Running Gags als Fakten-Checks

Warum kommt beim Fakten-Check von cor​rec​tiv​.org eigent­lich immer das Ergebnis "The win­ner is Christian Drosten feat. Goethe University"? Kann es mit den poten­ten Geldgebern zu tun haben? Vermutlich ist die Erklärung noch ein­fa­cher. Für die Aufklärer gilt die eiser­ne Regel "Fakt ist, was Drosten und die Goethe-Uni" mitteilen.

Am 4.12. erschien die­se Klarstellung:

»Christian Drostens Dissertation: Ein Revisionsschein war laut Universität nicht nötig für ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf der Promotion
Im Netz kur­sie­ren irre­füh­ren­de Behauptungen zur Dissertation von Virologe Christian Drosten; ange­zwei­felt wird etwa der ord­nungs­ge­mä­ße Ablauf. In einem Blog wird dem Sprecher der Goethe-Universität Frankfurt eine „Falschaussage“ zum Vorhandensein eines Revisionsscheins unter­stellt. Dieser erklärt jedoch: Der Schein war kei­ne Voraussetzung für die Promotion.«

Der Gang der Widerlegung der Irreführer gestal­tet sich so:

»BEHAUPTUNG
Der Sprecher der Goethe-Universität habe eine „Falschaussage“ zur Dissertation des Virologen Christian Drosten ein­ge­räumt. Damit feh­le der „end­gül­ti­ge Beleg für die frist­ge­mä­ße Abgabe der Dissertation“.

BEWERTUNG
TEILWEISE FALSCH
Teilweise falsch. Der Sprecher schrieb in einer E‑Mail an einen Bürger zwar fälsch­li­cher­wei­se von einem Revisionsschein – ein sol­cher Schein ist jedoch kei­ne Voraussetzung für den Abschluss des Promotionsverfahrens.«

Der Mailwechsel kann voll­stän­dig hier ein­ge­se­hen wer­den. Im Dokument mit der ursprüng­li­chen Behauptung von Pressesprecher Kaltenborn heißt es:

»Die Aushändigung der Promotionsurkunde und damit das Recht, den Dr. med. als Titel zu füh­ren erfolg­te nach Abgabe des Revisionsscheins durch Herrn Drosten an das Dekanat, mit dem der Kandidat nach­ge­wie­sen hat, dass die Ergebnisse sei­ner Dissertation in drei Teilaufsätzen publi­ziert wor­den sind.« [so im Original, AA]

Für cor​rec​tiv​.org ist die Sache damit erle­digt. Die "Fakten-Checker" inter­es­siert nicht die Frage, war­um ein Pressesprecher nach mas­si­ven Nachfragen von Rechercheuren eine detail­lier­te Falschmeldung ver­brei­tet. Kühn ist ihre Schlußfolgerung: Weil der von Kaltenborn behaup­te­te, aber fik­ti­ve Revisionsschein gar nicht nötig gewe­sen sei, sei das Promotionsverfahren doch wohl in Ordnung.

Revisionsschein spielt keine Rolle – anderes sehr wohl

Niemand hat je behaup­tet, Drostens Dissertation sei ungül­tig, nur weil ein Revisionsschein feh­le. Dieses erfun­de­ne Detail hat ein­zig der Pressesprecher der Goethe-Universität ins Gespräch gebracht. Wenn es nun klein­laut zurück­ge­zo­gen wird, ist damit über­haupt nichts aus­ge­sagt über die schwer­wie­gen­den Vorwürfe in die­sem Verfahren. Siehe dazu u.a. Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins.

Die "Fakten-Checker" machen es nur noch schlim­mer. Nachdem sie mit­tei­len, daß es sich bei dem Bürger, dem Kaltenborn ant­wor­te­te, um Markus Kühbacher han­delt, "der sich in sei­nem Twitter-Profils selbst als Wissenschaftler bezeich­net, aber nicht näher erklärt, in wel­chem Fachgebiet", brin­gen sie dum­mer­wei­se noch die­ses eigent­lich über­flüs­si­ge Argument:

»Ein Revisionsschein ist laut der Universität eine letz­te Bescheinigung des Betreuers einer Dissertation vor der Veröffentlichung; die­ser unter­schreibt und beschei­nigt so, „dass gegen die Veröffentlichung der Dissertation in der vor­ge­leg­ten Version kei­ne Bedenken bestehen“ (PDF, Seite 14). Ein sol­cher Revisionsschein wird zum Beispiel in den „Wegweisern für die Promotion“ der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Sprach- und Kulturwissenschaften der Universität Frankfurt erwähnt. 

Wir haben Uni-Sprecher Kaltenborn zu den Behauptungen zu Christian Drostens Dissertation am Fachbereich Medizin befragt. In einer E‑Mail ant­wor­te­te er uns, nach einer Überprüfung sei erkenn­bar gewor­den, dass laut der Promotionsordnung „die Abgabe eines Revisionsscheines zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen nicht vor­ge­se­hen war“ und ein sol­cher daher nicht exi­stie­re.«

Der Pressesprecher hat auf Nachfrage und Prüfung des Sachverhalts also eine Formulierung ver­wen­det, die er offen­bar einem "Wegweiser" ande­rer Fachbereiche aus dem Jahr 2019 ent­nom­men hat. Es wur­de bereits dar­auf hin­ge­wie­sen, daß in dem Dokument, das als Drostens Dissertation aus­ge­ge­ben wird, eben­falls Formulierungen aus spä­te­ren Promotions­ordnungen als der sei­ner­zeit gül­ti­gen ver­wen­det wur­den. cor​rec​tiv​.org aber bleibt eisern bei seinem

»Fazit
Der Sprecher der Goethe-Universität Frankfurt schrieb in einer Antwort an Markus Kühbacher fälsch­li­cher­wei­se von einem Revisionsschein und kor­ri­gier­te sich spä­ter. Für den ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf des Promotionsverfahrens im Fachbereich Medizin ist ein Revisionsschein laut Universität nicht nötig. Daher habe die „Falschaussage“, anders als vom Blog Corona Transition sug­ge­riert, kei­ne Auswirkungen.«

(Sie bezie­hen sich hier auf eine Darstellung auf coro​na​-tran​si​ti​on​.org.)

4 Antworten auf „Running Gags als Fakten-Checks“

  1. "Niemand hat je behaup­tet, Drostens Dissertation sei ungül­tig, nur weil ein Revisionsschein fehle."

    Der übli­che Agitprop von cor​rec​tiv​.org. Man wider­legt in erster Linie nur die eige­nen oder auf­ge­schnapp­ten Strohmannargumente.

  2. Faktenchecker sind schon eine selt­sa­me Spezies. Ich hof­fe, jetzt erken­nen immer mehr Leute, dass sie Faktencheckern nicht trau­en dürfen.

  3. Der/die Lehrstühle von Herrn Drosten sind mei­ner Erinnerung nach von der Johanna Quandt-Universitäts-Stiftung finanziert.

    Laut Ärzteblatt hat Frau Prof. Dr. med. Sandra Ciesek von der Johanna Quandt-Universitäts-Stiftung für ihre Forschungsarbeiten am Corona-virus 250.000 Euro erhalten.

    Frau Ciesek ist zudem die Vorsitzende des Promotionsausschusses des Fachbereichs Medizin der Goethe Universität Frankfurt, der für die Dissertation von Herrn Drosten zustän­dig ist.

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​a​r​c​h​i​v​/​2​1​3​3​3​9​/​S​a​n​d​r​a​-​C​i​e​s​e​k​-​S​A​R​S​-​C​o​V​-​2​-​a​u​f​-​d​e​r​-​S​pur

    1. @MB: Über die­se Tatsachen wur­de hier bereits berich­tet. Das Letzte ist aller­dings nur halb rich­tig. Frau Ciesek hat­te das Amt nicht zu der Zeit des Promotionsverfahrens von C. Drosten.

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