Sozialamt : Schutz-Masken sind Bekleidungsstücke- darum kein Geld für Risikogruppe

»Die der­zeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vor­ge­schrie­be­nen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II- Regelbedarf zu finan­zie­ren , da sie als Bestandteil der Kleidung ange­se­hen wer­den können.«

So bestä­tigt die Regierung der Oberpfalz einen ableh­nen­den Bescheid des Sozialamts der Stadt Regensburg. Auf leben​-und​-leben​-las​sen​-in​-regens​burg​.de ist wei­ter zu lesen:

»Bemerkenswert: Die angeb­lich zum Schutz vor Virusverbreitung not­wen­di­gen Schutzmasken sind also ein­fach nur: „Kleidungsbestandteil“.

Aber wäh­rend ich anson­sten zwecks Kostenersparnis auch nur in der Badehose durch die Stadt lau­fen darf, bin ich hier dank hoher Bußgeld-Androhung gezwun­gen, die­ses „Kleidungsbestandteil“ Maske zu tra­gen . Also ein auf­ge­zwun­ge­ner „Kleidungsbestandteil“ , den Arme trotz­dem sel­ber zah­len müs­sen. Aha.

… Mein Mandant ist nicht nur arm, son­dern – wie vie­le ande­re mei­ner Mandanten – er ist auch chro­nisch krank. Er ist Corona-„Risiko-Gruppe“. War da nicht von Söder und Co. irgend­was mit „Unser Ziel ist der abso­lu­te Schutz des Lebens…“ ???

Jedenfalls : Ich habe wegen sei­ner chro­ni­schen Erkrankung hier ganz spe­zi­ell die Kostenübenahme für die teu­ren medi­zin­schen FFP 2‑Schutzmasken beantragt .

Der Gesundheitszustand mei­nes Mandanten ist auch in sei­ner Sozialamts-Akte ent­hal­ten. Aber mei, da hät­te die Regierungsamtfrau a bis­serl mehr nach­schau­en müs­sen. Lieber schreibt sie mir doch:

„Die Erforderlichkeit der vom Widerspruchsführer gel­tend gemach­ten Beschaffung von FFP 2‑Masken kann nicht gese­hen wer­den . Insbesondere wur­de nicht vor­ge­tra­gen, war­um das Tragen einer medi­zi­ni­schen Atemschutzmaske für X not­wen­dig wäre.“

FFP 2‑Masken sind – im Unterschied zu den übli­chen tex­ti­len Masken, die nutz­los, weil für Viren durch­läs­sig sind – ein tat­säch­li­cher Schutz für Risiko-Gruppen-Menschen . Kurzum: Der ver­spro­che­ne beson­de­re Schutz von „Risiko-Gruppen“ : Gabs nicht, gibts nicht . Meine Erfahrung vor und nach Corona ist die glei­che: Der Schutz der soge­nann­ten unte­ren Schichten, oft arm und krank, ist nicht im Staatsinteresse, der Rest ist Propaganda .

Weiter wird im Widerspruchsbescheid auch die Haltung der Stadt bestä­tigt, dass mein armer Mandant kei­nen Mehrbedarf – für was auch immer – durch die Folgen von Corona hat; sei es für Lebensmittel, sei es für Hygiene-Artikel usw.. Die Folgen von Corona sei­en näm­lich bereits durch die Regelunterhaltsleistungen gedeckt. „Die Mehrkosten …sind…nicht unaus­weich­lich bzw. unab­weis­bar“ , schreibt die Regierung der Oberpfalz , und über­haupt habe so ein Grundsicherungsempfänger auch „Einsparmöglichkeiten“ für Notfälle. Menschenverachtend, fin­de ich .

Der Vollständigkeit hal­ber: Was Stadt und Regierung hier schrei­ben, das ent­spricht der aktu­el­len Rechtsprechung der Landessozialgerichte. So ist das System, nicht nur ein­zel­ne Behörden.«

Auf der Seite fin­det sich auch ein erschüt­tern­der Bericht "Kein Schutz von Risikogruppen : Eine atem­wegs­er­krank­te Frau berich­tet über ihr Corona-Leben".

3 Antworten auf „Sozialamt : Schutz-Masken sind Bekleidungsstücke- darum kein Geld für Risikogruppe“

  1. Die Gesellschaft und mit ihr der Staat zeigt sei­ne wah­re, häss­li­che Fratze: Kinderfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit, Altenfeindlichkeit und Feindlichkeit gegen­über sozi­al Schwachen.

  2. »Die der­zeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vor­ge­schrie­be­nen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II- Regelbedarf zu finan­zie­ren , da sie als Bestandteil der Kleidung ange­se­hen wer­den können.«

    Das übli­che selbst­über­schät­zen­de Geblubber einer deut­schen Behörde, bevor sie nähe­re Bekanntschaft mit einem fach­lich ver­sier­ten Fachanwalt für Sozialrecht und dem der Aussage dia­me­tral ent­ge­gen­ste­hen­den Gerichtsurteil eines zustän­di­gen Gerichts gemacht hat.

    Nicht kla­gen, son­dern klagen!

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