Sachsen hat einen am Köpping

»Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlos­sen. Die neu­en Regeln gel­ten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden nach einer Kabinettssitzung mitteilte.

Neue Corona-Regeln in Sachsen: Maskenpflicht bei mehr als einem Hausstand im Auto

Unter ande­rem gilt dann eine Pflicht zum Tragen medi­zi­ni­scher Masken im Auto, wenn mehr als ein Hausstand mit­fährt. Das gel­te beson­ders für beruf­li­che Fahrgemeinschaften, sag­te Köpping. Auch der Fahrer müs­se dann eine Maske tra­gen – das ver­sto­ße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.«
mz​-web​.de

»Die Gesetzeslage bil­det hier die Straßenverkehrsordnung (StVO):

"(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so ver­hül­len oder ver­decken, dass er nicht mehr erkenn­bar ist. […]" (§ 23 Abs. 4 StVO)

Demnach ist zum einen das Fahren mit Maske, o. ä. ver­bo­ten. Zum ande­ren schließt das Vermummungsverbot auch Schleier mit ein, wie etwa einen Nikab oder eine Burka. Wer sich ver­hüllt bzw. ver­mummt hin­ter das Steuer setzt, sodass das Gesicht nicht mehr erkenn­bar ist, hat gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro zu erwar­ten.«
anwalt​-kg​.de

17 Antworten auf „Sachsen hat einen am Köpping“

  1. Der Irrsinn setzt mal wie­der eins drauf. Das ist kri­mi­nell! Verkehrsgefährdung im höch­sten Maße.
    Ich als Brillenträger habe in der kal­ten Lift unwei­ger­lich beschla­ge­ne Brillengläser, das wäre ein glat­ter Blindfahrer. Dieses Problem haben sicher auch ande­re. Zudem ist bei der gerin­ge­ren Sauerstoffsättigung Konzentrationsmangel vorprogrammiert.
    Die Regierung kri­mi­na­li­siert sich mit den Verordnungen zunehmend.

  2. Das ist nicht nur ver­bo­ten, son­dern auch rich­tig gefährlich.
    Denn das Sichtfeld ist bei vie­len Leuten durch die Maske so ein­ge­schränkt das man leicht einen Unfall bau­en kann, außer­dem kann die Maske bei Kopfbewegungen verrutschen.
    Ich den­ke hier will man grund­sätz­lich Fahrgemeinschaften verhindern.

  3. Artikel 31 GG: Bundesrecht (StVO) bricht Landesrecht (Corona-VO). Ansonsten: Normenhierarchie.

    Denselben Schwachsinn gibt es ja bei Demonstrationen, wo die Menschen stän­dig durch städ­ti­sche Allgemeinverfügungen oder von der Polizei auf­ge­for­dert wer­den, eine Straftat(!) zu bege­hen, indem sie gegen das bun­des- oder lan­des­ge­setz­lich gere­gel­te Vermummungsverbot ver­sto­ßen. Nach § 44 (2) Nr. 5 VwVfG ist das alles nich­tig und unwirk­sam. Interessiert aber kei­nen oder weiß kei­ner; nicht ein­mal die wider­stän­di­gen Juristen.

    Letztens kämpf­ten Haintz und Sattelmaier ja in den Gerichten um die Anwendung des § 176 (2) GVG. Hat die coro­no­iden, rechts­beu­gen­den Richter auch nicht interessiert.

    1. @DS-psektiven
      Zweck der Norm beach­ten: Sofern Mund-Nasenschutz die bio­me­tri­sche Identifikation des Autofahrers (Ausnahme: § 21a StVO) oder Versammlungsteilnehmers nach 17a VersG noch ermög­li­chen, bricht Ihr Gebäude zusam­men. Und das tut sie, den so lusti­ge Dinge wie Stirn, Haaransatz, Augenabstand, Augenbrauen, Ohrläppchen etcpp. las­sen sich ver­mes­sen. S.a. bio­me­tri­sche Passbilder § 5 PassV – Kopfbedeckung als Ausnahme, Brille .… Außer Spesen nix gewesen.

      1. @some1

        Genau, Zweck der Norm beach­ten: Der Mund-Nasenschutz ist unge­eig­net, um die Verbreitung respek­ti­ve Aufnahme respi­ra­to­ri­scher Viren signi­fi­kant zu ver­rin­gern oder gar zu ver­hin­dern. Worüber reden wir also eigentlich?

      2. @some1

        Tatsächlich? Haare über den Ohren und dem Haaransatz, evtl. die Kapuze eines ganz nor­ma­len Kapuzenpulli hoch­ge­zo­gen oder – bei die­sem Wetter gang und gäbe – eine Mütze tief im Gesicht, beim Autofahren Spiegelreflexe in der obe­ren Frontscheibe … mir fie­len da noch eini­ge Umstände ein, die im Zusammenhang mit dem Maskengebot effek­tiv ver­mum­mend wirken.
        Ich sah im Netz mal eine Beispielseite, auf der doku­men­tiert wird, was bio­me­trisch zu erfas­sen ist und was die­se Erfassung ver­hin­dert. Habe lei­der den Link nicht gespei­chert. Lässt sich aber bestimmt über ne Suchmaschine finden.

        1. @Kirsten: Ich soll­te ein­mal für ein Blitzer-Foto zah­len, das eine lang­haa­ri­ge blon­de Frau am Pkw-Steuer zeig­te. Als eher kurz­ge­scho­re­ner, eher dun­kel­haa­ri­ger, eher männ­li­cher Motorradfahrer konn­te ich das Bußgeld mit Verweis auf die­se Umstände abwen­den (das Kennzeichen stimm­te aber wenig­stens). Ich bin mir nicht sicher, ob ein Algorithmus nach Durchdigitalisierung der Ämter auch so ein­sich­tig gewe­sen wäre.

      3. Den Einwand(?) versteh ich nicht ganz. Im § 23 (4) StVO steht "erkennbar". Und diesen Tatbestand würde ich ausdrücklich nicht ausschließlich technokratisch auslegen. Es lassen sich sicher viele Beispiele aus der Prä-Corona-Zeit finden, bei denen eine gleichartige Vermummung von Autofahrern oder Demo-Teilnehmern zu einem Bußgeld oder gar einem Strafprozess führte. Das gilt insb. im Hinblick auch auf das Thema Kopftuch- bzw. Verschleierungsverbot. Zum Beispiel:

        Außerdem, fügte das VG hinzu, ermögliche nur das unverdeckte Gesicht den Behörden, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden. Bei einem verhüllten Gesicht steige die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten. Das gefährdet laut Gericht die Verkehrssicherheit, vor allem Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Der Niqab könne zudem die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend einschränken, wenn es während der Fahrt verrutsche. Es beeinträchtige außerdem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei.

        VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20. LTO

  4. Ja, wir Sachsen haben ein Spitzenpersonal ! Da kann man nur mit dem Kopf schüt­teln, aber der Herr MP macht's ja vor und da kann man ja von den Minister/ innen nichts ande­res erwar­ten. Vereint im Psychoterror, nur wei­ter so…

  5. Sonnenbrille ist pas­sé und ein Hut erst recht!
    Fahrgemeinschaften dür­fen dann nach Ankunft unmas­kiert auf Baustellen für Mindestlohn schuften! 

    "Der säch­si­sche Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar wies zwar dar­auf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt sei, mas­kiert am Steuer zu sit­zen. Man wer­de des­we­gen aber kein Bußgeld erhe­ben. Anders sei der Fall, wenn der Fahrer nun zusätz­lich zur Maske auch einen Sonnenbrille und einen Hut trage.

    Für Blitzer sei die Maske dage­gen kein Problem, sag­te Kretzschmar: "Die Blitzer, die im Freistaat Sachsen ver­wandt wer­den, kom­men mit der Augenpartie gut zurecht und wer­den im Einzelfall auch odie Identität des Fahrzeugsführers fest­stel­len kön­nen – unab­hän­gig, ob er Maske…" Freie Presse

  6. Dann kas­siert die Blitzer- Mafia auf jeden Fall; ent­we­der fürs zu schnell Fahren, oder fürs Vermummen.
    Wobei dann die Identität gar nicht nach­weis­bar und der Knollen wegen Geschwindigkeits- Überschreitung hin­fäl­lig ist.

  7. Also sind Hut und Sonnenbrille ab jetzt im Auto verboten?
    Ich dach­te, der Schwachsinn hat mal sei­nen Höhepunkt erreicht, aber es geht immer noch bis­sel mehr
    Wer hat die­se Kanaillen nur gewählt?

  8. Finden in Sachsen auch Wahlen statt in die­sem Jahr?
    Von Irrsinn kann da kei­ne Rede mehr sein, auch wenn es im Falle eini­ger Akteure zutref­fen mag. Hier passt nur noch der Satz von Christopher Hitchens. Auch wenn er sich spät poli­tisch eher ver­irrt hat, hier liegt er richtig:
    “The true essence of a dic­ta­tor­ship is in fact not its regu­la­ri­ty but its unpre­dic­ta­bi­li­ty and capri­ce; tho­se who live under it must never be able to relax, must never be quite sure if they have fol­lo­wed the rules cor­rect­ly or not.”
    Auf tele­gram kann man schon Wetten dar­über abschlie­ßen, ob, wann und wo zuerst die "Zweitmaske" ein­ge­führt wird.

  9. Das Bayrische Orakel hat sich dazu schon geäußert:

    Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ver­deckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen, die Haartracht und in aller Regel auch die Ohren noch erkennen.
    Dies dürf­te in der Regel aus­rei­chend sein, um im Zweifel die Identität von Kraftfahrzeugführern fest­stel­len zu kön­nen. Der Gesundheitsschutz geht wäh­rend der Corona-Pandemie in jedem Falle vor.
    Liegen aber belast­ba­re Indizien vor, dass die Verhüllung von Mund und Nase dar­auf abzielt, die Identitätsfeststellung zu ver­hin­dern, wird dies ent­spre­chend geahndet. 

    https://​toni​-schu​berl​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​S​p​e​i​c​h​e​r​p​l​a​t​z​/​b​a​y​e​r​n​/​p​e​r​s​o​n​e​n​/​t​o​n​i​-​s​c​h​u​b​e​r​l​.​d​e​/​S​c​h​r​i​f​t​l​i​c​h​e​_​A​n​f​r​a​g​e​n​/​S​c​h​r​i​f​t​l​i​c​h​e​_​A​n​f​r​a​g​e​n​_​2​0​2​1​/​1​8​_​0​0​0​8​8​9​1​_​V​e​r​m​u​m​m​u​n​g​s​v​e​r​b​o​t​_​u​n​d​_​M​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​.​pdf

    Belastbare Indizien = vom Mufti ange­wie­se­ne oder will­kür­li­che Interpretation der Ordnungsmacht.

  10. Das ist eine total ver­rück­te Anordnung!
    Der ADAC-Juristen beten die­sen Blödsinn nach, der in sich völ­lig wider­sprüch­lich ist:
    Müssen Gesichtsmasken auch beim Autofahren getra­gen werden?
    Gesichtsmasken sind im Privat-Pkw in Berlin und Sachsen verpflichtend.
    Sind die Gesichtszüge durch Mundschutz nicht erkenn­bar, droht Bußgeld.
    (Frage: wie sol­len denn die Gesichtszüge mit Maske erkenn­bar bleiben?)
    Für Brillenträger: Beschlagene Gläser gefähr­den Sicht und Sicherheit . (ach nee?)
    .….…
    Im Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen ist es sogar Pflicht.
    .……
    Für Berlin gilt: Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im pri­va­ten Pkw die Mitglieder des eige­nen Haushalts.
    Für Sachsen gilt: Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tra­gen, wenn Personen unter­schied­li­cher Haushalte in einem Wagen gemein­sam unter­wegs sind.

    https://​www​.adac​.de/​n​e​w​s​/​c​o​r​o​n​a​-​a​u​t​o​-​f​a​h​r​en/

  11. Ich hat­te eigent­lich erwar­tet dass die Sachsen und ins­be­son­de­re die soge­nann­ten neu­en Länder wei­ter wären, solan­ge ist es ja noch nicht her..eigentlich ist ein sehr gro­ßes Wort..

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