So geht Entsorgung der "Impfstoffe", Herr Lauterbach

Die "Dritte Welt" bekommt doch auch sonst unse­ren Müll:

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Auch für die­se Zusammenstellung geht der Dank an einen Leser.

5 Antworten auf „So geht Entsorgung der "Impfstoffe", Herr Lauterbach“

  1. CORONA DOKS … auch im Jahr 2022 ein präch­ti­ger Quell an Information, Geist, Lebenslust, Humanität, Kommunikation. 

    Mit einem der­ar­tig kri­tisch-opti­mi­sti­schen spi­rit (Sinn und Elan), wie man ihn auf CORONA DOKS vor­fin­det, lässt sich selbst eine poli­tisch-gesell­schaft­li­che Krise wie die soge­nann­te "Viruspandemie" unbe­scha­det und zuver­sicht­lich überstehen. 

    Danke.

  2. Angeblich (Bloomberg, FT) haben sich ja mög­li­cher­wei­se inner­halb der ersten 20 Tage im Dezember 250 Mio. Chinesen_innen das Virus ein­ge­fan­gen. Bei dem ent­spre­chen­den R‑Wert dürf­ten es mitt­ler­wei­le fast 500 Mio. sein.
    Wir soll­ten dem Beispiel fol­gen und einem unse­rer wich­tig­sten Handelspartner, China, ein klein wenig unter die Arme greifen.
    Nach einem Jahr ver­fügt Deutschland noch über 85% der von die­ser Regierung (allen vor­an ein Karl L.) bestell­ten 1 Mio. Paxlovideinheiten (Beschaffungswert des Bestands ca. 425 Mio. Euro). Paxlovid ist in China zugelassen.
    Das ent­spricht knapp dem was Deutschland jähr­lich an China Entwicklungshilfe bezahlt.
    Auf geht's Annalena, Flug buchen, Koffer packen, Spendierrock anziehen…

  3. Hoffentlich sagen die brav Dankesehr und ent­sor­gen das Zeug dis­kret. Aber wahr­schein­lich sind die Verantwortlichen genau­so kor­rum­piert und machen mit.

  4. https://​edv1694​.sub​stack​.com/​p​/​w​h​o​-​o​w​n​s​-​t​h​e​-​w​h​o​s​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​r​e​s​p​o​nse

    "…Lothar Wieler ist zwei­fels­oh­ne der deut­sche Beamte, der am eng­sten mit der deut­schen Covid-19-Reaktion ver­bun­den ist. (Trotz sei­ner Prominenz in den Medien hat Drosten im Gegensatz dazu kei­ne offi­zi­el­le Position inne). Um eine Vorstellung davon zu bekom­men, wie wich­tig es ist, dass Wieler den Vorsitz die­ses wich­ti­gen WHO-Ausschusses inne­hat – wäh­rend er immer noch sei­ne Schlüsselposition in der deut­schen Regierung beklei­det! – braucht man sich nur vor­zu­stel­len, dass Anthony Fauci den Vorsitz des­sel­ben Ausschusses inne­hat, wäh­rend er noch als Direktor des NIAID tätig ist."

    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)
    https://www.who.int/news/item/19–01-2021-statement-to-the-148th-executive-board-by-the-chair-of-the-review-committee-on-the-functioning-of-the-international-health-regulations-(2005)-during-the-covid-19-response

    Lothar Wieler

    "Lassen Sie mich nun auf den Inhalt unse­rer Arbeit ein­ge­hen. Ich lade Sie ein, unse­ren Zwischenbericht zu lesen, Dokument EB148/19. Darin wer­den unse­re vor­läu­fi­gen Erkenntnisse vom Dezember 2020 dar­ge­legt, zu denen wir nach zahl­rei­chen Gesprächen, Diskussionen und der Durchsicht einer Fülle von Unterlagen gelangt sind.

    Lassen Sie mich die wich­tig­sten davon herausgreifen:

    Die Mitgliedstaaten und Experten unter­stüt­zen die IHR mit über­wäl­ti­gen­der Mehrheit als Eckpfeiler des inter­na­tio­na­len Rechts im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit und der Gesundheitssicherheit, aber meh­re­re Bereiche müs­sen ver­bes­sert wer­den, wenn wir bes­ser auf die näch­ste Pandemie vor­be­rei­tet sein wol­len. Auch wenn wir unse­re Bewertung der ein­zel­nen Artikel noch nicht abge­schlos­sen haben, wächst im Ausschuss die Überzeugung, dass die mei­sten der not­wen­di­gen Verbesserungen durch eine wirk­sa­me­re Umsetzung der bestehen­den Bestimmungen der IHR erreicht wer­den kön­nen und zum jet­zi­gen Zeitpunkt kei­ne Änderungen an der Gestaltung der IHR erfordern.


    Die natio­na­len Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen müs­sen mit mehr Befugnissen aus­ge­stat­tet wer­den, erfor­der­li­chen­falls auch durch natio­na­le Rechtsvorschriften. Die natio­na­len Anlaufstellen spie­len eine ent­schei­den­de Rolle bei der recht­zei­ti­gen Weitergabe von Informationen, aber ihre begrenz­ten Befugnisse und ihr Status füh­ren häu­fig zu Verzögerungen bei der Meldung. Der Ausschuss stell­te fest, dass eine wirk­sa­me Umsetzung der IHR vie­le Funktionen erfor­dert, die nicht in das enge Mandat der natio­na­len IHR-Kontaktstellen fal­len, wie etwa die sek­tor­über­grei­fen­de Koordinierung von Bereitschaft und Reaktion sowie die gemein­sa­me Risikobewertung. Das Fehlen einer eige­nen natio­na­len Stelle mit aus­rei­chen­den Befugnissen und einem kla­ren Mandat zur Übernahme von Eigenverantwortung und Führung wird als eine erheb­li­che Einschränkung für die wirk­sa­me Umsetzung der IHR auf natio­na­ler und sub­na­tio­na­ler Ebene ange­se­hen. Auf Länderebene müs­sen die natio­na­len IHR-Kontaktstellen in den natio­na­len Notfallplan sowie in den natio­na­len Gesundheitsausschuss oder ein ähn­li­ches Gremium inte­griert werden.


    Es wird auch über­legt, ob eine mitt­le­re Alarmstufe erfor­der­lich ist, bevor eine inter­na­tio­na­le gesund­heit­li­che Notlage (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) aus­ge­ru­fen wird. Der vor­he­ri­ge Überprüfungsausschuss für die Ebola-Reaktion hat eine sol­che Zwischenstufe emp­foh­len, die­se Empfehlung wur­de jedoch nicht auf­ge­grif­fen. Auf der 5. offe­nen Sitzung des Ausschusses am 12. Januar 2021 wur­den Fragen im Zusammenhang mit der mög­li­chen Einführung eines Einstufungssystems erör­tert. Die von den Mitgliedstaaten geäu­ßer­ten unter­schied­li­chen Ansichten sowie die Vor- und poten­zi­el­len Nachteile eines neu­en Systems wer­den vom Ausschuss wei­ter unter­sucht wer­den. Es ist klar, dass die glo­ba­len Bereitschafts‑, Warn- und Reaktionsmaßnahmen viel frü­her und ent­schlos­se­ner anlau­fen müs­sen, als dies bei COVID-19 der Fall war. Es ist jedoch bei wei­tem nicht sicher, dass die Einführung einer mitt­le­ren Alarmstufe zu einem sol­chen frü­he­ren Handeln füh­ren wür­de. Der Ausschuss über­legt, wie die regel­mä­ßi­gen glo­ba­len und regio­na­len Risikobewertungen bes­ser genutzt wer­den kön­nen, um frü­he­re und geziel­te­re Reaktionsmaßnahmen auf allen Ebenen ein­zu­lei­ten. Ziel soll­te es nach Ansicht des Ausschusses sein, früh und stark genug zu reagie­ren, um die Ausrufung eines PHEIC zu vermeiden.…ie natio­na­len Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen müs­sen mit mehr Befugnissen aus­ge­stat­tet wer­den, erfor­der­li­chen­falls auch durch natio­na­le Rechtsvorschriften. Die natio­na­len Anlaufstellen spie­len eine ent­schei­den­de Rolle bei der recht­zei­ti­gen Weitergabe von Informationen, aber ihre begrenz­ten Befugnisse und ihr Status füh­ren häu­fig zu Verzögerungen bei der Meldung. Der Ausschuss stell­te fest, dass eine wirk­sa­me Umsetzung der IHR vie­le Funktionen erfor­dert, die nicht in das enge Mandat der natio­na­len IHR-Kontaktstellen fal­len, wie etwa die sek­tor­über­grei­fen­de Koordinierung von Bereitschaft und Reaktion sowie die gemein­sa­me Risikobewertung. Das Fehlen einer eige­nen natio­na­len Stelle mit aus­rei­chen­den Befugnissen und einem kla­ren Mandat zur Übernahme von Eigenverantwortung und Führung wird als eine erheb­li­che Einschränkung für die wirk­sa­me Umsetzung der IHR auf natio­na­ler und sub­na­tio­na­ler Ebene ange­se­hen. Auf Länderebene müs­sen die natio­na­len IHR-Kontaktstellen in den natio­na­len Notfallplan sowie in den natio­na­len Gesundheitsausschuss oder ein ähn­li­ches Gremium inte­griert werden…"

    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)

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