Sachsen-Anhalt verschärft Versammlungsrecht

Das toppt noch Berlins Innensenator Geisel. Natürlich geht es gegen Rechtsextremisten. Ausgerechnet ein CDU-Rechtsaußen begrün­det das auf mdr​.de so:

»Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sag­te am Dienstag nach der aus­wär­ti­gen Kabinettssitzung in Halle, die prak­ti­schen Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei hät­ten gezeigt, dass das Versammlungsgesetz nach elf Jahren teil­wei­se aktua­li­siert wer­den müsse…

Die Änderung sieht vor, dass die zustän­di­ge Behörde Versammlungen oder Aufzüge von bestimm­ten Beschränkungen abhän­gig machen oder auch ver­bie­ten kann – wenn zum Beispiel die öffent­li­che Sicherheit oder Ordnung unmit­tel­bar gefähr­det sind.

Ergänzt wer­den soll zudem eine Regelung, wonach die Anmeldung einer Versammlung frü­he­stens zwei Jahre vor deren Beginn wirk­sam erfol­gen kann.«

In Zeiten, in denen noch nicht ein­mal die Damen und Herren Minister­präsidentInnen selbst, son­dern Spitzenbeamte per Videoschalte umfang­reich­ste Grundrechtseinschränkungen ver­hän­gen dür­fen und damit die Verfassung bre­chen, ver­wun­dert eine sol­che Formulierung kaum noch:

»Sachsen-Anhalts Kabinett hat am Dienstag die Änderung des Landes­versammlungsgesetztes [so im Original, AA] ein­stim­mig beschlossen.«

Daß Regierungen Gesetze beschlie­ßen, erscheint dem Sender stim­mig. Es scheint auch nicht im Gegensatz zu ste­hen zur nach­fol­gen­den Information:

»Die Gesetztesänderung [so im Original, AA] muss nun noch durch den Landtag ver­ab­schie­det werden.«

Was muß, das muß.

Stahlknecht ist übri­gens der Mann, des­sen Polizei vor einem Jahr beim Attentat von Halle ein maka­bres Bild abge­ge­ben hatte.

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