schen Bezirke eine unmit­tel­ba­re dro­hen­de Katastrophe dar­stellt; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich die COVID-19-Katastrophenerklärung für alle texa­ni­schen Bezirke in jedem dar­auf­fol­gen­den Monat bis zum heu­ti­gen Tag erneu­ert habe; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich eine Reihe von Durchführungsverordnungen erlas­sen habe, die dar­auf abzie­len, die Gesundheit und Sicherheit der Texaner zu schüt­zen, Einheitlichkeit in ganz Texas zu gewähr­lei­sten und die am wenig­sten restrik­ti­ven Mittel zur Bekämpfung der sich ent­wickeln­den Bedrohung der öffent­li­chen Gesundheit zu errei­chen; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass die COVID-19-Impfung den­je­ni­gen, die dafür in Frage kom­men, drin­gend emp­foh­len wird, aber für die Texaner immer frei­wil­lig sein muss; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich die Executive Orders GA-35, GA-38 und GA-39 erlas­sen habe, um Regierungsstellen und bestimm­ten ande­ren zu ver­bie­ten, COVID-19-Impfstoffe vor­zu­schrei­ben oder Impfpässe zu ver­lan­gen; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass die Biden-Administration in einem wei­te­ren Fall föde­ra­ler Übervorteilung nun vie­le pri­va­te Einrichtungen dazu zwingt, COVID-19-Impfstoffe vor­zu­schrei­ben, was zu Unterbrechungen bei der Belegschaft führt, die die wei­te­re Erholung von der COVID-19-Katastrophe in Texas gefähr­den; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass zahl­lo­se Texaner befürch­ten, ihren Lebensunterhalt zu ver­lie­ren, weil sie eine COVID-19-Impfung aus per­sön­li­chen Gewissensgründen, auf­grund einer reli­giö­sen Überzeugung oder aus medi­zi­ni­schen Gründen ableh­nen, ein­schließ­lich einer vor­he­ri­gen Genesung von COVID-19; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass der Gesetzgeber durch Kapitel 161 des texa­ni­schen Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes (Health and Safety Code) sowie durch ande­re Gesetze, dar­un­ter die Kapitel 38 und 51 des texa­ni­schen Bildungsgesetzes (Education Code), sei­ne vor­ran­gi­ge Rolle bei Impfungen fest­ge­legt hat und dass alle Impfgesetze und ‑vor­schrif­ten in Texas auf den vom Gesetzgeber fest­ge­leg­ten Gesetzen beru­hen; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass der Gesetzgeber dar­auf geach­tet hat, Ausnahmeregelungen vor­zu­se­hen, die es den Menschen ermög­li­chen, sich aus Gewissensgründen oder aus medi­zi­ni­schen Gründen nicht imp­fen zu las­sen; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich die­ses Thema auf die Tagesordnung der drit­ten ein­be­ru­fe­nen Sitzung der Legislative set­ze, die der­zeit statt­fin­det, so dass die Legislative die Möglichkeit hat, die­ses Thema im Rahmen der Gesetzgebung zu behan­deln; und
    IN DER ERWÄGUNG, dass ich die­se Durchführungsverordnung mit dem Inkrafttreten eines sol­chen Gesetzes auf­he­ben werde;

    DARUM ord­ne ich, Greg Abbott, Gouverneur von Texas, kraft der mir durch die Verfassung und die Gesetze des Staates Texas ver­lie­he­nen Macht und Autorität, hier­mit mit sofor­ti­ger Wirkung lan­des­weit Folgendes an:
    1. Keine Einrichtung in Texas kann eine Person, ein­schließ­lich eines Angestellten oder eines Verbrauchers, zum Erhalt eines COVID-19-Impfstoffs zwin­gen, wenn die­se Person eine sol­che Impfung aus per­sön­li­chen Gewissensgründen, auf­grund einer reli­giö­sen Überzeugung oder aus medi­zi­ni­schen Gründen, ein­schließ­lich einer vor­he­ri­gen Genesung von COVID-19, ablehnt.
    Ich set­ze hier­mit alle ein­schlä­gi­gen Gesetze in dem Umfang aus, der zur Durchsetzung die­ses Verbots erfor­der­lich ist.
    2. Der Höchstbetrag der Geldstrafe gemäß Abschnitt 418. 173 des Texas Government Code und des Notfallplans des Staates gilt für jede "Nichteinhaltung" die­ser Durchführungsverordnung. Ein Gefängnisaufenthalt ist kei­ne mög­li­che Strafe für einen Verstoß gegen die­se Durchführungsverordnung.
    3. Diese Durchführungsverordnung hat Vorrang vor allen ent­ge­gen­ste­hen­den Anordnungen, die von loka­len Behörden als Reaktion auf die COVID-19-Katastrophe erlas­sen wur­den. Gemäß
    Abschnitt 418.016(a) des Texas Government Code set­ze ich hier­mit die Abschnitte 418.1015(b) und 418.108 des Texas Government Code, Kapitel 81, Unterkapitel E des Texas Health and Safety Code und alle ande­ren ein­schlä­gi­gen Gesetze aus, soweit dies erfor­der­lich ist, um sicher­zu­stel­len, dass loka­le Beamte als Reaktion auf die COVID-19-Katastrophe kei­ne Beschränkungen auf­er­le­gen, die mit die­ser Durchführungsverordnung unver­ein­bar sind.
    Diese Durchführungsverordnung ersetzt nicht die Durchführungsverordnungen GA-13, GA-37, GA-38 oder GA-39. Diese Durchführungsverordnung bleibt in Kraft und in vol­lem Umfang gül­tig, es sei denn, sie wird vom Gouverneur abge­än­dert, ergänzt, auf­ge­ho­ben oder außer Kraft gesetzt. Diese Durchführungsverordnung kann auch durch eine Proklamation des Gouverneurs geän­dert werden.

    Gegeben unter mei­ner Hand am 11. Oktober 2021.
    GREG ABBOTT
    Gouverneur
    BESTÄTIGT VON:
    Joe A. Esparza
    Stellvertretender Staatssekretär"

    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)

  6. Sollte Herr Wiehler den Drosten Podcast ver­passt haben, so weiß er spä­te­stens seit der Bundespressekonferenz bescheid:
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​N​e​B​K​g​-​b​0​ODk
    Am 06.10.2021 Min. 29:39 bis 29:49
    Herr Wiehler sitzt direkt neben Herrn Mertens.

    https://​pro​gramm​.ard​.de/​T​V​/​r​b​b​b​r​a​n​d​e​n​b​u​r​g​/​w​i​r​-​m​-​s​s​e​n​-​r​e​d​e​n​-​/​e​i​d​_​2​8​2​0​5​1​7​2​5​480
    Herr Kubicki kon­fron­tiert Herrn Müller mit Kekulé-Studie.

    Sie han­deln also mit Vorsatz!

  7. Zur Antwort auf die aller­er­ste Frage der Broschüre :
    Das Risiko, ein zutiefst inhu­ma­nes und kor­rup­tes System wei­ter zu
    unter­stüt­zen, wei­ter zur Spaltung der Gesellschaft mit beizutragen,
    sich gleich­gül­tig zu beneh­men und aus der Vergangenheit nichts,
    aber auch gar nichts gelernt zu haben.

  8. AA typisch zu kurz gesprun­gen. Vergleiche!

    AA: "RKI-Broschüre im besten Fall irreführend" 

    (zur Erklärung für Anführungszeichen-Analphabeten: Ich set­ze das in Anführungszeichen, weil die­se Aussage nicht von mir son­dern von AA stammt. Eine Regel, die der Historiker wohl nie gelernt hat, wie man bei den Titeln vie­ler sei­ner Blöogbeiträge sieht. Aber AA nimmt vie­les nicht so genau, sie­he sein Motto – und dage­gen die Blogrealität)

    Und hier der Gegenentwurf:

    NH: "Mit einer irre­füh­ren­den Werbebroschüre für 2G befeu­ert das RKI eine schlim­me Entwicklung"

    und neu­em Zusatz 12.10.: "– mit Nachtrag zu bri­ti­schen Daten" 

    Also, wer sieht den Unterschied in die­sen Titel-Vergaben?

    AA-Forumschreiber wohl sicher eher weniger …

    Also noch­mal gaa­anz langsam

    AA: "im besten Fall irreführend"

    und bei NH, auf den sich AA bezieht: "irre­füh­ren­den" -

    ohne jede Ergebensheitsadresse an mög­li­che Geldgeber, ohne Netz und dop­pel­ten Boden, ohne juri­sti­sche Rückzugsoption.

    Wer ist das wohl der Schisser?

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