Spiegelgates. Erneut 2,9 Millionen der Gates-Stiftung für den "Spiegel"

Frisches Geld für "unab­hän­gi­gen Journalismus". Die Bill and Melinda Gates Foundation inve­stiert nicht nur in Biontech und Pfizer, son­dern auch in das media­le Begleitprogramm.

gates​foun​da​ti​on​.org

Ausführliche Infos auf anti​-spie​gel​.ru.

Siehe auch Haben Stiftungen Einfluß auf öffent­li­che Meinung?

Bill Gates: Auf die­se 4 Corona-Impfstoff-Aktien setzt der Multimilliardär

11 Antworten auf „Spiegelgates. Erneut 2,9 Millionen der Gates-Stiftung für den "Spiegel"“

  1. Ich wür­de auch ger­ne mal was net­tes über Bill Gates schrei­ben, das fällt mir ja so schwer … Meine Kontonummer DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx 😉

  2. Drosten muss weg. Stattdessen die­sen Mann umge­hend ein­set­zen: Er drückt sich erstens wesent­lich ver­ständ­li­cher aus und macht zwei­tens einen ehr­li­chen und ver­trau­en­er­wecken­den Eindruck. Ahnung hat er außer­dem, über­blickt den Zusammenhang zwi­schen G2/3 und G7/20, also den medi­zi­nisch-poli­ti­schen Komplex und den von ihm aus­ge­hen­den Terror, und er gelangt zur rich­ti­gen Schlussfolgerung – "alles inne Tonne kloppen!"

    https://t.me/LachenMachtFreude/664

  3. Auch das Europäische Parlament hat sol­che Rechtschreib-Programme, die den Medien in bestimm­ten EU-Mitgliedsländern hel­fen, bes­ser über die wich­ti­ge Arbeit der Abgeordneten zu berich­ten. (Wenn man genau­er hin­schaut, sieht man m. E., dass sug­ge­sti­ve und poli­tisch ver­kappt ein­sei­ti­ge Texte zufäl­lig mit umstrit­te­nen Entscheidungen des EP korrelieren.)

    Was die Gates-Stiftung betrifft, hat der Chef ja durch Microsoft meh­re­re Jahrzehnte Erfahrung, wie ver­kaufs- und mono­pol­för­dern­des "Probono-Begleitprogramm" im Government- und Edu-Sektor funktioniert.

  4. Und für vie­le wird die­ses Schmierblatt trotz­dem wei­ter­hin zu den
    'Qualitätsmedien' gehö­ren. Wie ARD und ZDF…
    Unabhängig, kom­pe­tent, der Wahrheit verpflichtet.
    Ok, war nur eine klei­ne Verarsche…(Mary lässt grüssen)

  5. https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​C​Z​p​l​F​4​q​d​wII

    Ich habe mir das schmie­ri­ge Video mit dem B. Gates nicht gänz­lich ange­se­hen. Ab Minute 27.

    Auffallend ist, wie fett der "Mann" gewor­den ist. Sehr (!) auf­fal­lend auch, wie ner­vös er ist. Wie wild fuch­telt er mit sei­nen Armen her­um. Er trägt sei­ne gestanz­ten Formeln vor und schaut ner­vös um sich. Impertinent, wie er "the poor" wie­der hel­fen will. Auch im Zusammenhang mit "cli­ma­te change". 

    Der beste Kommentar unter dem Video:

    "Hey Bill, how does it feel to be hated by 7.5 bil­li­on people?"

    Ich mache einen Witz hier­aus: 'Wer ist der meist­ge­hass­te Mensch auf dem Planeten? Billyboy, der bringt's auf 7 1/2 Milliarden.'

    B. Gates ist ein Dieb (er klau­te Software der 'OpenSource'-Community und bezich­tig­te die­se dann zu klau­en. Anschließend ver­mark­te­te er "sei­ne" Software. Siehe Corbett, der das mit einem ekel­haf­ten Schreiben von Gates in sei­nen jun­gen Jahren belegt.) und skru­pel­lo­ser Profiteur – das heißt ver­bre­che­ri­scher – der Pharmaindustrie. Es ist nicht sei­ne Dummheit, son­dern die­je­ni­ge der Leute, die sei­ne Skrupellosigkeit tat­säch­lich als "Menschenfreundlichkeit" (der Interviewer) propagieren.

    Ich den­ke aber, das der Tagesspiegel von Merkel bezahlt wird. Aber wer weiß.

  6. Wo kein Gesetz, da kei­ne Anklage.

    "Kampf gegen Medienkorruption Mit dem Straf­recht gegen die Presse?
    Gastkommentar von Prof. Dr. Till Zimmermann
    10.11.2021"
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​e​n​d​e​/​h​/​m​e​d​i​e​n​-​k​o​r​r​u​p​t​i​o​n​-​s​t​r​a​f​b​a​r​k​e​i​t​-​c​a​u​s​a​-​k​u​r​z​-​p​r​e​s​s​e​-​f​r​e​i​h​e​it/

    "Aus mora­li­schem Vorwurf an die Medien einen straf­recht­li­chen machen?
    Denn das führt zu zwei Fragen: Wie ver­hält sich das deut­sche Recht zur Medienkorruption? Und: Sollte aus dem mora­li­schen Vorwurf auch ein straf­recht­li­cher werden?

    Zur Lage in Deutschland: Man kann nicht behaup­ten, hier­zu­lan­de herrsch­ten in punc­to Medienkorruption eben­so ver­lot­ter­te Zustände wie in Austria. Erst kürz­lich ist das umstrit­te­ne Presseförderungsprogramm des Wirtschaftsministeriums mit einem Volumen von 220 Millionen Euro im Hinblick auf eine mög­li­che Beeinträchtigung der Pressefreiheit ein­ge­stampft wor­den. Trotzdem besteht Missbrauchsgefahr: Die Bundesregierung gibt Riesensummen für Anzeigen aus. Mit einem Werbebudget von 150 Millionen Euro war sie im Jahr 2020 in der Top 20 der größ­ten Werbetreiber des Landes."

    "Im Klartext: Außer einer Mahnung sei­tens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), es bei der staat­li­chen Presseförderung nicht zu über­trei­ben, gibt es hier­zu­lan­de kei­ne Regeln. Ereignete sich der Fall Kurz in Deutschland, wäre eine Untreuestrafbarkeit kaum zu begrün­den. Die Rechtsprechung for­dert für die­se einen evi­den­ten Pflichtverstoß. 

    Wo aber gar kei­ne Regeln exi­stie­ren, gibt es auch schwer­lich evi­den­te Regelverletzungen – und damit auch kei­nen Raum für Bestechlichkeit wegen Dienstpflichtverletzung. Konsequenterweise ermit­tel­te kei­ne Staatsanwaltschaft, als Kanzlerin Merkel 2005 mit einer drei Millionen Euro teu­ren Anzeige die Tatkraft ihrer Regierung pries und den Steuerzahlerbund über "Verschwendung" zetern ließ. Die öster­rei­chi­sche Lösung – Bestechung nicht von, son­dern durch Journalistinnen und Journalisten – lie­fe hier­zu­lan­de leer."

    "Bestechlichkeit von Journalisten in Deutschland
    Eine Bestechlichkeit von Journalistinnen und Journalisten ist nach deut­schen Recht nur aus­nahms­wei­se strafbar"

    "Auch eine pri­vat­wirt­schaft­li­che Angestelltenbestechung liegt nicht vor: Einzelne Journalistinnen und Journalisten mögen bei einem Medienunternehmen ange­stellt sein. Aber die Bestechung ihrer Chefin oder ihres Chefs ist straf­los. Also bezahlt man – wie Kurz – direkt an die Verlegerin oder den Verleger."

    "Es geht nicht nur um viel Geld, son­dern auch die Meinungen in der Gesellschaft
    Ferner gilt, dass Falschmeldungen eine nicht zu unter­schät­zen­de Bedrohung für den frei­en Meinungsbildungsprozess in einer demo­kra­ti­schen Gesellschaft dar­stel­len. Will man die media­le Verbreitung von Fake News nicht gene­rell unter Strafe stel­len, soll­te daher zumin­dest der (Ver-)Kauf der Publikation unwah­rer Tatsachen als Pressebestechung straf­bar werden.

    Anderes gilt natür­lich für vor­teils­be­ein­fluss­te Meinungsartikel: Es gibt näm­lich kei­ne Fake-Meinungen. Gleichwohl ist die Einflussnahme von PR-Abteilungen mit­hil­fe des "Gefallens an Gefälligkeiten" (sic) eine gefähr­li­che Alltagspraxis."

    "Kurzstudie
    Gefallen an Gefälligkeiten
    Journalismus und Korruption"
    https://​netz​werk​re​cher​che​.org/​f​i​l​e​s​/​n​r​-​k​u​r​z​s​t​u​d​i​e​-​g​e​f​a​l​l​e​n​_​a​n​_​g​e​f​a​e​l​l​i​g​k​e​i​t​e​n​-​w​e​b​.​pdf

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