Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unterliegt im Eilverfahren

»Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag gegen die nächt­li­che Ausgangssperre im Eifelkreis abge­lehnt. Geklagt hat­te Landrat Joachim Streit als Privatperson mit sei­ner Frau. Erfolglos.

Der Antrag auf vor­läu­fi­gen Rechtsschutz wer­de in die­sem Eilverfahren abge­lehnt, schreibt Streit auf Facebook und zitiert aus der Entscheidung: "Ob die betref­fen­de Ausgangssperre trotz der vor­ste­hen­den Fragen recht­mä­ßig und vor allem ver­hält­nis­mä­ßig ist, bedarf einer ver­tief­ten Prüfung und kann auf­grund der Komplexität der hier­mit ver­bun­de­nen Fragen sowie der Kürze der für das vor­lie­gen­de Eilverfahren zur Verfügung ste­hen­den Zeit abschlie­ßend erst im Hauptsacheverfahren geklärt wer­den," so das Gericht.

Streit wird sich nach eige­nen Angaben wei­te­re recht­li­che Schritte vor­be­hal­ten. Er kri­ti­sier­te die Maßnahme erneut: "Ich emp­fin­de die unver­hält­nis­mä­ßi­ge Ausgangssperre im Eifelkreis als Freihheitsberaubung."…

Landesregierung forderte Ausgangssperre im Eifelkreis

Nach Angaben des Kreises wur­de die Verwaltung durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums ange­wie­sen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 voll­stän­dig und unver­züg­lich durch­zu­set­zen. Der Kreis hat­te Anfang der Woche wegen der hohen Inzidenz bereits sei­ne Regeln ver­schärft, aber aus­drück­lich kei­ne Ausgangssperre ver­hängt.«
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4 Antworten auf „Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unterliegt im Eilverfahren“

  1. Widerspruch abge­lehnt
    Landrat Bröhr schei­tert mit Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen
    STAND 13.4.2021, 11:53 Uhr

    Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlitten.
    Er hat­te gegen die eige­nen Corona-Maßnahmen geklagt.
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​k​o​b​l​e​n​z​/​l​a​n​d​r​a​t​-​b​r​o​e​h​r​-​k​l​a​g​t​-​1​0​0​.​h​tml

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