Streit um Masken und 3G: Kunsthochschule Weißensee lenkt ein

Unter die­sem Titel ist am 8.4. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de zu lesen:

Die Kunsthochschule Weißensee Berlin lädt am Samstag zur seefashion22. Hier wer­den Masterabschluss-Kollektionen aus den Jahren 2021 und 2022 in ver­schie­de­nen Settings gezeigt, heißt es in der Einladung. Hier heißt es auch: „Bitte brin­gen Sie zum Event einen Impf- oder Testnachweis (3G) mit und tra­gen vor Ort eine Maske.“ Auf der Einladungsliste steht auch Marcel Luthe, Gewerkschafter und ehe­ma­li­ger Abgeordneter. Weil sowohl 3G-Regel als auch Maskenpflicht nach sei­ner Ansicht „unzu­läs­sig sind und gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen“, zog Luthe vor das Berliner Verwaltungsgericht.«

Zuvor hat­te der Kanzler der Hochschule geschrieben:

»"Als Inhaberin des Hausrechts kön­nen wir Maßgaben für den Besuch unse­rer Veranstaltungen set­zen.“ Gleichwohl wer­de man „aber noch­mals ein­ge­hend prü­fen, ob wir am soge­nann­ten 3G-Standard und Maskenpflicht aus Arbeits- oder Infektionsschutzgründen oder ande­ren Erwägungen für die Veranstaltung fest­hal­ten werden"…«

Luthe ant­wor­te­te:

»„Sie sind nicht berech­tigt, Daten zu einer chro­ni­schen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erhe­ben oder die­se Menschen aus eben die­sem Grunde anders zu behan­deln als ande­re Gäste, son­dern haben einen dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en, gleich­be­rech­tig­ten Zugang sicher­zu­stel­len.“ Und wei­ter: „Egal ob Sie eine „Maskenpflicht“, eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ beschlie­ßen wol­len, sind dies unzu­läs­si­ge Eingriffe in das all­ge­mei­ne Persönlichkeitsrecht.“…«

Nachdem er eine Einstweilige Verfügung bean­tragt hat­te, teil­te die Hochschule dem Gericht mit:

»„Sollte der Antragsteller bei der Veranstaltung erschei­nen, wer­den wir ihm Zutritt ohne Maske und ohne 3G-Status-Prüfung gewäh­ren.“ Und wei­ter: „Die 3G-Status-Prüfung haben wir all­ge­mein für die Veranstaltung schon vor­her aufgehoben.“

Luthe sag­te der Berliner Zeitung am Freitagabend, dass er mit Ergebnis zwar vor­erst zufrie­den sei. Allerdings gebe es „vie­le ande­re Fälle, in denen Maskenregeln und son­sti­ge Corona-Maßnahmen nach Gutsherrenart und ohne Rechtsgrundlage ange­ord­net“ wer­de. Hier müss­ten nun die Gerichte ent­schei­den: Er habe in zahl­rei­chen wei­te­ren Fällen eben­falls Klage ein­ge­reicht.«

5 Antworten auf „Streit um Masken und 3G: Kunsthochschule Weißensee lenkt ein“

  1. Was ist gene­rell mit dem Zutritt zu Behörden? Ich wei­ge­re mich, für den Besuch in einem Rathaus oder in einer Schule einen dubio­sen, mög­li­cher­wei­se feh­ler­haf­ten Test (der zudem ein inva­si­ver medi­zi­ni­scher Eingriff ist, der zu Verletzungen füh­ren kann) zu machen, der mich auf­grund von jeder­zeit mög­li­chen, nicht aus­zu­schlie­ßen­den Laborfehlern in eine Quarantäne zwingt, obwohl ich gesund bin. 

    https://​www​.coro​dok​.de/​c​a​r​r​y​-​k​o​n​t​a​m​i​n​a​t​i​o​n​e​n​-​p​cr/

    Wird dann der Führerschein nicht ver­län­gert? Kann ich Unterlagen für das Finanzamt nicht abho­len oder "unge­te­stet" beim Arbeitsamt, Standesamt etc. Anmeldungen, Termine nicht wahr­neh­men? Warum dür­fen Behörden den Gesundheitsstatus der Besucher abfra­gen? Was geht das ört­li­che Rathaus mein "Impf"-Status an?

  2. »„Sie sind nicht berech­tigt, Daten zu einer chro­ni­schen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erhe­ben oder die­se Menschen aus eben die­sem Grunde anders zu behan­deln als ande­re Gäste, son­dern haben einen dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en, gleich­be­rech­tig­ten Zugang sicherzustellen.“ 

    Die Argumentation ergibt für mich kei­nen Sinn. Ich bin der Meinung, dass es men­schen­ver­ach­tend ist, wei­ter­hin 3G-Nachweise und Maskenpflicht per Hausrecht zu for­dern, aber was hat dies mit chro­ni­schen Erkrankungen oder einer Schwerbehinderung zu tun?
    Mich wür­de inter­es­sie­ren, wie das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag beschie­den hat oder wur­de der Antrag zurückgenommen?

    Die Maskenpflicht in Behörden und deren Kultureinrichtungen ist mei­ner Meinung nach rechts­wid­rig. Es müss­te jemand auch in die­sem Bereich kla­gen, um ein Exempel zu sta­tu­ie­ren. Hoffentlich kommt das noch bzw. wird die Maskenpflicht per Hausrecht vor­her beendet.

  3. Dem Herrn Luthe kann man nur danken.
    Meines Wissen nach gilt in allen baye­ri­schen Hochschulen bis min­de­stens Ende April FFP2-Pflicht, eben­so in baye­ri­schen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und auch ande­ren Körperschaften des öffent­li­chen Rechts. Mag auch sein, dass das sogar deutsch­land­weit so ist … da hilft ver­mut­lich nur kla­gen oder ?!

  4. @Getriebesand „Die Maskenpflicht in Behörden…“ wird viel­leicht nicht so Ernst genom­men. In unse­rem Bürgeramt ist das auch Vorgabe und die Mitarbeiter dort hiel­ten sich am 06.04.2022 daran.
    Aber mein Mann und ich set­zen kei­ne Maske zu unse­rem Termin für einen neu­en Personalausweis auf. Uns hat nie­mand dar­auf­hin ange­spro­chen. Ich sage nur Mut und nicht alles machen, was ver­langt wird.

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