Stuttgart: Gefährdet der OB die ganze Stadt?

Kaum hat Lauterbach das Land verlassen, springen die Leugner über Tisch und Bänke:

twitter.com (7.12.22)
Vor einem Jahr war über ihn zu lesen:

»Auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper spricht sich inzwischen für eine Impfpflicht aus«
stuttgarter-zeitung.de (23.11.21)

9 Antworten auf „Stuttgart: Gefährdet der OB die ganze Stadt?“

  1. O.T.: In Ö haben wir eine neue Werbekampagne: Und zwar mit "Boosta" einem lebens­gro­ßen Spritzenmännchen der div. Gespräche belauscht und wenn es erfährt, dass jemand unge­impft ist, oder sich nicht (noch­mals) imp­fen las­sen will, dann beginnt es zu ran­da­lie­ren und zerrt die Person(en) an den Ohren mit Gewalt ins Impfzentrum. Auch soll es "in real" (jen­seits der Werbung) in Schulen kommen…

    Wer jetzt meint, dass ich einen üblen Scherz mache… mit nich­ten: https://​www​.ser​vustv​.com/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​/​a​a​x​n​j​g​k​w​k​z​f​v​v​k​6​v​9​v​v​3​/​?​f​b​c​l​i​d​=​I​w​A​R​3​E​Z​c​p​S​j​K​a​_​I​K​5​b​3​G​W​p​B​c​4​1​R​H​c​n​n​F​O​D​w​8​K​u​R​_​x​Y​h​5​7​M​i​l​U​A​b​V​1​P​4​2​_​f​0CY

    Internetsuche: https://duckduckgo.com/?t=ffsb&q=%22Boosta%22+Werbung&ia=web

    Kopfschüttelnde Grüße
    Der Ösi

  2. Digitale Daseinsvorsorge Nachhaltig Neu Denken – Anmerkungen und Nachfragen zu Frankfurts Digitalisierungsstrategie 2.0

    Powidatschl/ Dezember 7, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales, Smart City FFM/ 0Kommentare

    Neue Besen keh­ren gut! – sagt zumin­dest der Volksmund. Und mit der neu­en Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Grünen scheint nun auch die Digitalisierungsstrategie der alten Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen auf dem Prüfstand zu ste­hen. Das ist einem Antrag der Koalitionsfraktionen vom 08.11.2022 zu ent­neh­men, der in der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2022 zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht.

    Mit dem 16 Seiten umfas­sen­den Dokument soll der Magistrat beauf­tragt wer­den, „eine neue und inte­grier­te Digitalisierungsstrategie der Stadt Frankfurt zu verfassen.“

    Die „Vision“ der vier Koalitionsfraktionen: „Die Stadt Frankfurt will die Digitalisierung als Möglichkeit nut­zen, um sozi­al, zukunfts­ori­en­tiert, effi­zi­ent und nach­hal­tig zu agie­ren und damit das Leben der Frankfurter*innen leich­ter und lebens­wer­ter zu machen. Wir wol­len ver­ant­wor­tungs­be­wusst Daten der Stadtgesellschaft und unse­rer Bürger*innen sam­meln und ver­ar­bei­ten, unse­re Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Verfahren und Digital Services ent­spre­chend einer moder­nen Informations- und Wissensgesellschaft wei­ter­ent­wickeln. Um unse­rer Daseinsfürsorge auch digi­tal nach­kom­men zu kön­nen, wol­len wir unse­re Bürger*innen-Services bar­rie­re­frei und aus der Sicht und damit nahe an der Realität der Menschen in einer moder­nen IKT-Infrastruktur anbie­ten. Um ein daten­ba­sier­tes kom­mu­na­les Management neu zu den­ken, för­dern wir smar­te Lösungen für mehr Transparenz, Datenschutz- und Sicherheit, sozia­le und öko­lo­gi­sche Nachhaltigkeit.“ (Antrag S. 2)

    In der Begründung des Antrags, die – gemes­sen am Antragstext – sehr kurz ist, wird es dann (je nach Lesart) lyrisch oder phi­lo­so­phisch: “Dieser Meta-Antrag der Koalition legt daher die Leitplanken für die Prozesse der näch­sten Jahre fest, die auch über die­se Wahlperiode Bestand haben soll und einen ersten ernst gemein­ten Aufbruch in Richtung eines moder­nen, lebens­wer­ten, daten­sou­ve­rä­nen, effi­zi­ent gestal­te­ten und nach­hal­ti­gen Frankfurts bedeu­tet. Ein Frankfurt für und nahe an sei­ner Stadtgesellschaft.” (Antrag S. 15/16)

    Stilblüten wie „Ziel der Stadt Frankfurt bei der Erhebung von Daten und im Umgang mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Bürger*innen ist es, eine maxi­ma­le Sicherheit per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu gewähr­lei­sten unter Einhaltung der aktu­ell gül­ti­gen Datenschutzgrundverordnung und IT-Richtlinien, nur so vie­le per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie nötig zu erhe­ben…” (Antrag S. 2) zie­ren den Text. Ja was denn sonst? – fragt sich der geneig­te Leser. Gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in der Frankfurter Stadtverwaltung erst dann, wenn sich die Koalitionsparteien im Römer aus­drück­lich dazu bekennen?

    Und der Bezug auf unge­leg­te Eier darf auch nicht feh­len, wenn erklärt wird “…las­sen wir uns von dem Gedanken lei­ten, gemäß unse­rer am 9. Dezember 2021 auf den Weg gebrach­ten Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung (NR 193 /21), mög­lichst vie­le nicht-per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten öffent­lich ver­füg­bar zu machen. So kön­nen wir ein umfas­sen­des Informationsrecht und Transparenz unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit errei­chen” (Antrag S. 3). Das klingt, als könn­ten Frankfurter*innen und Nicht-Frankfurter*innen sich bereits auf eineFrankfurter*innen kom­mu­na­le Transparenzsatzung stüt­zen, wenn sie Auskünfte von der Stadtverwaltung ein­for­dern wol­len. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021 gilt: Still ruht der See! Der Magistrat hat es nicht ver­mocht, immer­halb eines Jahres den Stadtverordneten den Entwurf eine Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Einiges von dem, was im Antrag als Arbeitsvorhaben benannt wird, ist rich­tig, tw. ist es über­fäl­lig. Aber das steht in der Gefahr unter­zu­ge­hen in einem nahe­zu unend­li­chen Wortgeklingel mit einer Vielzahl d‑englischer Begrifflichkeiten und Sätzen wie

    “Um unse­rer Daseinsfürsorge auch digi­tal nach­kom­men zu kön­nen, wol­len wir unse­re Bürger*innen-Services bar­rie­re­frei und aus der Sicht und damit nahe an der Realität der Menschen in einer moder­nen IKT-Infrastruktur anbie­ten.” (Antrag S. 2)
    “Die ent­wickel­ten Angebote und Dienstleistungen müs­sen zukunfts­ori­en­tiert, sozi­al, nach­hal­tig, res­sour­cen­scho­nend, wert­voll für die Stadtgesellschaft, sicher, par­ti­zi­pa­tiv, bar­rie­re­frei und effi­zi­ent sein.” (Antrag S. 3)
    “Auch die Erarbeitung der inte­grier­ten Digitalisierungsstrategie soll anschlie­ßend von einem brei­ten und trans­pa­ren­ten Beteiligungsprozess beglei­tet wer­den, damit sie von der brei­ten Öffentlichkeit getra­gen und nach­ge­bes­sert wird…” (Antrag S. 4)
    “Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Daten, bei Sicherheit und Datenschutz, hat aller­dings immer höch­ste Priorität und wird mit einer Stärkung der Datenkompetenz der Mitarbeitenden erreicht.” (Antrag S. 7)
    “…wol­len wir sin­gle-sign-on-Lösungen und public-key-infras­truc­tures schaf­fen, die alle Input- und Output-Prozesse über eine Plattform inner­halb, aber auch zwi­schen Verwaltung und Stadtgesellschaft lösen. Eine App-Strategie wird dabei nach­ge­ord­net auch mit­ge­dacht, um künf­tig auch die Plattform-Services via App anbie­ten zu kön­nen” (Antrag S. 8)
    “…soll in der Verwaltung, bei­spiels­wei­se, ein gemein­sa­mer Digitalisierungs-Kodex und Ethik-Kodex mit allen Stakeholdern erar­bei­tet wer­den und ein Kulturprozess mit­hil­fe von inter­nen Projekten zum SHEILA Framework ange­sto­ßen wer­den…” (Antrag S. 8)
    “Wir wol­len künf­tig mehr IKT-Entrepreneure und Start-Ups für inno­va­ti­ve, krea­ti­ve und nach­hal­ti­ge und gemein­wohl­ori­en­tier­te IKT-Lösungen in Frankfurt ansie­deln…” (Antrag S. 11)

    Nur an einer ein­zi­gen Stelle geht der Antrag auf das Thema

    Recht auf ein ana­lo­ges Leben

    ein, wenn unter “6) Barrierefreiheit“ erklärt wird: „Wir wol­len Zugang, Teilhabe und Demokratie in Frankfurt dadurch stär­ken, dass wir alle unse­re digi­ta­len Angebote dis­kri­mi­nie­rungs­frei, bar­rie­re­frei, gleich­be­rech­tigt und gleich­ge­stellt anbie­ten. Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche, sie soll­te daher in Frankfurt auch für alle Lebens model­le gleich­wer­tig lebens­wert gestal­tet wer­den. Letztendlich bedeu­tet das, Angebote zu ermög­li­chen für Menschen, die man­che Lebensbereiche nur ana­log gestal­ten kön­nen” (Antrag S. 5). Was hier spra­clich etwas ver­quast daher­kommt berührt ein Problem, das nicht nur in Dänemark, son­dern auch im Frankfurt eine nen­nens­wer­te Minderheit der Bevölkerung tan­giert: Der aus unter­schied­lich­sten Gründen nicht vor­han­de­ne Zugang zu digi­tal vor­ge­hal­te­nen Informationen, Kommunikationswegen und Behördenkontakten.

    Wie eine Zwangsdigitalisierung in allen Lebensbereichen – ins­be­son­de­re im Kontakt mit staat­li­chen Stellen – nach­tei­lig für die Betroffenen wir­ken kan, dar­auf machen zwei Beiträge in der Frankfurter Rundschau vom 30.09.2022 aufmerksam.

    Thomas Borchert, ein in Kopenhagen leben­der deut­scher Journalist, schil­dert in einem Beitrag unter dem Titel „Alles nur noch online in Dänemark“ sei­ne Alltagserfahrungen: “Wir müs­sen einen elek­tro­ni­schen Briefkasten namens ‚Eboks‘ unter­hal­ten, sind gesetz­lich ver­pflich­tet, ihn in kur­zen Abständen zu checken und unse­re Anliegen stets digi­tal in die ande­re Richtung zu schicken… Es gibt kei­ne Sachbearbeiter:innen mit Namen und schon gar kein Gesicht für uns. Persönliche Kontakte sind nicht mehr vor­ge­se­hen. Zur Not kann man eine Hotline anru­fen… Klar, dass davor unend­lich vie­le kapi­tu­lie­ren und sich hil­fe­su­chend an den total über­lau­fe­nen ‚Bürgerservice‘ wen­den. Terminbestellung natür­lich online. Will jemand auf ana­lo­gem Kontakt mit den Behörden bestehen, ist ein Antrag auf Anerkennung als ‚IT-Invalide‘ zu stel­len. Als aner­ken­nens­wer­te Gründe gel­ten etwa Demenz, Obdachlosigkeit, Sprachprobleme, ‚feh­len­de Kompetenz zur Bedienung eines Computers‘. Die Befreiung vom digi­ta­len Zwang im Behördenverkehr ändert nichts dar­an, dass etwa die Banken gna­den­los auf Online-Verkehr pochen.“
    In einem Interview mit dem Titel „Der digi­ta­le Expresszug wirft zu vie­le Menschen ab“ beant­wor­tet die däni­sche Wissenschaftlerin Birgitte Arent Eiriksson die Frage „Sie schät­zen, dass in die­sem Prozess 20 bis 25 Prozent der Menschen abge­hängt wer­den. Woher kommt die­se hohe Zahl?“ mit der Feststellung: „Sie basier­ten auf offi­zi­el­len Schätzungen mit 17 bis 22 Prozent. Aber da haben sie die Dunkelziffer mit den am stärk­sten Betroffenen ver­ges­sen. Das sind die­je­ni­gen, die noch nicht mal wis­sen, dass der Staat sie zu einem elek­tro­ni­schen Briefkasten ver­pflich­tet hat. Die Gruppe ist iden­tisch mit den gene­rell sozi­al Schwächsten in der Gesellschaft. Diese Menschen haben kei­nen Kontakt mit Behörden und ahnen nicht, dass ihnen zum Beispiel z.B. gera­de ein Strafbescheid zuge­stellt wor­den ist.“ Und wei­ter: „Es gilt nach wie vor das Mantra, das die Digitalisierung so schnell wie mög­lich wei­ter­ge­hen muss. Man hält nicht inne, um die gemach­ten Erfahrungen aus­zu­wer­ten. Dabei haben mei­ne Untersuchungen und die vie­len jüng­sten Berichte Betroffener in der Zeitung Politiken gezeigt, dass eigent­lich viel mehr als die 25 Prozent digi­tal Abgehängten mit­un­ter enor­me Probleme haben. Mich ein­ge­schlos­sen… Meine wich­tig­ste Empfehlung lau­tet: Digitale Selbstbedienung und der digi­ta­le Postverkehr mit Behörden müs­sen frei­wil­lig sein.“

    Der Essener Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und betrieb­li­cher Datenschutzbeauftragter kommt in einem Aufsatz in einer juri­sti­schen Fachzeitschrift (MMR 2022, S. 935 ff.) unter dem Titel „Das Recht auf ein ana­lo­ges Leben – Anerkennung eines neu­en Grundrechts“ zum Ergebnis:

    „Das Recht auf ein ana­lo­ges Leben gibt ein Recht auf Teilhabe am öffent­li­chen Leben, ohne das Internet sel­ber benut­zen zu müs­sen. Insofern ist es ein Abwehrrecht gegen Verpflichtungen, das Internet sel­ber benut­zen zu müs­sen, um eine Dienstleistung in Anspruch neh­men zu können.“

    Dies soll­ten die Stadtverordneten bei ihrer Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Grünen, SPD, FDP und Volt beden­ken, aber auch der Magistrat bei der Umsetzung sei­ner Ziele bei der Digitalisierung der Prozesse inner­halb der Verwaltung und im Kontakt mit den Bürger*innen.
    Datenschutz
    Digitale Daseinsvorsorge Nachhaltig Neu Denken
    Digitalisierungsstrategie 2.0
    Frankfurt
    Grundrecht auf ana­lo­ges Leben
    https://ddrm.de/digitale-daseinsvorsorge-nachhaltig-neu-denken-anmerkungen-und-nachfragen-zu-frankfurts-digitalisierungsstrategie‑2–0/

  3. Den span­nen­den Disclaimer lie­fert der swr gleich über dem Titel
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​s​t​u​t​t​g​a​r​t​/​s​t​u​t​t​g​a​r​t​e​r​-​o​b​-​n​o​p​p​e​r​-​f​u​e​r​-​e​n​d​e​-​d​e​r​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​i​n​-​b​u​s​s​e​n​-​u​n​d​-​b​a​h​n​e​n​-​1​0​0​.​h​tml
    "SSB KANN REGELUNG KAUM NOCH DURCHSETZEN"
    (dann war eben ent­we­der der Mangel an Echten oder an Hilfssheriffs am dräu­en­den Weltuntergang schuld; not­falls die "Eigenverantwortung" der quer­den­ken­den Maskenverweigererinnen an Opas Tod)

    Das Zentralorgan der Rechtgläubigen lie­fert heu­te ein wun­der­ba­res Analogon zum Thema:
    https://www.spiegel.de/ausland/kampf-gegen-kopftuchzwang-im-iran-ich-mag-es-die-haare-der-anderen-zu-sehen-a-da091d1c-d928-4a7e-8533–9c369377582d
    nebst Interviews mit Angehörigen einer ande­ren Glaubensgemeinschaft, die auf "Eigenverantwortung" für das Seelenheil setzen.
    (Der Sprecher weist sicher­heits­hal­ber dar­auf hin, dass das Regime auch "ande­re Möglichkeiten" zur Durchsetzung der Vorschrift hat)

  4. Dr. Norbert Häring
    8.12.
    Impfnötigung:
    Der US-Kongress hat am 7.12. die Impfpflicht im Militär aufgehoben.
    In Deutschland gilt sie wei­ter, trotz zuge­ge­be­ner Sinnlosigkeit,
    weil cha­rak­ter­lo­se Ampel-Parlamentarier und ‑Regierende lie­ber Grundrechte begrün­dungs­los wei­ter vor­ent­hal­ten, als sich die Mühe zu machen und die Blöße zu geben, eine frü­her getrof­fe­ne Entscheidung zu revidieren. 

    https://​abc​news​.go​.com/​P​o​l​i​t​i​c​s​/​r​e​p​u​b​l​i​c​a​n​s​-​c​e​l​e​b​r​a​t​e​-​e​n​d​-​m​i​l​i​t​a​r​y​-​v​a​c​c​i​n​e​-​m​a​n​d​a​t​e​-​v​i​c​t​o​r​y​-​h​e​a​d​i​n​g​/​s​t​o​r​y​?​i​d​=​9​4​7​0​5​783

    aus
    Kurz gemeldet
    https://​nor​bert​haer​ing​.de/

  5. Wie soll sich das je ändern, vie­le Kommentare gehen in die­se Richtung oder was soll man davon halten? :

    inco­her­ent­mumblings
    @zockoholic
    ·
    8 Std.
    Antwort an
    @JoyMeckes
    und
    @mikrowie
    die mas­ke schützt auch gegen infek­ti­on und wei­ter­ga­be von rsv und influ­en­za. Wer der­zeit kei­ne Maske trägt, tötet Kinder.

  6. Wird wohl eher der Grund sein:

    "Der Stuttgarter OB führt an, dass es für die Mitarbeitenden der SSB immer schwie­ri­ger sei, das Verbot durchzusetzen."

    Außerdem ist in Stuttgart "Querdenken" noch immer sehr aktiv

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​H​L​A​U​_​j​T​e5E

    Dafür "rüstet" man an ande­rer Stelle auf

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.sicherheit-auf-dem-weihnachtsmarkt-hat-die-polizei-aufgeruestet.7cb66ff4-5132–42af-8f12-b9cb88ad732a.html

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