Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht

Langsam kommt Bewegung in die­sen "Nebenkriegsschauplatz" um die Dissertation von Christian Drosten. Auf vien​na​.at ist am 29.4. zu lesen:

https://​www​.vien​na​.at/​s​t​r​e​i​t​-​u​m​-​d​r​o​s​t​e​n​s​-​d​i​s​s​e​r​t​a​t​i​o​n​-​s​o​l​l​-​v​o​r​-​g​e​r​i​c​h​t​/​6​9​7​4​280

»Die Promotion des deut­schen Virologen Christian Drosten steht im Mittelpunkt eines Verfahrens zwi­schen zwei auf Wissenschaftsbetrug spe­zia­li­sier­ten Personen. Der deut­sche Journalist und Chemiker Markus Kühbacher klagt dabei den Salzburger Medienwissenschafter Stefan Weber – letz­te­rer hat­te ihn in sei­nem Blog wegen Drostens Dissertation kurz­zei­tig der Verbreitung von "Fake News" gezie­hen. Ende Juli soll in Stuttgart der Prozess beginnen.

Die Vorgeschichte des Prozesses ist durch­aus skur­ril und fußt in den Details der Promotionsordnung der Universität Frankfurt. Im Endeffekt dürf­te es in dem Verfahren auch dar­um gehen, Drosten selbst als Zeugen vor Gericht zu bringen.

Journalist Markus Kühbacher zweifelt Dissertation an

Im Sommer des Vorjahrs tauch­ten im Internet anonym Videos auf, wonach der kurz zuvor auf­grund der Corona-Pandemie ins Rampenlicht gera­te­ne deut­sche Virologe sei­nen Doktortitel zu Unrecht füh­re. Vorwurf damals: In der Uni-Bibliothek sei Drostens Dissertation nicht auf­find­bar – spä­ter wur­de nach­ge­legt, dass sie zwar mitt­ler­wei­le da sei, aber erst nach­träg­lich ein­ge­stellt wurde.

In die von Verschwörungstheoretikern und Corona-"Querdenkern" befeu­er­te dama­li­ge Diskussion schal­te­ten sich auch Kühbacher und Weber ein. Beide kamen zu unter­schied­li­chen Schlüssen: Während erste­rer Drosten nach wie vor öffent­lich als fal­schen Doktor bezeich­net und die­sen des­we­gen der unbe­fug­ten Führung eines Titels zeiht, kam Weber zu einem ande­ren Ergebnis.

Plagiatsjäger Weber: Alles sauber

Dieses lau­tet unge­fähr so: Drosten habe damals drei Pflichtexemplare sei­ner Dissertation abge­ge­ben. Zwei gin­gen an den Erst- und Zweitbegutachter, die drit­te wan­der­te ins Archiv – laut der dama­li­gen Promotionsordnung habe dies gereicht, so Weber zur APA. In der Medizin habe es näm­lich die Usance gege­ben, dass die Dissertation dann nicht in die Bibliothek müs­se, wenn die Promotion auf­grund der Publikation von wis­sen­schaft­li­chen Arbeiten in Fachjournalen erfolgt sei. Dies sei bei Drosten der Fall gewe­sen: Der Mediziner habe drei Artikel in drei Fachjournalen ver­öf­fent­licht und die­se zusätz­lich dann in einer Dissertation zusammengefasst.

Hier hakt wie­der­um Kühbacher ein: In der Promotionsordnung ste­he, dass eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift nötig sei – Drosten habe aber in drei ver­schie­de­nen publi­ziert. Außerdem wür­de sich die (deutsch­spra­chi­ge) Dissertation von den (eng­lisch­spra­chi­gen) Zeitschriften-Beiträgen unter­schei­den. Das fin­det Weber als Haarspalterei: "Mit wis­sen­schaft­li­chem Fehlverhalten Drostens hat das nichts zu tun, allen­falls mit einer unschar­fen Formulierung in der Promotionsordnung. Man müss­te den Promotionsausschuss fra­gen, ob ihm die drei Zeitschriftenbeiträge gereicht haben – und natür­lich wer­den die gesagt haben, dass ihnen die drei Aufsätze rei­chen." Sonst wäre ja kei­ne Promotion erfolgt.

Kühbacher klagt Weber: Drosten möglicher Zeuge

Die eigent­li­che Klage Kühbachers dreht sich aber weni­ger um die­se Fragen, son­dern um einen wei­te­ren Strang der Geschichte. Im Zuge der Diskussion um Drosten kam es zu zahl­rei­chen Anfragen auf Einsichtnahme in die Original-Dissertation, die aber aus obi­gen Gründen nicht in der Uni-Bibliothek zu fin­den war. Der Wissenschafter stell­te dar­auf­hin ein wei­te­res Exemplar zur Verfügung, weil das Original im Archiv Wasserschäden auf­wies – was wie­der­um Kühbacher genau­so wie die Existenz von Exemplaren im Archiv anzwei­fel­te. Im Folge die­ser Debatte kam es dann zum "Fake News"-Blogeintrag Webers, den er wenig spä­ter wie­der entfernte.

Nun begehrt Kühbacher von Weber Unterlassung, Schadenersatz und Schmerzensgeld – wobei der Prozess offen­bar zumin­dest auch ein Vehikel sein soll, um Drosten zumin­dest als Zeugen vor Gericht zu brin­gen. Der Virologe hat­te näm­lich auf pro­vo­kan­te Tweets Kühbachers, ihn doch für sei­ne Aussagen zu kla­gen, ein­fach nicht reagiert. Neben Drosten wur­de vom Kläger auch der deut­sche Gesundheitsminister Jens Spahn als Zeuge bean­tragt.«

Das trifft zwar nicht zu, aber eine gute Idee ist es schon.


Am 29.4. ist auf kurier​.at zu lesen:

»Streit um Drosten-Dissertation: "Ich bin ein Bauernopfer"

KURIER: Sie sind wegen eines Rechtsstreits in die Schlagzeilen gera­ten, der nicht einer gewis­sen Skurrilität ent­behrt. Im Sommer 2020, inmit­ten der Corona-Pandemie, unter­such­ten sowohl Sie als auch der deut­sche Journalist und Chemiker Markus Kühbacher die Dissertation von Christian Drosten. Sie kamen zum Ergebnis, dass Drosten kein wis­sen­schaft­li­ches Fehlverhalten unter­stellt wer­den kann. Kühbacher ist ande­rer Meinung und klagt sie nun. Was kon­kret wirft Kühbacher Ihnen vor?

Stefan Weber: … Kühbacher klag­te mich, weil ich geschrie­ben habe, er – Kühbacher – habe "Fake News“ behaup­tet, näm­lich, dass Herr Drosten sei­nen Doktortitel zu Unrecht füh­re und die Universität Frankfurt, die ihn pro­mo­viert hat, die­se "Straftat“ ver­eit­le. Ich bin da nur ein Bauernopfer.

Hatten Sie Kontakt mit Dr. Drosten, der selbst als Zeuge im Juli gela­den wer­den soll – eben­so wie Gesundheitsminister Jens Spahn?
Ich habe ein ein­zi­ges E‑Mail von Christian Drosten erhal­ten. In die­sem schrieb er: "Ich habe mit­be­kom­men, dass im Internet zu mei­ner Dissertation Unsinn gestreut wird. Bitte wen­den Sie sich doch bei Fragen dazu direkt an die Uni Frankfurt.“ Das habe ich getan. Alles spricht der­zeit dafür, dass die Promotion ent­spre­chend der dama­li­gen Promotionsordnung ver­lau­fen ist. Übrigens hat natür­lich nicht das Gericht Herrn Drosten und Herrn Spahn gela­den, son­dern Herr Kühbacher hat die­se via Twitter zum Prozess "ein­ge­la­den“, wie auch Herrn Lauterbach…«


Kühbacher kon­tert so:

https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​8​7​9​5​5​7​1​8​7​8​4​0​1​2​292

Schon am 23.4 hat­te die Stuttgarter Zeitung berichtet:

»EXKLUSIV Gerichtsstreit wegen Promotion von Virenforscher

Plagiatsjäger prozessieren um Drostens Doktortitel

Hat mit dem Doktortitel von Christian Drosten alles sei­ne Richtigkeit? Zweifeln dar­an sind zwei Experten nach­ge­gan­gen, mit unter­schied­li­chem Ergebnis. Nun ver­klagt der eine den ande­ren vor dem Landgericht Stuttgart.

Stuttgart – Als „Plagiatsjäger“ kann Stefan Weber eine Reihe von Erfolgen vor­wei­sen. Rund ein Dutzend mehr oder weni­ger pro­mi­nen­te Schummler hat der pro­mo­vier­te Medienwissenschaftler aus Salzburg schon um ihre aka­de­mi­schen Titel gebracht. Zuletzt führ­ten sei­ne Recherchen zum Rücktritt der öster­rei­chi­schen Familien- und Arbeitsministerin, in deren Dissertation er abge­schrie­be­ne Passagen und „Kauderwelsch“ moniert hatte.«

Mehr steht hin­ter der Bezahlschranke.


Zur Drosten-Dissertation sie­he neben zahl­rei­chen ande­ren Beiträgen
Wer ist Christian Drosten – und wie vie­le? und
Rechtsstreit um Lagerung der Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten.

14 Antworten auf „Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht“

  1. Abgesehen davon, daß die mei­sten Promotionen in den medi­zi­ni­schen Fächern das Papier nicht wert sind, auf das sie gedruckt wur­den, weil die­se Arbeiten so gut wie nie einen wis­sen­schaft­li­chen Fortschritt ent­hal­ten, wäre es trotz­dem schön, zu erle­ben, daß der nicht habi­li­tier­te und kei­ne Lehrverpflichtungen haben­de PROFESSOR Dr. Osten mit­samt sei­nem Quandt – und Gates – finan­zier­ten Leerstuhl in der Versenkung ver­schwin­den wür­de. Ein Sabberer und Schwurbler und Sprach- und Gedankenvernichter weni­ger täte die­ser Welt gut.

    1. Ja, wer heu­te immer noch glaubt, vor Gericht auch nur einen Bruchteil WAHRHEIT erstrei­ten zu kön­nen, ist mit einer bewun­derns­wer­ten ,kind­li­chen Naivität ausgestattet.

  2. Der Veröffentlichungspflicht nicht nach­zu­kom­men, ist alles ande­re als ein harm­lo­ses "Detail[…] der Promotionsordnung der Universität Frankfurt."

  3. Warum schraubt das CDC nun den ct-Wert runter?:

    "Die unter der Hand Veränderung, die das CDC hier vor­nimmt, ist ein Indiz dafür, dass das fol­gen­de Kalkül, die fol­gen­de Lügenspirale, hin­ter der Inszenierung der SARS-CoV‑2 Panik steht:

    Übertriebene Fallzahlen wer­den absicht­lich pro­du­ziert und genutzt, um die Verbreitung von SARS-CoV‑2 zu über­trei­ben und auf die­ser Grundlage eine Gefahr auf­zu­bau­en, die es gar nicht gibt. Das Ziel ist, Angst in der Bevölkerung her­zu­stel­len. Instrumentell, um über­trie­be­ne Fallzahlen zu pro­du­zie­ren, ist eine zu hohe Obergrenze beim ct-Wert.

    Die Angst in der Bevölkerung wird genutzt, um restrik­ti­ve Maßnahmen durch­zu­set­zen und Impfungen als Wundermittel anzu­prei­sen, das den Weg aus der Pandemie weist.

    Damit Impfungen als die Wundermittel, die die Gefahr, sich mit SARS-CoV‑2 zu infi­zie­ren, deut­lich redu­zie­ren, auch in Daten auf­tau­chen, ist es not­wen­dig zu ver­hin­dern, dass mit RT-PCR Tests alles, was ein Virus gewe­sen sein könn­te, als SARS-CoV‑2 iden­ti­fi­ziert wird. 

    Instrumentell, um kei­ne über­trie­be­nen Fallzahlen zu pro­du­zie­ren, ist die Reduzierung der Obergrenze des ct-Werts.
    Die Impfung wie­derung ist instru­men­tell, um Kontrolle und Überwachung unter dem Vorwand durch­zu­set­zen, dass damit die Gesundheit “der Menschen” geschützt wer­den sol­le, um damit Freiheitsrechte zer­stö­ren zu können."

    https://​sci​ence​files​.org/​2​0​2​1​/​0​4​/​3​0​/​u​m​-​r​u​n​d​-​d​a​s​-​1​0​0​0​f​a​c​h​e​-​u​b​e​r​t​r​i​e​b​e​n​-​d​a​s​-​n​a​c​h​s​t​e​-​l​e​v​e​l​-​i​n​-​d​e​r​-​c​o​v​i​d​-​p​c​r​-​l​u​g​e​n​s​p​i​r​a​le/

    1. Der Ct-cutoff ab wann eine Probe als posi­tiv zu wer­ten ist wird nicht ver­än­dert. Es geht bei dem CDC-Dokument um die Auswahl von Proben für eine voll­stän­di­ge Sequenzierung. Dieses klei­ne aber wich­ti­ge Detail darf man nicht übersehen.

  4. Der hier kann ALLES gleich gut:

    https://​twit​ter​.com/​e​r​g​r​o​o​v​t​/​s​t​a​t​u​s​/​1​2​6​1​0​3​9​8​6​5​1​8​3​0​2​7​2​0​7​/​p​h​o​t​o/1

    Möge er einen Preis initi­ie­ren, den er nach sich selbst benen­ne, z.B. den "Michael-Meyer-Hermann-Preis für kom­ple­xe Dilletanten-Forschung, immu­no­lo­gi­sche Modellmassen-ver­aschung und pan­äs­the­ti­sche Kernfiesik".
    Der Preis wäre undo­tiert, unbe­stimm­bar und könn­te weder abge­lehnt noch ange­nom­men wer­den. (Näheres sie­he Schrödinger et al.)

  5. Spätestens seit 2020 sind die sog. aka­de­mi­sche Titel aus Deutschland nicht mehr das Papier wert. Ausser viel­leicht noch als Ideologie-Konformitäts-Indikatoren für die beste DDR die wir jeh hat­ten – hof­fent­lich nicht mehr zu lange.

  6. Wenn sich zwei strei­ten, bereut es der Dritte.
    Ich fin­de die Idee geni­al, dass sich zwei Unbeteiligte über eine Sache strei­ten, damit der eigent­lich inter­es­san­te Typ als Zeuge ver­nom­men wer­den kann. Im Zeugenstand darf man näm­lich nicht schwin­deln und nicht die Aussage verweigern.

  7. Der selbst ernann­te Plagiatsexperte Priv Doz Dr Stefan Weber aus Salzburg ist Philologe. Er ist nicht in der Lage, die Dissertation von Christian Drosten kogni­tiv wahr­zu­neh­men, genau so wenig wie alle ande­ren ein­schlä­gig bekann­ten "Medienexperten", die in der Schule Chemie, Physik und Mathematik abge­wählt haben, und mit Tanzen & beten die Matura abge­legt haben. Diskussionsbeiträge die­ser "Berufsgruppe" zum Inhalt die­ser Drosten-Dissertation mit mole­ku­lar­bio­lo­gi­schem Urheberrechtsgut sind spek­ta­ku­lär und genau so über­ra­schend, wie die Rechtsposition der Drosophila zur aktu­el­len Politik.……

    1. @Hamburg: Sie haben an ver­schie­de­nen Stellen hier­zu genug gegen ande­re gepö­belt, ohne irgend­et­was in der Sache bei­zu­tra­gen. Das reicht jetzt.

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