Die Opposition mault und will ein Gesetz zu Impf-Prioritäten. Da sie mit der Zustimmung zur berüchtigten "epidemischen Notlage" Spahn einen Freifahrtschein erteilt hat (s. "Welt": Bundestag schaufelt sich sein eigenes Grab), hat sie schlechte Karten.
Nun setzt sich Spahn sogar über die Empfehlungen der Impfkommission des RKI hinweg.
»Jetzt ist sie offiziell da: die Corona-Impfverordnung. Oder besser gesagt: Der Fahrplan für die Corona-Impfungen in Deutschland.
Erst gestern hatte die Ständige Impfkommision (Stiko) ihre endgültige Empfehlung dafür abgegeben. In ihr ist eine Rangfolge von sechs Gruppen festgelegt. Spahn plant hingegen mit drei Gruppen, er will sie heute noch unterschreiben. Die ersten Details:
Wer hat Anspruch auf die Corona-Impfungen?
Für die Corona-Impfungen, die voraussichtlich am 27. Dezember beginnen, haben folgende Personen einen Anspruch:
Alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben
Alle, die sich in Deutschland längerfristig oder regelmäßig aufhalten
Personen, die in der Pflege in bestimmten Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen
Doch: Zu Beginn stehe nicht genug Impfstoff für alle zur Verfügung. Daher sollen zuerst etwa "Bewohnern und Bewohnerinnen in Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie diejenigen, die sich um diese Menschen kümmern", geimpft werden.
Das erste Ziel: "Die Schwächsten zu schützen", so Spahn. Dafür werde man ein bis zwei Monate brauchen. Erst dann könnten auch andere Personen eine Corona-Impfung bekomme. Für alle gelte:
"Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen."
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister
Wichtig: Der Minister stellt eine mehrmalige Anpassung der Verordnung in den Raum – nicht zuletzt, weil neue Impfstoffe auf den Markt kommen…«
Das berichtet heute zdf.de.
Nun, Jensi Spahn, mein Papa ist über 80 und schenkt Dir seine Impfdosis. Du darfst gerne sofort damit anfangen…
🙂
Sehr gut 🙂
So langsam wird den Parlamentariern wohl klar, daß sie mit der Zustimmung zum IfSG Selbstkastration begangen haben.
Nein. Das wusste man damals schon ganz genau.
Erste Erfolge der Impfung vor laufender Kamera:
https://twitter.com/breaking911/status/1339779233372123137
@some1: Ich bin eher vorsichtig bei solchen Funden im Netz ohne Quellenangabe.
@aa: Genügt Bertelsmann als Gewährsleut?
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508274/Krankenschwester-bricht-vor-laufender-Kamera-nach-Corona-Impfung-zusammen
🙂
@some1: Prima!
Sorry: Bonnier, nicht Bertelsmann. Aber fast. Oder?
Wenn ich es recht verstehe, braucht der Bundestag lediglich die epidemische Notlage als beendet zu erklären, dann verliert auch der Notstandscharakter des IfsG seine Existenzberechtigung. Liege ich da falsch?
@Dr. Hartmut Reinke: Nein, ich denke Sie liegen richtig. Ich habe es auch so verstanden. Dazu braucht es allerdings Mehrheiten, und die sehe ich momentan nicht.
Schauen Sie mal in den supertollen neuen § 28a (7) IfSG.
@DS-pektiven: Danke für den Hinweis. War mir leider nicht bewusst – schöner Mist!
@ds, danke, das ist ein Hammer und war mir so nicht ganz klar. Wie konnten sie das tun!!!!
heutzutage entscheiden nicht mehr sachkundige Mediziner über unser leibliches Wohl und Wehe, sondern Bankkaufleute und ein Virenfachmann aus dem Computerbereich. Je unkundiger, desto frecher, will mir scheinen.
18.12.2020
tagesschau
(…) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) folgt in seiner Impfverordnung offenbar nur teilweise den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die Verordnung berichtete, sind darin nur drei Gruppen aufgeführt, die hintereinander geimpft werden sollen.
Erste Gruppe
Schutzimpfungen mit höchster Priorität sollen nach der Verordnung des Ministers Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie Pflegekräfte mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus erhalten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe.
Zweite Gruppe
Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen dem Entwurf zufolge alle Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dürfen sich dann impfen lassen, dasselbe gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.
Dritte Gruppe
Die dritte Gruppe beinhaltet dem Bericht zufolge alle Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch Mitarbeiter „in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen“, wie etwa in den Regierungen, bei der Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor und in der Justiz erhalten dann eine Impfung. Dasselbe gilt für Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter.
https://www.tagesschau.de/inland/spahn-stiko-impfverordnung-101.html
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18.12.2020
Ärzteblatt | Schutzbedürftige zuerst: Regierung legt Reihenfolge für Coronaimpfungen vor
Berlin – Kurz vor dem geplanten Start der Impfungen gegen SARS-CoV‑2 hat die Bundesregierung festgelegt, in welcher Reihenfolge die Menschen in Deutschland einen Anspruch auf eine Impfung haben. Zu (…) Prozent halte man sich dabei an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) (…). Die Impfverordnung sollte rückwirkend zum 15. Dezember gelten.
Drei Gruppen:
1 Höchste Priorität
2 Hohe Priorität
3 Erhöhte Priorität
Man habe aber einige Personengruppen zusammengefasst, um flexibler zu sein. In Spahns Verordnung sind drei Gruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität aufgeführt, die hintereinander geimpft werden sollen. Gruppe vier sind alle Menschen, die nicht in der Verordnung erwähnt sind. Die STIKO hatte gestern sechs Stufen vorgeschlagen.
Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoff sei das Ziel, „zuerst denjenigen einen Schutz anzubieten, die ihn besonders benötigen“, sagte Spahn. Mobile Impftrupps kommen demnach in den Heimen zum Einsatz – aber auch bei Hochbetagten und Pflegebedürftigen zuhause, die nicht in ein Zentrum gehen könnten.
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Gruppe 1 Höchste Priorität
Zur Gruppe mit höchster Priorität gehören laut Impfverordnung Menschen über 80 Jahren, Pflegebedürftige sowie diejenigen, die sie stationär und ambulant pflegen und betreuen, sowie Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 tätig sind.
Das gilt insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV‑2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden, wie es heißt.
Aufgelistet sind auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
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Gruppe 2 Hohe Priorität
In Stufe 2 (Schutzimpfung mit hoher Priorität) fallen Menschen über 70 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Patienten nach Organtransplantation. Ebenso gehört dazu eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und Schwangeren.
Darüber hinaus fallen in diese Gruppe Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
Ebenso eingruppiert sind laut Verordnung Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 tätig sind. Dazu gehören demnach insbesondere Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.
Aufgelistet sind auch Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur gehören ebenso in Gruppe 2 wie Personen, die etwa in Obdachlosenheimen oder Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.
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Gruppe 3 Erhöhte Priorität
Schutzimpfung mit erhöhter Priorität
In Gruppe 3 hat die Bundesregierung Menschen einsortiert, die eine erhöhte Priorität haben. Dazu gehören alle, die 60 Jahre oder älter sind, sowie chronisch Kranke. Darunter fallen Menschen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30), mit chronischer Nierenerkrankung, mit chronischer Lebererkrankung, mit Immundefizienz oder HIV-Infektion und mit Diabetes mellitus.
Auch Menschen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex, mit Krebserkrankungen, mit COPD oder Asthma bronchiale und mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen sind aufgelistet.
In die Gruppe fallen zudem Menschen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen arbeiten. Genannt sind Verfassungsorgane, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräfte, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in Justiz.
Ebenfalls dazu gehören Menschen, die in „besonders relevanter Position“ in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Verordnung nennt insbesondere Apotheken, Pharma- und Ernährungswirtschaft, Wasser‑, Energie- und Abwasserentsorgung sowie Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Aufgeführt sind darüber hinaus Menschen, die in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 arbeiten. Das sind laut Verordnung Mitarbeiter etwa in Laboren und Personal, das keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut. In dieser Gruppe sind auch Menschen im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieher und Lehrer sowie Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen aufgeführt.
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Attest bei chronischer Erkrankung notwendig
Generell gilt, dass alle Menschen mit Wohnsitz oder längerfristigem oder regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die Impfung haben. Das kann über entsprechende Ausweispapiere nachgewiesen werden. Menschen mit chronischen Erkrankungen, die in der Verordnung aufgeführt sind, benötigen für die Impfung im Vorfeld ein ärztliches Zeugnis.
Die Arztpraxen seien „zur Ausstellung eines Nachweises“ berechtigt, heißt es in der Verordnung. Schon bekannte Patienten können telefonisch vom Arzt ein Attes und einen Code für die Terminvergabe bekommen. Ärzten unbekannte Patienten können ein Zeugnis nur nach einem Termin in der Arztpraxis erhalten. Für das Ausstellen der Tests sieht die Verordnung eine Vergütung von fünf Euro vor.
Die Organisation der Terminvergabe sollen die Bundesländer und zuständigen Behörde in den Ländern organisieren. Spahn bat diese darum, sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist angehalten, ein „standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen Terminvereinbarung“ in den Impfzentren bereitzustellen. Angedacht sein könnte dafür die bundesweite Nummer des Bereitschaftsdienstes (…).
(…) Es werde „mindestens ein bis zwei Monate“ dauern, bis das erste erste Etappenziel erreicht sei, sagte Spahn. Dann werde „Zug um Zug das Angebot verbreitert“. Das Angebot an Impfstoff werde „zuerst begrenzt“ sein, wenn die Impfungen wie geplant am 27. Dezember starteten.
Deswegen beginne die Impfung in den ersten Tagen nach dem Start in Pflegeeinrichtungen. Dies gelte, auch wenn Ärzte und Pfleger in der Intensivmedizin der Kliniken ebenfalls zur ersten Priorität zählten. Denn es sei eine „bittere Erkenntnis“, dass Corona trotz aller Schutzkonzepte nicht sicher aus Pflegeheimen ferngehalten werden könne. Einmal in einem Heim aufgetreten, schlage das Virus dort brutal zu.
Alle anderen Menschen bat der Minister erneut um Geduld. „Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind.“ Spahn: „Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen.“ Aber: „Es gibt Hoffnung.“
Die Impfberechtigten würden informiert, wann es für sie losgehe. „Mann wird und Frau wird erfahren, wann sie jeweils dran sind“, sagte er. Die Länderkonzepte sehen hierzu teilweise Einladungsschreiben – kombiniert mit Telefonhotlines – vor. Im ersten Quartal stünden nach aktuellem Stand elf bis 13 Millionen Impfdosen für Deutschland zur Verfügung – wobei für jede Impfung zwei Dosen benötigt werden. (…)
Spahn sicherte heute auch zu, dass alle Beteiligten „daran arbeiten, dass es tatsächlich am 27. Dezember in Deutschland losgehen kann“. EU-weit sollen die Impfungen mit dem von der Mainzer Firma BioNTech und deren US-Partner Pfizer entwickelten Impfstoff an diesem Tag starten.
Spahn warb heute erneut intensiv um Verständnis für die Prioritätensetzung. (..) Spahn: „Beim Impfen geht es nicht um Wertschätzung, sondern zuerst einmal um Schutz“. (…)
Der Städte- und Gemeindebund lobte die Verordnung des Ministeriums. Die Impfstrategie mit zunächst frei priorisierten Gruppen sei „völlig richtig“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, Gerd Landsberg, der Rheinischen Post.
Geklärt werden müsse allerdings noch, wer als Risikopatient eingestuft werde. Eine einfache Bescheinigung des Hausarztes sei dafür nicht ausreichend. „Denkbar wäre es, wenn etwa die Krankenkassen den Betroffenen eine schriftliche Bestätigung schicken würden, die sie eindeutig als Risikopatient ausweist“, schlug Landsberg vor.
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