Am 21.8. ist auf rnd.de zu lesen:
»Corona-Regeln in Spanien: Die Justiz durchkreuzt die Pläne der Politik
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- Im Kampf gegen das Coronavirus liegen Spaniens Justiz und Politik regelmäßig über Kreuz.
- Die Richter befinden zahlreiche Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht durch Studien gestützt.
- Selbst eine Testpflicht für Altenpfleger halten die Gerichte für überzogen.
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Madrid. Der letzte Absatz des Urteils klingt wie eine Entschuldigung. Dem Gericht sei die Herausforderung, die der Kampf „gegen die verheerenden Folgen der Pandemie“ für die Institutionen bedeute, wohl bewusst. Doch habe man „jeden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen“ ausschließen müssen – und das konnten die Richter nicht.
Also untersagten sie, dass in Alten- und Pflegeheimen das (ungeimpfte) Personal oder die Pfleglinge selbst zu regelmäßigen oder gelegentlichen Covid-Tests verpflichtet werden, es sei denn, dass sie Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Alles andere wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre, fanden die Juristen.
Der Beschluss von diesem Donnerstag ist ein höchstrichterlicher: ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofes, das einen gleichlautenden Spruch des Oberen Gerichtshofes von Kastilien-La Mancha zehn Tage zuvor bestätigte…
Einen Tag vor dem Entscheid über die Testpflicht für Pfleger hatte der Oberste Gerichtshof bereits eine Anordnung der andalusischen Regionalregierung gekippt, die eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher von „Unterhaltungs- und Gaststättenbetrieben mit Musik“ untersagte.
Laut Gerichten nur Ausgangssperren zulässig
So wie dieser sind in den vergangenen Wochen fast alle Versuche der Regionen gescheitert, das europäische Covid-Zertifikat nicht nur als Passierschein für Auslandsreisen, sondern auch für diverse Freizeitvergnügen im Inland zu nutzen. Regelmäßig befanden die Gerichte, dass Studien fehlten, die den konkreten Nutzen solcher Gebote belegten. Die einzigen Beschränkungen mit richterlichem Segen sind zeitweise nächtliche Ausgangssperren für Ortschaften mit besonders hoher Inzidenz – obwohl auch hier die Studien fehlen, wie viele Menschen sich wohl gerade nachts anstecken…«
Unter Franco ging es auch liberaler zu als unter Adolf, so bin ich über dieses Urteil wenig verwundert.
@ Johannes Schumacher
Ohne die Falangisten und Francisten zu verharmlosen: Genau mein Gedanke.
Gut finde ich, dass der Reichsnachrichtendienst bestätigt, dass "Studien fehlen, wie viele Menschen sich wohl gerade nachts anstecken" und (nächtliche) Ausgangssperren damit offensichtlich für ungeeignet und demnach rechtswidrig hält. Oder soll das Werbung für den konstanten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien sein?
Die Richter befinden zahlreiche Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht durch Studien gestützt.….. Laut Gerichten nur Ausgangssperren zulässig
Logisch! Ausgangssperren erweisen sich nämlich, und das ist historisch belegt, als sehr wirksame Unterdrückungsmaßnahmen!
MFG