Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung bis Mitte Juli

»Dresden. Sachsens Regierung hat die Corona-Schutzverordnung ange­sichts stei­gen­der Infektionszahlen um vier Wochen bis zum Beginn der Sommerferien ver­län­gert. Die bis­he­ri­gen Basisschutzmaßnahmen wer­den damit bis ein­schließ­lich 16. Juli auf­recht­erhal­ten, wie das Sozialministerium am Dienstag mit­teil­te. Fahrgäste im öffent­li­chen Nahverkehr müs­sen min­de­stens einen medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz tra­gen. In Krankenhäusern und ande­ren medi­zi­ni­schen Einrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, in Pflegeeinrichtungen zudem eine Testpflicht. Mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen soll auch der all­ge­mein hohen Auslastung der Krankenhäuser Rechnung getra­gen wer­den, hieß es. (dpa)«
frei​e​pres​se​.de (14.6.)

Laut RKI hat Sachsen mit 239,4 die zweit­nied­rig­ste "7‑Tage-Inzidenz", nied­ri­ger ist sie nur in Thüringen. Im bis zum Anschlag "geimpf­ten" Bremen beträgt sie 517,1 (expe​ri​ence​.arc​gis​.com, Stand 16.06.2022, 03:11 Uhr).

18 Antworten auf „Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung bis Mitte Juli“

  1. uner­träg­lich ! mein Mann wur­de ein Opfer die­ser Massnahmen. Wenn ich dran den­ke , daß er die letz­ten 5 Tage sei­nes Lebens nur FFP2 Masken sah und das als Aphasiker der auf die Mimik zur Kommunikation ange­wie­sen war.……

    1. So einen Stuss, wie das Abgespritzt-Werden und das Tragen des Affenhutes im Gesicht ver­mei­det man doch, wenn man Mensch mit Aphasie ist – und ver­mei­den die Angehörigen des Menschen, der Aphasie hat.

    2. Liebe Jutta, mein auf­rich­ti­ges Mitgefühl!

      Es schmerzt zu lesen und dar­an zu den­ken, was täg­lich in Krankenhäusern und Heimen statt­fin­det und das müs­sen nun Menschen am Ende ihres Lebens erfah­ren, dass die Menschlichkeit am E n d e ist! 

      Das was Sie schrei­ben berührt mich zu tiefst, weil ich jeden Tag dar­an den­ke, wann haben end­lich das Klinikpersonal und die Mitarbeiter in den Heimen end­lich genug von die­ser stra­pa­ziö­sen Art zu leben und zu arbei­ten? Sich infor­mie­ren ist eine Holschuld und Akademiker (Ärzte) sind doch son so begie­rig nach "Neuigkeiten", was Behandlungen betrifft. Weiters sind Sie die­je­ni­gen, denen Schutzbefohlene anver­traut werden.
      Wie kann es sein, dass gera­de aus­ge­rech­net die­se Branche so völ­lig versagt?
      Ihr Beispiel, dess Ihres lie­ben Mannes zeigt mir, wie es wirk­lich um die Gesellschaft steht. Dieser Dauerzustand ist bereits Normalität! Das ist also das wah­re Ethos der Ärzteschaft!
      Habe erst letz­tens gele­sen, dass in Deutschland weder das Genfer Gelöbnis, noch der Hippokratische Eid abge­legt wer­den muss, wenn man sei­ne Zulassung erhält.
      Wir leben tat­säch­lich in der Zeit des Endes, wie es die Bibel vor­aus gesagt hat!
      Ich kann nur jedem ans Herz legen: Lesen Sie bit­te die Heilige Schrift und bit­ten Sie um wah­re Erkenntnis. Es wer­den noch viel schlim­me­re Dinge auf uns zukom­men und das der Mensch dann sich die­ser Dinge nicht erweh­ren wird und erweh­ren kann, zei­gen die Zustände in Krankenhäusern und Heimen. Wer sich nicht gegen Masken weh­ren kann und will, denen jeg­li­che Evidenz fehlt, kann nur immer wei­ter miß­braucht und in die Irre geführt werden!
      Alles Gute für Sie und Unserem Herrn Jesus Christus anbefohlen!

  2. We nennt man das noch­mal, wenn der Ausnahmezustand zum Dauerzustand wird?
    Wirklich schlimm fin­de ich, dass sie so scham­los wei­ter den alten aus­ge­lutsch­ten Käse erzählen.
    "Wegen stei­gen­der Infektionszahlen…"
    Alter…;(((

  3. „Fahrgäste im öffent­li­chen Nahverkehr müs­sen min­de­stens einen medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz tra­gen. In Krankenhäusern und ande­ren medi­zi­ni­schen Einrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, in Pflegeeinrichtungen zudem eine Testpflicht.“

    In Bayern ist es übri­gens genau umgekehrt.
    Im ÖPNV immer noch FFP2 Maske, in Krankenhäusern und Heimen reicht dage­gen eine medi­zi­ni­sche OP Maske. Logik? Fehlanzeige.

    Fällt bald die FFP2-Maskenpflicht in Bayerns Bussen und Bahnen?

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-maskenpflicht-corona-ffp2-bus-bahn-holetschek‑1.5603076

    „Alles deu­tet dar­auf hin, dass die Staatsregierung bei der dem­nächst anste­hen­den Verlängerung der Verordnung bei die­ser Linie bleibt. Denkbar wäre aller­dings, dass alter­na­tiv eine medi­zi­ni­sche statt einer FFP2-Maske getra­gen wer­den könn­te. Dies haben ande­re Länder wie Baden-Württemberg schon beschlos­sen, im Fernverkehr gestat­tet die Deutsche Bahn eben­so bei­de Varianten. "Ich will das nicht aus­schlie­ßen. Man kann über die­ses Thema reden, immer im Lichte der aktu­el­len Entwicklungen", sag­te Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Süddeutschen Zeitung. In Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Arztpraxen und der­glei­chen gilt seit Kurzem im Freistaat bereits nur noch die Pflicht zur OP-Maske.“

  4. Der rechts­be­zo­ge­ne Lacher-Kracher, bei dem einem das Lachen im Hals stecken bleibt.
    Ausschreibung des Deutschen Institutes für Menschenrechte (sic!) für ein Forschungsprjekt am sel­bi­gen Institut. Es soll in dem gen­an­ten Projekt um die Forschung zu Rechten älte­rer Menschen gehen. Älterer Menschen?, fra­ge ich. Ältere Menschen, die auf­grund der Befehle (aka "C"-Stuss-VOs) kom­plett ver­bre­che­ri­scher Politschranzen im Jahre 2021 und 2020 ein­ge­sperrt waren in den Heimen?
    https://​www​.insti​tut​-fuer​-men​schen​rech​te​.de/​d​a​s​-​i​n​s​t​i​t​u​t​/​j​o​b​s​/​s​t​e​l​l​e​n​a​u​s​s​c​h​r​e​i​b​u​n​g​-​s​t​u​d​e​n​t​i​s​c​h​e​r​-​b​e​s​c​h​a​e​f​t​i​g​ter

    Interessant ist der Zusatz in der Stellenausschreibung:
    ""… Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, die sich bspw. als Sinti*zze und Rom*nja, Schwarze Menschen, Persons of Color, queere*LSBTIQA-Personen, jüdisch, mus­li­misch und/oder Geflüchtete bezeich­nen, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, die sich bspw. als Sinti*zze und Rom*nja, Schwarze Menschen, Persons of Color, queere*LSBTIQA-Personen, jüdisch, mus­li­misch und/oder Geflüchtete bezeich­nen, begrü­ßen wir daher ausdrücklich. …"
    Da man sich nur noch als die­se und jene Person bezeich­nen muss (und die­se nicht mehr zu sein _hat_, ist hier dem geleb­ten Schwindel Tür und Tor geöffnet.

    Zynisch und mit ande­ren Worten geschrie­ben: Man kan sich auch als Rechtssachverständiger bezeich­nen und nun­mehr die Bewerbung an das Deutsche Institut für Menschenrechte sen­den. Man muss kein Rechtssachverständiger sein.

    1. @Mitarbeits-Lachnummer…: Ich neh­me an, wir sind uns trotz die­ser unsäg­li­chen Ausschreibung einig, daß es – nicht nur die­se – dis­kri­mi­nier­ten Gruppen gibt, oder?

      1. @ aa:
        Wer ist denn noch dis­kri­mi­niert? Außer die Nicht-Vergifteten. Diese dür­fen von die­sem Unrechts-Institut offen­sicht­lich dis­kri­mi­niert werden.

          1. Nein, mit­tels Anzeige wer­de ich nicht dis­kri­mi­niert. Denn Behinderte wer­den in der Anzeige genannt, dass die­se (Behinderten bezie­hungs­wei­se ein Behinderter oder eine Behinderte) bei der Stellenbesetzung berück­sich­tigt wird.

            Eine Benachteiligung in dem Bewerbungsverfahren liegt jedoch dann vor, wenn vor den Behinderten eine Trans-Person bevor­zugt wird.

            In der Realität wer­den die Bewerbungen von Behinderten nie für voll genom­men, es sei denn, die­se Behinderten heu­teln sind "Corona"-Sekten-Mitglieder und beu­gen sich auch auf Arbeit den "Corona"-Diktatur-Maßnahmen und machen die­se mit.

          2. @ aa:
            Bei Ihnen kann man eine sub­ti­le Behinderten-Aversion fest­stel­len. Sie machen das, wie Viele das machen und wäh­nen sich hier­bei offen­sicht­lich nicht angeifbar.
            Zu einem oder ab einem Zeitpunkt ist jeder Mensch angreif­bar, der sub­til vorgeht.
            Zu die­sem sub­ti­len Vorgehen gehört das Bloßstellen. Ich grei­fe Sie auch nicht an, nicht ein­mal sub­til. Sie aber redu­zie­ren die Worte in mei­nem Kommentar auf ein bestimm­tes kör­per­li­ches Merkmal. Obwohl Sie gar nicht wis­sen _können_, wel­cher kör­per­li­che Status mir zuei­gen ist.
            Die sub­ti­le Behinderten-Aversion von Ihnen ist, dass Sie (so, wie sie das schrei­ben), mir Aussagen zu Behinderten(themen), wie zu der Stellenanzeige des Menschenunrechtsinstitutes, dass eine finan­zi­ell beatme­te Instiution der Bundesregierung der BRD ist, zuschrei­ben in der Annahme, ich sei behin­dert. In ihrer Annahme, ich sei behin­dert (Rollstuhlfahrerin) redu­zie­ren Sie mich (der Sie glau­ben – und das ist von Ihrer Seite aus nichts als ein Glaube, besten­falls eine Behauptung -, ich _sei_ Rollstuhlfahrerin) auf ein SoSein als Rollstuhlfahrerin. Subtil wird hier­bei von Ihnen Behindertenfeindlichkeit gepflegt: 1) Zuschreibung eines behaup­te­ten Behindertenstatus' und 2) Reduzierung der Aussagen-Zulassung, die ernst genom­men wird, auf "Behindertenthemen" (was auch immer das sein soll: "Behindertenthemen").
            Deshalb: Darf ich jetzt mir auch her­aus­neh­men zu ver­lan­gen, dass sich Männer aus­schließ­lich zu Männer-Themen äußern und urtei­len dürfen?

            1. @Reduktionismus…: Ich ken­ne Sie nicht wirk­lich und habe ledig­lich Ihren zahl­rei­chen Kommentaren ent­nom­men, daß Sie als Person, die auf einen Rollstuhl ange­wie­sen ist, Einschränkungen und Diskriminierungen erle­ben. Sollte ich mich irren, bit­te ich dafür eben­so um Entschuldigung wie für den Eindruck, ich wol­le Sie auf eine Rolle als "Behinderte" reduzieren.

      2. Aus der Stellenanzeige:
        "… Wir stre­ben eine gleich­mä­ßi­ge Repräsentation aller gesell­schaft­li­chen Gruppen unter unse­ren Mitarbeitenden an. Bewerbungen von älte­ren Menschen, Menschen mit fami­liä­rer Migrations- oder Fluchtgeschichte, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, die sich bspw. als Sinti*zze und Rom*nja, Schwarze Menschen, Persons of Color, queere*LSBTIQA-Personen, jüdisch, mus­li­misch und/oder Geflüchtete bezeich­nen, begrü­ßen wir daher ausdrücklich. …"
        Wie wird die Auswahl der stud. Mitarbeiterin / des stud. Mitarbeiters erfolgen?

        Bio-Deutsche haben das Nachsehen. Bio-Deutsche mit Behinderung haben bei der Bewerbung auf die aus­ge­schrie­be­ne Stelle ein­mal mehr das Nachsehen.

        Wenn sich Menschen mit beson­de­ren Bewerber-Eigenschaften bewer­ben sol­len, so die Aufforderung des Unrechts-Institutes in sei­ner Stellenanzeige, muss eine Hackordnung von dem Institut auf­ge­stellt wer­den, wel­cher Benachteiligter zuerst (auf­grund sei­ner Per-se-Benachteiligung) in das Mitarbeitsverhältnis genom­men wird. Sonst kann das Unrechts-Institut will­kür­lich ent­schei­den, wer in die Arbeit genom­men wird.

        1. @Mitarbeits-Lachnummer…: Wir sind uns ja einig über den Stil der Anzeige. Da es aber um eine Stelle geht, die die "welt­wei­te Situation älte­rer Menschen und die Umsetzung ihrer Menschenrechte" beob­ach­ten soll, haben da Biodeutsche nicht soo viel zu bedeuten.

          1. Mir geht es nicht um den Stil , son­dern um den Inhalt der Anzeige.
            Was hat das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass sich um die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu küm­mern hat, mit der welt­wei­ten Sorge um die Rechte alter Menschen zu tun?
            Biodeutsche haben eine Bedeutung, es ist das Deutsche Institut für Menschenrechte.

  5. Ich hab da mal ne Frage (für einen Freund):
    *
    Nachdem auch bei den "Kritikern" schon lan­ge nie­mand mehr die Aussagekraft von "Inzidenzen" hin­ter­fragt – wer­den die posi­ti­ven Tests jetzt immer ins Verhältnis zu der Anzahl durch­ge­führ­ter Tests gesetzt? Das war ja mal nicht so. Und flie­ssen da jetzt die Antigen-Tests mit ein? Vielleicht habe ich da was verpasst.

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