Spahn will ewigen Lockdown

»TROTZ IMPFUNGEN: Spahn: Corona-Regeln „bis weit ins näch­ste Jahr hin­ein“« beti­telt faz​.net heu­te einen Artikel, in dem zu lesen ist:

»Auch mit bal­di­gen Corona-Impfungen hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Abstands- und Hygieneregeln noch vie­le Monate lang für unver­zicht­bar. „Nur weil wir mit dem Impfen begin­nen, sehr zeit­nah jetzt nach Weihnachten, heißt das nicht, dass damit auch alle Regeln nicht mehr not­wen­dig wären“, sag­te Spahn am Mittwoch im RTL/ntv-Interview. „Wir wer­den weit bis ins näch­ste Jahr hin­ein auch die­se Regeln brauchen.“

Erst mit dem Erreichen einer Impfquote von 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung sei­en auch wei­te­re Lockdowns aus­zu­schlie­ßen, sag­te Spahn. Die ersten „fünf Millionen Impfungen“ wür­den dazu nicht aus­rei­chen. Ab dem Sommer kön­ne Deutschland „Zug um Zug“ mit einer Rückkehr in die Normalität rech­nen.«

18 Antworten auf „Spahn will ewigen Lockdown“

  1. Der is ja vollkm­men plemplem.

    Als ob sich mehr als 10% ver­seu­chen las­sen wür­den mit einer voll­kom­men obso­le­ten, zudem mit an Sicherheit gren­zen­der Wahrscheinlichkeit super­ge­fähr­li­chen, kon­zer­po­li­tisch super­kri­mi­nell erpress­ten "Impfung"…

  2. Na klar, so eine "gro­ße Transformation" in einen auto­ri­tä­ren Überwachungskapitalismus chi­ne­si­scher Prägung ist ja nicht in nem Jahr abge­schlos­sen. Bill Gates spricht von ca. 4 Jahren har­ter Vorbereitungszeit plus 10 Jahre für den Abschluss der Transformation. Klaus Schwab und sein Club sagt ähn­li­ches über den "Großen Umbruch". Das sind die Ideologen. Spahn nur ein Rädchen des aus­füh­ren­den Organs.

  3. Das ist ein boden­lo­se Überschreitung! Der Impfminister! Die Gerichte wer­den ihn stop­pen müs­sen, weil sich der gelen­ki­ge Banker eben nicht über­legt hat, mit wel­cher gefähr­li­chen Evidenz er "sei­ne" Maßnahmen denn begrün­det. Etwa mit dem PCR? Der Übersterblichkeit? Ich wer­de Verfassungsbeschwerde gem. GG Artikel 20 gegen die Maßnahmen die­ser Regierung ein­rei­chen, das kann jeder in die­sem Land ganz ohne Anwalt. Gott schüt­ze uns vor Politikern wie Jens Spahn, die offen­sicht­lich den Boden unter den Füßen ver­lo­ren haben und auf Kosten unse­rer Gesellschaft agie­ren. Merkel lässt auch wohl alles und alle gewäh­ren! Hauptsache, nie­mand kann an ihr vor­bei regie­ren. So fin­det sie ja auch die AfD eigent­lich nicht schlimm. Wie lustig, "Mutti" spielt mal Politbüro mit uns.

      1. Muss ich noch vor­be­rei­ten. Mit einem kur­zen Text eines Verfassungsrechtlers oder ex ‑rich­ters, den dann jede/r auch nach Karlsruhe schicken könn­te. Melde mich über die­ses Portal, wenn es fer­tig ist und wenn aa ein­ver­stan­den ist.

  4. Es ist ganz ein­fach. Man macht es wie beim Militär: Gruppenbestrafung. Die Bösen (Impfverweigerer) sind schuld am Lockdown und allem, was einem genom­men wur­de. Die imp­f­un­wil­li­ge Bevölkerung wird weich­ge­klopft, indem sie den unge­zü­gel­ten Hass der Mitläufer (Erich Fromm: der auto­ri­tä­re Charaker) und der Wächterkaste auf sich zieht.
    Merkel hat ja schon damit begon­nen, die Verweigerer zu ver­un­glimp­fen – und wir wis­sen, dass das funktioniert:

    Jede Propaganda hat volks­tüm­lich zu sein und ihr gei­sti­ges Niveau ein­zu­stel­len nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die sie sich zu rich­ten gedenkt.

  5. . „Wir wer­den weit bis ins näch­ste Jahr hin­ein auch die­se Regeln brauchen.“

    Erst mit dem Erreichen einer Impfquote von 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung sei­en auch wei­te­re Lockdowns aus­zu­schlie­ßen, sag­te Spahn.

    Warum mer­ken nicht mal die Politiker, das wir uns in einer stän­di­gen Bedrohung befinden.
    Vater zum Kind: wenn du das nicht machst, kommst du in den Keller oder ins Heim.
    Oh man, ist das eine kran­ke Welt.

    1. Die Menschen könn­ten die­sen Unsinn hin­weg­fe­gen, wenn sie eine Verbindung zu ein­an­der hät­ten. Diese ist aber nicht da und wird nun sogar aktiv unter­bun­den. Ich per­sön­lich kann mich da nicht aus­neh­men: mir kommt ein­fach zuse­hends die Geduld abhan­den, die man braucht, um auf ande­re Menschen ein­zu­ge­hen und sie für eine Sache zu gewinnen.

      1. @Fabianus: sei gedul­dig, hart­näckig und freund­lich. Das wird! Schau nach Österreich, die gerin­ge Beteiligung an Massentests dort ist doch schon eine pas­si­ve Verweigerung. Wer kann denn die­sen fort­ge­setz­ten Alarmismus auch noch hören?

      2. @fabianus I
        Sie haben ja so recht, mir geht es genau­so. Ich kom­me mir vor als rude­re ich gegen Stromschnellen und die Kraft lässt immer mehr nach. Das ist gewollt, mür­be­ma­chen bis zum einknicken!
        Wenn einen schon die eige­ne hoch­in­tel­li­gen­te Familie für spin­nert hält?!

        1. Meine Familie ist glück­li­cher­wei­se nicht emp­fäng­lich für Wahnideen, aber sonst im Umfeld sieht es auch nicht son­der­lich rosig aus.

          1. Klar geht es mir auch so. Meine Mediziner-Schulfreunde haben sich nach end­lo­sem Austausch abge­wandt, von ihnen kam lei­der nie Evidenz, was ich stets ent­täuscht ange­merkt hat­te. Mir wäre es wirk­lich am lieb­sten, ich wache mor­gen auf, und das Berliner Landgericht hat ent­schie­den, dass die auf der Grundlage des PCR getrof­fe­nen Maßnahmen ungül­tig sind. Wozu haben wir die Juristen? Diese haben sich ein­mal auf die Verfassung ver­pflich­tet. Okay, ich träum weiter…das wird.
            Ach ja, ich plä­die­re für eine "Initiative lebens­lan­ger Mundschutz für Karl Lauterbach und Jens Spahn". Wer macht mit?

  6. Siehe auch die Meldung auf coro​na​-tran​si​ti​on​.org mit Link zu einem CNN-Interview 

    "Bill Gates: Rückkehr zur Normalität nicht vor 2022"

    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​b​i​l​l​-​g​a​t​e​s​-​r​u​c​k​k​e​h​r​-​z​u​r​-​n​o​r​m​a​l​i​t​a​t​-​n​i​c​h​t​-​v​o​r​-​2​022

    "Bill Gates, des­sen Stiftung mass­geb­lich die Entwicklung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen das Coronavirus vor­an­ge­trie­ben hat, warn­te, dass alle Bars und Restaurants der USA in den kom­men­den vier bis sechs Monaten lan­des­weit «bedau­er­li­cher­wei­se» schlie­ssen müss­ten, um die täg­li­chen hohen Fallzahlen zu redu­zie­ren. Dies schreibt die Onlineausgabe des US-Nachrichtenmagazins busi­ness­in­si­der, das sich auf ein Interview von Gates mit CNN bezieht.

    Im CNN Interview erklärt Bill Gates (ab Minute 00:14):
    «Leider könn­ten die näch­sten vier bis sechs Monate die schlimm­sten in der Epidemie sein. …

    Eine Rückkehr zur Normalität ist erst in zwölf bis acht­zehn Monaten zu erwarten.»"

  7. Was hier statt­fin­det ist ein Coup d'tat gegen unse­re Verfassung von einer rela­tiv klei­nen Clique in der Regierung und Angegliedernden Organisationen wie z.B. das RKI

    Jeder soll­te sich über fol­gen­des bewusst sein bzw. werden:

    "Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
    Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes
    Das Grundgesetz ist für den "Alltag" gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, fin­den jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirk­sam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigent­lich genau bei die­sem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist die­ser legi­tim, wann nicht?

    Adressat sind die Bürger
    In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unter­nimmt, die­se Ordnung zu besei­ti­gen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn ande­re Abhilfe nicht mög­lich ist." Gemeint ist die Ordnung der par­la­men­ta­ri­schen Demokratie, des sozia­len und föde­ra­len Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

    Der Widerstandsartikel rich­tet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleich­zei­tig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz ein­ge­fügt wur­den. Während die­se die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stär­ken sol­len, ermäch­tigt Artikel 20 Absatz 4 aus­drück­lich die Bürger.

    Geschützt wird der Verfassungsstaat
    "Sie sind das letz­te Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts ande­res mehr hilft, drückt die­se ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eige­nes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in sei­nem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschie­nen "Handbuch Politische Gewalt".

    So set­ze das Widerstandrecht pri­va­te Gewalt frei und durch­bre­che die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grund­ge­setz­li­che Ordnung abzu­weh­ren. Das Schutzgut ist damit eng umris­sen: der Verfassungsstaat.

    "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich"
    Doch in wel­chen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legi­ti­miert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes rich­ten und die grund­ge­setz­li­che Ordnung als sol­che von Grund auf bedro­hen. "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich", schreibt er.

    Der Widerstandsfall tre­te nicht ein, wenn "bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten" auf­tauch­ten, die Regierung Grundrechte ver­let­ze oder der "Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht" auf­lö­se, argu­men­tiert der frü­he­re Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend.

    Artikel 20 recht­fer­tigt kei­nen zivi­len Ungehorsam
    "Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf ein­zel­ne Rechtsverstöße, für die ohne­hin Abhilfe besteht." Daher decke es auch nicht den zivi­len Ungehorsam, der sich gegen ein­zel­ne Handlungen oder Einrichtungen rich­te, die als "rechts­wid­rig, unmo­ra­lisch gefähr­lich" emp­fun­den wür­den – die Abschiebung eines Ausländers etwa, ein Verkehrsprojekt oder der Transport von Nuklearmaterial.

    Um die Frage zu beant­wor­ten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerecht­fer­tigt ist, geben die letz­ten sechs Wörter Aufschluss: "…, wenn ande­re Abhilfe nicht mög­lich ist." Es geht also um den abso­lu­ten Ausnahmefall: Es müss­ten "alle Mittel der Normallage" ver­sa­gen, um die Gefahr abzu­weh­ren, ehe die Bürger zu den "heik­len Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit grei­fen", betont Isensee. Doch solan­ge "Konflikte noch in zivi­len Formen" aus­ge­tra­gen wer­den kön­nen, das demo­kra­ti­sche System intakt ist und solan­ge "fried­li­cher Protest noch Gehör" fin­den kann, dürf­ten sie es nicht.

    "Staat soll hand­lungs­fä­hig bleiben"
    Fast 20 Jahre fehl­te ein sol­cher Widerstandsartikel in der deut­schen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit gro­ßer Mehrheit zunächst abge­lehnt, da man ihn als eine "Aufforderung zum Landfriedensbruch" (Carlo Schmid) ansah, fand er sei­nen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemein­sam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag ver­ab­schie­de­ten Notstandsgesetzen.

    Diese sol­len die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen‑, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dür­fen vor­über­ge­hend auch Grundrechte ein­schrän­ken. Aus Furcht vor Missbrauch die­ser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließ­lich 1968 auch das Widerstandsrecht ein­ge­fügt wor­den. Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um über­haupt grei­fen zu kön­nen, hat es seit­dem nicht gege­ben. (sas/11.12.2013)"

    Quelle: https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​1​3​/​4​7​8​7​8​4​2​1​_​k​w​5​0​_​g​r​u​n​d​g​e​s​e​t​z​_​2​0​-​2​1​4​054

    Tritt der Fall ein das alle zivi­len Wege, wie Gerichte, Demonstrationen etc. nicht mehr dazu bei­tra­gen den Grundwert der Verfassung sicher­zu­stel­len und gleich­zei­tig eine aku­te Bedrohung zur Beseitung der Verfassungsmäßigen Ordnung exi­stiert (durch einen Staatstreich), so ist es die bür­ger­li­che Pflicht und das bür­ger­li­che Recht die Verfassung zu schützen.
    Dies bedeu­ted in letz­ter Instanz:
    – Bewaffnung und Organisierung der Bürger
    – Festsetzen und Festnehmen aller am Staatsstreich betei­lig­ter Personen
    – Widerherstellung der funk­tio­na­li­tät der Parlamente (ggfs. Neuwahlen sicherstellen)

    Ich kann nur jeden Bürger in Deutschland auf­for­dern die Entwicklung in die­sem Land sorg­fäl­tig zu beob­ach­ten die Zeit gegen die­ses sich momen­tan in der eta­blie­rungs­pha­se befind­li­che Regime zivil­recht­lich zur Wehr zu set­zen neigt sich lang­sam dem Ende zu.

    Nie mehr Faschismus! (Einmal hat gereicht oder?)
    Lasst uns die Seele der Demokratie bele­ben und die Verfassung schützen!

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