»Die Autorengruppe ergänzt anlässlich des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz ihre bisherigen sieben Thesenpapiere um eine zweite dringliche ad hoc-Stellungnahme…
Resümee
Das Gesetz verschreibt sich in dem dortigen § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) einem Konzept nicht-pharmazeutischer Interventionen (NPI) und favorisiert schwerpunktmäßig Kontaktbeschränkungen. Es basiert auf einem willkürlich gesetzten „Schwellenwert“ und knüpft daran einen Automatismus und eine die Länderkompetenzen begrenzende Rechtsverordnungsermächtigung. Die Schwellenwerte sind eine politische Entscheidung auf der Basis einer unsicheren und willkürlichen Setzung. Sie verfehlen die Grundlage rechtsstaatlichen Steuerungshandelns.
Die Verknüpfung der Automatik unterschiedlicher Interventionen (Eingriffe in Grundrechte) in § 28b Abs. 1 IfSG‑E mit dem einheitlichen Schwellenwert verletzt das Verhältnismäßigkeitsgebot, das eine differenzierte Begründung für jeden einzelnen Eingriff erfordert. Das Gebot der spezifischen Begründung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen ist während der Pandemiezeit durch die Rechtsprechung des BVerfG und mehrerer anderer Verfassungs- und Oberverwaltungsgerichte bestätigt worden. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung hat maßnahmenspezifisch zu erfolgen; grundrechtsspezifische Angemessenheitsanforderungen sind zu beachten. Die Voraussetzungen der gesetzlichen automatisierten Interventionen sind durch die Steuerung der Testung beeinflussbar; ebenso die Rechtsverordnungsermächtigungen. Das Gesetz schließt Differenzierung als Konzept der Pandemiebekämpfung aus…
Das Gesetz desavouiert politisch den Föderalismus ohne Not durch krisenhaft begründete Zentralisierung. Zentralisierung ist als politische Intervention weder durch Evidenz noch durch Überzeugung begründet. Die Pandemie sollte nicht der Ausgangspunkt für staatsorganisatorische Interventionen/Veränderungen sein. Der Gedanke an eine neue Notstandsverfassung im Gesundheitsbereich drängt sich auf.«
http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/thesenpapier_adhoc2_210414.pdf
Siehe u.a. Thesenpapier Nr. 7 von Prof. Schrappe & Co.
»Autorengruppe
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe Universität Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des Sachverständigenrates Gesundheit
Hedwig François-Kettner Pflegemanagerin und Beraterin, ehem. Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit, Berlin
Dr. med. Matthias Gruhl Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen und für Allgemeinmedizin Staatsrat a.D., Bremen
Prof. Dr. jur. Dieter Hart Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Bremen
Franz Knieps Jurist und Vorstand eines Krankenkassenverbands, Berlin
Dr. med. Andrea Knipp-Selke Ärztin und Wissenschaftsjournalistin
Prof. Dr. rer. pol. Philip Manow Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Prof. Dr. phil. Holger Pfaff Universität Köln, Zentrum für Versorgungsforschung, ehem. Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsfonds
Prof. Dr. med. Klaus Püschel Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin
Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske Universität Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit «
den unsinnigen Schwellenwert haben wir wohl, wie so vieles, Drosten zu verdanken (angebliche "Perkolation")
Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Parlamentsexperten verweisen auf einschlägige Gerichtsentscheide. Einschränkung von Grundrechten kann nicht nur mit Inzidenzwert begründet werden https://www.heise.de/tp/features/Bundestagsgutachten-stuetzt-Kritik-an-geplanter-Aenderung-des-Infektionsschutzgesetzes-6014990.html
Inhaltsverzeichnis
1) Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes
2) Unbehagen in Regierungsfraktionen, Kritik aus der Opposition
3) Einfluss von Bundestag und Bundesrat unklar
Was uns die Covid-19-Daten sagen – und was nicht
Warum die Datengrundlage zur Beurteilung des Pandemiegeschehens unzureichend ist und wie das Problem gelöst werden kann
Inhaltsverzeichnis
1) Was uns die Covid-19-Daten sagen – und was nicht
2) Erkrankungsbeginn
3) Zeitliche Vergleichbarkeit der Fallzahlen
4) Sieben-Tage-Inzidenz
5) Intensivstationen
6) Möglichkeiten, saubere Zahlen zu erhalten https://www.heise.de/tp/features/Was-uns-die-Covid-19-Daten-sagen-und-was-nicht-6014875.html
Das ist schön, aber wissen denn das auch die Abgeordneten? Die sind doch diejenigen, die die Entscjheidung treffen: Demokratie (also auch Rückkehr zur Demokratie) oder Diktatur/Ologarchie?
Siehe : https://www.corodok.de/die-menschen-landes/
Neue Gruppenzusammenstellung:
Prof. Dr. rer. nat. Gerd Antes, Freiburg
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Köln
Prof. Dr. med. Klaus Stöhr, Berlin
Dr. med. Andrea Knipp-Selke, Köln (Redaktion)
Info-Plattform Corona
einen solchen Austausch unter dem Header “Beiträge” ermöglicht. Diese Webseite ist bewusst nicht als Blog, sondern als Informationsseite angelegt, Kommentare bitte hier.
Wir werden uns um sofortige Reaktion bemühen.
https://corona-netzwerk.info/
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schrappe, nur eine kurze Frage: Erfahren denn die Bundestagsabgeordneten die morgen zwei Möglichkeiten haben, das Grundgesetz zu retten oder die deutsche Demokratie zu vernichten, auch von diesem Papier?
Meine Frage ist ernsthaft gemeint, denn ich habe nicht den Eindruck, dass die Meisten von denen von nichts wissen oder wissen wollen.
Siehe oben
Drosten hatte soeben eine Erleuchtung und hat zugegeben, dass die Schnelltests die Positivrate nach oben treiben:
https://twitter.com/c_drosten/status/1382603234452246531
Das mag ja sein. Der Voll… hat schon soviel abgesondert, dass es völlig egal ist, was er sagt. Einem Lügner glauben nur Einfältige und wirklich Dumme.
Dass dieses Vorselektieren mit Schnelltests zu höheren Trefferquoten bei der PCR führt, verstehen sogar Schüler der mittleren Jahrgangsstufen und eher einfach strukturierte Leute. Ab einem gewissen Grad kann das auch ein Herr Dr. Drosten nicht mehr wegdiskutieren bzw. widerlegen.
Aber leider wird das Testaufkommen bei Erreichen bestimmter Melderaten (die sog. "7‑Tage-Inzidenz") noch weiter intensiviert, so dass hier eine Art Mitkopplung entsteht und die Melderaten sich ohne tatsächliche Veränderungen im Infektionsgeschehen in der gewünschten Steigerung befinden, die man wiederum als Grundlage für weitere Einschränkungen benutzt. Damit ist man in einer Spirale bzw. einem Teufelskreis gefangen, so dass es praktisch kein Entkommen aus dem Dauerlockdown mehr geben kann bzw. durch immer absurdere Regeln und Einschränkungen ein endloser "Super-Lockdown" einsetzt. Irgendwann werden sich die Suizide auch nicht mehr wegdiskutieren lassen, da viele labile Personen, v.a. Alleinstehende ohne jeden Kontakt, schon heute am Ende sind.
Die Medien promoten nicht allein die "Notbremse", als gäbe es kein Morgen; sie schießen sich nun auch auf das sich länger ankündigende Narrativ "Russland als Aggressor" ein. Vielleicht ja nur ein Zufall, aber es fällt mir schwer, einen Zusammenhang komplett aus dem Bereich des Möglichen zu verbannen. – Inter arma enim silent leges?
Möglicherweise dient die "Notbremse" ja einfach nur der Ausschaltung der Amtsgerichte in den Bundesländern?
Und die "Ausgangssperre" ist quasi die "Verhandlungsmasse"?
Am Ende sind Alle froh, die "Ausgangssperre" wegverhandelt zu haben und stimmen dafür brav der "Notbremse" zu?
Aber die Bundesländer könnten auf die Idee kommen, ihre Unabhängigkeit sicher zu stellen, indem sie die "politische 7‑Tage-Inzidenz" auf unter 100 manipulieren (einfach weniger Schnelltests anbieten/fordern)
Der Schuss könnte also auch nach hinten losgehen.
Es bleibt spannend!
@Max M:
kommt schon mal vor, dass man sich verheddert, wenn man eigentlich "nur" seinem Kollegen Krause etwas Unrichtiges vorwerfen wollte, indem man implizit die Überlegenheit "seines" one-and-only PCR-Tests hervorhebt … .
Dass er die Zuführung neuer "Fälle" aus positiven Schnelltests in seine PCR-Arena als "zielgerichteteres testen" bezeichnet ist ziemlich dreist.
Könnte es sein, dass sein Spezi Landt ein Interesse daran hat, dass diese "Arena" noch lange erhalten bleibt und möglichst immer ausverkauft ist?
Sein anderer Spezi Wieler und dessen Chef Spahn hatten schon kurz vor Ostern (in der BPK) federnd bis bleischwer an diesem Thema herumgeeiert.
Spahn, indem er erwähnte, dass "fast niemand" das Häkchen setzt, ob es sich um eine "Bestätigung" eines Schnelltests handelt – und Wieler schiebt eine ‑zumindest- irreführende (wenn schon nicht fake) "Ergänzung" hinterher.
Vgl. auch meinen Beitrag in:
https://www.corodok.de/wieler-jeder-antigentest/
Und jetzt "liefert" DrOsten, dass sich die "Positivquote" verdoppelt habe … .
Ich gehe davon aus, dass ihm bekannt ist, welche Daten das RKI an das ECDC liefert: https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/covid-19-testing
Demnach betrug (sic!) die "Positivquote" letzte Woche mitnichten 12 sondern nur 10,2% (Kunststück: es gibt offensichtlich genügende Leute, die sich mittlerweile gegen die Willkür der Labore&Gesundheizämter wehren und sich mehrfach testen lassen. Letzte Woche gab es also zwar ca. 138000 "Positivtests" aber lediglich 117000 "Neuinfektionen").
Die Positivquote hat sich zwar in der Tat seit Anfang März verdoppelt, was, wenig erstaunlich, mit der freien Verfügbarkeit von Massenschnelltests korreliert.
Die Drostigkeit von DrEisten zeigt sich auch in diesem "Beitrag":
https://twitter.com/c_drosten/status/1382603234452246531
"Es stimmt auch nicht, dass die jetzige Inzidenzzunahme weniger Krankenhauseinweisungen zur Folge hat. Dieser Effekt wird in einigen Wochen eintreten, jetzt gibt es ihn aber noch nicht. Daher ist die Haupt-Argumentation dieses Beitrags falsch. In ein paar Monaten wird sie stimmen."
Nach seiner Logik (früher war immer von 3 Wochen die Rede, mittlerweile sind es "einige", ich nehme mal großzügig 4) hätten "wir" z.B. zwischen dem 8.3. und 4.4. (also vier Wochen nach den KW6 bis KW9 – wo die an das ECDC gemeldete "Positivquote" um die 5% herumdümpelte) Krankenhauseinweisungen (+ Intensivstationen) haben MÜSSEN, was im DIVI aber nicht ersichtlich ist, dort begann die "dritte Welle" nämlich Mitte März.
Mittlerweile glaube ich (nicht nur wegen deren notorisch jammernden Chefs) den DIVI-Daten in etwa genauso viel wie DrOsten.
Allerdings entnehme ich der DIVI einen erstaunlichen Effekt: der Peak der "ersten Welle" war dort nämlich genau am 19.4.2020.
Wir haben also noch ein paar Tage (auch wenn die Zahl in den 3 letzten Tagen ziemlich konstant bei 4680 steckengeblieben ist).
Man kann auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen und am "Akademismus" ersaufen.
Dieses Gesetz ist die Aufhebung sämtlicher Grundrechte, auch die körperliche Unversehrtheit wird künftig nicht mal mehr dem Buchstaben nach gewährleistet!
Es bleibt noch die Würde, weil die nicht aufhebbar ist. Bloß: woraus genau soll die noch mal bestehen, wenn man nicht mal mehr Herr des eigenen Körpers ist??
Einst hat ein BVerfG verboten, ein Gesetz zu erlassen, das es in Notfällen erlaubt, Menschen zu gefährden, um andere zu retten – es ging um das Luftfahrtsicherheitsgesetz. Das jetzige "IfSG" erlaubt genau dieses. Es ermöglicht den UNFREIWILLIGEN Verzicht auf körperliche Unversehrtheit. Ihr seid vogelfrei dadurch. Rechtlich jeder Behandlung ausgeliefert. Man nennt diesen Zustand der Rechtlosigkeit auch SKLAVEREI.
@some1 : Zustimmung.
Das Potential ist da. Allerdings enthielt das InSG die mögliche Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit bereits. Habe nachgekuckt im BGBL 2020.
Dort mehrfach erwähnt in §20 (Schutzimpfungen), §29+30 (Beobachtung, Zwangsuntersuchung Quarantäne), und womöglich anderer Stelle.
Ich dachte anfangs wie Sie: "Das ist neu!", ist es aber nicht.
Wenn die körperliche Unversehrtheit nun in §28b angesprochen werden sollte – das wäre neu. Und zum offenen Krieg gegen die Bevölkerung nutzbar.
@some1 : ergänzende Zustimmung.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4._BevSchG_Formulierungshilfe.pdf
§28b (9) , mit Verweis auf (6): Ermächtigung zur Missachtung der körperliche Unversehrtheit in Bezug auf alles und auch in Bezug auf künftige Schnellverordnungen des Bundes, bzw.
§32 : der Länder gleichermaßen.
Es darf auf alle eingeknüppelt werden, oder geschossen – mangels näherer Bestimmung sollte man das so lesen.
@Boris Büche
Richtig, die latente Impfpflicht, die per Verordnung scharf geschalten werden kann, "ruht" schon lange im § 20 Abs. 6 IfSG.
Hier aber wird sie in Bezug auf die im § 28b genannten anderen Ermächtigungen der Regierung UND zusätzlich pauschal in § 32 IfSG
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__32.html
blanko (!) für weitere Rechtsverordnungen scharf geschalten, was nichts anderes heißt, als dass JEDES weitere Ge- und Verbot im Rahmen von Rechtsverordnungen sich um körperliche Unversehrthheit nicht mehr zu kümmern braucht!
Eine ölige Durchleitung: ein Grundrecht, das nur durch Gesetz eingeschränkt werden darf, ein Gesetz, das völlig unbestimmt dieses Grundrecht an Regierung und JEDEN anderen Verordnungsgeber UND die von diesem beauftragte Stelle durchleitet.
Wenn man Gesetzgebungskompetenz zur Bekämpfung der FDGO nutzen kann, dann so, nur so.
Mir fallen oft Dinge in Bildern auf.
Die Stadt Hagen hat schon eine Lokal-Ausgangssperre verhängt (bereits in der 1. Instanz erfolgreich gerichtlich angegriffen).
Da sehe ich doch was: Seit WANN sind Ordnungsamts-Mitarbeiter mit Waffen erheblicher bis tödlicher Wirkung ausgestattet?!
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/ordnungsamt-hagen-so-lief-die-erste-nacht-ausgangssperre-76068448.bild.html
EDIT: Ahh, Punkt 4 : https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/aufgaben-und-rechte-was-das-ordnungsamt-darf
… seit 2017 wohl schon. in Hagen. Die Pistole könnte demnach eine Anscheinswaffe sein. Denke, manche genießen beim Einsatz den Anschein einer Hinrichtung?
Meine Meinung:
Vermeintlich charmant arbeitet die Journalistin Heinen, ähnlich H. Leber vom Tagesspiegel.
Sie versucht Herrn Püschel zur deutlichen Distanzierung von Andersdenkenden (Querdenkern) zu drängen bzw.
ihm die Veantwortung dafür "anzulasten", dass Andersdenkende seine fachlich belegbaren Aussagen zitieren.
Sie will ihm mutmaßlich Aussagen "entlocken" , dass Corona doch deutlich gefährlicher sei als die Grippe.
Hier platzt ihm fast der Kragen und widerspricht vehement, wenn auch sprachlich höchst diplomatisch!
u.a. ab ca. 11:30
Sendung am 18.04.2021
Leute
SWR1 Leute mit Prof.Dr. Klaus Püschel
Klaus Püschel ist einer der international renommiertesten Rechtsmediziner.
Sein Credo: "Wer sich mit dem Tod auseinandersetzt, statt ihn zu verdrängen, der lebt freier, intensiver und verschwendet weniger wertvolle Momente."
https://www.ardaudiothek.de/leute/swr1-leute-mit-prof-dr-klaus-pueschel/88387716
Download der Audio-Datei
https://avdlswr‑a.akamaihd.net/swr/swr1/rp/leute/20210418–1000.m.mp3