Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vor lan­ger, lan­ger Zeit habe ich hier die­ses Dokument ver­öf­fent­licht. Es kann kaum mit­hal­ten mit dem Lachfaktor der aktu­el­len Verordnung.

Es heißt dort zur Vereinfachung der bis­lang gel­ten­den Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

»Pressemitteilung vom 01.02.2022

Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:

Der Senat hat heu­te auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlos­sen. Diese wird vor­aus­sicht­lich am 5. Februar 2022 in Kraft treten.

Folgende wesent­li­che Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung vor:

        • Anpassung bei der Anwesenheitsdokumentation:
          • Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport entfällt.
          • Bei wei­ter­hin vor­ge­schrie­be­ner Anwesenheitsdokumentation muss zukünf­tig die Vorlage von Test-/Impf- und Genesenennachweisen nicht mehr erfasst wer­den. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.
        • Anpassung der Absonderungsvorschriften gemäß dem MPK-Beschluss vom 24. Januar 2022:
          • Die Pflicht bei Vorliegen einer posi­ti­ven (Fremd-)Antigen-Testung einen bestä­ti­gen­den PCR-Test durch­füh­ren zu las­sen, ent­fällt. Die PCR-Testpflicht besteht wei­ter für Personen, die mit vul­ner­ablen Gruppen arbei­ten, Personal in Krankenhäusern etc.
          • Bei Vorliegen eines posi­ti­ven (unbe­auf­sich­tig­ten) Antigen-Selbsttests besteht die Pflicht zur bestä­ti­gen­den Testung mit­tels Antigen-Test bei einer zer­ti­fi­zier­ten Teststelle. Nur bei wider­spre­chen­den Ergebnissen ist eine bestä­ti­gen­de PCR-Testung vor­ge­se­hen.
        • Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von 6 Monate auf 3 Monate nach dem posi­ti­ven (PCR)-Testergebnis ver­kürzt.
        • Die „2G-Bedingung zuzüg­lich Test“ gemäß § 9a wird geän­dert, so dass eine zusätz­li­che Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zwei­ten Impfung nicht haben boo­stern las­sen. Die zusätz­li­che Testpflicht ent­fällt folg­lich für
          • Geboosterte (zeit­lich unbegrenzt),
          • frisch Geimpfte (ein­schließ­lich frisch geimpf­te Genesene) für drei Monate
          • und frisch Genesene (ein­schließ­lich frisch gene­sen Geimpfte) für drei Monate.
        • Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maxi­mal 3000 Personen) wird dahin­ge­hend ange­passt, dass auch
          • die „2G zuzüg­lich Test“-Bedingung gilt,
          • FFP2-Masken auch am festen Platz zu tra­gen sind
          • und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zustän­di­gen Senatsverwaltung ein­zu­hal­ten ist.
        • Es wird eine Regelung für die Wahl der Vorschlaglisten und Berufung der Mitglieder der bezirk­li­chen Seniorenvertretungen eingeführt.
        • Für kör­per­na­he Dienstleistungen gilt künf­tig die „2 G zuzüg­lich Test“-Regelung. Davon aus­ge­nom­men sind Geboosterte (und ver­gleich­ba­re Fälle im Sinne des § 9a).
        • Für Selbstständige gel­ten Ausnahmen von „2 G zuzüg­lich Test“-Bedingung, wenn sie geboo­stert sind (und ver­gleich­ba­re Fälle im Sinne des § 9a).
        • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen ein­ge­führt (außer bei Prüfungen und für vor­tra­gen­de Personen).
        • Es wird klar­ge­stellt, dass die Regeln für die beruf­li­che Bildung auch für Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gel­ten. Dadurch wird mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 4. März 2022 ver­län­gert.«
ber​lin​.de (1.2.)


"Datenerhebung ohne Verwendungszweck nicht mehr notwendig"

In einer Pressemitteilung des Wirtschaftssenators heißt es ergänzend:

»Der Senat hat in sei­ner heu­ti­gen Sitzung zwei für die Berliner Wirtschaft wesent­li­che Anpassungen der Infektionsschutz­maßnahmenverordnung beschlos­sen, die auf eine Initiative des Wirtschaftssenators zurückgehen…

Dazu Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Der Senat trägt mit der Aufhebung der Pflicht dem Umstand Rechnung, dass die Datenerhebung ohne Verwendungszweck nicht mehr not­wen­dig ist.“…

Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Ich wer­de auch zukünf­tig die Interessen der Berliner Wirtschaft im Senat adres­sie­ren und mich für einen sach­ge­rech­ten Ausgleich mit dem not­wen­di­gen Schutz des Gesundheitssystems stark machen.“«

Das ist ja nun auch die Aufgabe eines Wirtschaftssenators in einem rot-grün-roten Senat.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

8 Antworten auf „Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

  1. Wann um alles in der Welt ist es bit­te nötig Daten ohne Zweck zu erhe­ben? Allein die Beschreibung sagt doch schon, dass es sinn­los ist…

    1. @ d: Im all­ge­mei­nen sinn­lo­sen Tun macht das kon­kre­te sinn­lo­se Tun dann ja doch irgend­wie wie­der Sinn, wird aber im näch­sten Moment wie­der sinn­los, wenn es Teil des all­ge­mei­nen Tuns wird. Das Kapital als gesell­schaft­li­ches Verhältnis mit lan­ge abge­lau­fe­nem Verfallsdatum funk­tio­niert genau­so, nur noch unse­re unmit­tel­ba­re Reproduktion schlägt als Abfallprodukt des Kapitals für uns posi­tiv zu Buche. Der sinn­lo­se Schrott, der anson­sten pro­du­ziert wird, wird im Moment des Kaufes zu Müll.

  2. Wie lan­ge trägt "die Wirtschaft" den Irrsinn mit?
    "Die Wirtschaft" müss­te doch lang­sam begrei­fen, was ein tota­li­tä­res Kontrollsystem mit Zertifikaten ins­be­son­de­re für "die Wirtschaft" bedeutet.

    Oder besteht "die Wirtschaft" nur noch aus Konzernen, die von einem eli­tä­ren Machtzirkel kon­trol­liert werden?

    Vielleicht könn­te "die Wirtschaft" sich mal anschau­en, wie schnell die Gastwirtschaften unter die Knute der Kontrollzertifikate gestellt wur­den. Jetzt fehlt nur noch das digi­ta­le Alugeld der Zentralbanken.

  3. Ich bre­che bald men­tal erschöpft zusam­men von die­sem bereits 2 Jahre dau­ern­den immer irr­sin­ni­ger wer­den­den Irrsinn. Wer hat die­se Irren aus in Politik und Behörden aus ihrer Anstalt befreit?

    1. Das war nicht nötig. Diese Klientel exi­stiert unauf­fäl­lig aber sub­mis­sest die­nend in allen Verwaltungen (der Welt) und wer­den gem. des Peters-Prinzips nach und nach empor­ge­spült. Das Peters-Prinzip besteht z.T. dar­in, dass jeder die­ser Existenzen irgend­wann die höch­ste Stufe der Inkompetenz erreicht, was sich deut­lich in der Besetzung der Regierungsbänke und der des Bundestages mani­fe­stiert. Leider haben vie­le der Wähler nicht auf­ge­passt oder sich in die Irre gewählt.

  4. Also hier im Kaff in Bayern ist das ein­fa­cher. Da infor­mie­re ich mich an der Anschlagtafel mit den "Amtlichen Bekanntmachungen".
    Da steht nix. Also wird schon nichts Wichtiges zu beach­ten sein, sonst stün­de es ja hier. Oder gibt es eine Pflicht zum Mainstream-Medien-Konsum? Da hät­te ich dann aber ger­ne eine schrift­li­che Info in mei­nem Briefkasten bitte.

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