Rodelverbot in Holzminden. Bis zu 25.000 € Strafe

»Als erster Landkreis in Niedersachsen hat Holzminden das Betreten meh­re­rer Rodelwiesen ver­bo­ten. Von heu­te bis vor­erst näch­sten Mittwoch wur­den per Allgemeinverfügung meh­re­re Rodelhänge im Weserbergland gesperrt. Darunter sind Bereiche des Höhenzuges Hochsolling, des Hils, des Iths sowie ein Stück des Köterberges. Wer sich nicht dar­an hält, dem kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro dro­hen, wie es in der Allgemeinverfügung heißt.

Bereitschaftspolizei und zusätz­li­che Ordnungskräfte kontrollieren
Es gehe dar­um, grö­ße­re Menschenansammlungen zu ver­mei­den, begrün­de­te Landkreissprecher Peter Drews die Maßnahme. Man wol­le nicht den Menschen ver­bie­ten, Schnee und die Natur zu genie­ßen, sag­te er NDR 1 Niedersachsen. Um die Verbote durch­zu­set­zen, mobi­li­siert der Landkreis Mitarbeiter der Ordnungsämter – auch von den Gemeinden, in denen gar kei­ne Rodelhänge gesperrt sind. Die Polizei Holzminden setzt zudem zusätz­lich Bereitschaftspolizisten aus Göttingen ein.

Appell im Harz: "Bleiben Sie zu Hause"
Auch ande­re Wintersportregionen haben Vorkehrungen getrof­fen, um Tagesausflügler abzuhalten.

Im Harz hat der Landkreis Goslar den Verleih von Wintersportgeräten an Wochenenden ver­bo­ten. Zudem sol­len auch hier deut­lich mehr Polizisten und Ordnungskräfte ein­ge­setzt wer­den. Wenn die Parkplätze im Harz voll sind, sol­len auch Straßen gesperrt wer­den – etwa die Bundesstraße 4 von Bad Harzburg nach Torfhaus. "Unser ober­ster Appell ist wei­ter: Bleiben Sie zu Hause", sag­te Kreissprecher Maximilian Strache. Sperrungen von Flächen im Wald oder Rodelhängen hat der Landkreis dage­gen aus­ge­schlos­sen. Diese sei­en im weit­läu­fi­gen Harz weder mach­bar noch ver­hält­nis­mä­ßig, sag­te Landrat Thomas Brych (SPD) bereits am Donnerstag.

Lage im Deister unter Beobachtung
Auch im Deister ist der­zeit kein Rodelverbot geplant. "Wir beob­ach­ten die Situation aber wei­ter", sag­te eine Sprecherin der Region Hannover…«

Zu lesen bei ndr​.de. Müssen die Ausgaben für die leer­ste­hen­den Impfzentren her­ein­ge­holt werden?

Weitere Meldungen dort:

https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​h​a​n​n​o​v​e​r​_​w​e​s​e​r​-​l​e​i​n​e​g​e​b​i​e​t​/​Z​u​-​v​i​e​l​e​-​A​u​s​f​l​u​e​g​l​e​r​-​E​r​s​t​e​r​-​L​a​n​d​k​r​e​i​s​-​e​r​l​a​e​s​s​t​-​R​o​d​e​l​v​e​r​b​o​t​,​s​c​h​n​e​e​3​2​1​6​.​h​tml

17 Antworten auf „Rodelverbot in Holzminden. Bis zu 25.000 € Strafe“

  1. Bei der Bild auf Youtube gibt es aktu­ell auch wie­der eine Perle: Auf dem Thumbnail zu einem Video über »über­füll­te« Krematorien ist zu lesen »Pro Monat 750 Tonnen Verstorbene«.
    Immer wenn man denkt, zum Thema Framing der Medien sei alles gesagt, fällt Redakteur*innen noch etwas bes­se­res ein.
    Was ist wohl die näch­ste Maßeinheit, in der die Toten gemes­sen wer­den, oder sind die Grenzen der Fantasie lang­sam erreicht?

  2. "Bleiben Sie zu Hause" als ich die­sen Appell zum ersten mal gehört habe war mir klar, hier geht es um eines garan­tiert nicht: Gesundheit.

  3. Der Krieg per Straßensperren scheint eröffnet:
    Wenn es dar­um geht, Menschen den Spaß im Schnee zu ver­der­ben, dann erfol­gen sie von der Polizei; wenn es dar­um geht, sei­nen Unmut gegen die Corona-Politik aus­zu­drücken, erfol­gen KFZ- Blockaden durch Demonstranten.
    Leider wer­den nur die Letzteren bestraft wie Schwerverbrechen!

  4. Mir ist schlei­er­haft, war­um anschei­nend so vie­le Polizisten die­sen Wahnsinn mittragen.
    Kann mir doch kei­ner ein­re­den, dass die in ihrer Freizeit nur noch allei­ne Zuhause her­um­sit­zen wollen.

    1. Wahrscheinlich die übli­che Antwort: Ich habe doch nur Befehle aus­ge­führt. Je mehr man Verantwortung ver­tei­len kann, desto bes­ser funk­tio­niert dies.

  5. Und da die hohen Strafen abschrecken, dürf­te es auch nie­mand wirk­lich wagen. Und daher auch kein Grund zu einer Klage über den Verwaltungsgerichtsweg. Clever aus­ge­dacht, dass die Verhältnismäßigkeit nicht so ohne wei­te­res über­prüft wer­den kann.
    Hat sich denn jemals jemand mit dem spe­zi­el­len SARS-CoV‑2 beim Rodeln oder bei einem Spaziergang im Schnee angesteckt?

    1. Das Problem mit den Klagen sind die Kürze der Verordnungen. Man muss gegen jede Verordnung vor­ge­hen, was in der Kürze unmög­lich ist. Somit wird prak­tisch der Rechtsstaat ausgehebelt.

  6. Die sind echt nicht mehr ganz gar im Schädel…!
    Sollen die erst ein­mal bele­gen dass es ein erhöh­tes Infektionsrisiko besteht, wenn man auf den Wiesen ent­spre­chend rodelt…

    Geht nicht? Na dann wün­sche ich den Verantwortlichen viel Spaß vor Gericht, wenn die ersten Leute klagen…

    1. In einer Diktatur muss die Regierung über­haupt nichts bele­gen. Sie macht, was sie will.

      Auch der ein­zi­ge offi­zi­el­le Rodelhang im Pfälzerwald wur­de von der Gemeinde gesperrt, aller­dings auf eine recht­lich dilet­tan­ti­sche und voll­kom­men unge­nü­gen­de Art und Weise. Über die Höhe des mög­li­chen Bußgelds hat man sich auch nicht aus­ge­las­sen. Stattdessen hat man ein­fach die Straße im Ort gleich mit gesperrt.

  7. Hier sind anschei­nend kei­ne Gastronomen betrof­fen, oder?
    Für die ande­ren gesperr­ten Gebiete könn­te es aber zutreffen:
    "(…) Nach der stän­di­gen Rechtsprechung des Gerichtshofs in Luxemburg muss eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, wie sie z.B. ein Hotelier oder ein Gastwirt aber auch der Betreiber eines Skigebietes in Anspruch neh­men kann, nicht nur zwin­gend erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig, son­dern auch syste­ma­tisch und kohä­rent sein. Die Beschränkung müss­te sich also logisch und wider­spruchs­frei in ein Gesamtsystem ein­fü­gen und dürf­te kein Stückwerk sein. (…)"

    Der Anwalt Rolf Karpenstein führt in die­sem Interview aus, wes­halb EU-Recht natio­na­les Recht bricht, die von unse­rer Regierung getrof­fe­nen "Corona"-Maßnahmen also auf EU-Ebene Bestand haben müss­ten, wenn sie gel­ten sollten:

    https://​www​.nord​ku​rier​.de/​p​o​l​i​t​i​k​-​u​n​d​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​k​o​e​n​n​t​e​-​e​u​-​r​e​c​h​t​-​d​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​s​p​r​e​n​g​e​n​-​0​6​4​1​9​7​1​2​0​1​.​h​tml

  8. 08.01.21: Kneipe öff­nen in Schweiz bil­li­ger als Rodeln in Holzminden
    "Ziviler Ungehorsam oder Widerhandlung aus Verzweiflung? Schweizer Gewerbler und Wirte wol­len ab Montag ihre Lokale und Geschäfte öff­nen. Die Aktion ist umstrit­ten, und es dro­hen emp­find­li­che Strafen. Die Konsequenzen kön­nen schwer­wie­gend sein: Bis zu 10'000 Franken Busse dro­hen, im Extremfall sogar fünf Jahre Haft."
    https://​www​.blue​win​.ch/​d​e​/​n​e​w​s​/​s​c​h​w​e​i​z​/​b​e​i​z​e​n​-​p​r​o​b​e​n​-​d​e​n​-​a​u​f​s​t​a​n​d​-​u​n​d​-​w​o​l​l​e​n​-​t​r​o​t​z​-​v​e​r​b​o​t​-​o​e​f​f​n​e​n​-​5​2​7​4​1​8​.​h​tml

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