»Stuttgart – . Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.
So begründet das Stuttgarter Gericht die Entscheidung
Am 21. Dezember 2021 hatte die Stadt Bad Mergentheim alle Aufrufe zu „Corona-Spaziergängen“ untersagt. Es sei zu erwarten, dass Mindestabstände nicht eingehalten würden und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werde, argumentierte die Stadt. Das Verwaltungsgericht hielt dagegen, dass die Stadt vor dem generellen Verbot der Veranstaltungen zuerst mildere Maßnahmen wie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hätte prüfen müssen.
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig
Die Stadt, so das Gericht weiter, beschränke mit der Allgemeinverfügung auch die Versammlungsfreiheit von Teilnehmern, die „nicht die Absicht hätten, gewalttätig zu werden oder gegen die Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verstoßen“. Ein präventives Verbot aller unangemeldeter Versammlungen sei deshalb nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig. Dass ein solcher vorliege, habe die Stadtverwaltung jedoch nicht dargelegt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zulässig. (0094/14.01.2022)«
stuttgarter-nachrichten.de (14.1.)
Nix hat mit nix zutun—auch nicht mit dem Booster vor der Weihnachtspause (so tuschelt man)
https://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/article236242002/FC-Bayern-Alphonso-Davies-faellt-nach-Corona-Infektion-mit-Herzproblemen-aus.html?icid=search.product.onsitesearch
Das riecht nach Hausdurchsuchung.
Bitte auch im Umfeld. Wer weiß, mit wem der Richter Kontakt hatte!
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html
https://corona-transition.org/2021-seit-bestehen-der-bundesrepublik-waren-die-sterbefallzahlen-in-deutschland
Sehr gut. Offensichtlich haben die Richter des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gemerkt, dass fast alle Demonstranten friedliche Absichten haben und mit dem Urteil bis auf eine Ausnahme die Frage nach der Verhältnismäßigkeit beantwortet.
Denn, Kritikpunkt: Maskenpflicht bei Spaziergängen oder Versammlungen an der frischen Luft ist unverhältnismäßig, ist kontraproduktiv, denn jeder, der draußen wandern, laufen, spazieren gehen, joggen, Ski-Fahren, Schaufenster ansehen will, tut das, um viel echten, direkten, frischen Sauerstoff einzuatmen.
Was aber leider hinter Plastik-Masken überhaupt nicht funktioniert.
Das Laufen ohne Masken hält die gesunden Spaziergänger weiter gesund und hilft den schon "geimpften", die ja auch mitgehen inzwischen, ebenso zu einer guten Sauerstoffversorgung im Blut. Vielleicht kann die Bewegung an der frischen Luft überall draußen eben GERADE, ganz explizit, speziell den "Geimpften" helfen, die Giftstoffe, Spike-Proteine, Nanopartikel aus den Spritzen schnell wieder abzubauen (oder zumindest so weit es geht.)
Tief durchatmen! Ohne Plastik-Maske endlich wieder aufatmen! Freiheit fühlen und nette, freundliche Männer, Frauen und Kinder treffen. Keine Gewalt! Das Laufen als gratis Therapie, als Heilung von den Nebenwirkungen der "Gen-Spritzen" müsste doch eigentlich auch im Sinn aller Krankenkassen und Beitragszahler sein, wenn sich die Spaziergänger sozusagen SELBST heilen und keine teuren Medikamente nötig werden, um die Folgen der "Impfung" zu behandeln.
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Einladung zur Demo (Anmeldung bestätigt),
wir sind entschlossen:
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Keine Impfpflicht!
http://www.corona-demo.de
Soziale Zukunft statt Great Reset
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Bonn, immer Samstags, 14 Uhr, Münsterplatz
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(Die Redner dürfen die Maske ablegen)