Symposium von KRiStA am 17.09.2022 in Halle (Saale)

Unter dem Titel "Corona, der Rechtsstaat und die demo­kra­ti­sche Gesellschaft" ver­an­stal­tet das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte am 17. September eine Tagung, zu der es so einlädt:

»Die Corona-Krise ist, jeden­falls in Deutschland, noch nicht Vergangenheit. Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht ist unver­än­dert in Kraft und im öffent­li­chen Verkehr und in medi­zi­ni­schen Einrichtungen gilt wei­ter­hin eine Maskenpflicht. Zwar haben sich ande­re Themen wie der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die dro­hen­de Wirtschaftskrise in den Vordergrund gescho­ben, die Erwartung, dass das Corona-Thema des­halb von der Tagesordnung ver­schwin­den wür­de, scheint aber trü­ge­risch zu sein. Anders als in ande­ren Ländern hat die Politik in Deutschland hin­ter die Corona-Maßnahmen bis­her kei­nen Schlusspunkt gesetzt. 

Stattdessen wird dis­ku­tiert, wel­che gesetz­li­chen Regelungen als „Instrumente zur Pandemie-Bekämpfung“ kom­men sol­len, wenn die bis­he­ri­gen am 23.09.2022 aus­lau­fen. Ginge es allein nach dem Bundesgesundheitsminister und man­chen Ministerpräsidenten, wür­den die Länder erneut mit weit­rei­chen­den Ermächtigungen zum Erlass von Corona-Verordnungen aus­ge­stat­tet. Gleichzeitig gibt es Befürchtungen, dass die von der Exekutive domi­nier­te, die Grundrechte mas­siv ein­schrän­ken­de und letzt­lich auto­ri­tä­re Corona-Politik die Blaupause für das poli­ti­sche Handeln in den ande­ren Krisen lie­fern könn­te. Könnte Corona womög­lich nur der Auftakt für das Ende des libe­ra­len und demo­kra­ti­schen Rechtsstaats, wie wir ihn kann­ten, gewe­sen sein?

In die­ser Situation erscheint es umso wich­ti­ger, dass eine Aufarbeitung der Corona-Krise statt­fin­det. Eine Aufarbeitung, die danach fragt, wie es dazu kom­men konn­te, dass auf das Auftreten eines neu­en Atemwegserregers mit in der Geschichte der Bundesrepublik bis­her ein­ma­li­gen Grundrechtseinschränkungen reagiert wur­de, die von kei­nem Pandemieplan vor­ge­se­hen waren und bei deren Bewertung die vom Bundesgesundheitsministerium (gem. § 5 Abs. 9 IfSG) ein­ge­setz­te Expertenkommission in ihrem am 30.06.2022 vor­ge­leg­ten Bericht zu dem Ergebnis kam, dass bei prak­tisch kei­ner Corona-Maßnahme Evidenz hin­sicht­lich ihrer Wirksamkeit gege­ben ist und ein kau­sa­ler Zusammenhang zwi­schen der Strenge der Maßnahmen und dem Infektionsgeschehen nicht fest­ge­stellt wer­den kann. Eine Aufarbeitung, die danach fragt, war­um Gerichte die­ser Politik über mehr als zwei Jahre hin­weg allen­falls punk­tu­ell Einhalt gebo­ten haben, war­um die Leitmedien die­se Politik meist noch befeu­ert, anstatt kri­tisch hin­ter­fragt haben und schließ­lich, war­um die­se Politik von einer gro­ßen Mehrheit der Bevölkerung erstaun­lich wider­spruchs­los hin­ge­nom­men, wenn nicht sogar befür­wor­tet wur­de. Und schließ­lich gehört zur Aufarbeitung auch die Frage nach den Opfern der Corona-Maßnahmen und den in der Gesellschaft ent­stan­de­nen Verwerfungen.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte möch­te mit dem am Samstag, 17.09.2022, im Volkspark in Halle (Saale) statt­fin­den­den Symposium einen Beitrag zu die­ser drin­gend nöti­gen Aufarbeitung der Corona-Krise lei­sten. In vier Vorträgen und einer abschlie­ßen­den Podiumsdiskussion soll den auf­ge­zeig­ten Fragen nach­ge­gan­gen und nach (vor­läu­fi­gen) Antworten gesucht wer­den. Auch der Diskussion mit dem Publikum soll dabei brei­ter Raum ein­ge­räumt wer­den.«

Auf der Seite netz​werk​kri​sta​.de gibt es nähe­re Informationen zu den Referenten, dem Teilnahmebeitrag und zur Anfahrt. Ausdrücklich wird dar­auf hingewiesen:

»Das Symposium ist kei­ne Juristen vor­be­hal­te­ne Fachtagung, son­dern rich­tet sich an alle, die an die­sen Fragen inter­es­siert sind.«

Eine Antwort auf „Symposium von KRiStA am 17.09.2022 in Halle (Saale)“

  1. Müsste die­se "Corona-Krise" denn nicht erst­mal been­det wer­den, bevor man mit der "Aufarbeitung" beginnt? Für mich fühlt sie sich näm­lich nicht "been­det" an.

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