Rechtsanwältin Jessica Hamed teilt heute mit, daß sie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt hat, Markus Söder und andere Mitglieder der Staatsregierung als ZeugInnen in mehreren Normenkontrollverfahren zu laden.
Das Gericht hatte die Staatsregierung um die Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die Anti-Corona-Maßnahmen gebeten. Es erhielt die Mitteilung, es gebe diese nicht.
Frau Hamed informiert:
»Was ist geschehen?
Das Gericht folgte unserem Antrag auf Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die diesseits umfassend angegriffenen Anti-Corona-Maßnahmen und bat den Antragsgegner diese vorzulegen. Auf fünf Seiten erklärte sodann das bayrische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könne.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Marcel Kasprzyk führe ich bekanntermaßen in mehreren Bundesländern Verfahren wie die in Bayern. In den Ländern, in denen bereits Akteneinsicht gewährt wurde, wurden durchgehend – wenngleich überwiegend in unbefriedigendem Ausmaße – Dokumente vorgelegt.
Dass ausgerechnet das Bundesland, das mit den gravierendsten Maßnahmen, wie etwa der allgemeinen Ausgangsbeschränkung, aufwartete, über keine Behördenakte verfügen möchte, ist schwer begreifbar, zweifelhaft und unseres Erachtens skandalös.
Der Beteuerung des Ministeriums, die Erlasse der streitgegenständlichen Maßnahmen beruhten stets auf einer umfassenden Würdigung der jeweils aktuellen tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der verfügbaren Daten zur Entwicklung des Infektionsgeschehens, und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, kommt keinerlei Erkenntniswert zu.
Schließlich haben wir – unter Angabe zahlreicher Nachweise – gerade bestritten, dass a) eine ausreichende Tatsachengrundlage für die beanstandeten Maßnahmen gegeben war und b) dass die angegriffenen Maßnahmen verhältnismäßig waren.
Das Ministerium verweist u.a. auf eine Rede des Ministerpräsidenten Söder, in der er Bezug auf die Prognosen des RKI und des LGL nehme, wonach hohe Wellen an Infektionen zu erwarten seien, wenn nicht stärker eingegriffen werde. Dieses Beispiel belege, so das Ministerium, dass für die Lagebewertung der Staatsregierung die Berichte und Empfehlungen dieser beiden Institutionen von vorrangiger Bedeutung gewesen seien (S. 4 d. Stellungnahme) und glaubt dann, dass es im Weiteren ausreiche, auf die öffentlich zugänglichen Dokumente/Daten des RKI und des LGL hinzuweisen.
Sollen das Gericht und wir uns aus den zahlreichen Dokumenten selbst heraussuchen, was entscheidungserheblich gewesen sein könnte?
Unter dem seitens des Ministeriums genannten Link[25] hört man am 20.03.2020 Söder auf Prognosen des RKI und LGL hinweisen. Hiernach seien in Deutschland, wenn "wir nicht stärker eingreifen" hohe Wellen an Infektionen, vielleicht in Deutschland sogar in die Millionenbereiche hinein zu erwarten.
Auf welche Prognosen sich Söder bezieht, ist unklar und hat der Antragsgegner auch nicht erläutert.
Weiter behauptet der Antragsgegner, dass die Staatsregierung ihren Entscheidungen stets eine Vielzahl weiterer (abseits von RKI und LGL) Erkenntnisquellen zugrunde gelegt hätte. Sie verweisen auf "wissenschaftliche Studien" und "Presseberichte". Freilich ohne diese konkret zu benennen. Außerdem hätten "Einzelgespräche mit Virologen", wobei es sich um solche des RKI und LGL als auch um andere Sachverständige gehandelt habe, stattgefunden. Mit wem Einzelgespräche stattgefunden haben sollen, teilt das Ministerium ebenso wenig mit.
Besonders frappierend erscheint, dass das Ministerium ferner sinngemäß erklärte, nicht in der Lage zu sein, eine vollständige Zusammenstellung aller Erkenntnisse für die Lagebeurteilung erarbeiten zu können, weil diesbezügliche Erkenntnisse "auch auf informellen Wegen wie etwa in persönlichen Gesprächen mit Sachverständigen gewonnen wurden, die nicht inhaltlich dokumentiert sind."
Das Ministerium konstatiert daher abschließend, dass es in den hiesigen Verfahren rein tatsächlich nicht möglich sei, eine Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnis liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld des jeweiligen Normenerlasses Berücksichtigung gefunden habe.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Regierung des Freistaats Bayern in der massivsten Weise nahezu alle Grundrechte ihrer Bürger*innen aufgehoben hat, ohne diese Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren.
Wir haben daher beantragt, die verantwortlichen Staatsminister*innen und den Ministerpräsidenten als Zeugen zu hören.
Ausweislich der Angaben des Ministeriums wurde nämlich in den Ministerratssitzungen über die Strategie der Staatsregierung zur Eindämmung der Pandemie beraten. Mangels der Vorlage einer Behördenakte sind somit die Entscheidungsträger*innen zu hören. Eine andere Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidungsgrundlage und des Entscheidungsprozesses der beanstandeten Maßnahmen existiert schließlich nicht.
Abschließend haben wir uns die Bemerkung erlaubt, dass es schwer fällt zu glauben, dass so etwas in einem Land wie Deutschland, das für seine akribische Bürokratie bekannt ist, möglich sein soll. Insbesondere haben wir uns auch die Frage gestellt, wie die Entscheidungsprozesse in Bayern aussahen. Hat jeder der Beteiligten ein paar Informationen, formeller oder informeller Natur, die er oder sie irgendwo aufgeschnappt hat, in den Ministerratssitzungen mündlich vorgetragen und dann wurde beschlossen, nahezu alle Grundrechte zu suspendieren? Nach der jüngsten Panne im Umgang mit den Testergebnissen von 44.000 Menschen, wobei 949 positiv waren[26] und es nunmehr so aussieht, als bliebe es dabei, dass auch Tage danach nicht alle positiv Getestete aufgefunden und informiert werden können[27], erscheint diese Vorstellung erschütternder Weise gar nicht mehr so abwegig.«
Das alles ist hoch interessant, und bestätigt mich mal wieder in meiner Annahme, dass hier auf Gedeih und Verderb, und wahrscheinlich hinter verschlossenen Türen, aufgrund von Vermutungen, Hören sagen oder sonstigen geistigen Ergüssen, mal eben im Vorbeigehen einem kompletten Bundesland seine freiheitlichen Rechte entzogen werden. Münzt man nun dieses um auf die gesamtgesellschaftlichen Begebenheiten ergibt sich in meinen Augen ein relativ klares Gesamtbild. Hier wird versucht, auf Teufel komm raus, ein Schreckensszenario zu installieren, welches unseren hoheitlichen Herrschaften in welcher Form auch immer zu ihrem Vorteil gereicht. Noch erschließt sich mir der Sinn dieser ganzen Theaterkomödie noch nicht, aber man darf gespannt sein, wie sich unsere "Volksvertreter" aus ihrer Verantwortung ziehen werden. Als Beispiel sei genannt, ein Zitat aus Frau Merkels Munde: "Mir liegt die Gesundheit aller unsere Bürger sehr am Herzen". (möglicherweise nicht exakt in der Wortfolge, aber immerhin sinngemäß) Da stellt sich mir die Frage, werte Frau Merkel, wen dem so ist, warum tun sie nix gegen die Hunderttausende an Toten in Folge von Alkoholmissbrauch, oder den Hunderttausenden Toten in Folge von Tabakkonsum? Ach, Entschuldigung, ich vergaß, damit kann man ja mehr als genug Steuergelder produzieren. Eine abschließende Frage noch, an alle die sich hiermit auskennen, wie hochgradig sicher sind denn eigentlich die "Corona-Tests"? Wie kann es sein, dass bei "Pi mal Daumen" 500000 Getesteten circa 600 Infizierte sind? Gibt es hier keine Falsch-Positiven? Oder sind diese bereits exkludiert in den ganzen Zählungen?
Mein Dank gilt den Verfassern von dieser Website, aktuell meine tägliche Anlaufstelle Nummer Eins. Bitte weiter so, und allen Rechtsgelehrten die sich diesem Wahn entgegenstellen gilt mein vollster Respekt!
MfG R. R.
Ich bin seit einigen Jahren auf rechtlicher Ebene radverkehrspolitisch tätig – und es auch dort (nach sehr vielen Anträgen auf Akteneinsicht) gewöhnt, dass viele Behörden für ihre ebenfalls (zugegebenermaßen nicht ganz so drastischen) freiheitseinschränkenden Maßnahmen überhaupt keine Akten vorweisen können. Und wenn, jene von der rechtlichen Begründung her oftmals an der Grenze zur Beleidigung anzusiedeln sind.
Von daher wundert es mich auch kaum, dass dieser rechtsstaatliche Amoklauf ebenfalls auf heißer, also vor allem nicht dokumentierter, Luft aufbaut.
Die viel größere Schande ist es allerdings, dass die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte hierbei auch noch mitspielen. Denn eigentlich hätten diese spätestens im April den Spuk beenden müssen, weil die Exekutive absolut gar nichts belegen konnte. Stattdessen berufen sich feige Richter auf das Wort Gottes – also des RKI (selber Teil der Exekutive). Was von dort kommt – das hat Wieler seiner zur Keulung vorgesehenen Schafherde ja neulich verkündet – darf niemals hinterfragt werden. Und daran halten sich auch die Richter.
Wenn dieser Wahnsinn irgendwann ein hoffentlich nicht allzu schlimmes Ende hat, muss auch in der Justiz aufgeräumt werden; bspw. durch eine Demokratisierung in Form direkter Wahl der Richter durch das Volk und einer von der Exekutive getrennten, unabhängigen Staatsanwaltschaft.
Frau Hamed wünsche ich weiterhin viel Erfolg. Auch wenn man sich in diesem Unrechtsstaat wohl weiterhin keine größeren Hoffnungen machen darf.
Ein lesenswerter Beitrag
Gedanken zum aktuellen gesellschaftlichen Gegeneinander
31. DEZEMBER 2020
“It really is possible to disagree with someone’s policies without hating them. Grown-ups can do that.”
Molly Ivins
https://www.ckb-anwaelte.de/blog/
darin
https://www.ckb-anwaelte.de/gedanken-zum-aktuellen-gesellschaftlichen-gegeneinander/
auch hier mit Bezug darauf
https://2020news.de/gedanken-zum-aktuellen-gesellschaftlichen-gegeneinander/