Muß Söder vor Gericht? Maßnahmen in Bayern ohne "Behördenakten"

Rechtsanwältin Jessica Hamed teilt heu­te mit, daß sie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bean­tragt hat, Markus Söder und ande­re Mitglieder der Staatsregierung als ZeugInnen in meh­re­ren Normenkontrollverfahren zu laden.

Das Gericht hat­te die Staatsregierung um die Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die Anti-Corona-Maßnahmen gebe­ten. Es erhielt die Mitteilung, es gebe die­se nicht.

Frau Hamed infor­miert:

»Was ist geschehen?

Das Gericht folg­te unse­rem Antrag auf Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die dies­seits umfas­send ange­grif­fe­nen Anti-Corona-Maßnahmen und bat den Antragsgegner die­se vor­zu­le­gen. Auf fünf Seiten erklär­te sodann das bay­ri­sche Gesundheitsministerium, dass kei­ne Behördenakte exi­stie­re und auch nicht zusam­men­ge­stellt wer­den könne.

Gemeinsam mit mei­nem Kollegen Marcel Kasprzyk füh­re ich bekann­ter­ma­ßen in meh­re­ren Bundesländern Verfahren wie die in Bayern. In den Ländern, in denen bereits Akteneinsicht gewährt wur­de, wur­den durch­ge­hend – wenn­gleich über­wie­gend in unbe­frie­di­gen­dem Ausmaße – Dokumente vor­ge­legt.

Dass aus­ge­rech­net das Bundesland, das mit den gra­vie­rend­sten Maßnahmen, wie etwa der all­ge­mei­nen Ausgangsbeschränkung, auf­war­te­te, über kei­ne Behördenakte ver­fü­gen möch­te, ist schwer begreif­bar, zwei­fel­haft und unse­res Erachtens skandalös.

Der Beteuerung des Ministeriums, die Erlasse der streit­ge­gen­ständ­li­chen Maßnahmen beruh­ten stets auf einer umfas­sen­den Würdigung der jeweils aktu­el­len tat­säch­li­chen Verhältnisse, ins­be­son­de­re der ver­füg­ba­ren Daten zur Entwicklung des Infektionsgeschehens, und der wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse, kommt kei­ner­lei Erkenntniswert zu.

Schließlich haben wir – unter Angabe zahl­rei­cher Nachweise – gera­de bestrit­ten, dass a) eine aus­rei­chen­de Tatsachengrundlage für die bean­stan­de­ten Maßnahmen gege­ben war und b) dass die ange­grif­fe­nen Maßnahmen ver­hält­nis­mä­ßig waren.

Das Ministerium ver­weist u.a. auf eine Rede des Ministerpräsidenten Söder, in der er Bezug auf die Prognosen des RKI und des LGL neh­me, wonach hohe Wellen an Infektionen zu erwar­ten sei­en, wenn nicht stär­ker ein­ge­grif­fen wer­de. Dieses Beispiel bele­ge, so das Ministerium, dass für die Lagebewertung der Staatsregierung die Berichte und Empfehlungen die­ser bei­den Institutionen von vor­ran­gi­ger Bedeutung gewe­sen sei­en (S. 4 d. Stellungnahme) und glaubt dann, dass es im Weiteren aus­rei­che, auf die öffent­lich zugäng­li­chen Dokumente/Daten des RKI und des LGL hinzuweisen.

Sollen das Gericht und wir uns aus den zahl­rei­chen Dokumenten selbst her­aus­su­chen, was ent­schei­dungs­er­heb­lich gewe­sen sein könnte?

Unter dem sei­tens des Ministeriums genann­ten Link[25] hört man am 20.03.2020 Söder auf Prognosen des RKI und LGL hin­wei­sen. Hiernach sei­en in Deutschland, wenn "wir nicht stär­ker ein­grei­fen" hohe Wellen an Infektionen, viel­leicht in Deutschland sogar in die Millionenbereiche hin­ein zu erwarten.

Auf wel­che Prognosen sich Söder bezieht, ist unklar und hat der Antragsgegner auch nicht erläutert.

Weiter behaup­tet der Antragsgegner, dass die Staatsregierung ihren Entscheidungen stets eine Vielzahl wei­te­rer (abseits von RKI und LGL) Erkenntnisquellen zugrun­de gelegt hät­te. Sie ver­wei­sen auf "wis­sen­schaft­li­che Studien" und "Presseberichte". Freilich ohne die­se kon­kret zu benen­nen. Außerdem hät­ten "Einzelgespräche mit Virologen", wobei es sich um sol­che des RKI und LGL als auch um ande­re Sachverständige gehan­delt habe, statt­ge­fun­den. Mit wem Einzelgespräche statt­ge­fun­den haben sol­len, teilt das Ministerium eben­so wenig mit.

Besonders frap­pie­rend erscheint, dass das Ministerium fer­ner sinn­ge­mäß erklär­te, nicht in der Lage zu sein, eine voll­stän­di­ge Zusammenstellung aller Erkenntnisse für die Lagebeurteilung erar­bei­ten zu kön­nen, weil dies­be­züg­li­che Erkenntnisse "auch auf infor­mel­len Wegen wie etwa in per­sön­li­chen Gesprächen mit Sachverständigen gewon­nen wur­den, die nicht inhalt­lich doku­men­tiert sind."

Das Ministerium kon­sta­tiert daher abschlie­ßend, dass es in den hie­si­gen Verfahren rein tat­säch­lich nicht mög­lich sei, eine Behördenakte vor­zu­le­gen, die ein umfas­sen­des Bild über die Erkenntnis lie­fern könn­te, wel­che bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld des jewei­li­gen Normenerlasses Berücksichtigung gefun­den habe.

Zusammenfassend ist fest­zu­stel­len, dass die Regierung des Freistaats Bayern in der mas­siv­sten Weise nahe­zu alle Grundrechte ihrer Bürger*innen auf­ge­ho­ben hat, ohne die­se Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren.

Wir haben daher bean­tragt, die ver­ant­wort­li­chen Staatsminister*innen und den Ministerpräsidenten als Zeugen zu hören.

Ausweislich der Angaben des Ministeriums wur­de näm­lich in den Ministerratssitzungen über die Strategie der Staatsregierung zur Eindämmung der Pandemie bera­ten. Mangels der Vorlage einer Behördenakte sind somit die Entscheidungsträger*innen zu hören. Eine ande­re Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidungsgrundlage und des Entscheidungsprozesses der bean­stan­de­ten Maßnahmen exi­stiert schließ­lich nicht.

Abschließend haben wir uns die Bemerkung erlaubt, dass es schwer fällt zu glau­ben, dass so etwas in einem Land wie Deutschland, das für sei­ne akri­bi­sche Bürokratie bekannt ist, mög­lich sein soll. Insbesondere haben wir uns auch die Frage gestellt, wie die Entscheidungsprozesse in Bayern aus­sa­hen. Hat jeder der Beteiligten ein paar Informationen, for­mel­ler oder infor­mel­ler Natur, die er oder sie irgend­wo auf­ge­schnappt hat, in den Ministerratssitzungen münd­lich vor­ge­tra­gen und dann wur­de beschlos­sen, nahe­zu alle Grundrechte zu sus­pen­die­ren? Nach der jüng­sten Panne im Umgang mit den Testergebnissen von 44.000 Menschen, wobei 949 posi­tiv waren[26] und es nun­mehr so aus­sieht, als blie­be es dabei, dass auch Tage danach nicht alle posi­tiv Getestete auf­ge­fun­den und infor­miert wer­den kön­nen[27], erscheint die­se Vorstellung erschüt­tern­der Weise gar nicht mehr so abwe­gig.«

3 Antworten auf „Muß Söder vor Gericht? Maßnahmen in Bayern ohne "Behördenakten"“

  1. Das alles ist hoch inter­es­sant, und bestä­tigt mich mal wie­der in mei­ner Annahme, dass hier auf Gedeih und Verderb, und wahr­schein­lich hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, auf­grund von Vermutungen, Hören sagen oder son­sti­gen gei­sti­gen Ergüssen, mal eben im Vorbeigehen einem kom­plet­ten Bundesland sei­ne frei­heit­li­chen Rechte ent­zo­gen wer­den. Münzt man nun die­ses um auf die gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Begebenheiten ergibt sich in mei­nen Augen ein rela­tiv kla­res Gesamtbild. Hier wird ver­sucht, auf Teufel komm raus, ein Schreckensszenario zu instal­lie­ren, wel­ches unse­ren hoheit­li­chen Herrschaften in wel­cher Form auch immer zu ihrem Vorteil gereicht. Noch erschließt sich mir der Sinn die­ser gan­zen Theaterkomödie noch nicht, aber man darf gespannt sein, wie sich unse­re "Volksvertreter" aus ihrer Verantwortung zie­hen wer­den. Als Beispiel sei genannt, ein Zitat aus Frau Merkels Munde: "Mir liegt die Gesundheit aller unse­re Bürger sehr am Herzen". (mög­li­cher­wei­se nicht exakt in der Wortfolge, aber immer­hin sinn­ge­mäß) Da stellt sich mir die Frage, wer­te Frau Merkel, wen dem so ist, war­um tun sie nix gegen die Hunderttausende an Toten in Folge von Alkoholmissbrauch, oder den Hunderttausenden Toten in Folge von Tabakkonsum? Ach, Entschuldigung, ich ver­gaß, damit kann man ja mehr als genug Steuergelder pro­du­zie­ren. Eine abschlie­ßen­de Frage noch, an alle die sich hier­mit aus­ken­nen, wie hoch­gra­dig sicher sind denn eigent­lich die "Corona-Tests"? Wie kann es sein, dass bei "Pi mal Daumen" 500000 Getesteten cir­ca 600 Infizierte sind? Gibt es hier kei­ne Falsch-Positiven? Oder sind die­se bereits exklu­diert in den gan­zen Zählungen? 

    Mein Dank gilt den Verfassern von die­ser Website, aktu­ell mei­ne täg­li­che Anlaufstelle Nummer Eins. Bitte wei­ter so, und allen Rechtsgelehrten die sich die­sem Wahn ent­ge­gen­stel­len gilt mein voll­ster Respekt! 

    MfG R. R.

  2. Ich bin seit eini­gen Jahren auf recht­li­cher Ebene rad­ver­kehrs­po­li­tisch tätig – und es auch dort (nach sehr vie­len Anträgen auf Akteneinsicht) gewöhnt, dass vie­le Behörden für ihre eben­falls (zuge­ge­be­ner­ma­ßen nicht ganz so dra­sti­schen) frei­heits­ein­schrän­ken­den Maßnahmen über­haupt kei­ne Akten vor­wei­sen kön­nen. Und wenn, jene von der recht­li­chen Begründung her oft­mals an der Grenze zur Beleidigung anzu­sie­deln sind.

    Von daher wun­dert es mich auch kaum, dass die­ser rechts­staat­li­che Amoklauf eben­falls auf hei­ßer, also vor allem nicht doku­men­tier­ter, Luft aufbaut.

    Die viel grö­ße­re Schande ist es aller­dings, dass die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte hier­bei auch noch mit­spie­len. Denn eigent­lich hät­ten die­se spä­te­stens im April den Spuk been­den müs­sen, weil die Exekutive abso­lut gar nichts bele­gen konn­te. Stattdessen beru­fen sich fei­ge Richter auf das Wort Gottes – also des RKI (sel­ber Teil der Exekutive). Was von dort kommt – das hat Wieler sei­ner zur Keulung vor­ge­se­he­nen Schafherde ja neu­lich ver­kün­det – darf nie­mals hin­ter­fragt wer­den. Und dar­an hal­ten sich auch die Richter.

    Wenn die­ser Wahnsinn irgend­wann ein hof­fent­lich nicht all­zu schlim­mes Ende hat, muss auch in der Justiz auf­ge­räumt wer­den; bspw. durch eine Demokratisierung in Form direk­ter Wahl der Richter durch das Volk und einer von der Exekutive getrenn­ten, unab­hän­gi­gen Staatsanwaltschaft.

    Frau Hamed wün­sche ich wei­ter­hin viel Erfolg. Auch wenn man sich in die­sem Unrechtsstaat wohl wei­ter­hin kei­ne grö­ße­ren Hoffnungen machen darf.

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