Wann ist Herr Wieler dran?
»Solothurn (pts025/14.05.2021/16:30) – Mehrere Verbände und Privatpersonen werfen Martin Ackermann und allfälligen Mittätern wiederholt irreführende Aussagen und systematische Manipulation von Pandemiedaten vor.
Gegen Martin Ackermann, den Chef der "Swiss National Covid-19 Science Task Force", und allenfalls weitere Tatbeteiligte ist Strafanzeige wegen vorsätzlicher und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung gemäß Art. 258 des Strafgesetzbuches eingereicht worden.
Anzeige erstattet haben der Trägerverein der Informationsplattform Corona-Transition, die medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung "Aletheia", die Freunde der Verfassung, die Vereinigung "mass-voll", der Verband Freie KMU sowie sieben Privatkläger, darunter auch der Hauptautor der 94 Seiten und 221 Quellen umfassenden Anzeige.
Konkret geht es u.a. um folgende Vorwürfe:
* Wiederholte Veröffentlichung von nicht plausiblen Schreckensprognosen betreffend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und schärfere Maßnahmen durchzusetzen.
* Falsche Aussagen betreffend der freien Intensivbetten durch Unterschlagung der Tatsache, dass neben den von der Schweiz. Gesellschaft für Intensivmedizin zertifizierten Betten rund 500 weitere Intensivbetten zur Verfügung standen, die zudem im Verlauf des Jahres reduziert wurden.
* Wiederholte und systematische Manipulation der vergangenen Intensivbettendaten, mutmaßlich mit dem Ziel, die aktuelle Situation dramatischer erscheinen zu lassen. Tatsache ist, dass die Intensivbetten auch während der Spitzenzeiten der Pandemie nie zu mehr als 80 Prozent ausgelastet waren. Noch 2015 forderte der Preisüberwacher eine durchschnittliche Auslastung von 85 Prozent, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Spitäler zu gewährleisten.
* Falsche Aussagen bezüglich Hospitalisierungen und Todesfällen. Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesrates vom 27.10.2020 sagt Martin Ackermann zur aktuellen Situation: "Die Schweiz hat heute mehr Hospitalisierungen und Todesfälle pro Tag als Mitte März. Und die Zahlen steigen weiter." Die Aussage war zu diesem Zeitpunkt falsch. Die Zahlen wurden allerdings später aufgrund von (in sich diskutablen) Nachmeldungen nach oben korrigiert.
* Konsequente Ausblendung der Erkenntnisse renommierter Wissenschaftler bezüglich Sterblichkeit, Wirksamkeit der Maßnahmen und anderer für die Pandemie relevanter Kennzahlen. Dabei ist das "übergeordnete Ziel" der Task Force gemäß ihrem Mandat die "Sicherung der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung". Zur wissenschaftlichen Erkenntnisfindung gehört insbesondere bei umstrittenen Themen die Debatte über die unterschiedlichen Befunde verschiedener Studien. Dazu wäre insbesondere Marcel Tanner, als Präsident der Akademie der Wissenschaften so etwas wie der "Gralshüter der Wissenschaftlichkeit", verpflichtet gewesen. Die Anzeige sieht darin auch "pflichtwidriges Untätigbleiben" nach Art. 11 des Strafgesetzbuches.
* Ständig wechselnde Gründe für die Verschärfung oder Aufrechterhaltung der Maßnahmen, je nachdem welcher Indikator gerade am besten ins gewünschte Narrativ passt. Einmal ging es um die Verhinderung der Überlastung der Spitäler, dann um fehlende Intensivbetten, zu hohe Fallzahlen oder zu hohe Positivitätsraten, dann musste die Reproduktionszahl unter 1 gebracht oder die Ausbreitung neuer Varianten, von denen es mittlerweile Hunderte gibt, verhindert werden.
Die einzelnen Vorwürfe werden in der Strafanzeige mit Original-Aussagen belegt und detailliert begründet. Wer den Dingen auf den Grund geht, wird zum Schluss kommen, dass die Vorwürfe fundiert sind und zwingend zu einer Untersuchung führen müssten.
In der Anzeige heißt es auch, Martin Ackermann sei im Verlauf der Zeit in seinen Formulierungen vorsichtiger geworden. So betone er immer wieder, es seien keine "Prognosen", sondern zu verhindernde Szenarien. Dazu schreiben die Erstatter der Anzeige: "Mit der wissenschaftlichen Autorität, die sein Amt mit sich bringt, impliziert er, dass diese Szenarien eintreffen könnten, falls man nicht sofort weitere einschränkende Maßnahmen verhänge. Auf den (offensichtlich beabsichtigten) schreckenden Effekt in der Bevölkerung macht diese Wortklauberei keinen Unterschied. Sie unterstreicht höchstens, dass Ackermann insgeheim selber weiß, wie unrealistisch seine Horrorszenarien sind – was aus der Schreckung der Bevölkerung eine vorsätzliche Schreckung der Bevölkerung macht."
Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat wird in der Anzeige nun aufgefordert, eine Strafuntersuchung zu eröffnen und Unterlagen zu den Straftaten beim Beschuldigten und "allfälligen Mittätern" sicherzustellen. Namentlich genannt werden Yves Flückiger, Vorstand "swissuniversities", Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, sowie Matthias Egger, Präsident des Schweiz. Nationalfonds und erster Präsident der Task Force.«
pressetext.com
Warum glaube ich, dass die Gerichte nicht zuständig und Anzeigen nicht zulässig oder unbegründet oder ohne persönliche Beschwer oder der Streitwert 100 Trilliarden hoch ist (Gerichtsgebühren: Vorkasse bitte) oder …
Aber der Versuch einer gerichtlichen Lösung ist (noch) nicht strafbar und ehrenhaft!
Hier geht es offenbar um ein Strafverfahren in der Schweiz.
Einen solchen Straftatbestand kennt das deutsche Strafrecht meines Wissens (leider) nicht. Ob tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft in der Schweiz und im Gegensatz zu den deutschen Staatsanwälten sind die in der Schweiz immerhin so unabhängig, dass ihnen internationale Haftbefehle nicht verwehrt werden.
Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht. Im Falle einer Verurteilung trägt der Angeklagte die Verfahrenskosten, bei einem Freispruch trägt diese die Staatskasse.
So ist es.
Die Erschreckten:
"Menschen aus der gesamten Region strömen nach Ebersberg, um einen Piks mit Astra Zeneca zu erhalten. Es kommen so viele, dass die Betreiber ihren Plan ändern müssen. Bis 20 Uhr können Kurzentschlossene noch kommen."
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/ebersberg-impf-aktion-950-meter-schlange‑1.5294711
Ich habe hier eben einen Artikel bei http://www.achgut.com gefunden, der die These von Dr. Wodrag aus März 2020 durchaus in Betracht zieht und entsprechend darlegt.
Welche These?
Die These, dass die (Corona) – Viren bislang nicht großartig beachtet und unterschieden wurden, weil das Wissen um welche Art von Viren es sich handelt, wenn jemand z.B. eine Pneumonie entwickelt, keinen Behandlungs-Vorteil erbringt.
Und das das "Wuhan-Virus" lediglich die Variation eines schon länger unter Menschen kursierenden Corona-Virus sein könnte,… hochinteressant!
https://www.achgut.com/artikel/bmi_publikation_bestaetigt_rosa_elefanten
Dies und viele andere Fakten können nicht länger ignoriert werden!
Ich habe das mehrmals lesen müssen, um sicher zu gehen, dass es hier NICHT um DL, sondern um die Schweiz geht.
Das ist doch 1:1 die gleiche Nummer wie hierzulande. Damit sollte auch dem treuesten Anhänger der Corona-Politik nur klar werden, dass es kein Versehen, Überforderung mit der Situation, fehlendes Wissen oder was auch immer für unvorhersehbare Gründe sind, die die aktuelle Lage herbeigeführt haben, sondern eine komplett durchgeplante und inszenierte Nummer wird da abgezogen.
Wieler ist schon dran.
Zwar nicht mit einer Strafanzeige, dafür aber zunächst mal mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 50.000,- EUR (als Streitwert) seitens eines Unternehmers.
Die allerdings relativ kurz nach Eingang der Klage vom zuständigen Richter mal eben willkürlich auf 31 Millionen EUR hochgesetzt wurde. Mit dem Ergebnis, dass der Kläger nun zunächst ca. 350.000,– EUR Gerichtskostenvorschuss zahlen muss, damit das Ding überhaupt zugestellt wird. Und dem weiteren Ergebnis, dass das entsprechende Gericht auch sofort das Kanzleramt informiert hat.
Das ist doch mal wieder ein weiteres, schönes Beispiel für die unabhängige Judikative in unserem Land, einem angeblich demokratischen Rechtsstaat!
@Dirk S.: Quelle?
Corona-Ausschuß von gestern, ziemlich am Anfang.
@klaus: Danke!
Das hat Dr. Reiner Füllmich gestern in der 52. Sitzung des Coronaausschusses berichtet. Hab´s selber gehört.
Den Streitwert auf zig Millionen zu setzen trotz lediglich 50.000 € gefordertem Schadenersatz – also Rechtsbeugung ist das ganz gewiss nicht, jedenfalls nicht so schlimm, dass da ein Staatsanwalt ermitteln oder gar ein Haus durchsuchen müsste.
Zur Frage, wann Wieler dran ist: Füllmich hat gestern im Corona Ausschuss berichtet, dass er eine Klage gegen Wieler eingereicht habe. Das habe u. A. dazu geführt, dass das Kanzleramt vom Landgericht eingeschaltet worden sei.
Hier gibt es einen Unternehmer, der ein Gesundheitsamt abgemahnt hat, dass es doch in Zukunft seine Fantasiezahlen nicht mehr "Neuinfektionen" nennen solle:
https://invidious.tube/watch?v=jvJzo4ITo8Y
Auch eine nachahmenswerte Aktion.
Allerdings könnte es auch nach hinten losgehen. Dann nennt das Gesundheitsamt die Zahlen nicht mehr Neuinfektionen, die Zahlen gehen runter und das Gesundheitsamt feiert den scheinbaren Impferfolg.