Berliner Senat: PCR-Test untauglich

Heute in der "Berliner Zeitung"

»Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestä­tigt, dass PCR-Tests eigent­lich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes fest­zu­stel­len. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe her­vor. Die Senatsverwaltung erklär­te, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „ver­meh­rungs­fä­hi­ges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein son­sti­ges bio­lo­gi­sches trans­mis­si­bles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder über­trag­ba­re Krankheit ver­ur­sa­chen kann“ han­deln müs­se, damit von einem „Krankheitserreger“ gespro­chen wer­den kön­ne. Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein soge­nann­ter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwi­schen einem ,ver­meh­rungs­fä­hi­gen‘ und einem ,nicht-ver­meh­rungs­fä­hi­gen‘ Virus zu unter­schei­den“, ant­wor­te­te die Senatsverwaltung mit einem „Nein“.

Zur Begründung, war­um der Senat sei­ne Überlegungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz den­noch auf PCR-Test-Ergebnisse stüt­ze, ant­wor­tet der Senat: „Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nach­ge­wie­sen wird. Das Vorhandensein die­ser Viren kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren. Diese Infektion ist rele­vant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“ Deshalb kön­ne auch beur­teilt wer­den, in wel­cher Weise sich die SARS-CoV-2-„Infektionen“ ent­wickelt hätte.

Luthe über­zeu­gen die­se Antworten nicht. Er sagt der Berliner Zeitung: „Es wird nun drin­gend Zeit, wie­der ratio­nal und rechts­staat­lich zu han­deln. Wenn sogar der Senat ein­räu­men muss, dass die täg­lich gemel­de­ten Testzahlen nichts über eine Infektion im Sinne des Gesetzes aus­sa­gen, fehlt auch den Verordnungen die Grundlage. Denn nie­mand kann aktu­ell sagen, ob und wie vie­le Infektionen tat­säch­lich vor­lie­gen. Die Tests kosten immense Mittel, sind für die Hersteller ein Milliardengeschäft, aber für die Infektionsbekämpfung nutz­los.“«

Siehe auch Nochmal zu Berliner Senat: PCR-Test untaug­lich und Berliner Zeitung "kor­ri­giert" eige­nen Artikel.

10 Antworten auf „Berliner Senat: PCR-Test untauglich“

  1. Damit sind auch die Massnahmen rechts­wid­rig, denn die Zahlen auf wel­che man sich beruft sind nicht auf der Grundlage einer ärzt­li­chen Diagnose erstellt worden.

  2. Legal – ille­gal – scheiß­egal. Das wur­de seit März Devise der Regierungen und ihres Beamtenapparates. Zahlreiche Grundrechte wer­den aus­ge­he­belt bis hin zur Körperverletzung durch Maskenpflicht in Schulen. Andersdenkende wer­den dif­fa­miert, iso­liert, zwangsversetzt.

  3. Das Spiel der Macht nicht mehr nur ein J.Bond Abenteuer wenn ich den Knopf druecke, das hat ein Teil des Volks noch nicht begrif­fen. Leipzig zeigt aber das .…wie sagt man so schoen…es weht ein eis­kal­ter Wind… was vor­an geht…

  4. Wenn man auf Basis des Drosten-Test 1, also ein Virusbestandteil fin­det und die­ses eine virus­frag­ment 45x ver­dop­pelt, wie im Drosten-Test vor­ge­se­hen, dann gibt der Drosten-Test an,
    1 Trillion Virusbestndteile gefun­den zu haben. Ich schrei­be es mal aus: Es ist eine Zahl mit vie­len, vie­len Nullen, sogar mehr Nullen, als in der deut­schen Regierung und im Parlament (gele­gent­lich) anwe­send sind: Diese Zahl siegt so aus:
    1000 000 000 000 000 000.
    Wenn Trump, die ame­ri­ka­ni­sche Entsprechung der deut­schen Realitätsverweigerung so vie­le Dollares hät­te, bräuch­te er sich kei­ne Sorgen um die Rückzahlung sei­ner Wahlschulden zu machen!

  5. weckt Zweifel.….so lang­sam kommt es an .…wow.….ich bin erschuet­tert ueber die man­geln­de Gehirnzelleneinsatzfaehigkeit von ach so vielen…koennte ein­fach nur vor Wut bruel­len oder mich in die Ecke setz­ten und heulen…habe mich noch nicht ent­schlos­sen was ich gleich tue.….sad bad mad.…

Schreibe einen Kommentar zu Pemo Sach Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert