Rückschlag für elektronisches Rezept

Auch wenn es nur an der Praktikabilität vor­erst schei­tert, ist das eine gute Nachricht:

»Bad Segeberg (dpa) – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich vor­erst aus der Einführung des elek­tro­ni­schen Rezepts zurück­ge­zo­gen. Grund sei, dass eine mail­ba­sier­te Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz unter­sagt sei, teil­te die KVSH am Montag mit. Damit sei der für Patienten prak­ti­ka­bel­ste Weg ver­sperrt. Digitale Lösungen, die Praxen und Patienten glei­cher­ma­ßen nut­zen, sei­en momen­tan nicht umsetzbar.

Der Nutzen des E‑Rezepts liegt nach KVSH-Angaben für Arztpraxen in der büro­kra­tie­ar­men Erstellung und für Patienten in der Einsparung von Wegen. «Beides kann momen­tan nicht erreicht wer­den», bewer­te­te die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke, die Lage. Der Landesdatenschutz habe mit­ge­teilt, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeug­te daten­lo­se Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten ein­zu­stu­fen sei­en. Es bestehe anders als beim Papierrezept bei Missbrauch ein Haftungsrisiko für die Praxen.

Beim E‑Rezept bekom­men gesetz­lich Versicherte kein rosa Zettelchen mehr, son­dern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das gewünsch­te Medikament von der Apotheke erhal­ten. Wer die dafür nöti­ge App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code aus­ge­druckt auf einem Zettel.

Das E‑Rezept soll eigent­lich kom­men­de Woche in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein star­ten. Das sieht ein Stufenmodell der halb­staat­li­chen Firma Gematik vor. An dem drei­mo­na­ti­gen Pilotverfahren in den bei­den Regionen müs­sen die Ärzte und Klinken zwar nicht teil­neh­men. Sollten die Gematik-Gesellschafter die regio­na­le Einführung aber als Erfolg wer­ten, wür­de die Nutzung von E‑Rezepten ab Dezember ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Ursprünglich soll­te das E‑Rezept schon im Januar 2022 bun­des­weit zur Pflicht wer­den.«
kran​ken​kas​sen​.de (22.8.)

6 Antworten auf „Rückschlag für elektronisches Rezept“

  1. IT`ler ver­zich­ten ger­ne für sich selbst und ihre Familien auf eRezepte und ePatientenakten. Finden die zu unsi­cher und unpraktikabel.

    Ist eher was für IT-Laien…

  2. aha, wenn regio­nal sich kei­ner beschwert wegen des Verstoßes gegen den Datenschutz ins­be­son­de­re für Gesundheitsdaten, dann darf das als erfolg gewer­tet und zur anwen­dung ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben wer­den – super demo­kra­ti­scher Vorgang. ich bin ja so stolz auf mein Land!

  3. »Bad Segeberg (dpa) – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich vor­erst aus der Einführung des elek­tro­ni­schen Rezepts zurück­ge­zo­gen. Grund sei, dass eine mail­ba­sier­te Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz unter­sagt sei, teil­te die KVSH am Montag mit"

    Schön, wie sich die Bürokratie immer wie­der selbst zu Fall bringt. Und mit genau sol­chen Methoden wer­den wir es schaf­fen, gegen den all­ge­mei­nen Irrsinn vorzugehen.
    Sie müs­sen sich so sehr in ihren Vorschriften ver­stricken, dass die Verantwortlichen selbst nicht mehr durch­blicken!!! Dann wer­den die näm­lich auch unsi­cher und alles wird ad absur­dum geführt und nicht mehr ernst genom­men. Das System ist ziem­lich dumm, wenn man es so will.

  4. Der Landesdatenschutz habe mit­ge­teilt, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeug­te daten­lo­se Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten ein­zu­stu­fen seien.

    Der Drogenbeauftragte des Landesdatenschutzes in Schleswig-Holstein ist offen­bar der­zeit auf einem Tripp.

    Sind die alle nur noch pau­sen­los durchgeknallt?

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