Stuttgart: Vermieter bietet 4‑Zimmer-Wohnung „für Ungeimpfte“ an

Das geht gar nicht, meint „Haus und Grund Stuttgart“. Dessen Stellungnahme steht auf bw24​.de am 23.9. direkt über die­sem Video:

Was dage­gen spricht laut Hausbesitzerverein:

»Stuttgarter-Vermieter will nur an Ungeimpfte vermieten – „ist nicht zulässig“

Bei einer Wohnungsbesichtigung muss man sich als Interessent wohl so eini­ge Fragen gefal­len las­sen. „Haben Sie Haustiere“, „sind Sie Raucher“ oder die Frage nach dem finan­zi­el­len Einkommen sind gän­gi­ge Beispiele. Fragen nach Krankheiten, einer Schwangerschaft oder son­sti­gen per­sön­li­chen und gesund­heit­li­chen Aspekten gehen den Vermieter dage­gen nichts an. Das gilt laut Ulrich Wecker, Geschäftsführer von „Haus und Grund Stuttgart“ auch für den Impfstatus. „Das ist nicht zuläs­sig“, sag­te er der Stuttgarter Zeitung. Es sei zwar nicht klar, ob eine sol­che Frage bereits eine Ordnungswidrigkeit sei, sag­te Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart. Aber „man muss die Frage nicht beantworten“.

In einer Zeit, in der geimpf­te Bürger deut­lich mehr Freiheiten genie­ßen als Ungeimpfte, stellt sich die Frage, was der Vermieter der Wohnung in Stuttgart mit sei­ner Annonce bezwecken will. „Ist das eine ver­deck­te Förderung von Querdenkern?“, über­legt auch Ulrich Wecker. Er hal­te die Anzeige nicht nur für recht­lich unzu­läs­sig, son­dern auch für „sach­lich falsch“. Ob der Vermieter durch die Anzeige einen Mieter fin­den woll­te, der sei­ne Weltanschauung teilt, oder ob die Anzeige ein­fach nur für beson­de­re Aufmerksamkeit sor­gen soll­te, ist nicht bekannt. Auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung woll­te sich der Vermieter nicht dazu äußern, ent­fern­te jedoch den Zusatz „für Ungeimpfte“ aus der Annonce.«

18 Antworten auf „Stuttgart: Vermieter bietet 4‑Zimmer-Wohnung „für Ungeimpfte“ an“

  1. In einer Zeit, in der geimpf­te Bürger deut­lich mehr Freiheiten genie­ßen als Ungeimpfte, stellt sich die Frage, was der Vermieter der Wohnung in Stuttgart mit sei­ner Annonce bezwecken will.

    Kann ich beantworten:

    Der Mann will lang­fri­stig vermieten.

    1. "… Kann ich beant­wor­ten: Der Mann will lang­fri­stig vermieten."
      🙂
      Ein gro­ßer Dank von mir an den Wohnungsvermieter!
      Der Vermieter trifft Vorsorge. Sonst nichts.
      Es gibt auch Vermieter von Ferienunterkünften, die "Geimpften" den Zutritt zu ihren Ferienunterkünften verbieten.

  2. Um die Ecke gedacht hät­te es ja sein kön­nen, dass der Vermieter dar­auf abge­zielt hat, eine Anzeige wegen Diskriminierung zu bekom­men. Aber dem scheint nicht so zu sein, da er den Passus wie raus nahm. Interessant wäre das schon gewesen.

  3. Ich sehe es als ein Weckruf. Wetten, dass die MSM bei dem umge­kehr­ten Fall in Teilen Zustimmung gezeigt hät­ten? Da man eine Nichtimpfung schlecht nach­wei­sen kann, dis­kri­mi­niert es ja nicht wirklich.

  4. So so, die Frage nach dem Impfstatus ist also unzu­läs­sig? Das merk ich mir, wenn mich mal wie­der jemand nach einem Impfnachweis fragt: im Restaurant, im Hotel, im Kino, im Zug, im Zoo …

  5. Oder er woll­te fest­stel­len las­sen, dass es nicht zuläs­sig ist, nach dem Impfstatus zu fra­gen. Im aktu­el­len Umfeld ist eine Gleichbehandlung wohl bes­ser fest­zu­stel­len, wenn Geimpfte sonst 'benach­tei­ligt der dis­kri­mi­niert' wären…

    Wenn ich dies auf Corona-Transition rich­tig ver­ste­he und der Quelle Blautopf und es rich­tig berich­tet ist, dann haben in Frankreich Praxisinhaber geklagt, sie könn­ten bei Impfpflicht ohne Impfung den Beruf nicht mehr aus­üben und die Praxis nicht mehr betrei­ben. Klage wur­de abge­lehnt mit u.a. fol­gen­der Begründung, dass…

    "in jedem Fall die Möglichkeit bestehe, ihre Praxis zu ver­kau­fen", was in sei­nen Augen bedeu­te­te, dass sie "nicht jedes Eigentumsrecht ver­lo­ren" hätten.'

    Die Käufer wären dann natür­lich Geimpfte wohl…

    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​g​e​r​i​c​h​t​s​u​r​t​e​i​l​-​i​n​-​p​a​r​i​s​-​w​i​r​f​t​-​e​s​s​e​n​t​i​e​l​l​e​-​f​r​a​g​e​-​a​u​f​-​w​u​r​d​e​n​-​d​i​e​-​n​o​t​z​u​l​a​s​s​u​n​gen

    Das erin­nert mich jetzt schon an die Biografie von Max Emden. Bei der Arisierung sei­ner Immobilien in Deutschland war es auch so, er kön­ne ja an Arier ver­kau­fen (mit Auswirkungen auf den Preis und wei­te­ren Schikanen).

    Vielleicht geht der Vergleich nicht auf. Wenn Sie aber sagen wür­den, Max Emden habe sich das ja nicht aus­su­chen kön­nen, stimmt das teil­wei­se. Weil er näm­lich früh­zei­tig in die Schweiz aus­ge­wan­dert war und schon vor­her zum Protestantismus kon­ver­tiert war, hat man ausser­halb Deutschland und glau­be auch spä­ter in Deutschland ihn nicht mehr als ver­folgt, zwangs­ent­eig­net und ari­siert gesehen…

    …viel­leicht geht das ja mal ein­fach oder zwei­fach Geimpften so, wenn das nicht mehr als Geimpft zählt, weil man dann Booster und/oder regel­mä­ssi­ge Auffrischimpfungen vor­wei­sen muss…

    …oder jetzt schon Gesunden…die als Menschen 2. Klasse gelten…oder Genesenen und Immunen, bei denen eben man­gels PCR Test oder nach Ablauf von 6 Monaten die Immunität nicht aner­kannt wird…

  6. Wenn es den Betreibern angeb­lich wegen Hausrecht gestat­tet ist, Getestete nicht rein­zu­las­sen, wie­so darf dann ein Vermieter nicht sein Hausrecht aus­üben und aus­su­chen, an wen er ver­mie­ten will?

    Daran zeigt sich doch, dass glei­ches Recht nicht für jeden gilt.
    Wenn aber bald nur noch an Geimpfte ver­mie­tet wird, wird das sicher­lich erlaubt sein. Als Grund fin­det man dann schon irgend­was und zieht das Totschlagargument 'Gesundheitsschutz' aus der Tasche.

    Was für ein ver­lo­ge­nes Land.

  7. Breaking News: Sehr vie­le Verstöße bei der mor­gi­gen BT-Wahl zu erwarten!

    Das Bundeswahlgesetz bestimmt in §10 Abs. 2 Satz 2:
    "Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer [ …] dür­fen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen."
    Einen Interpretationsspielraum hat die­se Bestimmung nicht, und nennt auch kei­ne Ausnahmen.
    Auch das Berliner Wahlgesetz kennt nur die Möglichkeit, die Wahllokale ganz zu schlie­ßen, und Briefwahl anzuordnen:
    https://​geset​ze​.ber​lin​.de/​b​s​b​e​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​j​l​r​-​W​a​h​l​G​B​E​V​2​8​P35
    aller­dings kein Vermummungsverbot am Arbeitsplatz.

    Weitere Landeswahlgesetze ent­hal­ten die­ses Vermummungsverbot. Covid-VO der Länder ent­hal­ten dahin­ge­hend ein ‑Gebot, oder regeln nichts extra für Wahllokale.

    Als Notbehelf fand ich die Aussage: MNS sei kei­ne Gesichtsverhüllung im Sinne des Gesetzes. Müssen Hellseher sein – ich kann im Gesetzestext kei­ne Zweckbestimmung lesen. Berlin hat eine Regelung, die kei­ne ist, aber das BWGes immer­hin auf dem Schirm zu haben scheint.

    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​d​i​e​-​b​u​n​d​e​s​t​a​g​s​w​a​h​l​-​2​0​2​1​-​u​n​t​e​r​-​d​e​n​-​b​e​d​i​n​g​u​n​g​e​n​-​d​e​r​-​p​a​n​d​e​m​ie/
    für wei­te­re Aspekte, aus denen "am 26.9. mas­sen­wei­se Fehler im Wahlverfahren und sich dar­an anknüp­fen­de Einsprüche nach dem Wahlprüfungsgesetz" dro­hen könnten.

    1. Interessant auch, dass in Wahllokalen die 3G "Regelung" nicht
      durch­ge­setzt wird.
      Wäre dem so, so wäre die Wahl wohl ungül­tig, soll­te sich ein Gericht, dass noch ein fünk­chen Ehre hat dazu durch­rin­gen ech­tes Recht zu sprechen.

  8. Rechtlich ist es so, dass der Vermieter mit der Bezeichnung „für Ungeimpfte“ tat­säch­lich gegen das Diskriminierungsverbot ver­sto­ßen hat, weil er hier­mit den Geimpften die Möglichkeit der Anmietung verweigert.

    Ich ver­ste­he aber die Aufregung von Haus & Grund nicht, da Diskriminierungen gegen­über Nichtgeimpften an der Tagesordnung sind und dies schein­bar das Normalste auf der Welt ist. Folglich wur­de Haus & Grund von Kretschmann oder Lucha dar­um gebe­ten, „was dage­gen zu tun“. Weil die selbst kei­ne Ahnung haben die neue sie die­se Bevorzugung stört – passt nicht in das Narrativ.

    Der Vermieter hat das rich­ti­ge im Sinn gehabt, aber falsch for­mu­liert: Er woll­te kei­ne Geimpften haben, da er mei­ner Meinung nach ver­mei­den will, Flachpfeifen als Mieter zu bekom­men. Wenn in dem Inserat was von Ungeimpften steht, dürf­ten die aus Angst vor einer mög­li­chen Infektion kein Interesse mehr haben.

    Sollte jemand die rich­ti­ge Formulierung benötigen:

    „In dem Wohnhaus darf jeder eine Wohnung mie­ten, auch unge­impf­te Menschen . Diese sind als Interessenten für die freie Wohnung des­halb hier ger­ne gesehen.“

    Dies ist kei­ne Diskriminierung mehr, son­dern der erklär­te Wille des Vermieters, jeden bei der Vermietung zu berück­sich­ti­gen, auch „Randgruppen“. Und ratet mal, wer sich nicht auf das Inserat meldet?

    1. "Sollte jemand die rich­ti­ge Formulierung benötigen:

      „In dem Wohnhaus darf jeder eine Wohnung mie­ten, auch unge­impf­te Menschen . Diese sind als Interessenten für die freie Wohnung des­halb hier ger­ne gesehen.“

      Dies ist kei­ne Diskriminierung mehr, son­dern der erklär­te Wille des Vermieters, jeden bei der Vermietung zu berück­sich­ti­gen, auch „Randgruppen“. Und ratet mal, wer sich nicht auf das Inserat meldet?"

      DANKE. Die Idee gefällt mir. 


      Hierzu

      "Rechtlich ist es so, dass der Vermieter mit der Bezeichnung „für Ungeimpfte“ tat­säch­lich gegen das Diskriminierungsverbot ver­sto­ßen hat, weil er hier­mit den Geimpften die Möglichkeit der Anmietung verweigert."

      Dann ver­stößt aber auch jedes Geschäft gegen das Diskriminierungsverbot, wenn es kei­ne Getesteten mehr rein­lässt. Wieso ist das erlaubt? Wieso kann Corona alle Rechte aus­he­beln, sogar die Gleichheitsrechte? Wieso steht Corona seit 2 Jahren auch recht­lich über allem? (rhe­to­ri­sche Frage). Die Antwort ist mir auch klar.. "weil es poli­tisch gewollt ist"

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