Schrappe & Co: Zentralisierte Willkür. Über den Entwurf eines 4. Bevölkerungsschutzgesetzes

»Die Autorengruppe ergänzt anläss­lich des aktu­el­len Gesetzgebungsverfahrens zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz ihre bis­he­ri­gen sie­ben Thesenpapiere um eine zwei­te dring­li­che ad hoc-Stellungnahme…

Resümee
Das Gesetz ver­schreibt sich in dem dor­ti­gen § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) einem Konzept nicht-phar­ma­zeu­ti­scher Interventionen (NPI) und favo­ri­siert schwer­punkt­mä­ßig Kontaktbeschränkungen. Es basiert auf einem will­kür­lich gesetz­ten „Schwellenwert“ und knüpft dar­an einen Automatismus und eine die Länderkompetenzen begren­zen­de Rechtsverordnungsermächtigung. Die Schwellenwerte sind eine poli­ti­sche Entscheidung auf der Basis einer unsi­che­ren und will­kür­li­chen Setzung. Sie ver­feh­len die Grundlage rechts­staat­li­chen Steuerungshandelns. 

Die Verknüpfung der Automatik unter­schied­li­cher Interventionen (Eingriffe in Grundrechte) in § 28b Abs. 1 IfSG‑E mit dem ein­heit­li­chen Schwellenwert ver­letzt das Verhältnismäßigkeitsgebot, das eine dif­fe­ren­zier­te Begründung für jeden ein­zel­nen Eingriff erfor­dert. Das Gebot der spe­zi­fi­schen Begründung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen ist wäh­rend der Pandemiezeit durch die Rechtsprechung des BVerfG und meh­re­rer ande­rer Verfassungs- und Oberverwaltungsgerichte bestä­tigt wor­den. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung hat maß­nah­men­spe­zi­fisch zu erfol­gen; grund­rechts­spe­zi­fi­sche Angemessenheitsanforderungen sind zu beach­ten. Die Voraussetzungen der gesetz­li­chen auto­ma­ti­sier­ten Interventionen sind durch die Steuerung der Testung beein­fluss­bar; eben­so die Rechtsverordnungsermächtigungen. Das Gesetz schließt Differenzierung als Konzept der Pandemiebekämpfung aus…

Das Gesetz des­avou­iert poli­tisch den Föderalismus ohne Not durch kri­sen­haft begrün­de­te Zentralisierung. Zentralisierung ist als poli­ti­sche Intervention weder durch Evidenz noch durch Überzeugung begrün­det. Die Pandemie soll­te nicht der Ausgangspunkt für staats­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Interventionen/Veränderungen sein. Der Gedanke an eine neue Notstandsverfassung im Gesundheitsbereich drängt sich auf.«
http://​www​.mat​thi​as​.schrap​pe​.com/​i​n​d​e​x​_​h​t​m​_​f​i​l​e​s​/​t​h​e​s​e​n​p​a​p​i​e​r​_​a​d​h​o​c​2​_​2​1​0​4​1​4​.​pdf

Siehe u.a. Thesenpapier Nr. 7 von Prof. Schrappe & Co.

»Autorengruppe
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe Universität Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des Sachverständigenrates Gesundheit 

Hedwig François-Kettner Pflegemanagerin und Beraterin, ehem. Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit, Berlin 

Dr. med. Matthias Gruhl Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen und für Allgemeinmedizin Staatsrat a.D., Bremen 

Prof. Dr. jur. Dieter Hart Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Bremen 

Franz Knieps Jurist und Vorstand eines Krankenkassenverbands, Berlin 

Dr. med. Andrea Knipp-Selke Ärztin und Wissenschaftsjournalistin 

Prof. Dr. rer. pol. Philip Manow Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik 

Prof. Dr. phil. Holger Pfaff Universität Köln, Zentrum für Versorgungsforschung, ehem. Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsfonds 

Prof. Dr. med. Klaus Püschel Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin 

Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske Universität Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit «

19 Antworten auf „Schrappe & Co: Zentralisierte Willkür. Über den Entwurf eines 4. Bevölkerungsschutzgesetzes“

  1. Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplan­ter Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    Parlamentsexperten ver­wei­sen auf ein­schlä­gi­ge Gerichtsentscheide. Einschränkung von Grundrechten kann nicht nur mit Inzidenzwert begrün­det wer­den https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​B​u​n​d​e​s​t​a​g​s​g​u​t​a​c​h​t​e​n​-​s​t​u​e​t​z​t​-​K​r​i​t​i​k​-​a​n​-​g​e​p​l​a​n​t​e​r​-​A​e​n​d​e​r​u​n​g​-​d​e​s​-​I​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​e​s​-​6​0​1​4​9​9​0​.​h​tml
    Inhaltsverzeichnis

    1) Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplan­ter Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    2) Unbehagen in Regierungsfraktionen, Kritik aus der Opposition
    3) Einfluss von Bundestag und Bundesrat unklar

    1. Was uns die Covid-19-Daten sagen – und was nicht
      Warum die Datengrundlage zur Beurteilung des Pandemiegeschehens unzu­rei­chend ist und wie das Problem gelöst wer­den kann

      Inhaltsverzeichnis

      1) Was uns die Covid-19-Daten sagen – und was nicht
      2) Erkrankungsbeginn
      3) Zeitliche Vergleichbarkeit der Fallzahlen
      4) Sieben-Tage-Inzidenz
      5) Intensivstationen
      6) Möglichkeiten, sau­be­re Zahlen zu erhal­ten https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​W​a​s​-​u​n​s​-​d​i​e​-​C​o​v​i​d​-​1​9​-​D​a​t​e​n​-​s​a​g​e​n​-​u​n​d​-​w​a​s​-​n​i​c​h​t​-​6​0​1​4​8​7​5​.​h​tml

  2. Neue Gruppenzusammenstellung:
    Prof. Dr. rer. nat. Gerd Antes, Freiburg
    Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Köln
    Prof. Dr. med. Klaus Stöhr, Berlin
    Dr. med. Andrea Knipp-Selke, Köln (Redaktion)

    Info-Plattform Corona

    einen sol­chen Austausch unter dem Header “Beiträge” ermög­licht. Diese Webseite ist bewusst nicht als Blog, son­dern als Informationsseite ange­legt, Kommentare bit­te hier.
    Wir wer­den uns um sofor­ti­ge Reaktion bemühen.

    https://​coro​na​-netz​werk​.info/

    1. Sehr geehr­ter Herr Prof. Dr. Schrappe, nur eine kur­ze Frage: Erfahren denn die Bundestagsabgeordneten die mor­gen zwei Möglichkeiten haben, das Grundgesetz zu ret­ten oder die deut­sche Demokratie zu ver­nich­ten, auch von die­sem Papier?
      Meine Frage ist ernst­haft gemeint, denn ich habe nicht den Eindruck, dass die Meisten von denen von nichts wis­sen oder wis­sen wollen.

    1. Das mag ja sein. Der Voll… hat schon soviel abge­son­dert, dass es völ­lig egal ist, was er sagt. Einem Lügner glau­ben nur Einfältige und wirk­lich Dumme.

    2. Dass die­ses Vorselektieren mit Schnelltests zu höhe­ren Trefferquoten bei der PCR führt, ver­ste­hen sogar Schüler der mitt­le­ren Jahrgangsstufen und eher ein­fach struk­tu­rier­te Leute. Ab einem gewis­sen Grad kann das auch ein Herr Dr. Drosten nicht mehr weg­dis­ku­tie­ren bzw. widerlegen.
      Aber lei­der wird das Testaufkommen bei Erreichen bestimm­ter Melderaten (die sog. "7‑Tage-Inzidenz") noch wei­ter inten­si­viert, so dass hier eine Art Mitkopplung ent­steht und die Melderaten sich ohne tat­säch­li­che Veränderungen im Infektionsgeschehen in der gewünsch­ten Steigerung befin­den, die man wie­der­um als Grundlage für wei­te­re Einschränkungen benutzt. Damit ist man in einer Spirale bzw. einem Teufelskreis gefan­gen, so dass es prak­tisch kein Entkommen aus dem Dauerlockdown mehr geben kann bzw. durch immer absur­de­re Regeln und Einschränkungen ein end­lo­ser "Super-Lockdown" ein­setzt. Irgendwann wer­den sich die Suizide auch nicht mehr weg­dis­ku­tie­ren las­sen, da vie­le labi­le Personen, v.a. Alleinstehende ohne jeden Kontakt, schon heu­te am Ende sind.

  3. Die Medien pro­mo­ten nicht allein die "Notbremse", als gäbe es kein Morgen; sie schie­ßen sich nun auch auf das sich län­ger ankün­di­gen­de Narrativ "Russland als Aggressor" ein. Vielleicht ja nur ein Zufall, aber es fällt mir schwer, einen Zusammenhang kom­plett aus dem Bereich des Möglichen zu ver­ban­nen. – Inter arma enim silent leges?

  4. Möglicherweise dient die "Notbremse" ja ein­fach nur der Ausschaltung der Amtsgerichte in den Bundesländern?
    Und die "Ausgangssperre" ist qua­si die "Verhandlungsmasse"?
    Am Ende sind Alle froh, die "Ausgangssperre" weg­ver­han­delt zu haben und stim­men dafür brav der "Notbremse" zu?

    Aber die Bundesländer könn­ten auf die Idee kom­men, ihre Unabhängigkeit sicher zu stel­len, indem sie die "poli­ti­sche 7‑Tage-Inzidenz" auf unter 100 mani­pu­lie­ren (ein­fach weni­ger Schnelltests anbieten/fordern)

    Der Schuss könn­te also auch nach hin­ten losgehen.

    Es bleibt spannend!

  5. @Max M:
    kommt schon mal vor, dass man sich ver­hed­dert, wenn man eigent­lich "nur" sei­nem Kollegen Krause etwas Unrichtiges vor­wer­fen woll­te, indem man impli­zit die Überlegenheit "sei­nes" one-and-only PCR-Tests hervorhebt … .
    Dass er die Zuführung neu­er "Fälle" aus posi­ti­ven Schnelltests in sei­ne PCR-Arena als "ziel­ge­rich­te­te­res testen" bezeich­net ist ziem­lich dreist.
    Könnte es sein, dass sein Spezi Landt ein Interesse dar­an hat, dass die­se "Arena" noch lan­ge erhal­ten bleibt und mög­lichst immer aus­ver­kauft ist?

    Sein ande­rer Spezi Wieler und des­sen Chef Spahn hat­ten schon kurz vor Ostern (in der BPK) federnd bis blei­schwer an die­sem Thema herumgeeiert.
    Spahn, indem er erwähn­te, dass "fast nie­mand" das Häkchen setzt, ob es sich um eine "Bestätigung" eines Schnelltests han­delt – und Wieler schiebt eine ‑zumin­dest- irre­füh­ren­de (wenn schon nicht fake) "Ergänzung" hinterher.
    Vgl. auch mei­nen Beitrag in:
    https://​www​.coro​dok​.de/​w​i​e​l​e​r​-​j​e​d​e​r​-​a​n​t​i​g​e​n​t​e​st/

    Und jetzt "lie­fert" DrOsten, dass sich die "Positivquote" ver­dop­pelt habe … .
    Ich gehe davon aus, dass ihm bekannt ist, wel­che Daten das RKI an das ECDC lie­fert: https://​www​.ecdc​.euro​pa​.eu/​e​n​/​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​s​-​d​a​t​a​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​t​e​s​t​ing
    Demnach betrug (sic!) die "Positivquote" letz­te Woche mit­nich­ten 12 son­dern nur 10,2% (Kunststück: es gibt offen­sicht­lich genü­gen­de Leute, die sich mitt­ler­wei­le gegen die Willkür der Labore&Gesundheizämter weh­ren und sich mehr­fach testen las­sen. Letzte Woche gab es also zwar ca. 138000 "Positivtests" aber ledig­lich 117000 "Neuinfektionen").
    Die Positivquote hat sich zwar in der Tat seit Anfang März ver­dop­pelt, was, wenig erstaun­lich, mit der frei­en Verfügbarkeit von Massenschnelltests korreliert.

    Die Drostigkeit von DrEisten zeigt sich auch in die­sem "Beitrag":
    https://​twit​ter​.com/​c​_​d​r​o​s​t​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​8​2​6​0​3​2​3​4​4​5​2​2​4​6​531

    "Es stimmt auch nicht, dass die jet­zi­ge Inzidenzzunahme weni­ger Krankenhauseinweisungen zur Folge hat. Dieser Effekt wird in eini­gen Wochen ein­tre­ten, jetzt gibt es ihn aber noch nicht. Daher ist die Haupt-Argumentation die­ses Beitrags falsch. In ein paar Monaten wird sie stimmen."

    Nach sei­ner Logik (frü­her war immer von 3 Wochen die Rede, mitt­ler­wei­le sind es "eini­ge", ich neh­me mal groß­zü­gig 4) hät­ten "wir" z.B. zwi­schen dem 8.3. und 4.4. (also vier Wochen nach den KW6 bis KW9 – wo die an das ECDC gemel­de­te "Positivquote" um die 5% her­um­düm­pel­te) Krankenhauseinweisungen (+ Intensivstationen) haben MÜSSEN, was im DIVI aber nicht ersicht­lich ist, dort begann die "drit­te Welle" näm­lich Mitte März.

    Mittlerweile glau­be ich (nicht nur wegen deren noto­risch jam­mern­den Chefs) den DIVI-Daten in etwa genau­so viel wie DrOsten.
    Allerdings ent­neh­me ich der DIVI einen erstaun­li­chen Effekt: der Peak der "ersten Welle" war dort näm­lich genau am 19.4.2020.
    Wir haben also noch ein paar Tage (auch wenn die Zahl in den 3 letz­ten Tagen ziem­lich kon­stant bei 4680 stecken­ge­blie­ben ist).

  6. Man kann auch den Wald vor lau­ter Bäumen nicht mehr sehen und am "Akademismus" ersaufen.

    Dieses Gesetz ist die Aufhebung sämt­li­cher Grundrechte, auch die kör­per­li­che Unversehrtheit wird künf­tig nicht mal mehr dem Buchstaben nach gewährleistet!

    Es bleibt noch die Würde, weil die nicht auf­heb­bar ist. Bloß: wor­aus genau soll die noch mal bestehen, wenn man nicht mal mehr Herr des eige­nen Körpers ist??

    Einst hat ein BVerfG ver­bo­ten, ein Gesetz zu erlas­sen, das es in Notfällen erlaubt, Menschen zu gefähr­den, um ande­re zu ret­ten – es ging um das Luftfahrtsicherheitsgesetz. Das jet­zi­ge "IfSG" erlaubt genau die­ses. Es ermög­licht den UNFREIWILLIGEN Verzicht auf kör­per­li­che Unversehrtheit. Ihr seid vogel­frei dadurch. Rechtlich jeder Behandlung aus­ge­lie­fert. Man nennt die­sen Zustand der Rechtlosigkeit auch SKLAVEREI.

    1. @some1 : Zustimmung.

      Das Potential ist da. Allerdings ent­hielt das InSG die mög­li­che Einschränkung der kör­per­li­chen Unversehrtheit bereits. Habe nach­ge­kuckt im BGBL 2020.
      Dort mehr­fach erwähnt in §20 (Schutzimpfungen), §29+30 (Beobachtung, Zwangsuntersuchung Quarantäne), und womög­lich ande­rer Stelle.
      Ich dach­te anfangs wie Sie: "Das ist neu!", ist es aber nicht.

      Wenn die kör­per­li­che Unversehrtheit nun in §28b ange­spro­chen wer­den soll­te – das wäre neu. Und zum offe­nen Krieg gegen die Bevölkerung nutzbar.

    2. @some1 : ergän­zen­de Zustimmung.
      https://​www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​a​t​e​i​e​n​/​3​_​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​G​e​s​e​t​z​e​_​u​n​d​_​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​/​G​u​V​/​B​/​4​.​_​B​e​v​S​c​h​G​_​F​o​r​m​u​l​i​e​r​u​n​g​s​h​i​l​f​e​.​pdf

      §28b (9) , mit Verweis auf (6): Ermächtigung zur Missachtung der kör­per­li­che Unversehrtheit in Bezug auf alles und auch in Bezug auf künf­ti­ge Schnellverordnungen des Bundes, bzw.
      §32 : der Länder gleichermaßen.

      Es darf auf alle ein­ge­knüp­pelt wer­den, oder geschos­sen – man­gels nähe­rer Bestimmung soll­te man das so lesen.

      1. @Boris Büche

        Richtig, die laten­te Impfpflicht, die per Verordnung scharf geschal­ten wer­den kann, "ruht" schon lan­ge im § 20 Abs. 6 IfSG.

        Hier aber wird sie in Bezug auf die im § 28b genann­ten ande­ren Ermächtigungen der Regierung UND zusätz­lich pau­schal in § 32 IfSG
        https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​3​2​.​h​tml
        blan­ko (!) für wei­te­re Rechtsverordnungen scharf geschal­ten, was nichts ande­res heißt, als dass JEDES wei­te­re Ge- und Verbot im Rahmen von Rechtsverordnungen sich um kör­per­li­che Unversehrthheit nicht mehr zu küm­mern braucht!

        Eine öli­ge Durchleitung: ein Grundrecht, das nur durch Gesetz ein­ge­schränkt wer­den darf, ein Gesetz, das völ­lig unbe­stimmt die­ses Grundrecht an Regierung und JEDEN ande­ren Verordnungsgeber UND die von die­sem beauf­trag­te Stelle durchleitet.

        Wenn man Gesetzgebungskompetenz zur Bekämpfung der FDGO nut­zen kann, dann so, nur so.

  7. Meine Meinung:
    Vermeintlich char­mant arbei­tet die Journalistin Heinen, ähn­lich H. Leber vom Tagesspiegel.
    Sie ver­sucht Herrn Püschel zur deut­li­chen Distanzierung von Andersdenkenden (Querdenkern) zu drän­gen bzw.
    ihm die Veantwortung dafür "anzu­la­sten", dass Andersdenkende sei­ne fach­lich beleg­ba­ren Aussagen zitieren.
    Sie will ihm mut­maß­lich Aussagen "ent­locken" , dass Corona doch deut­lich gefähr­li­cher sei als die Grippe.
    Hier platzt ihm fast der Kragen und wider­spricht vehe­ment, wenn auch sprach­lich höchst diplomatisch!

    u.a. ab ca. 11:30
    Sendung am 18.04.2021
    Leute
    SWR1 Leute mit Prof.Dr. Klaus Püschel

    Klaus Püschel ist einer der inter­na­tio­nal renom­mier­te­sten Rechtsmediziner.
    Sein Credo: "Wer sich mit dem Tod aus­ein­an­der­setzt, statt ihn zu ver­drän­gen, der lebt frei­er, inten­si­ver und ver­schwen­det weni­ger wert­vol­le Momente."
    https://​www​.ard​au​dio​thek​.de/​l​e​u​t​e​/​s​w​r​1​-​l​e​u​t​e​-​m​i​t​-​p​r​o​f​-​d​r​-​k​l​a​u​s​-​p​u​e​s​c​h​e​l​/​8​8​3​8​7​716
    Download der Audio-Datei
    https://avdlswr‑a.akamaihd.net/swr/swr1/rp/leute/20210418–1000.m.mp3

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