Das geht gar nicht, meint „Haus und Grund Stuttgart“. Dessen Stellungnahme steht auf bw24.de am 23.9. direkt über diesem Video:
Was dagegen spricht laut Hausbesitzerverein:
»Stuttgarter-Vermieter will nur an Ungeimpfte vermieten – „ist nicht zulässig“
Bei einer Wohnungsbesichtigung muss man sich als Interessent wohl so einige Fragen gefallen lassen. „Haben Sie Haustiere“, „sind Sie Raucher“ oder die Frage nach dem finanziellen Einkommen sind gängige Beispiele. Fragen nach Krankheiten, einer Schwangerschaft oder sonstigen persönlichen und gesundheitlichen Aspekten gehen den Vermieter dagegen nichts an. Das gilt laut Ulrich Wecker, Geschäftsführer von „Haus und Grund Stuttgart“ auch für den Impfstatus. „Das ist nicht zulässig“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Es sei zwar nicht klar, ob eine solche Frage bereits eine Ordnungswidrigkeit sei, sagte Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart. Aber „man muss die Frage nicht beantworten“.
In einer Zeit, in der geimpfte Bürger deutlich mehr Freiheiten genießen als Ungeimpfte, stellt sich die Frage, was der Vermieter der Wohnung in Stuttgart mit seiner Annonce bezwecken will. „Ist das eine verdeckte Förderung von Querdenkern?“, überlegt auch Ulrich Wecker. Er halte die Anzeige nicht nur für rechtlich unzulässig, sondern auch für „sachlich falsch“. Ob der Vermieter durch die Anzeige einen Mieter finden wollte, der seine Weltanschauung teilt, oder ob die Anzeige einfach nur für besondere Aufmerksamkeit sorgen sollte, ist nicht bekannt. Auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung wollte sich der Vermieter nicht dazu äußern, entfernte jedoch den Zusatz „für Ungeimpfte“ aus der Annonce.«
In einer Zeit, in der geimpfte Bürger deutlich mehr Freiheiten genießen als Ungeimpfte, stellt sich die Frage, was der Vermieter der Wohnung in Stuttgart mit seiner Annonce bezwecken will.
Kann ich beantworten:
Der Mann will langfristig vermieten.
Der war gut!
"… Kann ich beantworten: Der Mann will langfristig vermieten."
🙂
Ein großer Dank von mir an den Wohnungsvermieter!
Der Vermieter trifft Vorsorge. Sonst nichts.
Es gibt auch Vermieter von Ferienunterkünften, die "Geimpften" den Zutritt zu ihren Ferienunterkünften verbieten.
Um die Ecke gedacht hätte es ja sein können, dass der Vermieter darauf abgezielt hat, eine Anzeige wegen Diskriminierung zu bekommen. Aber dem scheint nicht so zu sein, da er den Passus wie raus nahm. Interessant wäre das schon gewesen.
Ich sehe es als ein Weckruf. Wetten, dass die MSM bei dem umgekehrten Fall in Teilen Zustimmung gezeigt hätten? Da man eine Nichtimpfung schlecht nachweisen kann, diskriminiert es ja nicht wirklich.
Klar kann man testen: Bei gepritzten bleibt der Magnet oder der ganze Schlüsselbund hängen XD
🙂
So so, die Frage nach dem Impfstatus ist also unzulässig? Das merk ich mir, wenn mich mal wieder jemand nach einem Impfnachweis fragt: im Restaurant, im Hotel, im Kino, im Zug, im Zoo …
Oder er wollte feststellen lassen, dass es nicht zulässig ist, nach dem Impfstatus zu fragen. Im aktuellen Umfeld ist eine Gleichbehandlung wohl besser festzustellen, wenn Geimpfte sonst 'benachteiligt der diskriminiert' wären…
Wenn ich dies auf Corona-Transition richtig verstehe und der Quelle Blautopf und es richtig berichtet ist, dann haben in Frankreich Praxisinhaber geklagt, sie könnten bei Impfpflicht ohne Impfung den Beruf nicht mehr ausüben und die Praxis nicht mehr betreiben. Klage wurde abgelehnt mit u.a. folgender Begründung, dass…
"in jedem Fall die Möglichkeit bestehe, ihre Praxis zu verkaufen", was in seinen Augen bedeutete, dass sie "nicht jedes Eigentumsrecht verloren" hätten.'
Die Käufer wären dann natürlich Geimpfte wohl…
https://corona-transition.org/gerichtsurteil-in-paris-wirft-essentielle-frage-auf-wurden-die-notzulassungen
Das erinnert mich jetzt schon an die Biografie von Max Emden. Bei der Arisierung seiner Immobilien in Deutschland war es auch so, er könne ja an Arier verkaufen (mit Auswirkungen auf den Preis und weiteren Schikanen).
Vielleicht geht der Vergleich nicht auf. Wenn Sie aber sagen würden, Max Emden habe sich das ja nicht aussuchen können, stimmt das teilweise. Weil er nämlich frühzeitig in die Schweiz ausgewandert war und schon vorher zum Protestantismus konvertiert war, hat man ausserhalb Deutschland und glaube auch später in Deutschland ihn nicht mehr als verfolgt, zwangsenteignet und arisiert gesehen…
…vielleicht geht das ja mal einfach oder zweifach Geimpften so, wenn das nicht mehr als Geimpft zählt, weil man dann Booster und/oder regelmässige Auffrischimpfungen vorweisen muss…
…oder jetzt schon Gesunden…die als Menschen 2. Klasse gelten…oder Genesenen und Immunen, bei denen eben mangels PCR Test oder nach Ablauf von 6 Monaten die Immunität nicht anerkannt wird…
Wenn es den Betreibern angeblich wegen Hausrecht gestattet ist, Getestete nicht reinzulassen, wieso darf dann ein Vermieter nicht sein Hausrecht ausüben und aussuchen, an wen er vermieten will?
Daran zeigt sich doch, dass gleiches Recht nicht für jeden gilt.
Wenn aber bald nur noch an Geimpfte vermietet wird, wird das sicherlich erlaubt sein. Als Grund findet man dann schon irgendwas und zieht das Totschlagargument 'Gesundheitsschutz' aus der Tasche.
Was für ein verlogenes Land.
Breaking News: Sehr viele Verstöße bei der morgigen BT-Wahl zu erwarten!
Das Bundeswahlgesetz bestimmt in §10 Abs. 2 Satz 2:
"Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer [ …] dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen."
Einen Interpretationsspielraum hat diese Bestimmung nicht, und nennt auch keine Ausnahmen.
Auch das Berliner Wahlgesetz kennt nur die Möglichkeit, die Wahllokale ganz zu schließen, und Briefwahl anzuordnen:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WahlGBEV28P35
allerdings kein Vermummungsverbot am Arbeitsplatz.
Weitere Landeswahlgesetze enthalten dieses Vermummungsverbot. Covid-VO der Länder enthalten dahingehend ein ‑Gebot, oder regeln nichts extra für Wahllokale.
Als Notbehelf fand ich die Aussage: MNS sei keine Gesichtsverhüllung im Sinne des Gesetzes. Müssen Hellseher sein – ich kann im Gesetzestext keine Zweckbestimmung lesen. Berlin hat eine Regelung, die keine ist, aber das BWGes immerhin auf dem Schirm zu haben scheint.
https://verfassungsblog.de/die-bundestagswahl-2021-unter-den-bedingungen-der-pandemie/
für weitere Aspekte, aus denen "am 26.9. massenweise Fehler im Wahlverfahren und sich daran anknüpfende Einsprüche nach dem Wahlprüfungsgesetz" drohen könnten.
Interessant auch, dass in Wahllokalen die 3G "Regelung" nicht
durchgesetzt wird.
Wäre dem so, so wäre die Wahl wohl ungültig, sollte sich ein Gericht, dass noch ein fünkchen Ehre hat dazu durchringen echtes Recht zu sprechen.
Vielleicht möchte der Vermieter einfach nur langjährige Mieter. Und er ist unsicher, ob das mit den Immunisierten noch klappt…
Rechtlich ist es so, dass der Vermieter mit der Bezeichnung „für Ungeimpfte“ tatsächlich gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat, weil er hiermit den Geimpften die Möglichkeit der Anmietung verweigert.
Ich verstehe aber die Aufregung von Haus & Grund nicht, da Diskriminierungen gegenüber Nichtgeimpften an der Tagesordnung sind und dies scheinbar das Normalste auf der Welt ist. Folglich wurde Haus & Grund von Kretschmann oder Lucha darum gebeten, „was dagegen zu tun“. Weil die selbst keine Ahnung haben die neue sie diese Bevorzugung stört – passt nicht in das Narrativ.
Der Vermieter hat das richtige im Sinn gehabt, aber falsch formuliert: Er wollte keine Geimpften haben, da er meiner Meinung nach vermeiden will, Flachpfeifen als Mieter zu bekommen. Wenn in dem Inserat was von Ungeimpften steht, dürften die aus Angst vor einer möglichen Infektion kein Interesse mehr haben.
Sollte jemand die richtige Formulierung benötigen:
„In dem Wohnhaus darf jeder eine Wohnung mieten, auch ungeimpfte Menschen . Diese sind als Interessenten für die freie Wohnung deshalb hier gerne gesehen.“
Dies ist keine Diskriminierung mehr, sondern der erklärte Wille des Vermieters, jeden bei der Vermietung zu berücksichtigen, auch „Randgruppen“. Und ratet mal, wer sich nicht auf das Inserat meldet?
Korrektur 2. Absatz, vorletzte Zeile: streiche „die neue“ und ersetze mit „und“
"Sollte jemand die richtige Formulierung benötigen:
„In dem Wohnhaus darf jeder eine Wohnung mieten, auch ungeimpfte Menschen . Diese sind als Interessenten für die freie Wohnung deshalb hier gerne gesehen.“
Dies ist keine Diskriminierung mehr, sondern der erklärte Wille des Vermieters, jeden bei der Vermietung zu berücksichtigen, auch „Randgruppen“. Und ratet mal, wer sich nicht auf das Inserat meldet?"
DANKE. Die Idee gefällt mir.
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Hierzu
"Rechtlich ist es so, dass der Vermieter mit der Bezeichnung „für Ungeimpfte“ tatsächlich gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat, weil er hiermit den Geimpften die Möglichkeit der Anmietung verweigert."
Dann verstößt aber auch jedes Geschäft gegen das Diskriminierungsverbot, wenn es keine Getesteten mehr reinlässt. Wieso ist das erlaubt? Wieso kann Corona alle Rechte aushebeln, sogar die Gleichheitsrechte? Wieso steht Corona seit 2 Jahren auch rechtlich über allem? (rhetorische Frage). Die Antwort ist mir auch klar.. "weil es politisch gewollt ist"
Ist dann diese Anzeige in einer Tanzpartnerbörse auch schon eine Ordungswidrigkeit?
https://www.partnertanz.de/suche?q=Ungeimpft
"…Ungeimpfter sucht Ungeimpfte zum Swingtanzen…"
Eleganter Weg die "Rechtsmäßigkeit" des Terrors zu prüfen.
Geht auch so:
Ausweitung der Zertifikatspflicht ist verfassungswidrig
https://corona-transition.org/ausweitung-der-zertifikatspflicht-ist-verfassungswidrig
und
Haben die Covid-«Impfstoffe» eigentlich noch gültige Zulassungen?
https://corona-transition.org/gerichtsurteil-in-paris-wirft-essentielle-frage-auf-wurden-die-notzulassungen
Wozu braucht man eigentlich eine "Zulassung" für eine "Impfung", wenn man sowieso ein totalitäres Regime errichtet?