»Das Urteil machte Schlagzeilen: Eine Familienrichterin in Oberbayern befreite ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese umstrittene Entscheidung ein Fall für die Staatsanwaltschaft geworden.
Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin.
Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung
"Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab" , so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.
Von der Maskenpflicht befreit
Das Familiengericht in Weilheim hatte ein Kind Mitte April von der Maskenpflicht in seiner Schule in Schlehdorf befreit. Geklagt hatten die Eltern. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Leitung der Realschule dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf…
Antragsflut bei Gerichten wegen Weilheim und Weimar
Die beiden höchst umstrittenen Urteile haben bei vielen Amtsgerichten für eine Flut an ähnlich oder gleich lautenden Anträgen geführt. Es existierten dafür Online-Vordrucke, so das Amtsgericht Miesbach in einer Pressemitteilung.«
br.de (1.5.)
Siehe auch Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung.
"weil es mehrere Anzeigen gab"
Wäre interessant, durch WEN.
Gibt es denn schon Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter, der eine alleinerziehenden Mutter, die ihr Kind vor Misshandlung schützen wollte, mit Gerichtsgebühren in existenzvernichtender Höhe abgestraft hat?
Jo, das wäre mal ne Sachey die Sinn machen würde. Einfach unfassbar was hier abgeht
Du kannst selbst eine Strafanzeige stellen, dann gibt es eine.
Der Spiegel-Artikel, auf den in den Kommentaren eingegangen wird, hätte so auch im Stürmer stehen können.
Schmierfinken.
Einfach nur noch ekelhaft.