Noch vor zwei Wochen betonte Jens Spahn, es werde keine Corona-Impfpflicht geben („Es wird zu einer freiwilligen Impfung kommen“ ). Allerdings sinkt die Bereitschaft dazu stetig.
In Wirklichkeit hat Spahn schon längst mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen mittelbaren Impfzwang durch die Hintertür eingeführt. Die Übersicht der erfolgten und geplanten Änderungen gibt es hier.
Über den Umweg einer Änderung des Masernschutzgesetzes wurde bereits am 10.2.2020 beschlossen:
„12c. Dem § 56 Absatz 1 [des IfSG, AA] wird folgender Satz angefügt:
„Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."
Die Sätze 1 und 2 beziehen sich auf quarantänisierte Personen und lauten:
»Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.«
Lohnfortzahlung in Quarantäne wird es nach Vorliegen von Impfstoffen nur noch für Geimpfte geben, selbst dann, wenn die Impfung nur "öffentlich empfohlen" wurde (von wem?).
Keine Entschädigung bei Schließung von Schulen und Kitas
Der Druck betrifft zusätzlich Eltern. Am 27.3. wurde das Infektionsschutzgesetz erneut mit Wirkung zum 1.1.2021 geändert :
"Das Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 56 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird aufgehoben."
Dieser § 56 Entschädigung sah vor:
"(1a) 1Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn
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- Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird,
- die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
- die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet."
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"Arbeitgeber" können Nicht-Geimpfte diskriminieren
Im "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 19.05.2020 wurde folgendes bestimmt:
"Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden."
Das Gesetz war von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition beschlossen worden.
"Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden."
Genau diese Änderung hatte ich gleich am 19.05. kritisiert, mit Hinweis, dass jetzt das kommt was ich mit Einführung der digitalen Gesundheitskarte damals befürchtet hatte.
Die Leute haben es nicht verstanden, wollten es nicht verstehen oder sie lachten mich aus, ich solle mich nicht so anstellen.
Die Änderung im IfSG § 56 Absatz 1 ist auch der Hammer. Das war mir neu.
PS: Danke für Ihre/Deine Artikel und die damit verbundene Arbeit. Vor allem die Anzahl und die Qualität der Artikel ist beeindruckend. Und nicht unterkriegen lassen.
Vorsichtig! Wenn gleich ich die Informationen hier begrüße, wird es so dargestellt bzw. könnte der Eindruck entstehen, als ob hier etwas zu Ungunsten von jemandem weggenommen wird … konkret der Abschnitt "Keine Entschädigung bei Schließung von Schulen und Kitas". Das ist insofern Quatsch, weil die Entschädigung im §56 erst am 27.3.2020 mit aufgenommen wurde und von vornherein – wie viele Maßnahmen – als befristet bis Ende 2020 definiert wurde. Die Änderungshistorie von $56 kann man sich hier anschauen: https://www.buzer.de/gesetz/2148/al88201‑0.htm
Insofern wird nichts weggenommen, sondern es war von Anfang befristet. Ja, wäre schön, wenn das auch für viele andere Regelungen zutreffen würde. Aktuell heißt es ja, dass man Betreuungseinrichtungen und Schulen offen halten möchte … was aber passiert und welche Möglichkeiten Betroffene haben, wenn "nur lokal" eine Einrichtung geschlossen wird, wird nicht thematisiert.