Wir haben's ja. Selbstbedienung der Ministerien

Der Bundesgesundheitsminister kann ohne­hin tun was er will, koste es, was es wol­le. Dazu hat ihn der Bundestag im März ermäch­tigt. Was ihm da nicht gestat­tet wur­de, macht er trotzdem.

Da will der Wirtschaftsminister nicht nach­ste­hen. Natürlich mit der Corona-Begründung hebelt auch er mal eben das hei­li­ge Recht eines Parlaments aus, über den Haushalt zu bestim­men. In einem Schreiben des Bundes­ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2020 heißt es:

»Gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) tei­le ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie sei­ne Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 0910 Titel 892 05 eine außer­plan­mä­ßi­ge Ausgabe bis zur Höhe von 10 Mio. Euro zu lei­sten. Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen nach § 38 BHO bei dem glei­chen Titel eine außer­plan­mä­ßi­ge Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 40 Mio. Euro (fäl­lig in 2021) erteilt. 

Die Haushaltsmittel wer­den für das "COVID-19-Programm: Förderung infek­ti­ons­schutz­ge­rech­ter raum­luft­tech­ni­scher Anlagen" benötigt. «

Artikel 112 Grundgesetz lautet:

»Überplanmäßige und außer­plan­mä­ßi­ge Ausgaben bedür­fen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. 2Sie darf nur im Falle eines unvor­her­ge­se­he­nen und unab­weis­ba­ren Bedürfnisses erteilt wer­den. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.«

§ 38 – Bundeshaushaltsordnung (BHO) regelt:

»… Im Falle eines unvor­her­ge­se­he­nen und unab­weis­ba­ren Bedarfs kann das Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen…«

Grund: Sozialer Friede

Die Mitteilung des Finanzministeriums begrün­det sein Vorgehen so:

» Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 soll bereits in die­sem Jahr und im Jahr 2021 ein befri­ste­tes Förderprogramm in Höhe von ins­ge­samt 500 Mio. Euro zur Corona-gerech­ten Umrüstung von Klimaanlagen in öffent­li­chen Gebäuden und Versammlungsstätten finan­ziert wer­den mit dem Ziel, das Infektions­geschehen auf die­ser Ebene einzudämmen.

Trotz der Höhe der außer­plan­mä­ßi­gen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vor­he­ri­ge Unterrichtung des Haushalts­ausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwin­gen­den Gründen geboten:

Jede wei­te­re Verzögerung bei der infek­ti­ons­schutz­ge­rech­ten Um- und Aufrüstung raum­luft­tech­ni­scher Anlagen wür­de dazu füh­ren, dass eine Vielzahl öffent­li­cher und damit für den sozia­len Frieden wich­ti­ger Räume im Falle einer zwei­ten Welle der Pandemie nicht oder nur unter Inkaufnahme höhe­rer Aerosolbelastungen genutzt wer­den könnte…«

Jahrzehntelang spiel­te sozia­ler Friede kei­ne Rolle, wenn es kei­ne Waschgelegenheiten in den Schulen gab, Toiletten unbe­nutz­bar waren und es durch die Dächer reg­ne­te. Hätten wir ein funk­tio­nie­ren­des Lobby-Register, wären die Besuche der Heizungs- und Klimaverbandsfunktionäre bei Herrn Altmaier gewiß aufschlußreich.

Eine Antwort auf „Wir haben's ja. Selbstbedienung der Ministerien“

  1. Eine wei­te­re Möglichkeit, der ordent­li­chen Belüftung unse­res Landes indi­rekt und pro­ak­tiv zu hel­fen, bestün­de in der Spende. Dazu könn­te man dem Staatshaushalt spen­den, indem man eine frei­wil­li­ge Geldleistung, die nach dem Willen des Gebers zur Schuldentilgung des Bundes bestimmt ist, auf ein Konto der Bundeskasse ein­zahlt. Geht per Überweisung und am Finanzamt vor­bei (weil ja schon Nettokohle, scha­de oder doch gut für uns lie­be Philantropen). Machen das jetzt gleich gaa­anz vie­le Leute (eine Handvoll Milliardäre inklu­si­ve), dann wird dar­aus eine ech­te Investition in die Zukunft, weil der Luftreiniger ja nicht per Schulden finan­ziert son­dern sofort bezahlt wür­de. Also sozu­sa­gen instantan sau­be­re keim­freie Luft mit gerin­ger Viruslast ent­stün­de, und nicht wegen der Sünden der Urgroßeltern erzeug­te unheil­vol­le Atmosphäre in ein paar Jahrzehnten. Sofern natür­lich die Regierung den unver­hoff­ten Geldregen nicht in Masken, Maut, PCR Tests etc. umset­zen wür­de. Weil, wer kann denn schon eine Schuldentilgung des Bundes kontrollieren?

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