Stiko: "Personen aus dem Ausland" dürfen sich auch nach "Sputnik" boostern lassen

Über die "STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Personen, die mit einem der nicht in der EU zuge­las­se­nen Ganzvirusimpfstoffe (CoronaVac, Covilo und Covaxin) oder dem Vektorbasierten Impfstoff Sputnik V vor­ge­impft sind" vom 31.3. ist bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erfahren:

»Die Ständige Impfkommission hat ihre COVID-19-Impfempfehlung ange­passt. Personen, die mit CoronaVac, Covilo, Covaxin oder Sputnik V gegen COVID-19 grund­im­mu­ni­siert wur­den, sol­len dem­nach zur Optimierung ihres Impfschutzes eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Empfehlung für voll­stän­dig Grundimmunisierte

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) betrifft die nicht in Europa zuge­las­se­nen inak­ti­vier­ten Ganzvirusimpfstoffe CoronaVac von Sinovac, Covilo von Sinopharm und Covaxin von Bharat Biotech International Ltd. sowie den Vektor-basier­ten Impfstoff Sputnik V von Gamelaya.

Personen aus dem Ausland, die mit einem die­ser Impfstoffe voll­stän­dig grund­im­mu­ni­siert (d.h. zwei­mal geimpft) wor­den sind und gege­be­nen­falls bereits eine Auffrischimpfung erhal­ten haben, sol­len eine ein­ma­li­ge Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bekom­men. Diese soll laut STIKO im Mindestabstand von drei Monaten zur letz­ten Impfung erfol­gen…«

Interessant ist, daß für deut­sche BürgerInnen eine "voll­stän­di­ge Grundimmunisierung" nicht vor­liegt, wenn sie mit rus­si­schen oder chi­ne­si­schen Stoffen "geimpft" wurden.

»Begründung für die Empfehlung

Laut STIKO zei­gen aktu­el­le Daten, dass nach der Grundimmunisierung mit inak­ti­vier­ten Ganzvirusimpfstoffen, die bis­her nicht in der EU zuge­las­sen sind, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Schutz füh­re. Dieser sei ver­gleich­bar mit dem Schutz, der mit einer drei­ma­li­gen mRNA-Impfung erzielt werde.

Für Sputnik V feh­len laut STIKO bis­her ent­spre­chen­de Daten. Aus immu­no­lo­gi­schen Gründen sei jedoch davon aus­zu­ge­hen, dass eine ein­ma­li­ge mRNA-Impfung nach Sputnik-V-Grundimmunisierung ähn­lich wirk­sam sei wie die mRNA-Auffrischimpfung nach den Vektor-basier­ten Impfstoffen Vaxzevria oder COVID-19-Vaccine Janssen…«
kbv​.de (1.4.)

Auch die Stiko betei­ligt sich an der Verkaufsförderung für die Firma "An der Goldgrube", wie aber­wit­zig die Argumentation dafür sein mag.

3 Antworten auf „Stiko: "Personen aus dem Ausland" dürfen sich auch nach "Sputnik" boostern lassen“

  1. Das ist absurd, wie so vie­les. Merkt das kei­ner? Was muss denn noch pas­sie­ren, bis begrif­fen wird, dass es hier NICHT um Gesundheit geht?

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