Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vor lan­ger, lan­ger Zeit habe ich hier die­ses Doku­ment ver­öf­fent­licht. Es kann kaum mit­hal­ten mit dem Lach­fak­tor der aktu­el­len Verordnung.

Es heißt dort zur Ver­ein­fa­chung der bis­lang gel­ten­den Drit­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der Vier­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung:

»Pres­se­mit­tei­lung vom 01.02.2022

Aus der Sit­zung des Senats am 1. Febru­ar 2022:

Der Senat hat heu­te auf Vor­la­ge der Sena­to­rin für Wis­sen­schaft, Gesund­heit, Pfle­ge und Gleich­stel­lung, Ulri­ke Gote, die Vier­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Vier­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung beschlos­sen. Die­se wird vor­aus­sicht­lich am 5. Febru­ar 2022 in Kraft treten.

Fol­gen­de wesent­li­che Ände­run­gen sieht die Vier­te Ände­rungs­ver­ord­nung vor:

        • Anpas­sung bei der Anwesenheitsdokumentation:
          • Die Pflicht zur Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on in den Berei­chen der Ver­an­stal­tun­gen, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung und beim Sport entfällt.
          • Bei wei­ter­hin vor­ge­schrie­be­ner Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on muss zukünf­tig die Vor­la­ge von Test-/Impf- und Gene­se­nen­nach­wei­sen nicht mehr erfasst wer­den. Es genügt die Erfas­sung der Kontaktdaten.
        • Anpas­sung der Abson­de­rungs­vor­schrif­ten gemäß dem MPK-Beschluss vom 24. Janu­ar 2022:
          • Die Pflicht bei Vor­lie­gen einer posi­ti­ven (Fremd-)Antigen-Testung einen bestä­ti­gen­den PCR-Test durch­füh­ren zu las­sen, ent­fällt. Die PCR-Test­pflicht besteht wei­ter für Per­so­nen, die mit vul­ner­ablen Grup­pen arbei­ten, Per­so­nal in Kran­ken­häu­sern etc.
          • Bei Vor­lie­gen eines posi­ti­ven (unbe­auf­sich­tig­ten) Anti­gen-Selbst­tests besteht die Pflicht zur bestä­ti­gen­den Tes­tung mit­tels Anti­gen-Test bei einer zer­ti­fi­zier­ten Test­stel­le. Nur bei wider­spre­chen­den Ergeb­nis­sen ist eine bestä­ti­gen­de PCR-Tes­tung vorgesehen.
        • Die Gül­tig­keits­dau­er des Gene­se­nen­nach­wei­ses wird gemäß der RKI-Emp­feh­lung von 6 Mona­te auf 3 Mona­te nach dem posi­ti­ven (PCR)-Test­ergeb­nis verkürzt.
        • Die „2G-Bedin­gung zuzüg­lich Test“ gemäß § 9a wird geän­dert, so dass eine zusätz­li­che Test­pflicht nur für Per­so­nen besteht, die sich drei Mona­te nach ihrer zwei­ten Imp­fung nicht haben boos­tern las­sen. Die zusätz­li­che Test­pflicht ent­fällt folg­lich für
          • Geboos­ter­te (zeit­lich unbegrenzt),
          • frisch Geimpf­te (ein­schließ­lich frisch geimpf­te Gene­se­ne) für drei Monate
          • und frisch Gene­se­ne (ein­schließ­lich frisch gene­sen Geimpf­te) für drei Monate.
        • Die Rege­lung für Groß-Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en (maxi­mal 3000 Per­so­nen) wird dahin­ge­hend ange­passt, dass auch
          • die „2G zuzüg­lich Test“-Bedin­gung gilt,
          • FFP2-Mas­ken auch am fes­ten Platz zu tra­gen sind
          • und das Hygie­ne­rah­men­kon­zept der jeweils zustän­di­gen Senats­ver­wal­tung ein­zu­hal­ten ist.
        • Es wird eine Rege­lung für die Wahl der Vor­schlag­lis­ten und Beru­fung der Mit­glie­der der bezirk­li­chen Senio­ren­ver­tre­tun­gen eingeführt.
        • Für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen gilt künf­tig die „2 G zuzüg­lich Test“-Regelung. Davon aus­ge­nom­men sind Geboos­ter­te (und ver­gleich­ba­re Fäl­le im Sin­ne des § 9a).
        • Für Selbst­stän­di­ge gel­ten Aus­nah­men von „2 G zuzüg­lich Test“-Bedingung, wenn sie geboos­tert sind (und ver­gleich­ba­re Fäl­le im Sin­ne des § 9a).
        • Es wird eine FFP2-Mas­ken­pflicht in Hoch­schu­len ein­ge­führt (außer bei Prü­fun­gen und für vor­tra­gen­de Personen).
        • Es wird klar­ge­stellt, dass die Regeln für die beruf­li­che Bil­dung auch für Maß­nah­men zur För­de­rung der Ein­glie­de­rung in den Arbeits­markt gel­ten. Dadurch wird mehr Fle­xi­bi­li­tät beim Per­so­nal­ein­satz ermöglicht.

Die Lauf­zeit der Ver­ord­nung wird bis zum 4. März 2022 ver­län­gert.«
ber​lin​.de (1.2.)


"Datenerhebung ohne Verwendungszweck nicht mehr notwendig"

In einer Pres­se­mit­tei­lung des Wirt­schafts­se­na­tors heißt es ergänzend:

»Der Senat hat in sei­ner heu­ti­gen Sit­zung zwei für die Ber­li­ner Wirt­schaft wesent­li­che Anpas­sun­gen der Infektionsschutz­maßnahmenverordnung beschlos­sen, die auf eine Initia­ti­ve des Wirt­schafts­se­na­tors zurückgehen…

Dazu Wirt­schafts­se­na­tor Ste­phan Schwarz: „Der Senat trägt mit der Auf­he­bung der Pflicht dem Umstand Rech­nung, dass die Daten­er­he­bung ohne Ver­wen­dungs­zweck nicht mehr not­wen­dig ist.“…

Wirt­schafts­se­na­tor Ste­phan Schwarz: „Ich wer­de auch zukünf­tig die Inter­es­sen der Ber­li­ner Wirt­schaft im Senat adres­sie­ren und mich für einen sach­ge­rech­ten Aus­gleich mit dem not­wen­di­gen Schutz des Gesund­heits­sys­tems stark machen.“«

Das ist ja nun auch die Auf­ga­be eines Wirt­schafts­se­na­tors in einem rot-grün-roten Senat.

(Her­vor­he­bun­gen nicht in den Originalen.)

8 Antworten auf „Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

  1. Wann um alles in der Welt ist es bit­te nötig Daten ohne Zweck zu erhe­ben? Allein die Beschrei­bung sagt doch schon, dass es sinn­los ist…

    1. @ d: Im all­ge­mei­nen sinn­lo­sen Tun macht das kon­kre­te sinn­lo­se Tun dann ja doch irgend­wie wie­der Sinn, wird aber im nächs­ten Moment wie­der sinn­los, wenn es Teil des all­ge­mei­nen Tuns wird. Das Kapi­tal als gesell­schaft­li­ches Ver­hält­nis mit lan­ge abge­lau­fe­nem Ver­falls­da­tum funk­tio­niert genau­so, nur noch unse­re unmit­tel­ba­re Repro­duk­ti­on schlägt als Abfall­pro­dukt des Kapi­tals für uns posi­tiv zu Buche. Der sinn­lo­se Schrott, der ansons­ten pro­du­ziert wird, wird im Moment des Kau­fes zu Müll.

  2. Wie lan­ge trägt "die Wirt­schaft" den Irr­sinn mit?
    "Die Wirt­schaft" müss­te doch lang­sam begrei­fen, was ein tota­li­tä­res Kon­troll­sys­tem mit Zer­ti­fi­ka­ten ins­be­son­de­re für "die Wirt­schaft" bedeutet.

    Oder besteht "die Wirt­schaft" nur noch aus Kon­zer­nen, die von einem eli­tä­ren Macht­zir­kel kon­trol­liert werden?

    Viel­leicht könn­te "die Wirt­schaft" sich mal anschau­en, wie schnell die Gast­wirt­schaf­ten unter die Knu­te der Kon­troll­zer­ti­fi­ka­te gestellt wur­den. Jetzt fehlt nur noch das digi­ta­le Alu­geld der Zentralbanken.

  3. Ich bre­che bald men­tal erschöpft zusam­men von die­sem bereits 2 Jah­re dau­ern­den immer irr­sin­ni­ger wer­den­den Irr­sinn. Wer hat die­se Irren aus in Poli­tik und Behör­den aus ihrer Anstalt befreit?

    1. Das war nicht nötig. Die­se Kli­en­tel exis­tiert unauf­fäl­lig aber sub­mis­sest die­nend in allen Ver­wal­tun­gen (der Welt) und wer­den gem. des Peters-Prin­zips nach und nach empor­ge­spült. Das Peters-Prin­zip besteht z.T. dar­in, dass jeder die­ser Exis­ten­zen irgend­wann die höchs­te Stu­fe der Inkom­pe­tenz erreicht, was sich deut­lich in der Beset­zung der Regie­rungs­bän­ke und der des Bun­des­ta­ges mani­fes­tiert. Lei­der haben vie­le der Wäh­ler nicht auf­ge­passt oder sich in die Irre gewählt.

  4. Also hier im Kaff in Bay­ern ist das ein­fa­cher. Da infor­mie­re ich mich an der Anschlag­ta­fel mit den "Amt­li­chen Bekanntmachungen".
    Da steht nix. Also wird schon nichts Wich­ti­ges zu beach­ten sein, sonst stün­de es ja hier. Oder gibt es eine Pflicht zum Main­stream-Medi­en-Kon­sum? Da hät­te ich dann aber ger­ne eine schrift­li­che Info in mei­nem Brief­kas­ten bitte.

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