15 Antworten auf „Sex in der Ausgangssperre“

  1. Coronapandemie: „Die Situation der Kinder spitzt sich jetzt dra­ma­tisch zu“

    "Kinder und Jugendliche sind für unse­re Gesellschaft sehr system­re­le­vant“, sag­te Benedikt Waldherr, Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). .."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​a​r​c​h​i​v​/​2​1​8​7​0​4​/​C​o​r​o​n​a​p​a​n​d​e​m​i​e​-​D​i​e​-​S​i​t​u​a​t​i​o​n​-​d​e​r​-​K​i​n​d​e​r​-​s​p​i​t​z​t​-​s​i​c​h​-​j​e​t​z​t​-​d​r​a​m​a​t​i​s​c​h​-zu

    https://t.me/aerztefueraufklaerungoffiziell/922

    Ich möch­te noch hin­zu­fü­gen, Kinder sind für das System ent­schei­dend im Kampf gegen das Virus! Wir brau­chen künf­tig mehr Ärzt:innen, Polizist:innen, Pfeger:innen, Medienmacher:innen usw. um die neu­en Wellen der Virus-Mutanten zu brechen!

  2. Ja, die ste­hen wie­der in der Kaiserstraße. Das war die letz­ten 30 ? Jahre ver­schwun­den, es gab da bekann­te Räume. Die sind jetzt weg. Die "Krise" wird auf jeder Ebene auf dem Rücken von Frauen aus­ge­tra­gen: Die sind jetzt bei Kinder, Küche, Home-Office, Corona gelan­det oder sie haben ihren nicht Home-Office Job ver­lo­ren, da kei­ne Kinderbetreuung, oder sie sind "system­re­le­vant" in Pflege und Krankenhaus und wer­den mit Tests und Impfungen gequält. Außerdem hängt der schlecht gelaun­te Mann plötz­lich die mei­ste Zeit in der Wohnung rum.

  3. Alltagsmasken haben uns zu Beginn der Pandemie geschützt.

    Doch wie schüt­zen sich , und uns, eigent­lich unse­re kirch­li­chen Würdenträger, wenn zu fest­li­chen Anlässe gela­den wird? Wir haben nachgefragt-

    https://​www​.red​dit​.com/​r​/​C​h​u​r​c​h​O​f​C​O​V​I​D​/​c​o​m​m​e​n​t​s​/​m​w​i​c​p​4​/​t​h​e​_​o​n​l​y​_​a​c​c​e​p​t​a​b​l​e​_​f​a​c​e​_​m​a​sk/

  4. Jetzt bin ich aber scho­nen biss­chen irritiert!

    Wäre es kei­ne Ordnungswidrigkeit, wenn bei­de ein Gesichtskondom benutzt hätten?

    Na gut: da steht auch „unter ande­rem“, ohne dies näher zu spezifizieren!

  5. In 10 Jahren wer­den wir es total eke­lig fin­den, wie frü­her die Leute sich beim Sex geküsst hat­ten. Vielleicht auch noch mit Zungenkuss.
    Sowas wird gar nicht mehr gehen! Sodomie!
    Sex nur mit FFP2-Maske, ist doch klar!
    Die wer­den beim Kondom im Doppelpack immer dazu gegeben.
    Die gan­zen alten Hollywoodstreifen, die frü­her mit der Kussszene ende­ten wer­den digi­tal nach­be­ar­bei­tet oder die grau­en­haf­te Szene entfernt.
    Was waren die Leute doch frü­her schmuddelig!
    Was müs­sen die für Krankheiten gehabt haben!

  6. Ist eh ver­fas­sungs­wid­rig. Also die Ausgangssperre, nicht das öffent­li­che Pimpern.

    (…) Wie von den Sachverständigen Möllers und Kießling im Gesundheitsausschuss des Bundestags kri­tisch ange­merkt, voll­zieht § 28b I 1 Nr. 2 IfSG den Eingriff selbst, als self-exe­cu­ting Maßnahmegesetz. Art. 2 II 3 und Art. 104 I GG erlau­ben aller­dings eine Einschränkung des Grundrechts der Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes, nicht durch Gesetz. Weil § 28b I 1 Nr. 2 IfSG die­se wich­ti­ge for­mel­le Schranke nicht beach­tet, ist die Ausgangsbeschränkung jen­seits von Verhältnismäßigkeitsfragen ver­fas­sungs­recht­lich unzulässig. (…)

    Tristan Wißgott, Verfassungsblog.

    1. @DS-pektiven: Super, Danke, habs kapiert. Könnt ihr das alle wei­ter­ver­tei­len, ja? 🙂

      "..Worin liegt der Unterschied? Wird ein Grundrecht durch Gesetz ein­ge­schränkt, voll­zieht das Gesetz den Eingriff selbst; bei einer Einschränkung auf Grund eines Gesetzes ist eine wei­te­re Stelle zwi­schen­ge­schal­tet .. Das mag wie abstrak­te Begriffsjurisprudenz klin­gen, aller­dings soll­ten die Unterschiede in der Sache aber nicht aus den Augen gera­ten. Beide Formeln eint, dass die den einen grund­recht­li­chen Gesetzesvorbehalt nor­mie­ren. Die „auf Grund“-Formel hat aber einen dar­über­hin­aus­ge­hen­den Bedeutungsgehalt: die Legislative soll in die­ser Formulierung nicht abso­lu­te Verfügungsgewalt über den Eingriff erhal­ten. Vielmehr wird die Freiheit auch ihr gegen­über abge­si­chert, indem kei­ne selbst­voll­zie­hen­den Gesetze erlas­sen wer­den dürfen .."

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