Die Wochenberichte der "Arbeitsgemeinschaft Influenza" (AGI) beim Robert-Koch-Institut beschäftigen sich mit "Aktuellem zu akuten respiratorischen Erkrankungen" (ARE). In ihrem jüngsten Bericht zur KW 49 ist zu lesen:
»Im Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Influenzaviren wurden in der 49. KW 2021 in insgesamt 74 (50 %) der 147 eingesandten Sentinelproben respiratorische Viren identifiziert, darunter 26 (18 %) Proben mit humanen saisonalen Coronaviren (hCoV) des Typs OC43 bzw. 229E, 18 (12 %) mit Respiratorischen Synzytialviren (RSV), 17 (12 %) mit Rhinoviren, neun (6 %) mit SARS-CoV‑2, sieben (5 %) mit Parainfluenzaviren (PIV) und sechs (4 %) mit humanen Metapneumoviren (hMPV). Influenzaviren wurden in der 49. KW nicht nachgewiesen…
Die Werte des Praxisindex sind in der 49. KW 2021 im Vergleich zur Vorwoche insgesamt und in allen AGI-Großregionen gesunken… Der Rückgang der ARE-Konsultationen wurde in der 49. KW 2021 in allen Altersgruppen beobachtet…
In einigen Sentinelpraxen sind die Positivenraten für die untersuchten Erreger überdurchschnittlich hoch. Sie spiegeln daher nicht zwingend die Gesamt-Positivenrate und eine Zirkulation in allen Regionen Deutschlands wider, sondern können auch Ausdruck regional deutlich erhöhter Aktivität sein.«
Schwere akute respiratorische Infektionen (SARI) in Krankenhäusern
»Im Rahmen der ICD-10-Code basierten Krankenhaussurveillance (ICOSARI) ist die Zahl schwerer akuter respiratorischer Infektionen (SARI) in der 49. KW 2021 im Vergleich zur Vorwoche insgesamt gesunken. Dabei sind die SARI-Fallzahlen in allen Altersgruppen gesunken.…
Die Zahl der SARI-Fälle ist insgesamt seit Beginn der Saison 2021/22 hoch und liegt deutlich über den Werten, die sonst üblicherweise zu dieser Jahreszeit beobachtet wurden. In den Altersgruppen 35 bis 59 sowie 60 bis 79 Jahre ist die Zahl der SARI-Fälle weiterhin sehr hoch. Seit einigen Wochen werden aus diesen Altersgruppen etwas mehr Fälle wegen einer SARI hospitalisiert als im Vorjahr und somit deutlich mehr als in den Jahren vor der COVID-19-Pandemie. In der Altersgruppe 80 Jahre und älter ist die Zahl der SARI-Fälle in den vergangenen zwei Wochen deutlich gesunken und liegt fast wieder auf Niveau der vorpandemischen Saisons.
Der Anteil an COVID-19-Erkrankungen bei SARI-Fällen ist seit der 41. KW 2021 kontinuierlich angestiegen, hat sich aber in den letzten zwei Wochen etwas stabilisiert. In der 49. KW 2021 wurden bei insgesamt 59 % (Vorwoche 57 %) aller neu im Krankenhaus aufgenommenen SARI-Fälle (Hauptdiagnose Influenza, Pneumonie oder sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege) eine COVID-19-Diagnose vergeben. Davon waren insbesondere die Altersgruppen 35 bis 59 Jahre und 60 bis 79 Jahre betroffen, hier wurde bei 79 % bzw. 72 % der SARI-Fälle eine COVID-19-Erkrankung diagnostiziert…«
Zusammengefaßt: Die Zahl der COVID-19-Erkrankungen, die in den ärztlichen Praxen anfallen, ist nach wie vor sehr klein. Die der schweren akuten respiratorischen Infektionen in den Krankenhäusern sinkt, wobei der Anteil von COVID-19-Diagnosen etwa 60 Prozent ausmacht. Diese Diagnose stellt allerdings nicht die Hauptdiagnose dar.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die – fraglos erforderlichen – zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert. Allein im von der 2‑G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 62 vom 10.12.2021) dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf. Letzteres erscheine jedenfalls regelmäßig durch eine kürzere Verweildauer der Kunden, eine geringere Kundendichte, eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face), geringere körperliche Aktivitäten und eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten gekennzeichnet. Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus – eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt – das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner ControlCOVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor. Die Corona-VO hingegen ordne die 2‑G-Regelung bereits ab der Warnstufe 1 an, die durch ein mildes Infektionsgeschehen gekennzeichnet sei. Selbst bei der derzeit geltenden Warnstufe 2 erachte der Verordnungsgeber das Infektionsgeschehen als beherrschbar. Zur Reduzierung eines solchen Infektionsgeschehens leiste die 2‑G-Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung durch § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO nur einen sehr geringen Beitrag. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein für das Infektionsgeschehen irrelevantes Niveau reduziert werden. Demgegenüber stünden durchaus erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. In dieser Relation – beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe – erweise sich die 2‑G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen. Eine andere Bewertung gebiete – bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands – auch die neue Omikron-Variante nicht.
Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2‑G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar.
Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Corona-Verordnungen getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen und des aktuellen Infektionsgeschehens auch im Land Niedersachsen sei die 2‑G-Regelung im Einzelhandel kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen. Dies folge auch nicht aus der maßgeblich politischen Festlegung in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021.
Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
was bedeutet: "stellt nicht die Hauptdiagnose dar", wenn 60 prozent mehr als die hälfte ist?
Sie sind wegen eines Infarktes oder einer schweren Fraktur im Krankenhaus. In die SARI- Auflistung gelangen sie durch eine positive Testung.
Das machen die Krankenhäuser ja auch gern wegen des finanziellen Anreizes. Der Staat zahlt seit kurzem, wegen des höheren Aufwands einen Covid-Patienten zu versorgen, einen Zuschuss für jeden positiven Fall. Dieser muss aber mindestens zwei Tage auf Station liegen, womit ist dann wieder egal…
Neues zum "Russisch-Roulette" mit ausführlichen VAERS-Auswertungen und Brief an die Aufsichtsbehörden: https://t.me/robinmg/12796
Hier das Pendant dazu der Schweiz:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/saisonale-grippe—lagebericht-schweiz.html
Die Werte werden kumuliert seit Beginn der Saison dargestellt, nicht einzeln der Wo 49/21.
Inzwischen haben wir hier eine pandemische Angsterkrankung.
Wer die jemals therapiert?
Boostern hilft jedenfalls nicht
diese Angsterkrankung ist untherapierbar. Ich bin jedesmal aufs Neue erschrocken, wenn intelligente Menschen aus meinem Bekannten-/Freundes- und leider auch Familienkreis die Regierungspropaganda Wort für Wort herbeten und für sachliche und logische Argumente überhaupt nicht mehr zugänglich sind.
Ich glaube schlichtweg nicht, dass die Influenza einfach so verschwunden ist. Das stinkt doch zum Himmel.
https://fragdenstaat.de/anfrage/grund-fur-verschwinden-der-influenza-zahlen-in-wochenberichten-der-ag-influenza/
"In der 49. KW 2021 wurden bei insgesamt 59 % (Vorwoche 57 %) aller neu im Krankenhaus aufgenommenen SARI-Fälle (Hauptdiagnose Influenza, Pneumonie oder sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege) eine COVID-19-Diagnose vergeben."…
das bedeutet doch eigentlich Covid-19-Diagnose trotz Hauptdiagnose Influenza und Pneumonie…??
Besonders interessant in diesen AGI-Berichten finde ich die SARI-Grafik (Abb 6).
Sie zeigt die normale (schwache) Grippewelle 2018/19, dann die Grippewelle 2019/20, wo schon die erste Welle der "Pandemie" mit drin ist. Ist aber praktisch kein Unterschied zu sehen, außer daß die Erkrankungen bei Kleinkindern ganz plötzlich auf praktisch Null fallen (entweder weil die Kinder wegen Kindergarten-/-krippenschließung) einfach nicht mehr krank wurden, oder aber aus Angst nicht mehr zum Arzt gingen).
Dann die Welle 2020/21, auch die sieht von ihrem Ausmaß nicht viel anders aus als die vorherigen, ein bißchen höher und ein bißchen länger andauernd, aber nichts im Vergleich zu der von 2017/18, die hier leider nicht dargestellt ist (2017/18 findet man in früheren Berichten, allerdings mit einer leicht anderen Altersgruppeneinteilung).
Bekanntlich ist ja die Grippewelle 2020/21 (genau gesagt die Influenza) ausgefallen, ich sage, und das unterstützt diese Grafik, sie wurde einfach durch Corona ersetzt. Die Grafik unterscheidet nicht nach Virus, sondern zeigt einfach nur die schweren Atemwegs-Fälle.
Was tatsächlich ungewöhnlich bei der 2020/21er Welle ist, daß kleine Kinder im Gegensatz zu sonst praktisch keine Rolle spielen, dafür aber eine außergewöhnlicher Peak für Kleinkinder im September (zu früh für die Grippesaison) dieses Jahres losgeht und mittlerweile wieder deutlich abgesunken ist (bekanntlich die RSV-Pandemie nachgeholter Infektionen, die vorher maßnahmenbedingt nicht stattfinden konnten und jetzt schwerer ausfielen).
Kurz gesagt: ich sehe da keine Pandemie.
In der 49. KW 2021 wurden bei insgesamt 59 % (Vorwoche 57 %) aller neu im Krankenhaus aufgenommenen SARI-Fälle (Hauptdiagnose Influenza, Pneumonie oder sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege) eine COVID-19-Diagnose vergeben.
Bedeutet der Satz wirklich, dass 59% der Fälle hauptsächlich eine Influenza, also eine Infektion mit Orthomyxoviridae Viren hatte, aber wegen eines positiven Tests auf Corona in der Statistik als Corona Patienten auftauchen???
Kann das jemand sicher beantworten?
Hat Dr. Wodarg schon vor langer Zeit gesagt: Man kann Flöhe und Läuse haben.
Mich würde es nicht wundern, wenn die Mehrzahl derer die "mit oder wegen" im Krankenhaus liegen, "auch" haben.
Der Satz ist nur etwas missverständlich formuliert. Natürlich ist die Hauptdiagnose in knapp 60% der Fälle Covid. Die Hauptdiagnose lautet "Influenza, Pneumonie *oder* sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege", im Fall von Covid also eine sonstige akute Infektion.
Im Bericht der „Arbeitsgruppe Influenza“ hat SARS-CoV‑2 im bunten Strauß der winterlichen Erkältungsviren also nur einen Anteil von 6%.
Im Krankenhaus liegt der Anteil von COVID-19 an allen SARI Fällen dagegen bei 59%.
Das hat aber sicher gar nichts damit zu tun, dass die Patienten im Krankenhaus routinemäßig und regelmäßig nur auf ein ganz bestimmtes Virus getestet werden.
Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, dass die echte Grippe (Influenza) dieses Jahr schon wieder ausfällt, zumal sie in Schweden zurück ist.
Die Wochenberichte der AG Influenza sind seit zwei Jahren der beste Beweis dafür, dass die positiven Testergebnisse schlicht nicht mit dem realen Krankheitsgeschehen zusammenhängen. Ich lade sie mir regelmäßig herunter und zeige sie interessierten Leuten. Hartgesottene Coronoiker verstehen aber gar nicht, was die Grafiken da aussagen sollen.