Auf 2020news.de wird am 3.5. berichtet:
»Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah.«
In dem Beschluß heißt es:
»Das Familiengericht hat aufgrund einer solchen Anregung nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Besteht ein die Verfahrenseinleitung rechtfertigender Anlass, muss das Familiengericht ein Verfahren einleiten. Anderenfalls sind die Vorermittlungen zu beenden, § 24 Abs. 2 FamFG.
Eine Kostenentscheidung ist entbehrlich.
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht veranlasst, § 574 ZPO.«
Gibt es Zweifel?
Demokratie
Weimar jetzt auch in Bayern?
Vorermittlungen gegen „Masken-Richterin“
Nach Entscheidung gegen Maskenpflicht
Veröffentlicht am 4. Mai 2021
Der Gerichtsentscheid sorgte bundesweit für Schlagzeilen, zumindest bei den Medien, die nicht stramm auf Regierungskurs sind: Eine Familienrichterin vom Amtsgericht Weilheim hatte ein Schulkind von der Maskenpflicht befreit.
…
Die Staatsanwaltschaft München prüft nun mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die Weilheimer Richterin.
„Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab“, sagte eine Sprecherin laut Münchner Merkur:
„Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.“
https://reitschuster.de/post/weimar-jetzt-auch-in-bayern-vorermittlungen-gegen-masken-richterin/
@Staatsanwaltschaft München – Vorermittlungen wg. Rechtsbeugung gegen Weilheimer Richterin: Das war auch hier am 2.5. Thema in Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil
Wird der Staatsanwalt jetzt wegen Rechtsbeugung und Erfindung einer Straftat angezeigt?
Meinst du ernsthaft, dass in diesem Unrechtsstaat auch nur irgendeine Straftat von seiten der Exekutive von dieser ihr hörigen Judikative verfolgt werden würde?
Das wird nur passieren, wenn wir Widerstand leisten. Aber das wollen wir ja nicht; man glaubt ja lieber immer noch daran, dass das am Ende alles gut ausgehen wird.
Widerstand auf der Tastatur oder auf der Strasse ?
Am besten wäre beides.
Sollte man hier nicht den Leipziger Richter einsetzen,welcher den Rechtsbeugungsfanatikern kurzerhand eine Rechnung über 20000€ sendet ?
Genau das ist das Problem. Die Junta kann Gesetze brechen noch und nöcher, aber belangt wird sie deshalb nie. Vor einigen Jahrzehnten wären diese Herrschaften vor ein Standgericht gekommen.
@Schäbiger Lump: Zum Glück sind diese Zeiten vorbei.
Zeit für eine Revolution nach französischem und rumänischem Vorbild!
@Mary Lobrera: Klingt ziemlich vampiristisch…
Eben. Zumal die deutschen Staatsanwaltschaften ja der Exekutive und nicht der Judikative zuzurechnen sind. Und die meisten Gerichte, vor allem die Obergerichte, werden nach Parteibüchern besetzt. Es ist bezeichnend, dass man solche Nischen-Regelungen wie den § 1666 BGB bemühen muss, um die nicht minder hörige Verwaltungsgerichtsbarkeit, die dieses Regime seit dem 1. Tag politisch stützt, zu "umgehen". Weshalb dieses Regime ja auch so gewalttätig um sich schlägt.
Es bräuchte noch nicht einmal Standgerichte; das gegenwärtige Recht würde ausreichen. Wenn es nicht politisch gesteuert wäre. Das, was vor allem die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit einem Jahr treibt, erfüllt in der Summe ebenfalls die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung. Dazu die ganze Polizeigewalt, die tagtägliche Volksverhetzung in den Medien, der Hochverrat und so weiter. Die haben sich ALLE durch Beteiligung kompromittiert und selber einer Vielzahl von Verbrechen strafbar gemacht. Massenhaft. Ralf Ludwig verweist immer wieder mal auf die Radbruch'sche Formel.
Die Nürnberger Prozesse gab es jedenfalls auch erst nach einem Systemwechsel (in Form einer bedingungslosen Kapitulation nach einem Weltkrieg). Und da ich nicht glaube, dass im September 50 % "dieBasis" wählen, was bleibt da denn noch übrig?
"Macht kaputt, was euch kaputtmacht!
@aa: Das diese Zeiten nicht vorbei sind, hat der Leipziger Beschluss sehr deutlich gezeigt. Das war ein "kurzer Prozess", politisch motiviert, im Sinne eines Freislers.
@DS-pektiven: Auch wenn mir das als Arroganz des studierten Historikers ausgelegt wird, empfehle ich dringend, sich vor derartigen Vergleichen mit Person und Wirken Freislers zu beschäftigen. Der Mann war für das Reichsjustizministerium Teilnehmer der Wannseekonferenz 1942, bei der die Deportation der gesamten jüdischen Bevölkerung Europas beschlossen wurde, um sie dort zu vernichten. Das ist ebenso wenig vergleichbar mit dem "Leipziger Beschluß" wie tausende Todesurteile, die der Volksgerichtshof unter seiner Leitung gegen politische GegnerInnen fällte.
Wo vergleiche ich das? Weil Freisler final die abartigsten Verbrechen begangen und abgesegnet hat, darf man auf seine "milderen Taten" oder die Basis dessen, was ihn zu so einem Scheusal hat werden lassen, nicht mehr hinweisen?
Was die Gerichte seit einem Jahr treiben, ist Hochverrat. Sie begehen dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Daher ist es mir auch egal, ob derartige Vergleiche in den Augen einiger zu "radikal" sein mögen.
Nein, das ist sogar ein Hauptgrund dafür, warum wir da gelandet sind, wo wir uns gerade befinden. Weil man uns jahrzehntelang "Wehrtet den Anfängen" eingebläut hat, machen wir genau das nicht mehr. Frühestens dann, wenn die Lager errichtet sind.
Das, was der Leipziger Richter da getan hat, entspricht im Kern(!) exakt genau der totalitären Denkweise eines Freislers. Er wollte diese Frau nicht physisch, aber sozial und finanziell vernichten. Und damit gehört er selber vor ein Strafgericht. Aber genau das wird mit solchen Leuten in so einem System, wie wir es derzeit haben (und schon einmal hatten) eben nicht geschehen.
Auch, weil wir ja nicht "vergleichen" dürfen. Die Gegenseite verbittet sich sowieso jeden Vergleich; die Hetze gegen #allesdichtmachen dürfe nicht einmal mit dem McCarthyism verglichen werden. Ja, so ist das halt – wenn die Diebe "Haltet den Dieb!" schreien.
Lies vielleicht mal "Furchtbare Juristen".
@DS-pektiven: Den Buchtip kann ich unterstützen. Mit dem Schlagwort "Geschichte" findet man hier eine ganze Reihe von Beiträgen, in denen auf die unheilvolle Traditionslinie der deutschen Medizin aufmerksam gemacht wird (u.a. zu Charité, RKI, BNITM). Daß die Rechtsgeschichte der BRD eher noch mehr durch alte Nazis geprägt wurde, ist mir durchaus bewußt. In beiden Bereichen hat das Auswirkungen bis heute.
Verboten sind auf diesem Blog persönliche Beleidigungen und rassistische Ausfälle. Ich erlaube mir allerdings, gegen simplifizierte und den Faschismus (ungewollt) verharmlosende Vergleiche zu argumentieren. Daß der Leipziger Richter die Frau "sozial und finanziell vernichten" wollte, mag wohl so sein. Für sie und ihre Kinder macht es einen erheblichen Unterschied aus, daß sie kein Fallbeil in Plötzensee trifft.
Was anderes als "Wehret den Anfängen" tun wir hier und auf den Straßen? Vermeintlich radikale Phrasen in Abgrenzung zu denen, die geduldig Aufklärungsarbeit leisten, sind ziemlich wohlfeil.
Ein studierter Historiker sollte aber wissen, daß der Volksgerichtshof, auch unter Freislers Vorsitz, nicht ausschließlich Todesurteile gefällt hat. Insoweit ist diese Argumentation schon falsch.
Und das Freisler lieber Justizminister geworden wäre, er also "politisch motiviert" war sollte auch bekannt sein.
Wo ein Vergleich der Herren Freisler und Lieckfeldt aber sehr zutreffend ist. Beide haben versucht ihnen politisch genehme Ansichten, mit von Fachkollegen als fragwürdig angesehenen juristischen Begründungen, zu unterfüttern.
@Rainer Zwerschke: Na, dann war der Volksgerichtshof ja nicht so schlimm… Freisler mußte keine Rücksicht auf "Fachkollegen" nehmen. Daß Justiz immer auch politisch beeinflußt ist, ist ziemlich banal. Die Auswirkungen (Fallbeil oder KZ vs. Maskenzwang) bleiben durchaus unterschiedlich.
Du bist ein dummer Mensch
Aber das wollen wir ja nicht; man glaubt ja lieber immer noch daran, dass das am Ende alles gut ausgehen wird.
Ich kann es auch nimmer hören.
Möglich wäre eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraph 344 StGB und zwar nicht nur gegen den Staatsanwalt sondern auch gegen den- oder diejenigen die den Auftrag dazu erteilt haben. Das setzt allerdings voraus, dass man nachweisen kann, dass sie wissentlich gehandelt haben. Nach dem Urteil aus Karlsruhe können sie sich sicherlich nicht mehr auf Unwissenheit herausreden. D. h. das Verfahren muss sofort eingestellt werden.
Auch der Kostenentscheid eines Richters in Leipzig gegen eine alleinerziehende Mutter dürfte sich damit erledigt haben, denn der Richter dort hat genau das gemacht, was das OLG in Karlsruhe mit seinem Beschluss untersagt hat, nämlich Verfahren in Sachen Kindeswohlgefährdung an ein Verwaltungsgericht verwiesen.
Meiner Meinung nach ist das ein fantastischer Beschluss, auch für weitere Verfahren dieser Art.
Dieser Beschluss sagt zwar nicht, dass der Richter in Weimar inhaltlich einen richtigen Beschluss gefasst hat, er bejaht aber die Zuständigkeit des Familienrichters.
Aufgrund dieses Beschlusses muss sich nun also auch der betreffende Richter in Pforzheim mit der Sache befassen, der sich sich ja gerade dafür unzuständig ansah und die Sache ans Verwaltungsgericht abgegeben hatte.
Mit diesem Beschluss ist nun also festgestellt, dass der Richter in Weimar (und natürlich auch die Weilheimer Richterin) nicht verfassungswidrig gehandelt hat, und der Vorwurf, dass er sich als Familienrichter zu Unrecht für zuständig erklärte, dürfte nun wohl bröckeln, denn immerhin ist es ein Oberlandesgericht, dass eindeutig eine derartige Zuständigkeit bejaht.
Man darf gespannt sein, wie nun mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung umgegangen wird …
Die Richtigkeit des Beschlusses hat ja niemand in Zweifel gezogen.
Insbesondere ist die Begründung mit den eingefügten Gutachten nicht zu widerlegen. Deshalb wurde ja versucht mit der Keule des Strafrechts gegen den Richter vorzugehen um die Bedeutung des Urteils in der Öffentlichkeit herabzusetzen.
Mit dem Beschluss des OLG in Karlsruhe dürfte die Sache erledigt sein.
Der Meinung schließe ich mich an. Die Mühlen der Justiz mahlen. Danke.
Na, wer macht denn hier die Gesetze, hat sich das noch nicht herumgesprochen, daß Privatkapital, Banken, Staat und Gesetzgeber untrennbar miteinander verschmolzen sind?
Die Rolle des Staates: Sicherung der Macht der herrschenden Klasse! Meine Güte das war schon in der Antike so!
Nein, nur, wenn der Souverän nicht dafür sorgt, dass Interessengruppen das Mittel der Rechtsbeugung – auch per Gesetz – nicht zur Verfügung steht. Das heißt, hierfür die nötigen Gesetze erlässt – siehe Texas und das Verbot jeder "Maßnahmen".
Der bürgerliche Staat an sich ist eine Ausgeburt des Kapitals, das ja, für sich jedoch ist er einer des Rechts. Deshalb will das Kapital ja auch auf Teufel komm raus aus der Staatshülle hinaus. Und bedient sich hierbei des Betrugs, das heißt der Märchenerzählung ("Pandemie", "Klima", etc.), aus der er Gesetze zimmert.
@ sv
Sie alter Hegelianer.
Wer wohl immer Vorermittlungen wegen Nichts in den Medien verbreitet? Ippen Media, Geistig behinderte Lügen Barone, die jeden Müll in den Medien vermarkten. Merkur, TZ, AZ gehoren dazu
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in dem Zusammenhang möchte ich dazu aufrufen, gegen den Leipziger Richter Prof. Dr. Jens Lieckfeldt, der einer alleinerziehenden Mutter 18000 Euro Bußgeld auferlegt hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten. Das kann wohl jeder formlos tun. Anzeige wegen Rechtsbeugung wäre auch gut.
mehr dazu auf 2020news.de: "die Rechtsbeugung von Leipzig".
Etwas Stress kann diesem Herrn bestimmt nicht schaden.
Guter Vorschlag, dem ich gerne nachkomme. Ist auf 2020news das genaue Vorgehen in so einem Fall beschrieben? Ansonsten sollte man das Prozedere hier (oder mit Link) veröffentlichen. Was diese Verbrecher ohne Grund unbescholtenen Menschen antun, können wir auch diesen Damen und Herren der Gegenseite zurückgeben.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gehorcht den drei "los": fristlos, formlos, zwecklos.
Erst mal das Urteil lesen!
Wenn die gute Frau z.B. 20 Tagessätze bekommen hat, dann ist sie wahrscheinlich Multimillionärin. Dann lacht die über 20.000 EURO.
Ich könnte mir vorstellen, dass die "Rechtsexperten" von ARD/ZDF (falls sie den Beschluss überhaupt wahrgenommen haben) unken werden, dass die OLG-RichterInnen wohl von "Querdenkern gekapert" sind und nur den roten Roben eins auswischen wollten.
Was dazu führen könnte, dass das BVerfG es plötzlich ziemlich eilig hat, die subalternen OLG-QuerschlägerInnen aus dem 1,5km entfernten, hässlichen Gebäude in ihre Schranken zu verweisen.
Wie liebe ich Eure Kommentare, teilweise sehr fachkundig, dann wieder richtig humorvoll…wie schafft Ihr das, hat eine Fee an Eurer Wiege gestanden? Auf jeden Fall: weiter so, besonders auch Herr Aschmoneit, herzlichen Dank!
@Christine , ja geht mir genauso… warte jeden Tag gespannt auf meine Frühstückslektüre . Dankeschön den geistreichen Schreiberlingen !
@ Christine
Nach etwa 3 Monaten hier kann ich dem nur voll und ganz zustimmen.
Wahrscheinlich wird das Familiengericht die geforderten Vorermittlungen sang- und klanglos einstellen. Im Strafrecht gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit, Ermittlungen dennoch zu erzwingen. Ob es das im Familienrecht auch gibt?
Die Familienrichter überbieten sich mal wieder mit Blödheit. Jetzt will ein Richter in Garmisch-Partenkirchen dem Herrn Prestien die Kostenrechnung reindrücken, weil der die Eltern zum Aufmüpfen angestachelt hat:
https://reitschuster.de/post/juristische-diaspora-realsatire-am-familiengericht/
Da hat er sich wahrscheinlich den falschen Gegner ausgesucht.
Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigt, dass man sich mit Verfahren nach §1666 BGB an Familiengerichte wenden möge:
https://invidious.tube/watch?v=mDOtqP-cSMw
Nur weil Schule eine öffentlich-rechtliche Institution ist, greift nicht automatisch das Verwaltungsrecht.
@Henning: Weiterer Zuspruch für Weimar-Urteil: Eltern bekommen Recht! (VG-Frankfurt/Oder)
Nun auch OLG Bamberg:
https://invidious.tube/watch?v=I_vK-EXjA8g
https://www.youtube.com/watch?v=I_vK-EXjA8g
Das OLG Bamberg gibt dem Familiengericht Bad Kissingen auf, Anträge auf Kinderschutzverfahren gemäß §1666 BGB ernsthaft zu prüfen und nicht mit Verweis auf den Verwaltungsrechtsweg abzuweisen.