Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ein Leser stellt die leicht anony­mi­sier­te Fassung sei­nes Schreibens an das Ordnungsamt Berlin-Mitte zur Verfügung. Die Veröffentlichung hier stellt aus­drück­lich kei­nen Aufruf zur Nachahmung und zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten dar!

»Ordnungsamt Berlin-Mitte
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Sehr geehr­te Damen und Herren,
ich gebe Ihnen hier­mit bekannt, dass ich vom 11.01.2021 an beab­sich­ti­ge, täglich gegen die

SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- in der Fassung vom 22.12.2020, zuletzt geändert am 09.01.2021 -
zu ver­sto­ßen.

Schwer wird mir das nicht fal­len, da schon ein Gang vor die Haustür „ohne trif­ti­gen Grund“, ein Vorbeigehen an Geschäften ohne MNB, ein Gespräch mit 2–3 Personen im Freien, oder der Empfang von Besuch durch mehr als eine Person die­sen Tatbestand erfüllen.

Ich lade Sie ausdrücklich dazu ein, Ort, Zeit und Art mei­ner Verstöße zu ermit­teln, und emp­feh­le dazu eine Observation durch Personal, das kei­ne Dienstkleidung trägt.

Fangen Sie mich! Bestrafen Sie mich!

Ich möchte zudem kund­tun, dass ich Verstöße Dritter gegen die genann­te Verordnung in vie­len Fällen ausdrücklich bil­li­ge. Solche Fälle wären beispielsweise

        • Interaktionen jeder Art unter Missachtung der Bestimmungen zwi­schen Personen, die sich nach bestem Wissen und Gewissen für gesund befin­den – ein­ge­schlos­sen Erbringung oder Inanspruchnahme sexu­el­ler Dienstleistungen;
        • Besuche in frem­den Haushalten durch Kinder, deren Eltern nicht allein­er­zie­hend sind;
        • Feiern und son­sti­ge Veranstaltungen jeden Umfangs, inso­fern die Teilnehmer sich des indi­vi­du­el­len Lebensrisikos bewusst sind und dies in Kauf nehmen;
        • jeg­li­che Zuwiderhandlung gegen die genann­te Verordnung durch Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV‑2 hin­ter sich haben, bzw. eine Impfung gegen die­sen Erreger erhal­ten haben.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens per Mail, und zir­ku­lie­ren Sie es in Ihrem Hause. Dieses Schreiben wird über Ihr Haus hin­aus bekannt wer­den; ich ver­wah­re mich an die­ser Stelle gegen die Vermutung, es sei als Aufforderung zu verstehen.

MfG, ein Staatsbürger

* die­ses Schreiben wur­de maschi­nell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig *«

26 Antworten auf „Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

  1. Und wozu soll das gut sein?
    Hat das der Leser auch mitgeteilt?

    Die Leute in den Ordnungsämtern sind klei­ne Nummern ohne Entscheidungsbefugnis. Nicht weni­ge von denen schüt­teln schon lan­ge die Köpfe über den Unsinn, den sie tag­täg­lich durch­füh­ren müs­sen. Aber sie schwei­gen , weil sie bezahlt wer­den und von Grund auf trai­niert wur­den zu gehor­chen. Oder glaubt der Leser, dass einer von denen sei­ne ver­meint­li­che Sicherheit aufgibt??

    1. Grundsätzlich ist jeder Beamte, und sei er noch so unbe­deu­tend, in der Lage, Verwaltungsakte zu erlas­sen. Hast du einen Beleg dafür, dass die Leute in den Ämtern ihre Arbeit ankotzt?

      Im Übrigen müs­sen sie den "Unsinn" eben nicht durch­füh­ren. Im Gegenteil, sie dür­fen ihn nicht durch­füh­ren. Und ja, von einem Amtsträger wür­de ich erwar­ten, dass er gegen rechts­wid­ri­ge Weisungen sei­nes Vorgesetzten remon­striert – oder wenn er dazu nicht die Eier hat, wenig­stens vom Opportunitätsprinzip Gebrauch macht.

      Im Übrigen hat man genau des­halb das Beamtenwesen geschaf­fen: Damit der Einzelne nicht wegen eines mög­li­chen Jobverlusts erpress­bar wird. Das gilt nicht nur von Außen, son­dern auch von Innen. Wenn man sich wei­gert, Quarantänebescheide zu ver­schicken oder Menschen von Rodelpisten zu ver­trei­ben, wird man schlimm­sten­falls nicht beför­dert oder wird ver­setzt – aber nicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

      Okay, das galt zumin­dest, als die­ses Land noch kei­ne Diktatur war. Aber dass es soweit gekom­men ist, liegt auch an den Mitläufern beim Staat.

      1. @DS-pektiven
        "Hast du einen Beleg dafür, dass die Leute in den Ämtern ihre Arbeit ankotzt?"
        Das kommt drauf an, was Sie als Beleg verstehen.^^
        Ich hat­te in den letz­ten bei­den Jahren zum ersten Mal in mei­nem nicht ganz kur­zen Leben den Auftrag einer Behörde ange­nom­men. Davor habe ich mich aus­schließ­lich mit Bürgern oder mit Unternehmen befasst und instink­tiv und bewusst einen Bogen dar­um gemacht. Die Tätigkeit könn­te man grob als eine Art "Gutachter" mit fach­li­cher Weisungsbefugnis umschrei­ben, aber eben auf­ga­ben­be­zo­gen, ter­mi­niert – und EXTERN.
        Ich habe auch mit Ordnungsbehörden zu tun gehabt dabei, da es eine Aufgabenstellung war, die alle behörd­li­chen Bereiche umfasste.
        Ich könn­te Wände tape­zie­ren mit den mir gegen­über und intern geäu­ßer­ten Seufzern vie­ler die­ser Leute bis hin zur Aussage "Wer hilft uns jetzt gegen den Amtsmissbrauch und die Vorteilsnahme unse­rer Vorgesetzen / der Landesregierung?", als mein Auftrag zu Ende ging. Dabei konn­te ich auch nichts ande­res tun als eben gut­ach­ter­lich zu rügen und fall­wei­se ver­bal recht hart rein­zu­tre­ten, wenn in mei­nen Augen ein Missstand gar nicht mehr ging. Aber der Fisch stinkt am Kopf, die schlimm­sten sind die Vorgesetzten, denen alles zur Genehmigung vor­ge­legt wer­den muss und die Aufsichten, die nur eins tun: es nie­der­bü­geln mit allen Mitteln und nach Indizien für Verstöße beim jewei­li­gen Kritiker zu suchen – das ging bis hin zum Durchsuchen des Mailverkehrs mit Mitarbeitern, mit denen ich Kontakt hat­te, wovon ich nur weiß, weil es mir ein IT-Verantwortlicher "beich­te­te" (der sonst sehr inte­ger war) mit der Klage, man habe ihm mit Kündigung gedroht, wenn er das nicht mache. Die wenig­sten sind Beamte, die mei­sten nor­ma­le Angestellte, künd­bar, oder Zeitverträge mit der Hoffnung auf Verlängerung.
        Ich weiß also aus eige­ner unmit­tel­ba­rer Erfahrung, wie der Hase dort läuft und ver­si­che­re Ihnen vor die­sem Hintergrund, dass sol­che Schreiben nicht ein­mal ein müdes Zucken bewirken.
        Ich habe den Auftrag ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­sen. Bei der Durchführung war ich ziem­lich gna­den­los, ich habe aber kei­ne Öffentlichkeit gesucht, wohl wis­send, wie ein­fach es ist und auch man­nig­fach gemacht wird, jeman­dem Dinge zu unter­stel­len und unter­zu­ju­beln, von denen der­je­ni­ge nicht mal geträumt hat.
        Was dort schon lan­ge abgeht, erlebt die­ses Land nun offen, und eben­so wie die Mitarbeiter bei Behörden sind sie alle rat– und macht­los: die kön­nen doch nicht, die wer­den doch nicht.
        Doch, sie kön­nen. Und sie werden!
        Ich weiß das.
        Und viel­leicht begreift das irgend­wann auch der letz­te, der sich noch in trü­ge­ri­schen Hoffnungen von Vernunft, Fairness und Demokratie ergeht.
        Keiner ahnt noch, wie schlimm es tat­säch­lich ist.
        Meine Meinung mit die­sem Hintergrund.
        good luck

        1. Danke für den Einblick.

          Ich war drei Jahre lang sel­ber Beamtenanwärter im Finanzamt. Die Zahl derer, die nicht konn­ten oder woll­ten, war gering. Im Grunde gab es unter den Kollegen nur Einzelne, die sich über­haupt wag­ten, so etwas wie eine eige­ne, vom Dienstherren abwei­chen­de Meinung zu haben. Die, die mit den Zuständen nicht klar­ka­men, haben gesof­fen und / oder sich ewig krank­schrei­ben las­sen. Der Nachwuchs wur­de auch drei Jahre in einem regel­rech­ten Paragraphen-Bootcamp zu unkri­ti­schen Robotern erzo­gen. Bei mir hat das aber irgend­wie nicht funktioniert. 😛

          Außerdem ärge­re ich mich seit meh­re­ren Jahren im Rahmen mei­nes ver­kehrs­po­li­ti­schen Engagements vor­wie­gend auf recht­li­cher Ebene mit zahl­rei­chen Ministerien, Straßenbaubehörden und Kommunalverwaltungen her­um. Dabei begeg­net mir über­wie­gend Überlastung, Unwillen, Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz.

          Die mei­sten erle­di­gen stumpf das, was der Vorgesetzte sagt. Befehl und Gehorsam; ver­mut­lich noch schlim­mer als beim Militär. "Ich habe ja nur Befehle befolgt!"

        2. Dankeschön für die­sen Einblick. Ich habe kei­nen sol­chen, bin mir aber schon immer sicher: die Herrschenden haben schon immer, sie kön­nen noch immer und sie wer­den wie­der alles zugrun­de rich­ten, wenn es ihnen passt und wir alle sie lassen.
          Von daher bin ich froh, dass jetzt end­lich wirk­lich offen­sicht­lich wird wie der Hase schon immer läuft. Das Anerkennen einer (schreck­li­chen) Wahrheit ist not­wen­dig, um festen Grund unter die Füße zu bekom­men und wie­der auf­tau­chen zu können.

    2. Ich ver­ste­he das als Aufforderung an ande­re Bundesbürger zum "zivi­len Ungehorsam".
      In der Behörde wird die­ser Brief aller­dings nur abge­hef­tet, bzw. im schlimm­sten Fall in Ablage "P" entsorgt…

    3. Die Erfüllungsgehilfen in den "Ämtern" (haha­ha) sind Befehlsempfänger und Soldaten und eigent­lich sind sie die Schlüsselfiguren in die­ser Inszenierung.
      Weil die­se sich kal­ku­lier­bar duck­mäu­se­risch und uncou­ra­giert ver­hal­ten, kann das böse Spiel immer so wei­ter gehen.

      Wer nicht mehr krie­chen will, muss zumin­dest mal aufstehen.

  2. @ someone

    Die Idee dahin­ter scheint eher zu sein, die Behörden mit mas­sen­haft "Selbstanzeigen" zu über­la­sten und für ech­te Anzeigen lahm zu legen.

    1. @ Kirsten

      Vielleicht wür­den vie­le MitarbeiterInnen ihren Vorgesetzten dann auch erklä­ren, dass die Maßnahmen ja ohne­hin nichts brin­gen. Sich trau­en, eine Schwelle über­schrei­ten. Es geht alles nur mit dem Rückhalt in der Bevölkerung. Wenn wir in aus­rei­chen­der Zahl nicht mit­ma­chen, geht nichts mehr.

  3. Ordnungswidrigkeit

    Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Verwaltungsrecht 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​O​r​d​n​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​k​eit

    Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als sol­ches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffent­li­chen Rechts. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​r​e​c​h​t​_​(​D​e​u​t​s​c​h​l​and)

    Als Strafrecht bezeich­net man im deut­schen Recht ein Rechtsgebiet, das bestimm­te mensch­li­che Rechtshandlungen (posi­ti­ves Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehen­der Rechtspflicht) als von der Norm „abwei­chen­des Verhalten“ unter staat­li­che Strafe stellt. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​t​r​a​f​r​e​c​h​t​_​(​D​e​u​t​s​c​h​l​and)

    13.11.2020 – Das Amtsgericht Trier ver­han­delt heu­te sechs Verfahren wegen Verstößen gegen die rhein­land-pfäl­zi­sche Corona-Bekämpfungsverordnung. … Die Betroffenen sol­len sich laut Gericht am Vorplatz des Hauptbahnhofs in Trier auf­ge­hal­ten haben, ohne den erfor­der­li­chen Mindestabstand von 1,50 Meter ein­zu­hal­ten. Außerdem war es damals nur erlaubt, sich in der Öffentlichkeit mit einer wei­te­ren Person aus einem ande­ren Haushalt oder Angehörigen des eige­nen Hausstandes zu treffen. 

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​t​r​i​e​r​/​v​e​r​f​a​h​r​e​n​-​t​r​i​e​r​-​g​e​g​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​b​e​k​a​e​m​p​f​u​n​g​s​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​1​0​0​.​h​tml

    1. "13.11.2020 – Das Amtsgericht Trier ver­han­delt heu­te sechs Verfahren wegen Verstößen gegen die rhein­land-pfäl­zi­sche Corona-Bekämpfungsverordnung"

      Die Fortsetzung geht so: Das Verfahren gegen einen Autohändler wur­de ein­ge­stellt – er war von ver­deck­ten Ermittlerinnen zu einer Handlung ver­lei­tet worden:
      https://​news​-trier​.de/​n​e​w​s​t​r​-​d​e​-​e​x​k​l​u​s​i​v​-​r​e​k​o​r​d​b​u​s​s​g​e​l​d​-​n​a​c​h​-​e​i​n​s​a​t​z​-​v​o​n​-​v​e​r​d​e​c​k​t​e​n​-​e​r​m​i​t​t​l​e​r​n​-​i​n​-​t​r​i​er/
      und die Jugendlichen, die sich am Busbahnhof zu einer Runde am 31. März ver­sam­mel­ten*, gin­gen offen­bar auch "frei aus".
      https://​www​.volks​freund​.de/​r​e​g​i​o​n​/​t​r​i​e​r​-​t​r​i​e​r​e​r​-​l​a​n​d​/​g​e​r​i​c​h​t​-​k​i​p​p​t​-​t​r​i​e​r​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​s​t​r​a​f​e​n​_​a​i​d​-​5​4​6​1​1​175

      (* mei­ne Vermutung )

  4. @DS- Perspektiven: Ihre Behauptung: "Im Übrigen hat man genau des­halb das Beamtenwesen geschaf­fen: Damit der Einzelne nicht wegen eines mög­li­chen Jobverlusts erpress­bar wird."
    Die Beamten sind erst recht erpress­bar, aber vom Staat; bei Nichtbefolgung der "Befehle", "Erlasse" und "Maulkörbe" kann ein/e Beamt/er/in sehr wohl vom Dienst sus­pen­diert und sogar bereits im "a.D."-Status noch der Pensionsansprüche beraubt werden!
    Der anson­sten unkünd­ba­re Status macht ihn tat­säch­lich weni­ger anfäl­lig für Korruption, weil er die­ses "Privileg" nicht leicht­fer­tig ris­kie­ren will!

    1. @D.D.
      Stimme Ihnen zu, mit der Einschränkung
      "Der anson­sten unkünd­ba­re Status macht ihn tat­säch­lich weni­ger anfäl­lig für Korruption, weil er die­ses "Privileg" nicht leicht­fer­tig ris­kie­ren will!"

      -> für direk­te und offen­sicht­li­che Korruption, ja
      -> für die indi­rek­te ist er anfäl­lig, weil "alle ande­ren es auch so machen" und die Blase gera­de­zu dar­auf basiert, dass jeder vom Schmutz des ande­ren weiß und dicht­hält. Da wider­ste­hen man­che mehr oder weni­ger lang, aber irgend­wann resi­gnie­ren die mei­sten und machen mit.

  5. Deutschland im Jahr 2021:

    Polizisten grei­fen ein altes Ehepaar tät­lich an, weil die­se sich der – anlass­lo­sen – Identitätsfeststellung ver­wei­gern. Ausgerechnet in jener Stadt, in der der Bürgermeister Dr. Thürmer vor weni­gen Tagen noch über die Sinnlosigkeit der Maßnahmen sehr offen sprach. Hier anzusehen:

    https://​2020​news​.de/​p​o​l​i​z​e​i​-​d​r​a​n​g​s​a​l​i​e​r​t​-​s​e​n​i​o​r​e​n​-​i​n​-​m​a​g​d​e​b​u​rg/

  6. Was wür­de eigent­lich pas­sie­ren, wenn alle einen ähn­li­chen Brief ver­schicken wür­den, aber nicht die Absicht kund­tun, gegen Verordnungen zu ver­sto­ßen, son­dern dass man nicht garan­tie­ren kön­ne, die­se ein­zu­hal­ten und evtl. des­we­gen sogar um Überwachung bit­tet? Man könn­te noch hin­zu­fü­gen, dass man sich nicht an Denunziationen betei­li­gen wird. 

    Wäre eine Art Protestschreiben/schriftliche Demonstration, die erst ein­mal bear­bei­tet wer­den müsste.

    1. @Thomas Ellenberg
      Das ist kein "Fang mich", was da gespielt wird, und klei­ne Provokatiönchen die­ser Art zei­gen den Behörden nur, wie unglaub­lich ver­trau­ens­se­lig und hilf­los, um nicht zu sagen: infan­til man immer noch ist.
      Sorry, aber das ist ernst, was hier geschieht. Kein Spiel.

      1. @some1 : "If I can't dance I don't want to be in your revo­lu­ti­on" [Emma Goldman] / "Wir müs­sen die Welt nicht erobern. Es reicht sie neu zu schaf­fen. Heute. Durch uns!" [Subcomandante Marcos] / Bedenken Sie, dass sich even­tu­ell wirk­lich exi­sten­te Verschwörer real exi­stie­ren­der Armeen bedie­nen müs­sen, die aus kon­kre­ten Menschen zusam­men­ge­setzt sind. Ohne die­se vie­len sind SIE nichts! Es gibt Beispiele, in denen sich eine Armee über­ra­schend schnell in nichts auf­ge­löst hat. Z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Ch%C3%A1vez#Streik_und_Putsch_gegen_Ch%C3%A1vez_im_April_2002 bezeich­nen­der­wei­se wur­de auf Verfolgung der Putschisten ver­zich­tet – wozu ein NICHTS verfolgen?

        1. @Boris Büche
          Ich ver­ste­he nicht genau, was Sie hier schrei­ben oder mir sagen wollen.
          Meine Metrik ist Wirksamkeit, und die ist hier mit sehr gro­ßer Wahrscheinlichkeit NULL.
          Wirksam ist der tat­säch­li­che Verstoß, des­sen Sanktion man ignoriert.
          Wirksam wäre die Bewerbung auf alle die­se Stellen, in denen Schergen gesucht wer­den, denn damit MÜSSEN sich die Ausschreibenden wirk­lich beschäf­ti­gen, um sie auszusortieren.
          Wirksam sind auch Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Das macht auch ziem­lich Arbeit, wenn es vie­le tun.
          Was KEINE Arbeit macht, ist, wenn man mit Wattebäuschchen bewor­fen wird, und nichts ande­res ist solch ein ver­gleichs­wei­se kin­di­sches Schreiben: wirkungslos.

    2. @Thomas Ellenberg: Genau das kommt ja in sati­ri­scher Wendung zum Ausdruck: Dass nor­ma­les Leben qua­si garan­tiert, dass man gegen die "Regeln" ver­sto­ßen wird, selbst wenn man sich ver­nünf­tig und mit gewis­ser Vorsicht und Rücksichtnahme ver­hält. Wir leben in einer Riesenklapse, alle unter Teilfreiheitsentzug wegen Selbst- oder Fremdgefährdung. Wenn man es bit­te­mal ver­glei­chen wür­de mit dem Vorsorgelevel, das in der ech­ten Psychiatrie, oder in der Kriminalitätsprävention ange­legt wird …

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