Schleichwerbung bitte nicht verwechseln!

https://​www​.tages​schau​.de (8.6.)

»Schleichwerbung bezeich­net laut ORF-Gesetz[1] und deut­schem Rundfunkstaatsvertrag „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absicht­lich zu Werbezwecken vor­ge­se­hen ist und man­gels Kennzeichnung die Allgemeinheit hin­sicht­lich des eigent­li­chen Zwecks die­ser Erwähnung oder Darstellung irre­füh­ren kann.“ Die dra­ma­tur­gisch nicht not­wen­di­ge Produktplatzierung wird in der Regel mit Geld- oder Sachzuwendungen abgegolten.

Schleichwerbung soll­te nicht ver­wech­selt wer­den mit in Deutschland und Österreich grund­sätz­lich erlaub­ter Produktbeistellung, also der dra­ma­tur­gisch not­wen­di­gen unent­gelt­li­chen Zurverfügungstellung von zum Beispiel benö­tig­ten Fahrzeugen…«
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6 Antworten auf „Schleichwerbung bitte nicht verwechseln!“

  1. Wenn der Hausneger das vor­trägt, kann es kei­ne Schleichwerbung sein. 

    Sonst sind sie Rassist. 

    Alles klar auf der Andrea Doria?

  2. Auf den ersten Blick dach­te ich, da steht der Tedros, die Ähnlichkeit ist faszinierend.
    Trotzdem habe ich jetzt nicht ver­stan­den, ob es sich nun um Schleichwerbung oder Product ‑Placement han­delt, viel­leicht sind die Grenzen da manch­mal fließend.

  3. Ist doch okay. Es heißt doch immer, Biontech sei der Mercedes und Moderna der Rolls Royce. Ich war­te noch auf den Toyota.

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