Stützt das OLG Karlsruhe den Weimarer Familiengerichtsbeschluß?

Auf 2020​news​.de wird am 3.5. berichtet:

»Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der auf­zeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegen­über dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erho­ben wor­den ist. Das OLG Karlsruhe hat mit­ge­teilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB ver­pflich­tet ist, nach pflicht­ge­mä­ssem Ermessen Vorermittlungen ein­zu­lei­ten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vor­liegt, nicht ein­fach auf das Verwaltungsgericht verlagern.

Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging auf­grund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schul­in­ter­nen Anordnung von Corona-Massnahmen das kör­per­li­che, see­li­sche und gei­sti­ge Wohl ihrer Kinder gefähr­det sah.«

In dem Beschluß heißt es:

»Das Familiengericht hat auf­grund einer sol­chen Anregung nach pflicht­ge­mä­ßem Ermessen Vorermittlungen ein­zu­lei­ten. Besteht ein die Verfahrenseinleitung recht­fer­ti­gen­der Anlass, muss das Familiengericht ein Verfahren ein­lei­ten. Anderenfalls sind die Vorermittlungen zu been­den, § 24 Abs. 2 FamFG.

Eine Kostenentscheidung ist entbehrlich.

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht ver­an­lasst, § 574 ZPO.«

39 Antworten auf „Stützt das OLG Karlsruhe den Weimarer Familiengerichtsbeschluß?“

  1. Demokratie
    Weimar jetzt auch in Bayern?
    Vorermittlungen gegen „Masken-Richterin“
    Nach Entscheidung gegen Maskenpflicht
    Veröffentlicht am 4. Mai 2021

    Der Gerichtsentscheid sorg­te bun­des­weit für Schlagzeilen, zumin­dest bei den Medien, die nicht stramm auf Regierungskurs sind: Eine Familienrichterin vom Amtsgericht Weilheim hat­te ein Schulkind von der Maskenpflicht befreit.

    Die Staatsanwaltschaft München prüft nun meh­re­re Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die Weilheimer Richterin.
    „Wir haben Vorermittlungen ein­ge­lei­tet, weil es meh­re­re Anzeigen gab“, sag­te eine Sprecherin laut Münchner Merkur:
    „Ob die­se Vorermittlungen in ein offi­zi­el­les Ermittlungsverfahren über­ge­hen oder ein­ge­stellt wer­den, sei noch nicht entschieden.“

    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​w​e​i​m​a​r​-​j​e​t​z​t​-​a​u​c​h​-​i​n​-​b​a​y​e​r​n​-​v​o​r​e​r​m​i​t​t​l​u​n​g​e​n​-​g​e​g​e​n​-​m​a​s​k​e​n​-​r​i​c​h​t​e​r​in/

    1. Meinst du ernst­haft, dass in die­sem Unrechtsstaat auch nur irgend­ei­ne Straftat von sei­ten der Exekutive von die­ser ihr höri­gen Judikative ver­folgt wer­den würde?

      Das wird nur pas­sie­ren, wenn wir Widerstand lei­sten. Aber das wol­len wir ja nicht; man glaubt ja lie­ber immer noch dar­an, dass das am Ende alles gut aus­ge­hen wird.

      1. Sollte man hier nicht den Leipziger Richter einsetzen,welcher den Rechtsbeugungsfanatikern kur­zer­hand eine Rechnung über 20000€ sendet ?

      2. Genau das ist das Problem. Die Junta kann Gesetze bre­chen noch und nöcher, aber belangt wird sie des­halb nie. Vor eini­gen Jahrzehnten wären die­se Herrschaften vor ein Standgericht gekommen.

        1. Eben. Zumal die deut­schen Staatsanwaltschaften ja der Exekutive und nicht der Judikative zuzu­rech­nen sind. Und die mei­sten Gerichte, vor allem die Obergerichte, wer­den nach Parteibüchern besetzt. Es ist bezeich­nend, dass man sol­che Nischen-Regelungen wie den § 1666 BGB bemü­hen muss, um die nicht min­der höri­ge Verwaltungsgerichtsbarkeit, die die­ses Regime seit dem 1. Tag poli­tisch stützt, zu "umge­hen". Weshalb die­ses Regime ja auch so gewalt­tä­tig um sich schlägt.

          Es bräuch­te noch nicht ein­mal Standgerichte; das gegen­wär­ti­ge Recht wür­de aus­rei­chen. Wenn es nicht poli­tisch gesteu­ert wäre. Das, was vor allem die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit einem Jahr treibt, erfüllt in der Summe eben­falls die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung. Dazu die gan­ze Polizeigewalt, die tag­täg­li­che Volksverhetzung in den Medien, der Hochverrat und so wei­ter. Die haben sich ALLE durch Beteiligung kom­pro­mit­tiert und sel­ber einer Vielzahl von Verbrechen straf­bar gemacht. Massenhaft. Ralf Ludwig ver­weist immer wie­der mal auf die Radbruch'sche Formel.

          Die Nürnberger Prozesse gab es jeden­falls auch erst nach einem Systemwechsel (in Form einer bedin­gungs­lo­sen Kapitulation nach einem Weltkrieg). Und da ich nicht glau­be, dass im September 50 % "dieBasis" wäh­len, was bleibt da denn noch übrig?

          "Macht kaputt, was euch kaputtmacht!

          @aa: Das die­se Zeiten nicht vor­bei sind, hat der Leipziger Beschluss sehr deut­lich gezeigt. Das war ein "kur­zer Prozess", poli­tisch moti­viert, im Sinne eines Freislers.

          1. @DS-pektiven: Auch wenn mir das als Arroganz des stu­dier­ten Historikers aus­ge­legt wird, emp­feh­le ich drin­gend, sich vor der­ar­ti­gen Vergleichen mit Person und Wirken Freislers zu beschäf­ti­gen. Der Mann war für das Reichsjustizministerium Teilnehmer der Wannseekonferenz 1942, bei der die Deportation der gesam­ten jüdi­schen Bevölkerung Europas beschlos­sen wur­de, um sie dort zu ver­nich­ten. Das ist eben­so wenig ver­gleich­bar mit dem "Leipziger Beschluß" wie tau­sen­de Todesurteile, die der Volksgerichtshof unter sei­ner Leitung gegen poli­ti­sche GegnerInnen fällte.

          2. Wo ver­glei­che ich das? Weil Freisler final die abar­tig­sten Verbrechen began­gen und abge­seg­net hat, darf man auf sei­ne "mil­de­ren Taten" oder die Basis des­sen, was ihn zu so einem Scheusal hat wer­den las­sen, nicht mehr hinweisen?

            Was die Gerichte seit einem Jahr trei­ben, ist Hochverrat. Sie bege­hen dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Daher ist es mir auch egal, ob der­ar­ti­ge Vergleiche in den Augen eini­ger zu "radi­kal" sein mögen.

            Nein, das ist sogar ein Hauptgrund dafür, war­um wir da gelan­det sind, wo wir uns gera­de befin­den. Weil man uns jahr­zehn­te­lang "Wehrtet den Anfängen" ein­ge­bläut hat, machen wir genau das nicht mehr. Frühestens dann, wenn die Lager errich­tet sind.

            Das, was der Leipziger Richter da getan hat, ent­spricht im Kern(!) exakt genau der tota­li­tä­ren Denkweise eines Freislers. Er woll­te die­se Frau nicht phy­sisch, aber sozi­al und finan­zi­ell ver­nich­ten. Und damit gehört er sel­ber vor ein Strafgericht. Aber genau das wird mit sol­chen Leuten in so einem System, wie wir es der­zeit haben (und schon ein­mal hat­ten) eben nicht geschehen.

            Auch, weil wir ja nicht "ver­glei­chen" dür­fen. Die Gegenseite ver­bit­tet sich sowie­so jeden Vergleich; die Hetze gegen #alles­dicht­ma­chen dür­fe nicht ein­mal mit dem McCarthyism ver­gli­chen wer­den. Ja, so ist das halt – wenn die Diebe "Haltet den Dieb!" schreien.

            Lies viel­leicht mal "Furchtbare Juristen".

            1. @DS-pektiven: Den Buchtip kann ich unter­stüt­zen. Mit dem Schlagwort "Geschichte" fin­det man hier eine gan­ze Reihe von Beiträgen, in denen auf die unheil­vol­le Traditionslinie der deut­schen Medizin auf­merk­sam gemacht wird (u.a. zu Charité, RKI, BNITM). Daß die Rechtsgeschichte der BRD eher noch mehr durch alte Nazis geprägt wur­de, ist mir durch­aus bewußt. In bei­den Bereichen hat das Auswirkungen bis heute.

              Verboten sind auf die­sem Blog per­sön­li­che Beleidigungen und ras­si­sti­sche Ausfälle. Ich erlau­be mir aller­dings, gegen sim­pli­fi­zier­te und den Faschismus (unge­wollt) ver­harm­lo­sen­de Vergleiche zu argu­men­tie­ren. Daß der Leipziger Richter die Frau "sozi­al und finan­zi­ell ver­nich­ten" woll­te, mag wohl so sein. Für sie und ihre Kinder macht es einen erheb­li­chen Unterschied aus, daß sie kein Fallbeil in Plötzensee trifft.

              Was ande­res als "Wehret den Anfängen" tun wir hier und auf den Straßen? Vermeintlich radi­ka­le Phrasen in Abgrenzung zu denen, die gedul­dig Aufklärungsarbeit lei­sten, sind ziem­lich wohlfeil.

              1. Ein stu­dier­ter Historiker soll­te aber wis­sen, daß der Volksgerichtshof, auch unter Freislers Vorsitz, nicht aus­schließ­lich Todesurteile gefällt hat. Insoweit ist die­se Argumentation schon falsch.
                Und das Freisler lie­ber Justizminister gewor­den wäre, er also "poli­tisch moti­viert" war soll­te auch bekannt sein.
                Wo ein Vergleich der Herren Freisler und Lieckfeldt aber sehr zutref­fend ist. Beide haben ver­sucht ihnen poli­tisch geneh­me Ansichten, mit von Fachkollegen als frag­wür­dig ange­se­he­nen juri­sti­schen Begründungen, zu unterfüttern.

                1. @Rainer Zwerschke: Na, dann war der Volksgerichtshof ja nicht so schlimm… Freisler muß­te kei­ne Rücksicht auf "Fachkollegen" neh­men. Daß Justiz immer auch poli­tisch beein­flußt ist, ist ziem­lich banal. Die Auswirkungen (Fallbeil oder KZ vs. Maskenzwang) blei­ben durch­aus unterschiedlich.

      3. Aber das wol­len wir ja nicht; man glaubt ja lie­ber immer noch dar­an, dass das am Ende alles gut aus­ge­hen wird.

        Ich kann es auch nim­mer hören.

    2. Möglich wäre eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraph 344 StGB und zwar nicht nur gegen den Staatsanwalt son­dern auch gegen den- oder die­je­ni­gen die den Auftrag dazu erteilt haben. Das setzt aller­dings vor­aus, dass man nach­wei­sen kann, dass sie wis­sent­lich gehan­delt haben. Nach dem Urteil aus Karlsruhe kön­nen sie sich sicher­lich nicht mehr auf Unwissenheit her­aus­re­den. D. h. das Verfahren muss sofort ein­ge­stellt werden.
      Auch der Kostenentscheid eines Richters in Leipzig gegen eine allein­er­zie­hen­de Mutter dürf­te sich damit erle­digt haben, denn der Richter dort hat genau das gemacht, was das OLG in Karlsruhe mit sei­nem Beschluss unter­sagt hat, näm­lich Verfahren in Sachen Kindeswohlgefährdung an ein Verwaltungsgericht verwiesen.

  2. Meiner Meinung nach ist das ein fan­ta­sti­scher Beschluss, auch für wei­te­re Verfahren die­ser Art.

    Dieser Beschluss sagt zwar nicht, dass der Richter in Weimar inhalt­lich einen rich­ti­gen Beschluss gefasst hat, er bejaht aber die Zuständigkeit des Familienrichters.

    Aufgrund die­ses Beschlusses muss sich nun also auch der betref­fen­de Richter in Pforzheim mit der Sache befas­sen, der sich sich ja gera­de dafür unzu­stän­dig ansah und die Sache ans Verwaltungsgericht abge­ge­ben hatte.

    Mit die­sem Beschluss ist nun also fest­ge­stellt, dass der Richter in Weimar (und natür­lich auch die Weilheimer Richterin) nicht ver­fas­sungs­wid­rig gehan­delt hat, und der Vorwurf, dass er sich als Familienrichter zu Unrecht für zustän­dig erklär­te, dürf­te nun wohl bröckeln, denn immer­hin ist es ein Oberlandesgericht, dass ein­deu­tig eine der­ar­ti­ge Zuständigkeit bejaht.

    Man darf gespannt sein, wie nun mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung umge­gan­gen wird …

    1. Die Richtigkeit des Beschlusses hat ja nie­mand in Zweifel gezogen.
      Insbesondere ist die Begründung mit den ein­ge­füg­ten Gutachten nicht zu wider­le­gen. Deshalb wur­de ja ver­sucht mit der Keule des Strafrechts gegen den Richter vor­zu­ge­hen um die Bedeutung des Urteils in der Öffentlichkeit herabzusetzen.
      Mit dem Beschluss des OLG in Karlsruhe dürf­te die Sache erle­digt sein.

  3. Na, wer macht denn hier die Gesetze, hat sich das noch nicht her­um­ge­spro­chen, daß Privatkapital, Banken, Staat und Gesetzgeber untrenn­bar mit­ein­an­der ver­schmol­zen sind?

    Die Rolle des Staates: Sicherung der Macht der herr­schen­den Klasse! Meine Güte das war schon in der Antike so!

    1. Nein, nur, wenn der Souverän nicht dafür sorgt, dass Interessengruppen das Mittel der Rechtsbeugung – auch per Gesetz – nicht zur Verfügung steht. Das heißt, hier­für die nöti­gen Gesetze erlässt – sie­he Texas und das Verbot jeder "Maßnahmen".

      Der bür­ger­li­che Staat an sich ist eine Ausgeburt des Kapitals, das ja, für sich jedoch ist er einer des Rechts. Deshalb will das Kapital ja auch auf Teufel komm raus aus der Staatshülle hin­aus. Und bedient sich hier­bei des Betrugs, das heißt der Märchenerzählung ("Pandemie", "Klima", etc.), aus der er Gesetze zimmert.

  4. Wer wohl immer Vorermittlungen wegen Nichts in den Medien ver­brei­tet? Ippen Media, Geistig behin­der­te Lügen Barone, die jeden Müll in den Medien ver­mark­ten. Merkur, TZ, AZ geho­ren dazu

    goog­le Journalism

    Google unter­stützt Qualitätsjournalismus – und bringt ins­be­son­de­re loka­le Medien vor­an. Gemeinsam arbei­ten wir an einer viel­schich­ti­gen Berichterstattung.
    Traffective GmbH

    Als zer­ti­fi­zier­ter Partner von Google unter­stützt Traffective uns dabei, digi­ta­le Werbeplätze gezielt aus­zu­steu­ern und zu opti­mie­ren – über alle Endgeräte hinweg.

    https://​www​.ippen​.media/​p​a​r​t​n​er/

  5. in dem Zusammenhang möch­te ich dazu auf­ru­fen, gegen den Leipziger Richter Prof. Dr. Jens Lieckfeldt, der einer allein­er­zie­hen­den Mutter 18000 Euro Bußgeld auf­er­legt hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein­zu­lei­ten. Das kann wohl jeder form­los tun. Anzeige wegen Rechtsbeugung wäre auch gut.
    mehr dazu auf 2020​news​.de: "die Rechtsbeugung von Leipzig".
    Etwas Stress kann die­sem Herrn bestimmt nicht schaden.

    1. Guter Vorschlag, dem ich ger­ne nach­kom­me. Ist auf 2020news das genaue Vorgehen in so einem Fall beschrie­ben? Ansonsten soll­te man das Prozedere hier (oder mit Link) ver­öf­fent­li­chen. Was die­se Verbrecher ohne Grund unbe­schol­te­nen Menschen antun, kön­nen wir auch die­sen Damen und Herren der Gegenseite zurückgeben.

    2. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gehorcht den drei "los": frist­los, form­los, zwecklos.
      Erst mal das Urteil lesen!
      Wenn die gute Frau z.B. 20 Tagessätze bekom­men hat, dann ist sie wahr­schein­lich Multimillionärin. Dann lacht die über 20.000 EURO.

  6. Ich könn­te mir vor­stel­len, dass die "Rechtsexperten" von ARD/ZDF (falls sie den Beschluss über­haupt wahr­ge­nom­men haben) unken wer­den, dass die OLG-RichterInnen wohl von "Querdenkern geka­pert" sind und nur den roten Roben eins aus­wi­schen wollten.
    Was dazu füh­ren könn­te, dass das BVerfG es plötz­lich ziem­lich eilig hat, die sub­al­ter­nen OLG-QuerschlägerInnen aus dem 1,5km ent­fern­ten, häss­li­chen Gebäude in ihre Schranken zu verweisen.

  7. Wie lie­be ich Eure Kommentare, teil­wei­se sehr fach­kun­dig, dann wie­der rich­tig humorvoll…wie schafft Ihr das, hat eine Fee an Eurer Wiege gestan­den? Auf jeden Fall: wei­ter so, beson­ders auch Herr Aschmoneit, herz­li­chen Dank!

    1. @Christine , ja geht mir genau­so… war­te jeden Tag gespannt auf mei­ne Frühstückslektüre . Dankeschön den geist­rei­chen Schreiberlingen !

  8. Wahrscheinlich wird das Familiengericht die gefor­der­ten Vorermittlungen sang- und klang­los ein­stel­len. Im Strafrecht gibt es in sol­chen Fällen die Möglichkeit, Ermittlungen den­noch zu erzwin­gen. Ob es das im Familienrecht auch gibt?

  9. Die Familienrichter über­bie­ten sich mal wie­der mit Blödheit. Jetzt will ein Richter in Garmisch-Partenkirchen dem Herrn Prestien die Kostenrechnung rein­drücken, weil der die Eltern zum Aufmüpfen ange­sta­chelt hat:
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​j​u​r​i​s​t​i​s​c​h​e​-​d​i​a​s​p​o​r​a​-​r​e​a​l​s​a​t​i​r​e​-​a​m​-​f​a​m​i​l​i​e​n​g​e​r​i​c​ht/
    Da hat er sich wahr­schein­lich den fal­schen Gegner ausgesucht.

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