Minister stürzen in der Regel nicht wegen ihrer falschen Politik, sondern wegen dummer Fehler, die sie dabei machen. Nicht selten spielen Videos eine Rolle:
Hinter der Bezahlschranke ist zu lesen:
»Am 14. Oktober vergangenen Jahres stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin eine neue Impfkampagne vor: „Ich schütze mich“. In 84 Videospots werben 84 Menschen mit persönlichen Statements für die Corona-Schutzimpfungen. Kostenpunkt: knapp 800.000 Euro. Drei Monate später könnte die Kampagne für Lauterbach zu einem ernsten Problem werden – weil sich sein Haus bei den Details zu dem Projekt in immer neue Widersprüche verstrickt. Der Vorwurf, den die Opposition erhebt: Rechtswidrig schusterte das Ministerium einer befreundeten Agentur den lukrativen Auftrag zu.
Fakt ist: Im März 2020 schloss das Ministerium mit dem Agenturriesen Scholz & Friends einen Rahmenvertrag für „Information und Aufklärung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung“. Ein Ergebnis: die im Januar 2022 vorgestellte Kampagne „Impfen hilft“ – die im politischen Berlin als grandioser Fehlgriff galt und als „Sanifair-Kampagne“ verspottet wurde; tatsächlich erinnerte das Design an das Logo des Raststätten-Toilettenbetreibers. Dass sich Lauterbach für die nächste Kampagne eine andere Agentur suchen würde, lag daher nahe.
Das Problem: Der Rahmenvertrag mit Scholz & Friends lief bis Ende Oktober 2022, und bei Kosten von über 140.000 Euro hätte das Ministerium die Kampagne europaweit neu ausschreiben müssen. Entsprechend groß war die Überraschung, als Lauterbach bekannt gab, dass „Ich schütze mich“ von der Hamburger Agentur BrinkertLück Creatives entwickelt wurde…
Am Donnerstag dann äußerte sich Scholz & Friends zum ersten Mal im Detail – und wies die Darstellung des Ministeriums gegenüber WELT AM SONNTAG zurück. „Zu keinem Zeitpunkt erfolgte eine Form der Unterbeauftragung durch Scholz & Friends an eine dritte Agentur“, sagte eine Sprecherin…
Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Union,… forderte Lauterbach auf, „den Verdacht der Vetternwirtschaft“ zu zerstreuen. Seine Verschleierungstaktik scheitere kläglich.
Der Linke-Abgeordnete Pellmann sagte, sofern die Darstellung von Scholz & Friends zutreffe, werde „nicht nur das Vergaberecht mit Füßen getreten, sondern auch der Bundestag glattweg belogen“. Es dränge sich immer mehr der Eindruck auf, „dass der Ministerialapparat missbraucht werden soll, um den Verdacht der Vetternwirtschaft der SPD-Genossen unter den Tisch zu kehren“. Pellmann spielt darauf an, dass BrinkertLück die SPD bereits im Bundestagswahlkampf 2021 begleitet hatte und auch bei der Landtagswahl in Bayern unterstützen soll… Selbst der Koalitionspartner FDP rückt mittlerweile von Lauterbach ab. „So sehr ich es bedauere, aber ich halte die Erklärung des Kollegen Pellmann nicht nur für nachvollziehbar, sondern für zutreffend“, sagte Parteivize und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki dieser Zeitung…«
Richtig gemein ist, daß unter dem Artikel dieses Video gezeigt wird (hier nicht abspielbar)…
Anzusehen ist es in:
Danach:
Mal schauen, ob es so oder ähnlich passieren wird:
Max und Moritz, gar nicht träge,
Sägen heimlich mit der Säge,
Ritzeratze! voller Tücke,
In die Brücke eine Lücke. –
Als nun diese Tat vorbei,
Hört man plötzlich ein Geschrei:
He, heraus! du eitler Geck!
Kalle, Kalle, meck, meck, meck!!“ –
– Alles konnt' der Mann ertragen,
Ohne nur ein Wort zu sagen;
Aber wenn er dies erfuhr,
Ging’s ihm wider die Natur. –
Schnelle, springt er mit Gebelle
Über seines Hauses Schwelle,
Denn schon wieder ihm zum Schreck
Tönt ein lautes: „Meck, meck, meck!!“
Und schon ist er auf der Brücke,
Kracks! Die Brücke bricht in Stücke;
Wieder tönt es: „Meck, meck, meck!“
Plumps! da ist der Kalle weg!
Bilder-Quelle: wikisource.org
Der dritte Streich endet allerdings mit der Gesundung des Opfers, nachdem ihm seine Frau ein heißes Bügeleisen "auf den kalten Leib gebracht" hat…
Sägen am eigenen Stuhl kann er ja bekanntlich am besten: 'Nach einem vorzüglichen (für mich salzlosen) Politikessen im Elyséepalast mit den Themen stärkeres Europa, Energiewende, Sicherheit geht es gleich weiter mit dem französischen Gesundheitsminister Francois Braun. Frankreich braucht genau wie wir eine Krankenhausreform.' – https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1617171995019337729?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet – Was für eine kranke Scheiße alles…
Leverkusen ist überall:
https://nitter.net/pic/orig/media%2FFnFJixwXkAAVxFP.jpg
"Bei Corona ist so etwas Ähnliches dann ja tatsächlich passiert: Jeder Mensch wurde zum potenziellen Virusträger und Feind, und nur die massnahmentreuen Bürger waren im moralischen Sinne «gut» (…)" – Juli Zeh. "
https://twitter.com/jannibal_/status/1617142827556786183
Zwischen Woken und Querdenkern (21.01.2023)
https://www.nzz.ch/feuilleton/juli-zeh-und-simon-urban-ueber-ihr-buch-zwischen-welten-ld.1721219
Frage: Was wäre denn anders gewesen mit einer anderen Agentur?
Antwort: Gar nichts!
Nachdem Corona nie mehr als eine Grippe und andere Länder dies schon festgestellt haben, ist mit dem Kündigungsgrund "2G" der Willkür Tür und Tor geöffnet.
"Musicaldarstellerin ohne Corona Impfung kann gekündigt werden
13. Januar 2023"
https://www.sozialticker.com/musicaldarstellerin-corona-impfung-kann-gekuendigt-werden/
"Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Februar 2022 (AZ: 17 Ca 11178/21)."
Kalle Lalle Lügenbach übt sich darin, der neue Bimbes-Bonze zu werden. Erfolglos, da es die Fähigkeiten des Kalle überfordert.
Kalle, lass' dich mal boostern! Das Zeug muss raus!
Neulich kam mir da eine Erkenntnis:
Die "einrichtungsbezogene Nachweispflicht" ist zwar Anfang des Jahres ausgelaufen, allerdings existiert immer noch §23 im IfSG. Dort heißt es in §23a, "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten":
"Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. Die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts bleiben unberührt."
Im erwähnten §23 Absatz 3 sind jene Einrichtungen aufgeführt, auf die das zutrifft. Dort heißt es:
"(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4.
Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, 9.
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, 10.
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, 11.
Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes."
Das heißt, überall dort darf der Arbeitgeber weiterhin nach dem Impfstatus fragen und auf dieser Grundlage über ein Beschäftigungsverhältnis entscheiden. Der §23 hat offenbar auch kein Ablaufdatum und wird über den April hinaus gelten. Es wird Arbeitgeber geben, die überzeugte Vakzinisten sind und auch weiterhin keine ungeimpften Mitarbeiter in Ihren Einrichtungen haben möchten. Dieser Paragraph gibt Ihnen dazu die rechtliche Grundlage.
Auch in Zukunft könnten also ungeimpfte Menschen in diesen Einrichtungen einen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt haben. Und über diesen Umstand wurde bisher noch nirgends berichtet. Von daher finde ich, das wäre vielleicht auch mal einen Eintrag für alle wert.
https://www.youtube.com/watch?v=fQLp_3QFB1I
Einrichtungsbezogene Impfpflicht : Arbeitgeber muß Impfstatus löschen / Diskriminierungsverbot
21.01.2023
Recht auf Datenlöschung Art. 17 DSGVO – Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Zum 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen.
Wenn Euer Arbeitgeber Ungeimpfte immer noch anders als Geimpfte behandelt, könnt Ihr ihn mit dem folgenden kurzen Text auffordern, die personenbezogenen Daten in Bezug auf den Impfstatus zu löschen.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG ausgelaufen. Im Zusammenhang mit dieser Regelung haben Sie personenbezogene Daten von mir verarbeitet.
Mit der Aufhebung des § 20a IfSG ist auch der Grund für die Verarbeitung meiner in diesem Zusammenhang bei Ihnen bestehenden personenbezogenen Daten (z.B.: gültiger Nachweis nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG wurde vorgelegt (ja/nein), Impfstatus, Ablaufdatum eines Genesenennachweises bzw. ärztlichen Zeugnisses (Attest) über eine medizinische Kontraindikation etc.) weggefallen. Ich fordere Sie daher gemäß Art. 17 DSGVO auf, alle mich betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie im Zusammenhang mit der Regelung des §20a IfSG verarbeitet haben, unverzüglich,
spätestens binnen einen Monats nach Zugang dieses Schreibens
zu löschen.
Innerhalb derselben Frist senden Sie mir Bitte eine Bestätigung aus der sich ergibt, dass meine o.g. Daten bei Ihnen gelöscht wurden.
Sollten Sie meiner o.g. Aufforderung zur Löschung der Daten nicht Folge leisten, fordere ich Sie binnen o.g. Frist von einem Monat dazu auf, mir die gesetzliche Grundlage für Ihre Entscheidung mitzuteilen.
Sollten Sie innerhalb der Frist gar nicht reagieren, sehe ich mich zu weiteren rechtlichen Schritten gezwungen.
Mit freundlichen Grüßen“
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
@holger blank: Naja, fragen Sie zwei Juristen und sie bekommen drei Meinungen. Der Paragraph 23 ist weiter gefasst und bezieht sich nicht nur auf COVID-19. Ausserdem steht dort ja auch "Die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts bleiben unberührt." Wenn der Impfstatus bereits darüber entschieden hat, ob sie eine Arbeitsstelle bekommen oder verloren haben, was nützt es ihnen, wenn sie danach ein Recht darauf haben, dass diese personenbezogenen Daten danach wieder gelöscht werden müssen? Aber ich bin aber kein Jurist und schätze das möglicherweise falsch ein.
@King Nothing:
weiter heisst es in §23 Absatz 3:
"..Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind. .."
Siehe dazu hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_Impf_med_Personal.html
Der Corona-Impfzwang bzw. §20a des Infektionsschutzgesetzes (" Einrichtungsbezogene Impfpflicht" ) ist weggefallen. Es bleibt der Masern- Impfzwang nach §20 Absatz 8.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
In § 23 Absatz 3 ist von " beachtet " die Rede, der Begriff lässt Interpretationsspielraum. Ein Zwang in Bezug auf weitere Impfungen lässt sich daraus sicher nicht ableiten.
Und hier wäre es wirklich interessant zu erfahren, wie Einrichtungen in der Praxis damit umgehen.
In örtlichen Regionalblatt wurde letztes Jahr ein Foto veröffentlicht, auf dem die Azubis einer Klinik mit ihrem Influenza-Impfzertifikat in der Hand zu sehen sind.
Ganz wie ein typisches Einschulungsfoto, so mit Klassenlehrer und Schultüte.
@Info: Natürlich lässt sich daraus kein weiterer Impfzwang ableiten. Genau genommen gab es den aber auch nie. Sondern "nur" eine "Nachweispflicht". Seit Anfang des Jahres müssen Beschäftigte keine Corona "Impfung" mehr nachweisen. Und es können keine Bußgelder und Betretungsverbote mehr deswegen ausgesprochen werden.
Meiner Meinung nach gibt §23 aber Arbeitgebern weiterhin das Recht, z.B. in einem Bewerbungsgespräch nach dem Impfstatus zu fragen. Und einen ungeimpften Bewerber deswegen auch abzulehnen. Meines Wissens darf ein Arbeitgeber im Gegensatz dazu z.B. eine Frau nicht danach fragen, ob sie schwanger ist. Tut er es trotzdem, darf die Frau sogar lügen. Es soll verhindert werden, dass eine Frau wegen einer bestehenden Schwangerschaft als Bewerberin abgelehnt wird.
Ich bin aber kein Jurist und schätze §23 daher vielleicht falsch ein. Falls meine Einschätzung aber zutreffend sein sollte, fände ich das schon problematisch.
@Info: In dem von Ihnen verlinkten Dokument "Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland: Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in § 23a IfSG, Bundesgesundheitsblatt (2021)", fehlt die COVID-19 Schutzimpfung erstaunlicherweise in der Tabelle auf Seite 4 tatsächlich.
Dort werden bei den erforderlichen Impfungen maximal nur "Masern, Mumps, Röteln und Varizellen" aufgeführt. Bei den empfohlenen Impfungen "Influenza" und "Pertussis". Allerdings sind das anscheinend die Empfehlungen für 2021. Ich schätze, in Zukunft könnte die Kommission die Corona "Impfungen" durchaus noch in diesen Katalog aufnehmen. Unabhängig von den Corona "Impfungen, steht im gleichen Dokument aber auch:
"Dabei gilt grundsätzlich, dass alle Beschäfigten in medizinischen Einrichtungen gemäß STIKO-Empfehlungen altersentsprechend mit den Standardimpfungen und berufich indizierten Impfungen geimpf sein sollten [11]. Darüber hinaus ergeben sich spezifsche Impferfordernisse aus Tätigkeiten in defnierten Bereichen,
die ein erhöhtes Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko für Infektionen aufweisen. Entsprechend ist ein umfassender
Impfschutz des Personals erforderlich." (Seite 3)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ImpfungenVonPersonalInMedizin_Article_2021.pdf?__blob=publicationFile
Ein letzter Nachtrag:
In der Vorbemerkung des verlinkten Dokuments findet sich eine Erklärung für das Fehlen der COVID-19 "Impfung". Dort heißt es:
"Diese Empfehlung der KRINKO berücksichtigt COVID-19 jedoch nicht, da angesichts der erst kurzzeitigen Verfügbarkeit von Impfstofen gegen SARS-CoV‑2 für eine valide Aussage zur Bewertung des Impf- oder Serostatus noch keine ausreichende Datenbasis vorhanden ist. Des Weiteren liegen bislang wenige Erkenntnisse zur Dauer des Immunschutzes sowie zur Übertragbarkeit einer Infektion trotz Impfung vor."
Wir werden sehen, was die Zukunft in dieser Hinsicht bringen wird. Ich sehe hier weiterhin die Möglichkeit, eine Art Verpflichtung zur Covid-19 "Impfung" durch die Hintertür wieder einzuführen.
@King Nothing: .. der Personalmangel in dem Bereich "sollte" AGs davon abhalten, hoffentlich. Aber im Grunde ist die Branche durch Corona nun eine, in der die Geimpften unter sich sind. Das war ja auch Ziel dieser Impfkampagne.
Da Kalle keine Frau hat, besteht ja noch Hoffnung.
Ich dachte, Scholz & Friends regieren uns.
@Schumann
Er hat eine laengere Affaere mit einer "Dame" namens Corinna. Er erzaehlt die ganze Zeit von ihr. Sie ist die Frau, die ihm den Ruecken staerkt, ueber seinen Mundgeruch hinwegroechelt und aber den Geldregen ins Haus bringt.
Köstlich der Vergleich mit dem Max- und Moritz-Streich‼️
Prof. Karl Lauterbach
@Karl_Lauterbach
Es gab einen technischen Übertragungsfehler im BMG. Das Zitat war:
„Studien zeigen
mittlerweile sehr deutlich,
dass die Betroffenen es
häufig mit einer Immunschwäche zu tun haben,
deren Dauer wir noch nicht kennen.“
Von unheilbarer Immunschwäche kann derzeit noch keine Rede sein
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Christina Berndt
@ChristinaBerndt
·
17h
Infektionen mit #Corona sollen zu einer "nicht mehr zu heilenden Immunschwäche" führen? Dass @Karl_Lauterbach erneut so dramatisiert, und hier auch noch vorläufige Daten, zeugt von einer schwer zu heilenden Kommunikationsschwäche. Mein Kommentar via @SZ https://sz.de/1.5736919
9:48 PM · Jan 22, 2023
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Ali Utlu
@AliCologne
·
7h
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@Karl_Lauterbach
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Tim Röhn
@Tim_Roehn
·
7h
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@Karl_Lauterbach
Könnten Sie erläutern,
wie es der Ausdruck
„nicht mehr zu heilende Immunschwäche“ in das betroffene Wortlaut-Interview mit @rponline
https://pbs.twimg.com/media/FnHDyVzWQAATr4n?format=jpg&name=small
geschafft hat?
https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1617278017734119424?cxt=HHwWgMC44bry3PEsAAAA
Jessica Hamed
@jeha2019
Wie befürchtet fallen #Impfschäden wieder unter den Tisch. Warum wollen Sie sich nicht darum kümmern? Angesichts ihres systematischen Kleinreden bzw. Negieren („#nebenwirkungsfrei“) von Impfnebenwirkungen sind Sie hier besonders in der Pflicht. 1/3 #NichtGenesen
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Prof. Karl Lauterbach
@Karl_Lauterbach
·
Jan 21
Wir dürfen Menschen mit #LongCovid nicht hängen lassen. Für sie ist Pandemie noch lange nicht vorbei. Im BMG wollen wir Hotline, Infobörse und Schwerpunkt Versorgungsforschung aufbauen. Auch ME/CFS soll gezielt berücksichtigt werden, mit und ohne LongCovid https://spiegel.de/politik/lauterbach-will-lage-von-long-covid-patienten-verbessern-a-99d4462f-f7fa-4d27-b098-7a0fe15560e7
10:33 PM · Jan 22, 2023
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Jessica Hamed
@jeha2019
·
7h
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@jeha2019
2/3
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Jessica Hamed
@jeha2019
·
May 7, 2022
Eine Fehlinformation mit potentiell gravierenden Auswirkungen. Der Mensch, dem Millionen Mitbürger*innen unbedingtes Vertrauen in Sachen #Covid entgegenbrachten behauptete im August 21 – mE wider besserem Wissen – dass die Covid-#Impfung „nebenwirkungsfrei“ sei. @Karl_Lauterbach twitter.com/DrPuerner/stat…
https://pbs.twimg.com/media/FSIqJLKXMAEeRI-?format=jpg&name=small
Jessica Hamed
@jeha2019
·
7h
@NichtGenesen
#Impfschaden 3/3
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Jessica Hamed
@jeha2019
·
Jan 19
Bei der Berichterstattung zu @NichtGenesen scheint mir das Thema #Impfschäden („postvac“) leider etwas unterzugehen. Z.T. wird nur von #Longcovid berichtete oder sich beeilt, die angebliche Seltenheit gravierender Impfschäden hervorzuheben. Gleichwohl eine wichtige Aktion, 1/2 twitter.com/feliciabinger/…
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https://twitter.com/jeha2019/status/1617289391713517569
An der Waffel ne Windel:
https://nitter.net/pic/orig/media%2FFnHdXTzWIAAkjvg.jpg
da sägt er doch lieber selbst – und eines seiner Zentralorgane
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-zieht-aussage-zu-corona-mit-verweis-auf-technischen-fehler-zurueck-a-40cf25c9-d1aa-49e9-9683–509c3ccf32c4
zitiert eine verantwortliche andere Zentralorganistin
https://www.sueddeutsche.de/meinung/corona-lauterbach-immunschwaeche-unheilbar-kommentar‑1.5736919?reduced=true
Tim Röhn
@Tim_Roehn
Höre aus @BMG_Bund
, es sei wie folgt gewesen:
Erhalt Interview zur Autorisierung.
@Karl_Lauterbach
kennzeichnet im Text u.a., „nicht mehr zu heilende Immunschwäche“ müsse raus.
Sprecher @hkautz
übersieht Änderung und versendet autorisierte Fassung an RP.
@welt
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Tim Röhn
@Tim_Roehn
·
12h
Replying to @Karl_Lauterbach
Könnten Sie erläutern, wie es der Ausdruck „nicht mehr zu heilende Immunschwäche“ in das betroffene Wortlaut-Interview mit @rponline geschafft hat?
https://pbs.twimg.com/media/FnHDyVzWQAATr4n?format=jpg&name=small
8:44 AM · Jan 23, 2023
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1617443162909454338?cxt=HHwWhMDRmZb_p_IsAAAA
dazu passt wohl auch?
Argo Nerd
@argonerd
Es gab einen schwerwiegenden technischen Übertragungsfehler
bei der Ernennung von Karl Lauterbach zum Gundesgesundheitsminister.
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7:54 AM · Jan 23, 2023
https://twitter.com/argonerd/status/1617430468047310849?cxt=HHwWgsDUjZ6covIsAAAA
Gerd Antes Retweeted
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
Die Meinung eines Kollegen zur Kehrtwende von Frau @ChristinaBerndt
: Um es mit F.W. Bernstein zu sagen:
"Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche".
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Klaus Stöhr
@stohr_klaus
·
17h
@Karl_Lauterbach: schwer zu heilende Kommunikationsschwäche.
Interessante 180° Wendung von @ChristinaBerndt, die für mich eher durch selektives Nutzen von Quellen, die ins #SARSCoV2 Panikorchester passten, aufgefallen ist.
Besser spät als nie.
@sz https://sz.de/1.5736919
8:58 PM · Jan 22, 2023
https://twitter.com/stohr_klaus/status/1617265440140718080?cxt=HHwWgMDTsayW1_EsAAAA
Gr@ntlɘr
@oida_grantler
·
Jan 21
Was sagen Experten zu Lauterbachs neuester Erfindung?
@Radbruch_lab
@stohr_klaus
@ChanasitJonas
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
berliner-zeitung.de
Nach mehreren Corona-Infektionen: Lauterbach warnt vor unheilbarer Immunschwäche
Erste Ergebnisse noch laufender Studien geben dem Minister Anlass zur Sorge. Wer mehrmals an Covid-19 erkrankt, läuft offenbar Gefahr, sein Immunsystem unheilbar zu schädigen.
Gerd Antes Retweeted
Andreas Radbruch
@Radbruch_lab
Replying to
@oida_grantler
@stohr_klaus
and
@ChanasitJonas
Einfach „Evidenz-befreit“, ich fasse es nicht. Gesundheitsökonom und Virologe über das „Altern des Immunsystems“. Vielleicht sollte man zuerst mal „Altern“ definieren. Da wäre ich gerne dabei, als Spezialist für Plasmazellen und Gewebe-ständige Immunität…
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7:33 PM · Jan 22, 2023
https://twitter.com/oida_grantler/status/1616812867826728960
Gerd Antes
@gerdantes
Nicht nur Sprachlosigkeit der deutschen medinizinischen Fachgesellschaften! Zumindest genau so die methodischen Fachgesellschaften.
Studien“Ergebnisse“ vor Studienende in nicht nachvollziehbarer Weise in die Öffentlichkeit zu bringen, ist ein absolutes NoGo!!!
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Klaus Stöhr
@stohr_klaus
·
Jan 21
Herr @Karl_Lauterbachj: wieder wird vielen Menschen Angst gemacht mit Erkrankungen, die bei sehr wenigen auftreten könnten.
Die Sprachlosigkeit der deutschen medinizinischen Fachgesellschaften angesichts solcher Kommunikationen ist enttäuschend.
https://n‑tv.de/23860527
6:42 PM · Jan 22, 2023
https://twitter.com/gerdantes/status/1617231285105164288?cxt=HHwWgIC8xaHSx_EsAAAA