Soldfortzahlung für Beamte kommt nicht gut an

Selbst der baye­ri­sche Beamtenbund fin­det die Spaltung der Belegschaften bedenk­lich. Das Finanzministerium droht. Am 26.10. ist auf br​.de zu lesen:

»Lohnfortzahlung bei Quarantäne: Ausnahme für unge­impf­te Beamte
Ab November müs­sen Ungeimpfte mit Gehaltseinbußen rech­nen, wenn sie wegen Corona in Quarantäne geschickt wer­den. Der Staat springt dann unter Umständen bei einem Lohnausfall nicht mehr ein. Beamte blei­ben jedoch von die­ser Regelung ausgenommen…

Beim Bayerischen Beamtenbund kommt das nicht gut an. "Im täg­li­chen Zusammenwirken der Tarifbeschäftigten und der Beamten ist es natür­lich kri­tisch, wenn hier mit glei­chen Ausgangslagen unter­schied­li­che Folgen ein­tre­ten", sagt Rainer Nachtigall vom Bayerischer Beamtenbund.

Hohe Hürden – dennoch Einzelfallprüfung

Aber dabei bleibt es. Das baye­ri­sche Finanzministerium ver­weist auf die nahe­zu ein­stim­mi­ge Rechtsauffassung von Bund und Ländern: Die Beamtinnen und Beamten bekä­men kein Entgelt, son­dern einen Sold. Der Staat sei per Grundgesetz ver­pflich­tet, die Alimentation zu lei­sten. Gestrichen wer­den kön­ne sie nur bei einer Pflichtverletzung. In Deutschland gäbe es aber kei­ne Impflicht. Und nie­mand kann etwas ver­let­zen, was es nicht gibt…

Das Ministerium will jetzt jeden Einzelfall genau­er betrach­ten. Denn wenn zum Beispiel ein Beamter ohne trif­ti­gen Grund in ein Hochrisikogebiet reist und nicht geimpft ist, ver­hal­te er sich dop­pelt risi­ko­reich – und muss womög­lich damit rech­nen, dass ihm der Sold doch noch gekürzt wird.

Viele Angestellte wohl ab 1. November betroffen

Ende September hat­ten sich Bund und Länder dar­auf geei­nigt, dass unge­impf­te Beschäftigte bun­des­weit ab spä­te­stens 1. November in der Regel kei­ne Lohnfortzahlung mehr erhal­ten, wenn sie als Kontaktperson eines Covid-Infizierten in Quarantäne müs­sen und des­halb nicht arbei­ten kön­nen. Die Regel, die im Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene vor­ge­se­hen ist, soll dem­nach auch für unge­impf­te Rückkehrer einer "ver­meid­ba­ren" Reise aus einem Risikogebiet gelten.

Deutliche Kritik dar­an kam unter ande­rem vom Sozialverband VdK. Sie habe "rie­si­ge Bedenken", sag­te VdK-Präsidentin Verena Bentele damals. "Das wird jetzt auf irgend­ei­ne Weise zu einer Impfpflicht durch die Hintertür in Deutschland."…«

6 Antworten auf „Soldfortzahlung für Beamte kommt nicht gut an“

  1. "Das wird jetzt auf irgend­ei­ne Weise zu einer Impfpflicht durch die Hintertür in Deutschland."…«

    Wie erst jetzt?
    Mal sehen, was die­sen "Saubermännern" noch einfällt.

  2. In Mecklenburg-Vorpommern sind unge­impf­te Beamte benach­tei­ligt. Zuvorderst jedoch ist die Verwendung von Überstunden oder Urlaubstagen zu prüfen.

  3. Ich kann nur immer wie­der sagen die Ungeimpften sol­len sich solan­ge auf see­li­sche Erkrankungen krank schrei­ben las­sen bis die­ses Spiel der Politik oder der nicht den­ken­den Chefs auf­hört. Somit die Gefahr, wegen erkrank­ter Geimpfter in Quatantäne zu müs­sen und für deren Blödheit bestraft zu wer­den. Denn wer sich imp­fen lässt und dadurch erkrankt, soll­te auch in der Lage sein für die Ungeimpften mit zu arbeiten.

  4. "…hat­ten sich Bund und Länder dar­auf geei­nigt, dass unge­impf­te Beschäftigte… Blablabla"
    Munter einigt sich die ver­fas­sungs­recht­lich nicht dafür vor­ge­se­he­ne Ansammlung der Regierungsvertreter auf wei­te­re Anordnungen und Rechtsakte. Legal? Illegal? Schei… egal!

  5. Als ich mich vor vie­len Jahren (als Berliner) für zwölf Jahre bei der Bundeswehr ver­pflich­te­te und bei einer Kampftruppe grenz­na­he Stellungen erkun­de­te, war es völ­lig okay, dass ich als 20-Jähriger selbst­be­stimmt ins staat­lich erwünsch­te Risiko ging. Heute will mir der glei­che Staat abspre­chen, dass ich ein mög­li­ches Risiko (kei­ne Impfung) ein­ge­he – mit faden­schei­ni­gen und fak­ten­fer­nen Begründungen. Ich bin sehr ent­täuscht. Dies ist nicht mehr mein Staat – auch wenn es mein Land bleibt.

  6. "Der Staat sei per Grundgesetz ver­pflich­tet, die Alimentation zu lei­sten."

    Ach, für Beamte gilt also das Grundgesetz, für alle ande­ren kann es belie­big außer Kraft gesetzt werden?

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