Strafanzeige gegen die Task Force wegen Schreckung der Bevölkerung

Wann ist Herr Wieler dran?

»Solothurn (pts025/14.05.2021/16:30) – Mehrere Verbände und Privatpersonen wer­fen Martin Ackermann und all­fäl­li­gen Mittätern wie­der­holt irre­füh­ren­de Aussagen und syste­ma­ti­sche Manipulation von Pandemiedaten vor.

Gegen Martin Ackermann, den Chef der "Swiss National Covid-19 Science Task Force", und allen­falls wei­te­re Tatbeteiligte ist Strafanzeige wegen vor­sätz­li­cher und erfolg­rei­cher Schreckung der Bevölkerung gemäß Art. 258 des Strafgesetzbuches ein­ge­reicht worden. 

Anzeige erstat­tet haben der Trägerverein der Informationsplattform Corona-Transition, die medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­che Vereinigung "Aletheia", die Freunde der Verfassung, die Vereinigung "mass-voll", der Verband Freie KMU sowie sie­ben Privatkläger, dar­un­ter auch der Hauptautor der 94 Seiten und 221 Quellen umfas­sen­den Anzeige.

Konkret geht es u.a. um fol­gen­de Vorwürfe:

* Wiederholte Veröffentlichung von nicht plau­si­blen Schreckensprognosen betref­fend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu ver­set­zen und schär­fe­re Maßnahmen durchzusetzen.

* Falsche Aussagen betref­fend der frei­en Intensivbetten durch Unterschlagung der Tatsache, dass neben den von der Schweiz. Gesellschaft für Intensivmedizin zer­ti­fi­zier­ten Betten rund 500 wei­te­re Intensivbetten zur Verfügung stan­den, die zudem im Verlauf des Jahres redu­ziert wurden.

* Wiederholte und syste­ma­ti­sche Manipulation der ver­gan­ge­nen Intensivbettendaten, mut­maß­lich mit dem Ziel, die aktu­el­le Situation dra­ma­ti­scher erschei­nen zu las­sen. Tatsache ist, dass die Intensivbetten auch wäh­rend der Spitzenzeiten der Pandemie nie zu mehr als 80 Prozent aus­ge­la­stet waren. Noch 2015 for­der­te der Preisüberwacher eine durch­schnitt­li­che Auslastung von 85 Prozent, um einen wirt­schaft­li­chen Betrieb der Spitäler zu gewährleisten.

* Falsche Aussagen bezüg­lich Hospitalisierungen und Todesfällen. Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesrates vom 27.10.2020 sagt Martin Ackermann zur aktu­el­len Situation: "Die Schweiz hat heu­te mehr Hospitalisierungen und Todesfälle pro Tag als Mitte März. Und die Zahlen stei­gen wei­ter." Die Aussage war zu die­sem Zeitpunkt falsch. Die Zahlen wur­den aller­dings spä­ter auf­grund von (in sich dis­ku­ta­blen) Nachmeldungen nach oben korrigiert.

* Konsequente Ausblendung der Erkenntnisse renom­mier­ter Wissenschaftler bezüg­lich Sterblichkeit, Wirksamkeit der Maßnahmen und ande­rer für die Pandemie rele­van­ter Kennzahlen. Dabei ist das "über­ge­ord­ne­te Ziel" der Task Force gemäß ihrem Mandat die "Sicherung der unab­hän­gi­gen wis­sen­schaft­li­chen Beratung". Zur wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisfindung gehört ins­be­son­de­re bei umstrit­te­nen Themen die Debatte über die unter­schied­li­chen Befunde ver­schie­de­ner Studien. Dazu wäre ins­be­son­de­re Marcel Tanner, als Präsident der Akademie der Wissenschaften so etwas wie der "Gralshüter der Wissenschaftlichkeit", ver­pflich­tet gewe­sen. Die Anzeige sieht dar­in auch "pflicht­wid­ri­ges Untätigbleiben" nach Art. 11 des Strafgesetzbuches.

* Ständig wech­seln­de Gründe für die Verschärfung oder Aufrechterhaltung der Maßnahmen, je nach­dem wel­cher Indikator gera­de am besten ins gewünsch­te Narrativ passt. Einmal ging es um die Verhinderung der Überlastung der Spitäler, dann um feh­len­de Intensivbetten, zu hohe Fallzahlen oder zu hohe Positivitätsraten, dann muss­te die Reproduktionszahl unter 1 gebracht oder die Ausbreitung neu­er Varianten, von denen es mitt­ler­wei­le Hunderte gibt, ver­hin­dert werden.

Die ein­zel­nen Vorwürfe wer­den in der Strafanzeige mit Original-Aussagen belegt und detail­liert begrün­det. Wer den Dingen auf den Grund geht, wird zum Schluss kom­men, dass die Vorwürfe fun­diert sind und zwin­gend zu einer Untersuchung füh­ren müssten.

In der Anzeige heißt es auch, Martin Ackermann sei im Verlauf der Zeit in sei­nen Formulierungen vor­sich­ti­ger gewor­den. So beto­ne er immer wie­der, es sei­en kei­ne "Prognosen", son­dern zu ver­hin­dern­de Szenarien. Dazu schrei­ben die Erstatter der Anzeige: "Mit der wis­sen­schaft­li­chen Autorität, die sein Amt mit sich bringt, impli­ziert er, dass die­se Szenarien ein­tref­fen könn­ten, falls man nicht sofort wei­te­re ein­schrän­ken­de Maßnahmen ver­hän­ge. Auf den (offen­sicht­lich beab­sich­tig­ten) schrecken­den Effekt in der Bevölkerung macht die­se Wortklauberei kei­nen Unterschied. Sie unter­streicht höch­stens, dass Ackermann ins­ge­heim sel­ber weiß, wie unrea­li­stisch sei­ne Horrorszenarien sind – was aus der Schreckung der Bevölkerung eine vor­sätz­li­che Schreckung der Bevölkerung macht."

Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat wird in der Anzeige nun auf­ge­for­dert, eine Strafuntersuchung zu eröff­nen und Unterlagen zu den Straftaten beim Beschuldigten und "all­fäl­li­gen Mittätern" sicher­zu­stel­len. Namentlich genannt wer­den Yves Flückiger, Vorstand "swiss­uni­ver­si­ties", Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, sowie Matthias Egger, Präsident des Schweiz. Nationalfonds und erster Präsident der Task Force.«
pres​se​text​.com

14 Antworten auf „Strafanzeige gegen die Task Force wegen Schreckung der Bevölkerung“

  1. Warum glau­be ich, dass die Gerichte nicht zustän­dig und Anzeigen nicht zuläs­sig oder unbe­grün­det oder ohne per­sön­li­che Beschwer oder der Streitwert 100 Trilliarden hoch ist (Gerichtsgebühren: Vorkasse bit­te) oder …

    Aber der Versuch einer gericht­li­chen Lösung ist (noch) nicht straf­bar und ehrenhaft!

    1. Hier geht es offen­bar um ein Strafverfahren in der Schweiz.
      Einen sol­chen Straftatbestand kennt das deut­sche Strafrecht mei­nes Wissens (lei­der) nicht. Ob tat­säch­lich ein Strafverfahren ein­ge­lei­tet wird ent­schei­det die zustän­di­ge Staatsanwaltschaft in der Schweiz und im Gegensatz zu den deut­schen Staatsanwälten sind die in der Schweiz immer­hin so unab­hän­gig, dass ihnen inter­na­tio­na­le Haftbefehle nicht ver­wehrt werden.
      Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht. Im Falle einer Verurteilung trägt der Angeklagte die Verfahrenskosten, bei einem Freispruch trägt die­se die Staatskasse.

  2. Ich habe hier eben einen Artikel bei http://​www​.ach​gut​.com gefun­den, der die These von Dr. Wodrag aus März 2020 durch­aus in Betracht zieht und ent­spre­chend darlegt.

    Welche These?

    Die These, dass die (Corona) – Viren bis­lang nicht groß­ar­tig beach­tet und unter­schie­den wur­den, weil das Wissen um wel­che Art von Viren es sich han­delt, wenn jemand z.B. eine Pneumonie ent­wickelt, kei­nen Behandlungs-Vorteil erbringt.
    Und das das "Wuhan-Virus" ledig­lich die Variation eines schon län­ger unter Menschen kur­sie­ren­den Corona-Virus sein könn­te,… hochinteressant!

    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​b​m​i​_​p​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​_​b​e​s​t​a​e​t​i​g​t​_​r​o​s​a​_​e​l​e​f​a​n​ten

    Dies und vie­le ande­re Fakten kön­nen nicht län­ger igno­riert werden!

  3. Ich habe das mehr­mals lesen müs­sen, um sicher zu gehen, dass es hier NICHT um DL, son­dern um die Schweiz geht.
    Das ist doch 1:1 die glei­che Nummer wie hier­zu­lan­de. Damit soll­te auch dem treue­sten Anhänger der Corona-Politik nur klar wer­den, dass es kein Versehen, Überforderung mit der Situation, feh­len­des Wissen oder was auch immer für unvor­her­seh­ba­re Gründe sind, die die aktu­el­le Lage her­bei­ge­führt haben, son­dern eine kom­plett durch­ge­plan­te und insze­nier­te Nummer wird da abgezogen.

  4. Wieler ist schon dran.
    Zwar nicht mit einer Strafanzeige, dafür aber zunächst mal mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 50.000,- EUR (als Streitwert) sei­tens eines Unternehmers.

    Die aller­dings rela­tiv kurz nach Eingang der Klage vom zustän­di­gen Richter mal eben will­kür­lich auf 31 Millionen EUR hoch­ge­setzt wur­de. Mit dem Ergebnis, dass der Kläger nun zunächst ca. 350.000,– EUR Gerichtskostenvorschuss zah­len muss, damit das Ding über­haupt zuge­stellt wird. Und dem wei­te­ren Ergebnis, dass das ent­spre­chen­de Gericht auch sofort das Kanzleramt infor­miert hat.

    Das ist doch mal wie­der ein wei­te­res, schö­nes Beispiel für die unab­hän­gi­ge Judikative in unse­rem Land, einem angeb­lich demo­kra­ti­schen Rechtsstaat!

    1. Den Streitwert auf zig Millionen zu set­zen trotz ledig­lich 50.000 € gefor­der­tem Schadenersatz – also Rechtsbeugung ist das ganz gewiss nicht, jeden­falls nicht so schlimm, dass da ein Staatsanwalt ermit­teln oder gar ein Haus durch­su­chen müsste.

  5. Zur Frage, wann Wieler dran ist: Füllmich hat gestern im Corona Ausschuss berich­tet, dass er eine Klage gegen Wieler ein­ge­reicht habe. Das habe u. A. dazu geführt, dass das Kanzleramt vom Landgericht ein­ge­schal­tet wor­den sei.

  6. Hier gibt es einen Unternehmer, der ein Gesundheitsamt abge­mahnt hat, dass es doch in Zukunft sei­ne Fantasiezahlen nicht mehr "Neuinfektionen" nen­nen solle:
    https://​invi​dious​.tube/​w​a​t​c​h​?​v​=​j​v​J​z​o​4​I​T​o8Y
    Auch eine nach­ah­mens­wer­te Aktion.
    Allerdings könn­te es auch nach hin­ten los­ge­hen. Dann nennt das Gesundheitsamt die Zahlen nicht mehr Neuinfektionen, die Zahlen gehen run­ter und das Gesundheitsamt fei­ert den schein­ba­ren Impferfolg.

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