Sozialmediziner: Was gegen die gesetzliche Impfpflicht spricht

Das ist am 19.3. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de zu lesen:

»Der Sozialmediziner Heinrich Niemann hat aus der DDR Erfahrungen mit erfolg­rei­chen Impfkampagnen. Hier erläu­tert er, war­um er gegen die Impfpflicht ist.

Der Bundestag will nun zur gesetz­li­chen Impfpflicht Entscheidungen tref­fen. Inzwischen legt Österreich, bis­her ein­zi­ges Land mit einer sol­chen Impfpflicht, die­se auf Eis. Eine Fürsprache von sach­kun­di­gen Ärzten ist nur noch sehr sel­ten zu vernehmen.

Gegen etwa 30 Erkrankungen sind zur­zeit Impfungen in Deutschland mög­lich und auch emp­foh­len. Impfen ist bei der Bekämpfung von Seuchen ein zen­tra­les, oft ent­schei­den­des Mittel. Von den welt­weit 20 wich­tig­sten Seuchen kön­nen die Hälfte mit Impfungen erfolg­reich bekämpft wer­den. Impfungen haben ent­schei­dend zur Ausrottung bezie­hungs­wei­se zur prak­ti­schen Zurückdrängung bei Pocken, der Tuberkulose, vor allen Dingen bei den soge­nann­ten Kinderkrankheiten bei­getra­gen. In vie­len Ländern kön­nen gegen­wär­tig auch wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie die­se so wirk­sa­men Mittel nicht (mehr) aus­rei­chend ein­ge­setzt werden.

Dass es so schnell gelun­gen ist, gegen Sars-CoV‑2 wirk­sa­me Impfstoffe zu ent­wickeln und auch mas­sen­haft ein­zu­set­zen, ist ein gro­ßer Erfolg. Damit wer­den die Erkrankungsschwere und die Gefahr, dar­an zu ster­ben, ent­schei­dend ver­rin­gert. Dass es inner­halb von weni­gen Monaten gelun­gen ist, einen so gro­ßen Teil der erwach­se­nen Bevölkerung zu imp­fen, ist eben­falls ein erstaun­li­cher Erfolg, zumal wenn man bedenkt, dass es erst­ma­lig dar­um ging und geht, eine gesam­te erwach­se­ne Bevölkerung zu imp­fen. In nicht weni­gen Teilen Deutschlands wur­den inzwi­schen schon fast 90 Prozent der erwach­se­nen Bevölkerung mit einer Impfung erreicht. Es blei­ben jedoch Ziel und Aufgabe, dass sich mög­lichst alle Menschen frei­wil­lig imp­fen lassen.

Geschichtliche Erfahrungen mit Pflichtimpfungen

Die Geschichte der Seuchen zeigt, dass eine Impfpflicht unter bestimm­ten Umständen ein wirk­sa­mes Mittel gewe­sen ist, um gefähr­li­che Infektionskrankheiten aus­zu­rot­ten oder ihr Auftreten und ihr Verbreitung in der Bevölkerung prak­tisch zu ver­hin­dern. Das ist an den Pocken, der Tuberkulose, der Poliomyelitis und ein­dring­lich zuletzt an den Masern zu zei­gen. Die hier­bei in vie­len Ländern bis heu­te ange­wen­de­te Impfpflicht beschränkt sich jedoch prak­tisch auf die Kinder. Auch die Pockenimpfung, die gesetz­lich und for­mal recht­lich als Pflichtimpfung alle Menschen betraf, war de fac­to eine Impfung von Kinderjahrgängen im ersten Lebensjahr oder bei der Wiederholungsimpfung im zwölf­ten Lebensjahr (die Impfung von Soldaten ein­mal ausgenommen).

Auch die in der DDR und zum Teil in der Bundesrepublik und in ande­ren west­li­chen Ländern gel­ten­de Impfpflicht bezog sich und bezieht sich auf die klas­si­schen Kinderkrankheiten, das heißt, das Impfen betraf und betrifft die jewei­li­gen Kinderjahrgänge, nicht aber die gesam­te Bevölkerung.

Diese Erfahrungen zei­gen aber auch, dass, sofern ein Staat sei­ner Pflicht nach­kommt, Impfen und Impfaufklärung den Bürgern ein­fach und gut organ­siert zugäng­lich zu machen, eine gesetz­li­che Impfpflicht ent­behr­lich wurde.

Die Ultima Ratio der Epidemie-Bekämpfung

Was könn­te eine gesetz­li­che Impfpflicht gegen die Corona-Erkrankung mit den gegen­wär­tig zur Verfügung ste­hen­den Impfstoffen recht­fer­ti­gen? Ich grei­fe hier das Wort von der Ultima Ratio auf, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet.

Es müs­sen zwin­gen­de medi­zi­nisch-fach­li­che Voraussetzungen und gesell­schaft­li­che Bedingungen gege­ben sein oder durch den Staat, der ein sol­ches Gesetz erlas­sen will, geschaf­fen wer­den. Die rele­van­ten recht­li­chen Fragen wer­den hier nicht weiterverfolgt.

Die Impfstoffe müs­sen die erfor­der­li­che Wirkung auf­wei­sen. Sie gewähr­lei­sten nicht nur einen indi­vi­du­el­len Schutz, son­dern der (soli­da­ri­sche) Schutz der Bevölkerung tritt tat­säch­lich ein und es wer­den so wei­te­re Erkrankungen und Todesfälle im Fall des erreich­ten Durchimpfungsgrades prak­tisch aus­ge­schlos­sen. Anders gesagt: die Impfung dient der Ausrottung einer Seuche, weil durch die erreich­te (dau­er­haf­te oder aus­rei­chend andau­ern­de) Immunität der Geimpften und die ver­lo­re­ne Ansteckungsfähigkeit eine wei­te­re Verbreitung des Virus prak­tisch aus­ge­schlos­sen wer­den kann und so die Epidemie tat­säch­lich zum Stillstand zu brin­gen ist. Das war und ist bei den Pocken, bei Poliomyelitis oder Masern gegeben.

Diese anti-epi­de­mi­sche Wirkung ist bei den bis­her gegen Sars-CoV‑2 ange­wen­de­ten Impfstoffen nicht zu erken­nen. Und es ist nicht abseh­bar, ob es eine sol­che Impfung in Zukunft geben wird. Selbst bei einem noch höhe­ren Durchimpfungsgrad ist die Gefahr einer wei­te­ren Infektiosität und einer Ausbreitung der Krankheit nicht über­wun­den, wie die Verbreitung der Omikron-Variante zeigt.

Bei die­ser Sachlage eine Impfpflicht zu ver­ord­nen, könn­te als Nebeneffekt zudem eine Vernachlässigung der ande­ren anti-epi­de­mi­schen Maßnahmen beför­dern, nicht zuletzt auch der Entwicklung von Medikamenten.

Der Unterschied zu bisherigen Pflichtimpfungen

Darin besteht medi­zi­nisch-fach­lich wie epi­de­mio­lo­gisch der ent­schei­den­de Unterschied zu den Impfungen, die bis­her in vie­len Ländern als Pflichtimpfungen ange­wen­det wur­den oder werden.

Diese Krankheiten konn­ten, begon­nen mit der Pockenschutzimpfung, mit einem bestimm­ten Durchimpfungsgrad prak­tisch aus­ge­rot­tet wer­den. Man erkennt gera­de auch an den Problemen und Durchbrüchen, die es auch bei die­sen Krankheiten gege­ben hat, die aus­schlag­ge­ben­de epi­de­mio­lo­gi­sche Wirkung die­ser Impfungen.

So war in den 1980er-Jahren die Impfung gegen Keuchhusten in der Bundesrepublik aus der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) genom­men wor­den. Diese Empfehlung war zwar kei­ne Pflicht, aber sie hat­te eine doch ver­bind­li­che Bedeutung, wie auch heu­te. Die Impfungen nach Empfehlung der Stiko wur­den von den Krankenkassen finan­ziert und waren von Ärzten durch­zu­füh­ren. Der Entscheidung, die Impfung gegen Keuchhusten nicht mehr zu emp­feh­len, folg­te auf dem Fuße eine grö­ße­re Zahl von Keuchhusten-Erkrankungen. Sie wur­de rich­ti­ger­wei­se Anfang der 1990er-Jahre korrigiert.

Ein ande­res Beispiel ist der aktu­el­le Stand der Masernschutzimpfung, einer Pflichtimpfung. Die Impfung muss zwei­mal gege­ben wer­den, um voll­stän­di­gen Schutz zu errei­chen. Obwohl bei der ersten Impfung in Deutschland eine Quote von 95 Prozent gut erreicht wird, steht die zwei­te Impfung nur bei noch nicht aus­rei­chen­den 92 Prozent.

In der DDR kam es nach Einführung der Pflichtimpfung gegen Masern im Jahr 1970 zu einem sehr guten Rückgang der Zahl der Erkrankungen. Im Jahr 1980 folg­ten aber Durchbrüche mit fast 29.000 Fällen. Mit dem Einsatz eines wirk­sa­me­ren Impfstoffes und syste­ma­ti­schen Nachimpfungen wur­de die­se Lücke wie­der geschlossen.

Nicht uner­wähnt soll blei­ben, dass in der Bundesrepublik die zöger­li­che Haltung, vor allem aus poli­ti­schen Gründen, zur Polioschluckimpfung zu Erkrankungs- und auch Todesfällen geführt hat, die ver­meid­bar gewe­sen wären. Die BRD ver­zeich­ne­te im Jahr 1961 mehr als 4000 neue Poliofälle.

Praktische Umsetzbarkeit einer Impfpflicht

Neben der medi­zi­nisch-epi­de­mio­lo­gi­schen Begründung ist als zwei­te Bedingung für eine gesetz­li­che Impfpflicht zu klä­ren, ob in Deutschland über­haupt die Infrastruktur gege­ben ist, eine sol­che Impfpflicht prak­tisch umzu­set­zen. Die ande­re Seite die­ser Medaille ist, ob mit „mil­de­ren“ oder mit den bis­he­ri­gen Mitteln nicht eben­falls der erwünsch­te hohe Durchimpfungsgrad erreicht wer­den könnte.

Es geht hier um die prak­ti­sche orga­ni­sa­to­ri­sche Frage, nicht um die juri­sti­sche. Obwohl es gera­de­zu pein­lich, um nicht zu sagen ver­ant­wor­tungs­los ist, dass der Gesetzgeber bei der schon erlas­se­nen ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht prak­tisch nichts zu ihrer prak­ti­ka­blen Umsetzung gere­gelt hat, aber dabei ohne den Ansatz einer Lösung die sozia­le Existenz der­je­ni­gen weni­gen Beschäftigten infra­ge stellt, die sich nicht imp­fen las­sen wollen.

Ich stel­le die These auf: Wenn ein Staat eine Impfpflicht – prä­zi­ser: einen hohen Durchimpfungsgrad der Bevölkerung – für erfor­der­lich hält, dann ist er selbst in der Pflicht, die­se Impfung auch prak­ti­ka­bel und zugleich sozi­al gesi­chert zu organisieren.

Diese poli­ti­sche Bereitschaft und die Fähigkeit dazu ist zur­zeit in unse­rem Land jedoch nur bedingt erkenn­bar. Um eine Pflicht umzu­set­zen, müss­te man Kenntnis über die Geimpften und noch nicht geimpf­ten Menschen haben. Überhaupt zeigt die epi­de­mio­lo­gi­sche und medi­zin­sta­ti­sti­sche Erfassung der Corona-Pandemie in Deutschland gro­ße Lücken und Mängel. Nicht ein­mal ein Impfregister scheint in Deutschland mög­lich. Vor allem aber geht es um eine nie­der­schwel­li­ge dezen­tra­le bür­ger­na­he (und künf­tig dau­er­haf­te) Infrastruktur, in der man sich jeder­zeit imp­fen las­sen kann. Es geht um eine auf­su­chen­de Arbeit, um das Angebot einer ver­trau­li­chen ärzt­li­chen Beratung.

Eine sol­che funk­tio­nie­ren­de Infrastruktur wäre auf­bau­bar. Das zei­gen Beispiele in eini­gen Städten oder in Einrichtungen, wie auch eine Analyse des bis­he­ri­gen Impfvorgehens. Man muss prü­fen, ob der Begriff, aber vor allem die Praxis der immer wie­der beton­ten „Impfkampagne“ wirk­lich geeig­net sind, ob die Fokussierung auf die Information und Aufklärung über die Medien wirk­lich die Ungeimpften erreicht.

Diese Menschen dür­fen nicht pau­schal nega­tiv bewer­tet oder benach­tei­ligt wer­den, weil sie aus sozia­len oder kul­tu­rel­len Gründen oder ein­fach auf­grund von Ängsten noch nicht erreicht wur­den. Aber gera­de hier liegt die Herausforderung für eine funk­tio­nie­ren­de Impfstruktur. Die Einführung einer Beratungspflicht für bis­her nicht geimpf­te Bürger könn­te ein sowohl ziel­füh­ren­des als auch frie­dens­stif­ten­des Mittel sein, weil die Entscheidungsfreiheit respek­tiert wird, aber die Impfbereitschaft erhöht wer­den kann.

Für ein Recht auf Impfschutz

Ich kom­me zu mei­ner These aus der histo­ri­schen Erfahrung zurück: Wenn ein Staat eine funk­tio­nie­ren­de Infrastruktur für das Impfen betreibt, dann wäre eine Impfpflicht wohl ent­behr­lich. Man soll­te also die „Pflicht“ vom Kopf auf die Füße stel­len: Den Bürgern wird ein Recht auf kosten­lo­se Impfungen mit sicher geprüf­ten Impfstoffen gewährt und der Staat ist in der Pflicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Aus all die­sen Gründen und auch mit Blick auf die Haltung der WHO und das Vorgehen in ande­ren Ländern ist eine gesetz­li­che Impfpflicht für alle erwach­se­nen Bürger zum jet­zi­gen Zeitpunkt nicht ange­zeigt und des­halb nicht zu befürworten.

Zum Autor

Heinrich Niemann, 1944 in Sachsen gebo­ren, wuchs in Zittau, Oberlausitz, auf, mach­te eine Berufsausbildung zum Motorenbauer mit Abitur, stu­dier­te Medizin an der Charité, arbei­te­te als Facharzt für Sozialmedizin und Gesundheitspolitiker in Ost-Berlin, war Geschäftsführer der DDR-Sektion der Ärztebewegung gegen den Nuklearkrieg an der Seite von Mitja Rapoport und von 1992 bis 2006 Gesundheitsstadtrat in Hellersdorf. Heute schreibt er über Gesundheitspolitik und enga­giert sich in Fragen zur Stadtentwicklung.«

7 Antworten auf „Sozialmediziner: Was gegen die gesetzliche Impfpflicht spricht“

  1. das ist schön und gut, aber die impf­pflicht ist ein auf­ge­zwun­ge­nes impf-abo, weil die imp­fung nicht nach­hal­tig wirkt, weil das virus nicht aus­ge­rot­tet wird, weil sich das virus verändert.
    die impf­pflicht ist schein­bar eine ver­bind­lich­keit für die nicht geimpf­ten, es ist aber ein zwangs­ap­pa­rat für die abon­nen­ten, und das schließt alle ein, die abo­ver­wei­ge­rer, die poten­ti­el­len aus­stei­ger, die dank­ba­ren abnehmer.

  2. "Unerwartet ver­stor­ben" Zynischer gehts nimmer!
    Der Verstorbene war mir bestens bekannt. Hatte (außer einer Gehbehinderung) kei­ne Krankheiten und war auch höchst aktiv.
    https://​www​.gofund​me​.com/​f​/​f​a​r​e​w​e​l​l​-​k​n​u​t​-​d​i​etz
    So bringt man mit der Giftspritze Behinderte um. Diejenigen, die es inter­es­sie­ren soll­te (von Berufs und von Interesse an der Interessengruppe [Behinderte] wegen), sind voll auf "C"-Kurs.

  3. „Diese anti-epi­de­mi­sche Wirkung ist bei den bis­her gegen Sars-CoV‑2 ange­wen­de­ten Impfstoffen nicht zu erken­nen. Und es ist nicht abseh­bar, ob es eine sol­che Impfung in Zukunft geben wird.“

    Doch, ist abseh­bar. Wird es nicht geben.

    Und glau­ben die wirk­lich, eine Beratungspflicht wird die Impfbereitschaft erhö­hen? Wer jetzt noch nicht geimpft ist, ist wahr­schein­lich bestens infor­miert. Und genau des­we­gen noch ungeimpft.

    Außerdem, muss ich mich zum Wohle der deut­schen Autoindustrie auch dem­nächst zwangs­wei­se im Autohaus bera­ten las­sen, obwohl ich gar kein Auto haben will?

  4. Es gibt einen ganz ein­fa­chen Weg, die Pandemie zu been­den: die Rückkehr zu der objek­ti­ve­ren und sau­be­re­ren Definition einer Pandemie als glo­ba­le Infektionswelle mit über­schie­ßen­den Todesraten in kur­zer Zeit. Dann wäre die­se Pandemie stan­te pede vorbei.

    Man muss klar­stel­len, dass die­ses gan­ze Pandemie-Theater nichts ande­res als ein defi­ni­to­risch her­bei­ge­führ­tes Desaster ist, das von Lügen und Betrug flan­kiert wird. Und schlim­mer noch, die "Maßnahmen" waren nicht pri­mär medi­zi­nisch son­dern vor­wie­gend poli­tisch und nah­men dadurch ver­ur­sach­te Todesfälle bil­li­gend in Kauf. Die medi­zi­ni­sche "Wirksamkeit" die­ser Maßnahmen wur­de bereits viel­fach wider­legt – von unab­hän­gi­gen, cha­rak­ter­star­ken Wissenschaftlern. Dies gilt auch für die soge­nann­ten "Impfungen", die kaum eine nach­weis­ba­re Wirkung, jedoch hau­fen­wei­se nach­weis­ba­re Schädigungen hervorrufen.

    Wie sag­te das RKI neu­er­dings? Nicht etwa "Die Impfung schützt bis zu 12 Monaten vor einer Infektion", wie man es bei einer ordent­li­chen Impfung MINDESTENS erwar­ten dürf­te, son­dern "Die Impfung ist indi­ziert bei…" INDIZIERT! Und wer bestimmt, was indi­ziert ist? Nicht etwa das rea­le Infektionsgeschehen, nein, son­dern poli­ti­sche Willkür und kor­rup­te Ärzte, die Dollarzeichen in den Augen haben, weil sie am Leid und Tod ande­rer Menschen noch nie so viel ver­dient haben wie in den letz­ten ein­ein­vier­tel Jahren.

  5. Eine DDR Sozialisierung schützt natür­li­cher­wei­se nicht vor Dummheit. Und mit der DDR ImpfDefinition hat die toxi­sche mRNA Brühe ja so gar nichts mehr zu tun.

Schreibe einen Kommentar zu holger blank Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert