Spricht ein Gewalttäter für den Kinderarztverband?

Mit einer Begründung, wie sie jeder Täter parat hat, der sich sexu­el­ler Gewalt an Kindern schul­dig macht, plä­diert der Pressesprecher eines Ärzteverbandes dafür, Kinder auch ohne Einwilligung der Eltern zu "imp­fen":

zeit​.de (4.6.)

14 Antworten auf „Spricht ein Gewalttäter für den Kinderarztverband?“

  1. Die abso­lu­te Schutzgrenze liegt bei 14 Jahren, inso­fern hinkt die Analogie. Die Frage ist: Weiß der Propagandist, Verzeihung, Pressesprecher das?

  2. Laut Internationalen Pandemievertrag sind ab November ohne­hin alle Grundrechte gestri­chen. In die­sem Vertrag geht es nur noch um Impfungen LDs und Sanktionen für Länder und Menschen die sich dage­gen zur Wehr setz­ten wol­len. Dazu gehört natür­lich auch , um den Profit der Pharma nicht zu gefähr­den, das Eltern über ihre Kinder nicht mehr bestim­men kön­nen. In die­sem Vertrag ist auch die stän­di­ge Überwachung der Bürger beschrie­ben. Im November wird der Vertrag von 192 Ländern unterschieben.

  3. https://​www​.recht​-rela​xed​.de/​W​e​b​S​/​R​e​c​h​t​R​e​l​a​x​e​d​/​D​E​/​K​o​e​r​p​e​r​S​e​x​/​P​a​t​i​e​n​t​e​n​r​e​c​h​t​e​/​p​a​t​i​e​n​t​e​n​r​e​c​h​t​e​_​n​o​d​e​.​h​tml

    "Bei den mei­sten medi­zi­ni­schen Fragen kommt es weni­ger dar­auf an, wie alt du bist. Viel wich­ti­ger ist, ob du dei­nem Alter und dei­ner Entwicklung nach bereits ver­ste­hen kannst, wel­che Bedeutung der ärzt­li­che Eingriff hat und ob du die­se Bedeutung rich­tig beur­tei­len kannst. Rechtlich heißt das Einwilligungsfähigkeit. Die Einwilligungsfähigkeit ist nicht an ein bestimm­tes Alter gebun­den. Stattdessen hängt sie davon ab, ob der Patient nach sei­ner gei­sti­gen und sitt­li­chen Reife in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs sowie sei­ne Risiken zu erfas­sen. Anders gesagt: Du musst fähig sein, dei­ne Einwilligung in die Behandlung zu geben.
    Vor einer Behandlung muss dir ganz genau erklärt wer­den, was pas­siert, wel­che Folgen eine Nichtbehandlung hät­te. Als Patient ist es dein Recht zu erfah­ren, wel­che Risiken es bei der Behandlung geben könn­te und was ein Behandlungsfehler mit sich brin­gen könn­te. Zum Beispiel eine Entzündung der Einstichstelle einer Nadel zum Blutabnehmen. Dann muss der Arzt prü­fen, ob du das alles ver­stehst und bewer­ten kannst. Insbesondere bei Routinebehandlungen wie einer Blutabnahme wer­den Jugendliche in der Regel ab 14 oder 16 für ein­wil­li­gungs­fä­hig gehal­ten. Letztlich ent­schei­det aber der Arzt, ob ihm dei­ne Einwilligung genügt, um dich zu behan­deln oder ob er das Einverständnis dei­ner Erziehungsberechtigten ein­holt. Er wird sei­ne Entscheidung daher vor allem auch davon abhän­gig machen, wie gra­vie­rend der medi­zi­ni­sche Eingriff für dich als Patient ist."
    Im Zweifel haf­tet der Arzt.

    1. Sicherlich wer­den im Rahmen der umfas­sen­den Aufklärung die wichi­gen Fragen gestellt, so z.B.:

      "Was weißt Du denn, Kleines/r, über mög­li­che Nebenwirkungen z.B. durch die "Spike-Proteine"?

  4. Der Herr Maske wird immer ger­ne im Mainstream zitiert, wenn es das Narrativ zu ver­tei­di­gen gilt.
    So auch schon im letz­ten Jahr, als es um Maskenpflicht und Abstand an Schulen ging.

  5. Könnten Jugendliche die­se Aussage dann nicht auch so verstehen,
    dass sie ab sofort alles ohne Einwilligung der Eltern tun können?
    Z.B. Drogen neh­men, Tatoos ste­chen las­sen, über Nacht weg­blei­ben usw.…?

  6. In Hessen gab es vor ein paar Jahren einen absur­den Volksentscheid in dem nicht nur die Todesstrafe abge­schafft wur­de, son­dern auch jede Menge NWO-Scheiße in die Verfassung geschrie­ben wurde.

    Auch die Änderung zu Kinderrechten ist suspekt:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​o​l​k​s​a​b​s​t​i​m​m​u​n​g​e​n​_​i​n​_​H​e​s​s​e​n​_​2​018
    https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmung-2018/gesetz-zur-erg%C3%A4nzung-des-artikel-4-der-verfassung-des-landes-hessen

    > Artikel 4 der Hessischen Verfassung lau­tet bis­her: "Ehe und Familie ste­hen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem beson­de­ren Schutze des Gesetzes."
    > […]
    > Außerdem müss­ten Kinder ent­we­der unmit­tel­bar oder durch eine Vertretung in allen das Kind betref­fen­den Angelegenheiten gehört werden.
    > Der Wille des Kindes müss­te ange­mes­sen und sei­nem Alter und sei­ner Reife ent­spre­chend berück­sich­tigt werden.
    Klingt ein biss­chen nach "Die Eltern sagen nein, das Kind sagt nein, die Vertretung des Kindes sagt ja"

  7. Darf sich denn so ein Jugendlicher auch eine Tätowierung ste­chen las­sen? Und war­um gibt es noch das Jugendstrafrecht, unter das lei­der immer noch viel zu vie­le Heranwachsende fal­len, wenn sie Kapitalverbrechen verüben.

  8. Betroffene Eltern soll­ten zusam­men mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwaltsbüro Klage gegen sol­che Ärzte wegen gro­ber Behandlungsfehler ein­rei­chen und dabei auch die Feststellung von zukünf­ti­gen Schäden in die Klage ein­ge­hen lassen.

    Man muss sich ein­mal vor­stel­len, in wel­chem Ausmaß der­zeit welt­weit medi­zi­ni­sche Experimente an Menschen durch­ge­führt wer­den. Meiner Meinung dazu: Ärzte, die so etwas machen, ver­ste­hen die Menschenwürde so wie ein Dr. Mengele.

    1. @Dieter Müller: Es ist ein wenig ermü­dend, auf immer die glei­che histo­risch fal­sche Parallele ein­ge­hen zu müs­sen. Auch wenn Wikipedia sicher befrag­bar ist und es bes­se­re Quellen gibt, emp­feh­le ich einen Blick dort­hin, um zu erken­nen, was für ein ras­si­sti­scher Massenmörder Mengele war.

      1. Und es ist eben­so ermü­dend, immer dar­auf hin­zu­wei­sen, dass es den mei­sten dar­um geht, auf­zu­zei­gen, auf was für einem Gleis (höhöhö!) sich vor allem der über­wie­gen­de Teil der Ärzteschaft in die­sem Lande seit über einem Jahr befin­det. "Wehret den Anfängen." Leider sind wir im letz­ten Jahr schon ziem­lich weit gekom­men, denn wir erle­ben gera­de das größ­te medi­zi­ni­sche Experiment der Menschheitsgeschichte, des­sen Ausgang noch lan­ge nicht fest­steht. Ansonsten hat Markus Fielder dazu erst kürz­lich das Nötige zu gesagt.

        Im Übrigen ist die Inkaufnahme von schwe­ren bis töd­li­chen Nebenwirkungen für die, die davon betrof­fen sind, auch nicht weni­ger schlimm, nur weil das Arzt-Arschloch kei­ne ras­si­sti­schen, son­dern über­wie­gend finan­zi­el­le und ideo­lo­gi­sche Motive hat­te. Contergarnixfür.

        1. @DS-pektiven: Contergan ist da tat­säch­lich bes­ser als Vergleich. Wem bei Gleis ein "höhöhö" ein­fällt, kann ich in die­ser Diskussion nicht ernstnehmen.

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