Der Bundesgesundheitsminister kann ohnehin tun was er will, koste es, was es wolle. Dazu hat ihn der Bundestag im März ermächtigt. Was ihm da nicht gestattet wurde, macht er trotzdem.
Da will der Wirtschaftsminister nicht nachstehen. Natürlich mit der Corona-Begründung hebelt auch er mal eben das heilige Recht eines Parlaments aus, über den Haushalt zu bestimmen. In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2020 heißt es:
»Gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 0910 Titel 892 05 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 10 Mio. Euro zu leisten. Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen nach § 38 BHO bei dem gleichen Titel eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 40 Mio. Euro (fällig in 2021) erteilt.
Die Haushaltsmittel werden für das "COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen" benötigt. «
Artikel 112 Grundgesetz lautet:
»Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. 2Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.«
§ 38 – Bundeshaushaltsordnung (BHO) regelt:
»… Im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs kann das Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen…«
Grund: Sozialer Friede
Die Mitteilung des Finanzministeriums begründet sein Vorgehen so:
» Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 soll bereits in diesem Jahr und im Jahr 2021 ein befristetes Förderprogramm in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen auf dieser Ebene einzudämmen.
Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Jede weitere Verzögerung bei der infektionsschutzgerechten Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen würde dazu führen, dass eine Vielzahl öffentlicher und damit für den sozialen Frieden wichtiger Räume im Falle einer zweiten Welle der Pandemie nicht oder nur unter Inkaufnahme höherer Aerosolbelastungen genutzt werden könnte…«
Jahrzehntelang spielte sozialer Friede keine Rolle, wenn es keine Waschgelegenheiten in den Schulen gab, Toiletten unbenutzbar waren und es durch die Dächer regnete. Hätten wir ein funktionierendes Lobby-Register, wären die Besuche der Heizungs- und Klimaverbandsfunktionäre bei Herrn Altmaier gewiß aufschlußreich.
Eine weitere Möglichkeit, der ordentlichen Belüftung unseres Landes indirekt und proaktiv zu helfen, bestünde in der Spende. Dazu könnte man dem Staatshaushalt spenden, indem man eine freiwillige Geldleistung, die nach dem Willen des Gebers zur Schuldentilgung des Bundes bestimmt ist, auf ein Konto der Bundeskasse einzahlt. Geht per Überweisung und am Finanzamt vorbei (weil ja schon Nettokohle, schade oder doch gut für uns liebe Philantropen). Machen das jetzt gleich gaaanz viele Leute (eine Handvoll Milliardäre inklusive), dann wird daraus eine echte Investition in die Zukunft, weil der Luftreiniger ja nicht per Schulden finanziert sondern sofort bezahlt würde. Also sozusagen instantan saubere keimfreie Luft mit geringer Viruslast entstünde, und nicht wegen der Sünden der Urgroßeltern erzeugte unheilvolle Atmosphäre in ein paar Jahrzehnten. Sofern natürlich die Regierung den unverhofften Geldregen nicht in Masken, Maut, PCR Tests etc. umsetzen würde. Weil, wer kann denn schon eine Schuldentilgung des Bundes kontrollieren?