Sicher ist man sicher nicht

twit​ter​.com (10.4.)

Offenbar fin­det der Vorschlag zum Tausch von Ressorts (Breaking! Kabinett-Rochade: Lauterbach und Habeck tau­schen Ämter) Gehör.

Karl Lauterbach betreibt jetzt Wirtschaftsförderung.

Nur auf den ersten Blick in einem ande­ren Zusammenhang sang Juliane Werding 1975: "Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst".

Videoquelle: you​tube​.com

12 Antworten auf „Sicher ist man sicher nicht“

  1. "Offenbar fin­det der Vorschlag zum Tausch von Ressorts (Breaking! Kabinett-Rochade: Lauterbach und Habeck tau­schen Ämter) Gehör.

    Karl Lauterbach betreibt jetzt Wirtschaftsförderung."

    😀 na ja, er betreibt ja eher Wirtschaftszerstörung, weil er Karstadt vor­schrei­ben will, dass die die Kunden wei­ter kne­beln sol­len, aber das mit dem Tausch der Ressorts wäre nicht schlecht. Noch bes­ser auf­ge­ho­ben wäre Lauterbach als Entwicklungsminister oder Minister für EU-Angelegenheiten oder irgend­was, wo er mög­lichst wenig Schaden anrichtet.

    Ich frag mich, wie lan­ge er auf sei­ner Vision von "Sicherheit" noch rum­rei­ten will? Wann begreift er end­lich, dass es Kontrolle, 100%ige Sicherheit usw. nicht gibt? Der Kerl soll end­lich mal anfan­gen zu leben. Er wür­de hier gut her­pas­sen. Heute sah ich einen Hundehaufen, in den jemand einen selbst­ge­ba­stel­ten Aufkleber mit Zahnstocher gesteckt hat (selbst­ver­ständ­lich habe ich mich nicht nach unten gebeugt, um die­sen Dreck der Moralapostel auch noch zu lesen..) So sieht es aus, wenn man im eige­nen Wahn auf­geht und Lauterbach geht schon seit zwei Jahren in sei­nem Kontrollwahn auf. Irgendwann muss es ein­fach mal reichen.

    1. Ich den­ke wir soll­ten den Lauterbach zusam­men mit den Ukrainischen Botschafter zurück ins Krisengebiet schicken. Der eine will Plakate ver­bie­ten, der ande­re will Fahnen ver­bie­ten. Die ergän­zen sich wirk­lich gut. Dann soll­ten die zwei noch den Pofalla dazu­neh­men (wo steckt der eigent­lich? ) der den Ukraine-Krieg für been­det erklärt – alles wird gut …

  2. Gutachten zu Facebook-Fanpages
    – Landesbeauftragte fordert
    Nachweis der Rechtmäßigkeit des Betriebs
    oder
    Abschaltung
    Veröffentlicht am: 6. April 2022

    Presseinformation der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 06.04.2022

    „Das Gutachten berück­sich­tigt die jüng­sten Gesetzesänderungen sowie aktu­el­le Gerichtsentscheidungen. 

    Sein Ergebnis ist eindeutig. 

    Nach mei­ner Kenntnis haben sowohl die Betreiberinnen bzw. Betreiber der Fanpages als auch Facebook es in den ver­gan­ge­nen Jahren ver­säumt, Änderungen her­bei­zu­füh­ren und die Einhaltung aller recht­li­chen Regelungen zu gewährleisten. 

    Ich muss davon aus­ge­hen, dass die Behörden einen daten­schutz­ge­rech­ten Betrieb der Fanpages nicht wer­den nach­wei­sen können. 

    Ihrer Vorbildfunktion wür­den sie gerecht, wenn sie in die­sem Fall ihre Facebook-Auftritte jetzt abschalteten. 

    So könn­ten sie ein auf­wen­di­ges Aufsichtsverfahren vermeiden.“

    https://​www​.daten​schutz​.de/​g​u​t​a​c​h​t​e​n​-​z​u​-​f​a​c​e​b​o​o​k​-​f​a​n​p​a​g​e​s​-​l​a​n​d​e​s​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​-​f​o​r​d​e​r​t​-​n​a​c​h​w​e​i​s​-​d​e​r​-​r​e​c​h​t​m​a​e​s​s​i​g​k​e​i​t​-​d​e​s​-​b​e​t​r​i​e​b​s​-​o​d​e​r​-​a​b​s​c​h​a​l​t​u​ng/

  3. In Tschechien gibt es ab Donnerstag kei­ne Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn. Aber auch in Polen ist das bereits seit etwa 2 Wochen so. Es ist auch logisch, weil es sich haupt­säch­lich um kli­ma­ti­sier­te Verkehrsmittel mit auto­ma­ti­scher Lüftung handelt.

  4. Lauterbach ist (in der Riege der "C"-Verbrecher) ein rela­tiv klei­ner "Fisch". Wie wäre es, bei Vanguard und Black Rock zu begin­nen aufzuräumen?
    Oder bei den­je­ni­gen, bei denen Klaus Schwab, als wil­li­ger und will­fäh­ri­ger Helfer, unter Vertrag steht?

  5. Drei Brechreiz aus­lö­sen­de Bemerkungen auf einem Bild.
    Über Lallerbach muss man kei­ne wei­te­ren Worte ver­lie­ren, Frau M.
    wür­de ich am lieb­sten ins Gesicht brül­len : "Ja, bist Du !" (was aber lei­der nicht stimmt) und die Galeria macht den übli­chen Wendehals
    und schleimt sich auf heuch­le­risch­ste Art an poten­ti­el­le Kunden
    ran. Um es in Comic-Sprache zu sagen : 3 x Würg !

    1. @Brian
      Ich fin­de auch, dass das Schild nach hin­ten los­geht. Ein ähn­li­ches Schild in A4 aus Papier sah ich letz­ten Montag bei Karstadt an der Türe (am Dienstag war es weg). Das 'Verbotsschild', was man aus dem Straßenverkehr kennt, hat­te mich stark irri­tiert und ich las das Schild (weil es rela­tiv klein war) erst so, als wäre wie­der irgend­was ver­bo­ten und ich woll­te schon gar nicht in den Laden, weil ees mir mit den deut­schen Verbotsorgien reicht. Dann sah ich, dass man doch ohne Maske reindarf.
      Ich emp­fin­de es als bezeich­nend, dass nun schon wie­der mit VERBOTSschildern gear­bei­tet wird, denn das Schild sug­ge­riert, dass es nun VERBOTEN sei, mit Maske den Laden zu betre­ten. Das löst doch auch nur wie­der Trotz aus oder zumin­dest Aversionen. Ich fra­ge mich, wel­chen 'Berater' Karstadt da hatte…
      Warum nicht ein­fach ein Schild, wie ich es hier online sah: Links ein Männchen mit Maske, rechts eins ohne und dar­un­ter der Spruch "bei uns sind alle will­kom­men, ob mit Maske oder ohne Maske". Das wäre fried­licch und freund­lich, und nicht immer die­se Verbote und Appelle.

      Und in der TAt stimmt das Versprechen von Karstadt auch nicht, dass man ab sofort dort 'sicher' ein­kau­fen kön­ne. Jederzeit kann einem dort ein Verbrecher eins über die Rübe zie­hen, man kann über einen Teppich stol­pern, man kann sich trotz allem an irgend­et­was anstecken. Die Mär von 100% Sicherheit stimmt somit nicht und sie hat auch nicht zu stim­men, weil es kei­ne 100%-ige Sicherheit gibt. Ich emp­fin­de Karstadt hier auch als Wendehälse oder zumin­dest haben sie einen extrem schlech­ten PR-Berater.

  6. Aber man ist sicher vor Bußgeldern, Herr Klabauterbach …
    … obwohl, in die­sem aktu­el­len Unrechtsstaat ist man auch davor nicht mehr sicher.

  7. Tut mir echt Leid (nicht wirk­lich) wenn ich hier in die­sem Blog, und spe­zi­ell in die­sem Beitrag hier, als Enfant ter­ri­ble allen Lesern etwas den Spaß ver­der­ben muss.
    Über unse­re Hardliner – den Pandemic-Twins – (Wiens Bürgermeister Ludwig und Gesundheitsstadtrat Hacker) bin ich der­art ver­är­gert, dass ich unbe­dingt die hie­si­ge Situation auf­zei­gen will:

    Österreich, ins­be­son­de­re Wien ist anders… Bei uns herrscht Maskenpflicht, und zwar FFP2 (!) in allen (!) Innenräumen!

    z.B.:
    Handel und kör­per­na­he Dienstleistungen
    Im Handel gilt für Kund*innen wei­ter­hin eine FFP2-Maskenpflicht. Für Personal im gesam­ten Handel gilt die FFP2-Maskenpflicht über­all dort, wo es zu einem direk­ten Kund*innen-Kontakt kommt.

    Bei kör­per­na­hen Dienstleistungen gilt für Kund*innen und Personal eine FFP2-Maskenpflicht.

    Freizeit- und Kultureinrichtungen
    In Theatern, Kinos, Kabaretts, Konzertsälen, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Büchereien gilt im Innenbereich eine FFP2- Maskenpflicht.

    Wien – ein paar Beispiele gefällig:

    Gastronomie
    Hier gilt in Wien wei­ter­hin die 2G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht gilt wie­der abseits der Tische und für das Personal..

    Sport
    Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien wei­ter­hin die 2G-Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt abseits der Sportausübung.

    Spitäler und Pflegeheime
    In Spitälern ist pro Patient*in 1 Besucher*in pro Tag mög­lich, es gilt die 2G+ Regel.
    Für Besucher*innen in Pflegeheimen gilt eben­falls die 2G+Regel.
    Pro Patient*in sind pro Tag 2 Besucher*innen möglich.

    Über die gesam­te Dauer des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen.

    Anm.: 2G+ bedeu­tet: voll­stän­dig geimpft oder gene­sen und zusätz­lich PCR-gete­stet. Wenn nach­weis­lich kein PCR-Test ver­füg­bar ist, reicht auch ein Antigen-Test.

    Kinder und Jugendliche
    Für Bereiche, in denen für Erwachsenen eine G‑Regel gilt, gel­ten für Kinder fol­gen­de Regeln:

    Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es kei­ne Zutrittsregeln.
    Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maxi­mal 3 Monate) gilt die 3G-Regel. PCR-Tests gel­ten 48 Stunden und Antigen-Tests gel­ten 24 Stunden. Ein voll­stän­dig aus­ge­füll­ter „Ninja-Pass“ gilt auch am Wochenende.
    Für Kinder von 12–15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder gene­sen oder PCR-gete­stet). Für die­se Altersgruppe gel­ten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt ein­zeln für sich.
    Nach Ende der Schulpflicht gel­ten für Jugendliche die­sel­ben Regelungen wie für Erwachsene.

    Quelle: https://​coro​na​vi​rus​.wien​.gv​.at/​n​e​u​e​-​c​o​r​o​n​a​-​r​e​g​e​ln/

    So viel zur (neu­en?) Normalität 

    Viele Grüße
    Der Ösi

Schreibe einen Kommentar zu S. Andersson Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert