Spanien: Oberster Gerichtshof stoppt fast alle Maßnahmen

Am 21.8. ist auf rnd​.de zu lesen:

»Corona-Regeln in Spanien: Die Justiz durch­kreuzt die Pläne der Politik

        • Im Kampf gegen das Coronavirus lie­gen Spaniens Justiz und Politik regel­mä­ßig über Kreuz.
        • Die Richter befin­den zahl­rei­che Maßnahmen als unver­hält­nis­mä­ßig und nicht durch Studien gestützt.
        • Selbst eine Testpflicht für Altenpfleger hal­ten die Gerichte für überzogen.

Madrid. Der letz­te Absatz des Urteils klingt wie eine Entschuldigung. Dem Gericht sei die Herausforderung, die der Kampf „gegen die ver­hee­ren­den Folgen der Pandemie“ für die Institutionen bedeu­te, wohl bewusst. Doch habe man „jeden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen“ aus­schlie­ßen müs­sen – und das konn­ten die Richter nicht.

Also unter­sag­ten sie, dass in Alten- und Pflegeheimen das (unge­impf­te) Personal oder die Pfleglinge selbst zu regel­mä­ßi­gen oder gele­gent­li­chen Covid-Tests ver­pflich­tet wer­den, es sei denn, dass sie Anzeichen einer Erkrankung zei­gen. Alles ande­re wäre ein unver­hält­nis­mä­ßi­ger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre, fan­den die Juristen.

Der Beschluss von die­sem Donnerstag ist ein höchst­rich­ter­li­cher: ein Urteil des spa­ni­schen Obersten Gerichtshofes, das einen gleich­lau­ten­den Spruch des Oberen Gerichtshofes von Kastilien-La Mancha zehn Tage zuvor bestätigte…

Einen Tag vor dem Entscheid über die Testpflicht für Pfleger hat­te der Oberste Gerichtshof bereits eine Anordnung der anda­lu­si­schen Regionalregierung gekippt, die eine Testpflicht für unge­impf­te Besucher von „Unterhaltungs- und Gaststättenbetrieben mit Musik“ untersagte.

Laut Gerichten nur Ausgangssperren zulässig

So wie die­ser sind in den ver­gan­ge­nen Wochen fast alle Versuche der Regionen geschei­tert, das euro­päi­sche Covid-Zertifikat nicht nur als Passierschein für Auslandsreisen, son­dern auch für diver­se Freizeitvergnügen im Inland zu nut­zen. Regelmäßig befan­den die Gerichte, dass Studien fehl­ten, die den kon­kre­ten Nutzen sol­cher Gebote beleg­ten. Die ein­zi­gen Beschränkungen mit rich­ter­li­chem Segen sind zeit­wei­se nächt­li­che Ausgangssperren für Ortschaften mit beson­ders hoher Inzidenz – obwohl auch hier die Studien feh­len, wie vie­le Menschen sich wohl gera­de nachts anstecken…«

3 Antworten auf „Spanien: Oberster Gerichtshof stoppt fast alle Maßnahmen“

    1. @ Johannes Schumacher

      Ohne die Falangisten und Francisten zu ver­harm­lo­sen: Genau mein Gedanke.

      Gut fin­de ich, dass der Reichsnachrichtendienst bestä­tigt, dass "Studien feh­len, wie vie­le Menschen sich wohl gera­de nachts anstecken" und (nächt­li­che) Ausgangssperren damit offen­sicht­lich für unge­eig­net und dem­nach rechts­wid­rig hält. Oder soll das Werbung für den kon­stan­ten Bruch rechts­staat­li­cher Prinzipien sein?

  1. Die Richter befin­den zahl­rei­che Maßnahmen als unver­hält­nis­mä­ßig und nicht durch Studien gestützt.….. Laut Gerichten nur Ausgangssperren zulässig

    Logisch! Ausgangssperren erwei­sen sich näm­lich, und das ist histo­risch belegt, als sehr wirk­sa­me Unterdrückungsmaßnahmen!

    MFG

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