"Soldaten müssen Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen"

Diese Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts ist fast schon drol­lig. Hier bezieht sie sich auf eine Entscheidung zur Impfpflicht für Soldaten, über die am 18.1. faz​.net so berichtet:

»…In dem zugrun­de­lie­gen­den Verfahren hat­te sich der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Hauptfeldwebel beschäf­tigt, der die Teilnahme an der mili­tä­ri­schen Basisimpfung ver­wei­ger­te, einer für alle Soldaten vor­ge­se­he­nen Impfung gegen klas­si­sche Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Die bis­her ver­füg­ba­ren Covid-19-Impfstoffe sind dar­in noch nicht erfasst, doch berei­tet das Verteidigungsministerium nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur der­zeit eine Entscheidung vor, „ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV‑2 in das Portfolio der dul­dungs­pflich­ti­gen Impfungen für die Bundeswehr auf­ge­nom­men wer­den kann“.

Der Soldat war der Ansicht, sein Asthma und sei­ne Neurodermitis gin­gen auf eine frü­he­re Impfung zurück, wes­halb er schwe­re Gesundheitsschäden befürch­te­te. Die behan­deln­den Truppenärzte hiel­ten das für unbe­grün­det. Daher befahl der Einheitsführer die Teilnahme an der Impfung und ver­häng­te nach wie­der­hol­ter Befehlsverweigerung acht Tage Disziplinarrest.

Nach Einholung eines medi­zi­ni­schen Sachverständigengutachtens bil­lig­te auch das zustän­di­ge Truppendienstgericht die Disziplinarmaßnahme. Zu recht, wie die Leipziger Richter nun befan­den. Denn aus dem Soldatengesetz erge­be sich aus­drück­lich eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der sol­da­ti­schen Gesunderhaltungspflicht, die das Grundrecht auf kör­per­li­che Selbstbestimmung ein­schrän­ke. Die Regelung beru­he auf der Erwägung, dass die Verbreitung über­trag­ba­rer Krankheiten die Einsatzbereitschaft mili­tä­ri­scher Verbände erheb­lich schwä­chen kön­ne…«

5 Antworten auf „"Soldaten müssen Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen"“

  1. Soldaten sind also "Leibeigene" des Staates, ein Status, der über das Eingehen eines hohen Verletzungsrisikos in Kampfeinsätzen hin­aus­geht! Das soll­te jeder wis­sen, der dort frei­wil­lig hingeht!

  2. Asthma und Neurodermitis?
    Und so einer will unse­re Freiheit am Hindukusch verteidigen?
    Was macht der, wenn er in China unse­re Freiheit ver­tei­di­gen soll?
    Oder in Russland? Mit den lan­gen Wintern?
    Oder damals in den Ardennen… (wie der Opa in "Klimbim")?
    Soldaten, wollt Ihr ewig leben?
    Kanonenfutter im ersten Himmelfahrtskommando wür­de ich sagen.

  3. Ich war auch Soldat (Wehrdienst für 15 Monate). Befehle, die die Menschenwürde des Soldaten ver­let­zen, brau­chen nicht befolgt zu wer­den. Befehle, die eine Straftat beinhal­ten, DÜRFEN NICHT befolgt wer­den. In wel­che Kategorie gehört die Corona-Impfung?

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