Selbstherrscher Spahn

Die Opposition mault und will ein Gesetz zu Impf-Prioritäten. Da sie mit der Zustimmung zur berüch­tig­ten "epi­de­mi­schen Notlage" Spahn einen Freifahrtschein erteilt hat (s. "Welt": Bundestag schau­felt sich sein eige­nes Grab), hat sie schlech­te Karten.

Nun setzt sich Spahn sogar über die Empfehlungen der Impfkommission des RKI hinweg.

»Jetzt ist sie offi­zi­ell da: die Corona-Impfverordnung. Oder bes­ser gesagt: Der Fahrplan für die Corona-Impfungen in Deutschland.

Erst gestern hat­te die Ständige Impfkommision (Stiko) ihre end­gül­ti­ge Empfehlung dafür abge­ge­ben. In ihr ist eine Rangfolge von sechs Gruppen fest­ge­legt. Spahn plant hin­ge­gen mit drei Gruppen, er will sie heu­te noch unter­schrei­ben. Die ersten Details:

Wer hat Anspruch auf die Corona-Impfungen?
Für die Corona-Impfungen, die vor­aus­sicht­lich am 27. Dezember begin­nen, haben fol­gen­de Personen einen Anspruch:

Alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben
Alle, die sich in Deutschland län­ger­fri­stig oder regel­mä­ßig aufhalten
Personen, die in der Pflege in bestimm­ten Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland arbei­ten, aber nicht hier wohnen
Doch: Zu Beginn ste­he nicht genug Impfstoff für alle zur Verfügung. Daher sol­len zuerst etwa "Bewohnern und Bewohnerinnen in Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie die­je­ni­gen, die sich um die­se Menschen küm­mern", geimpft werden.

Das erste Ziel: "Die Schwächsten zu schüt­zen", so Spahn. Dafür wer­de man ein bis zwei Monate brau­chen. Erst dann könn­ten auch ande­re Personen eine Corona-Impfung bekom­me. Für alle gelte:

"Der Winter wird noch lang, wir wer­den noch län­ge­re Zeit mit die­sem Virus leben müssen."
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister

Wichtig: Der Minister stellt eine mehr­ma­li­ge Anpassung der Verordnung in den Raum – nicht zuletzt, weil neue Impfstoffe auf den Markt kom­men…«

Das berich­tet heu­te zdf​.de.

16 Antworten auf „Selbstherrscher Spahn“

  1. Wenn ich es recht ver­ste­he, braucht der Bundestag ledig­lich die epi­de­mi­sche Notlage als been­det zu erklä­ren, dann ver­liert auch der Notstandscharakter des IfsG sei­ne Existenzberechtigung. Liege ich da falsch?

    1. @Dr. Hartmut Reinke: Nein, ich den­ke Sie lie­gen rich­tig. Ich habe es auch so ver­stan­den. Dazu braucht es aller­dings Mehrheiten, und die sehe ich momen­tan nicht.

  2. heut­zu­ta­ge ent­schei­den nicht mehr sach­kun­di­ge Mediziner über unser leib­li­ches Wohl und Wehe, son­dern Bankkaufleute und ein Virenfachmann aus dem Computerbereich. Je unkun­di­ger, desto fre­cher, will mir scheinen.

  3. 18.12.2020

    tages­schau

    (…) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) folgt in sei­ner Impfverordnung offen­bar nur teil­wei­se den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die Verordnung berich­te­te, sind dar­in nur drei Gruppen auf­ge­führt, die hin­ter­ein­an­der geimpft wer­den sollen. 

    Erste Gruppe

    Schutzimpfungen mit höch­ster Priorität sol­len nach der Verordnung des Ministers Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie Pflegekräfte mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus erhal­ten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schwe­ren oder töd­li­chen Krankheitsverlauf haben, zäh­len zu die­ser Gruppe. 

    Zweite Gruppe

    Zur zwei­ten Kategorie mit hoher Priorität zäh­len dem Entwurf zufol­ge alle Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schwe­ren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dür­fen sich dann imp­fen las­sen, das­sel­be gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften. 

    Dritte Gruppe

    Die drit­te Gruppe beinhal­tet dem Bericht zufol­ge alle Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöh­tem Risiko für einen schwe­ren Krankheitsverlauf. Auch Mitarbeiter „in beson­ders rele­van­ten Positionen in staat­li­chen Einrichtungen“, wie etwa in den Regierungen, bei der Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor und in der Justiz erhal­ten dann eine Impfung. Dasselbe gilt für Menschen in pre­kä­ren Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter. 

    https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​l​a​n​d​/​s​p​a​h​n​-​s​t​i​k​o​-​i​m​p​f​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​1​0​1​.​h​tml

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    18.12.2020

    Ärzteblatt | Schutzbedürftige zuerst: Regierung legt Reihenfolge für Coronaimpfungen vor 

    Berlin – Kurz vor dem geplan­ten Start der Impfungen gegen SARS-CoV‑2 hat die Bundesregierung fest­gelegt, in wel­cher Reihenfolge die Menschen in Deutschland einen Anspruch auf eine Impfung haben. Zu (…) Prozent hal­te man sich dabei an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), sag­te Bun­desgesund­heits­minis­ter Jens Spahn (CDU) (…). Die Impfverordnung soll­te rück­wir­kend zum 15. Dezember gelten. 

    Drei Gruppen:

    1 Höchste Priorität
    2 Hohe Priorität
    3 Erhöhte Priorität 

    Man habe aber eini­ge Personengruppen zusam­men­ge­fasst, um fle­xi­bler zu sein. In Spahns Verordnung sind drei Gruppen mit höch­ster, hoher und erhöh­ter Priorität auf­ge­führt, die hin­ter­ein­an­der geimpft wer­den sol­len. Gruppe vier sind alle Menschen, die nicht in der Verordnung erwähnt sind. Die STIKO hat­te gestern sechs Stufen vorgeschlagen. 

    Angesichts der begrenz­ten Verfügbarkeit des Impfstoff sei das Ziel, „zuerst den­je­ni­gen einen Schutz an­zu­bieten, die ihn beson­ders benö­ti­gen“, sag­te Spahn. Mobile Impftrupps kom­men dem­nach in den Hei­men zum Einsatz – aber auch bei Hochbetagten und Pflegebedürftigen zuhau­se, die nicht in ein Zentrum gehen könnten. 

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    Gruppe 1 Höchste Priorität 

    Zur Gruppe mit höch­ster Priorität gehö­ren laut Impfverordnung Menschen über 80 Jahren, Pflegebe­dürf­ti­ge sowie die­je­ni­gen, die sie sta­tio­när und ambu­lant pfle­gen und betreu­en, sowie Personen, die in Be­rei­chen medizi­ni­scher Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona­virus SARS-CoV‑2 tätig sind. 

    Das gilt ins­be­son­de­re auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbrin­ger der spe­zia­li­sier­ten ambu­lan­ten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Berei­chen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV‑2 rele­van­te aero­sol-gene­rie­ren­de Tätigkei­ten durch­ge­führt wer­den, wie es heißt. 

    Aufgelistet sind auch Personen, die in medi­zi­ni­schen Einrichtungen regel­mä­ßig Personen behan­deln, betreu­en oder pfle­gen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schwe­ren oder töd­li­chen Krankheits­verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 besteht, ins­be­son­de­re in der Onkologie oder Transplantationsmedizin. 

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    Gruppe 2 Hohe Priorität 

    In Stufe 2 (Schutzimpfung mit hoher Priorität) fal­len Menschen über 70 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder einer gei­sti­gen Behinderung sowie Patienten nach Organtransplantation. Ebenso gehört da­zu eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und Schwangeren. 

    Darüber hin­aus fal­len in die­se Gruppe Menschen, die in sta­tio­nä­ren Einrichtungen zur Behandlung, Be­treuung oder Pflege gei­stig behin­der­ter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambu­lan­ter Pflegedienste regel­mä­ßig gei­stig behin­der­te Menschen behan­deln, betreu­en oder pflegen. 

    Ebenso ein­grup­piert sind laut Verordnung Menschen, die in Bereichen medi­zi­ni­scher Einrichtungen mit einem hohen oder erhöh­ten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 tätig sind. Dazu gehö­ren dem­nach ins­be­son­de­re Ärzte und Personal mit regel­mä­ßi­gem unmit­tel­ba­ren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren. 

    Aufgelistet sind auch Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffent­li­cher Ordnung, ins­be­son­de­re bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko aus­ge­setzt sind. 

    Mitarbeiter im öffent­li­chen Gesundheitsdienst oder in beson­ders rele­van­ter Position zur Aufrechterhal­tung der Krankenhausinfrastruktur gehö­ren eben­so in Gruppe 2 wie Personen, die etwa in Obdach­lo­sen­heimen oder Asylbewerberunterkünften unter­ge­bracht oder tätig sind. 

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    Gruppe 3 Erhöhte Priorität 

    Schutzimpfung mit erhöh­ter Priorität 

    In Gruppe 3 hat die Bundesregierung Menschen ein­sor­tiert, die eine erhöh­te Priorität haben. Dazu ge­hören alle, die 60 Jahre oder älter sind, sowie chro­nisch Kranke. Darunter fal­len Menschen mit Adiposi­tas (Body-Mass-Index über 30), mit chro­ni­scher Nierenerkrankung, mit chro­ni­scher Lebererkrankung, mit Immundefizienz oder HIV-Infektion und mit Diabetes mellitus. 

    Auch Menschen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koro­na­ren Herzkrankheit oder arte­ri­el­ler Hypertension, mit zere­bro­vas­ku­lä­ren Erkrankungen oder Apoplex, mit Krebserkrankun­gen, mit COPD oder Asthma bron­chia­le und mit Autoimmunerkrankungen oder rheu­ma­ti­schen Erkran­kun­gen sind aufgelistet. 

    In die Gruppe fal­len zudem Menschen, die in beson­ders rele­van­ter Position in staat­li­chen Einrichtungen arbei­ten. Genannt sind Verfassungsorgane, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräfte, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz ein­schließ­lich Technisches Hilfswerk und in Justiz. 

    Ebenfalls dazu gehö­ren Menschen, die in „beson­ders rele­van­ter Position“ in wei­te­ren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Verordnung nennt ins­be­son­de­re Apotheken, Pharma- und Ernährungswirtschaft, Wasser‑, Energie- und Abwasserentsorgung sowie Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen. 

    Aufgeführt sind dar­über hin­aus Menschen, die in medi­zi­ni­schen Einrichtungen mit nied­ri­gem Exposi­ti­onsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 arbei­ten. Das sind laut Verordnung Mitarbeiter etwa in Laboren und Personal, das kei­ne Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut. In die­ser Gruppe sind auch Menschen im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieher und Lehrer sowie Personen, mit pre­kä­ren Arbeits- oder Lebensbedingungen aufgeführt. 

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    Attest bei chro­ni­scher Erkrankung notwendig 

    Generell gilt, dass alle Menschen mit Wohn­sitz oder län­ger­fri­sti­gem oder regel­mä­ßi­gem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die Impfung haben. Das kann über ent­spre­chen­de Ausweispapiere nachge­wiesen wer­den. Menschen mit chro­ni­schen Erkrankungen, die in der Ver­ord­nung auf­ge­führt sind, be­nötigen für die Impfung im Vorfeld ein ärzt­li­ches Zeugnis. 

    Die Arztpraxen sei­en „zur Ausstellung eines Nachweises“ berech­tigt, heißt es in der Verordnung. Schon bekann­te Patienten kön­nen tele­fo­nisch vom Arzt ein Attes und einen Code für die Terminvergabe be­kom­men. Ärzten unbe­kann­te Patienten kön­nen ein Zeugnis nur nach einem Termin in der Arztpraxis erhal­ten. Für das Ausstellen der Tests sieht die Verordnung eine Vergütung von fünf Euro vor. 

    Die Organisation der Terminvergabe sol­len die Bundesländer und zustän­di­gen Behörde in den Ländern orga­ni­sie­ren. Spahn bat die­se dar­um, sich an die Vorgaben der Verordnung zu hal­ten. Die Kassenärztli­che Bundesvereinigung (KBV) ist ange­hal­ten, ein „stan­dar­di­sier­tes Modul zur tele­fo­ni­schen und digi­ta­len Terminvereinbarung“ in den Impfzentren bereit­zu­stel­len. Angedacht sein könn­te dafür die bun­des­wei­te Nummer des Bereitschaftsdienstes (…). 

    (…) Es wer­de „mindes­tens ein bis zwei Monate“ dau­ern, bis das erste erste Etappenziel erreicht sei, sag­te Spahn. Dann wer­de „Zug um Zug das Angebot ver­brei­tert“. Das Angebot an Impfstoff wer­de „zuerst be­grenzt“ sein, wenn die Impfungen wie geplant am 27. Dezember starteten. 

    Deswegen begin­ne die Impfung in den ersten Tagen nach dem Start in Pflegeeinrichtungen. Dies gel­te, auch wenn Ärzte und Pfleger in der Intensivmedizin der Kliniken eben­falls zur ersten Priorität zähl­ten. Denn es sei eine „bit­te­re Erkenntnis“, dass Corona trotz aller Schutzkonzepte nicht sicher aus Pflegehei­men fern­ge­hal­ten wer­den kön­ne. Einmal in einem Heim auf­ge­tre­ten, schla­ge das Virus dort bru­tal zu. 

    Alle ande­ren Menschen bat der Minister erneut um Geduld. „Ich bit­te Sie dar­um abzu­war­ten, bis auch Sie an der Reihe sind.“ Spahn: „Der Winter wird noch lang, wir wer­den noch län­ge­re Zeit mit die­sem Virus le­ben müs­sen.“ Aber: „Es gibt Hoffnung.“ 

    Die Impfberechtigten wür­den infor­miert, wann es für sie los­ge­he. „Mann wird und Frau wird erfah­ren, wann sie jeweils dran sind“, sag­te er. Die Länderkonzepte sehen hier­zu teil­wei­se Einladungsschreiben – kom­bi­niert mit Telefonhotlines – vor. Im ersten Quartal stün­den nach aktu­el­lem Stand elf bis 13 Millio­nen Impfdosen für Deutschland zur Verfügung – wobei für jede Impfung zwei Dosen benö­tigt werden. (…) 

    Spahn sicher­te heu­te auch zu, dass alle Beteiligten „dar­an arbei­ten, dass es tat­säch­lich am 27. Dezember in Deutschland los­ge­hen kann“. EU-weit sol­len die Impfungen mit dem von der Main­zer Firma BioNTech und deren US-Partner Pfizer ent­wickel­ten Impfstoff an die­sem Tag starten. 

    Spahn warb heu­te erneut inten­siv um Verständnis für die Prioritätensetzung. (..) Spahn: „Beim Impfen geht es nicht um Wertschätzung, son­dern zuerst ein­mal um Schutz“. (…) 

    Der Städte- und Gemeindebund lob­te die Verordnung des Ministeriums. Die Impfstrategie mit zunächst frei prio­ri­sier­ten Gruppen sei „völ­lig rich­tig“, erklär­te der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, Gerd Landsberg, der Rheinischen Post. 

    Geklärt wer­den müs­se aller­dings noch, wer als Risikopatient ein­ge­stuft wer­de. Eine ein­fa­che Bescheini­gung des Hausarztes sei dafür nicht aus­rei­chend. „Denkbar wäre es, wenn etwa die Krankenkassen den Betroffenen eine schrift­li­che Bestätigung schicken wür­den, die sie ein­deu­tig als Risikopatient aus­weist“, schlug Landsberg vor. 

    may/afp/kna/dpa/aerzteblatt

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