Unter dem Titel "Corona, der Rechtsstaat und die demokratische Gesellschaft" veranstaltet das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte am 17. September eine Tagung, zu der es so einlädt:
»Die Corona-Krise ist, jedenfalls in Deutschland, noch nicht Vergangenheit. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unverändert in Kraft und im öffentlichen Verkehr und in medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Zwar haben sich andere Themen wie der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die drohende Wirtschaftskrise in den Vordergrund geschoben, die Erwartung, dass das Corona-Thema deshalb von der Tagesordnung verschwinden würde, scheint aber trügerisch zu sein. Anders als in anderen Ländern hat die Politik in Deutschland hinter die Corona-Maßnahmen bisher keinen Schlusspunkt gesetzt.
Stattdessen wird diskutiert, welche gesetzlichen Regelungen als „Instrumente zur Pandemie-Bekämpfung“ kommen sollen, wenn die bisherigen am 23.09.2022 auslaufen. Ginge es allein nach dem Bundesgesundheitsminister und manchen Ministerpräsidenten, würden die Länder erneut mit weitreichenden Ermächtigungen zum Erlass von Corona-Verordnungen ausgestattet. Gleichzeitig gibt es Befürchtungen, dass die von der Exekutive dominierte, die Grundrechte massiv einschränkende und letztlich autoritäre Corona-Politik die Blaupause für das politische Handeln in den anderen Krisen liefern könnte. Könnte Corona womöglich nur der Auftakt für das Ende des liberalen und demokratischen Rechtsstaats, wie wir ihn kannten, gewesen sein?
In dieser Situation erscheint es umso wichtiger, dass eine Aufarbeitung der Corona-Krise stattfindet. Eine Aufarbeitung, die danach fragt, wie es dazu kommen konnte, dass auf das Auftreten eines neuen Atemwegserregers mit in der Geschichte der Bundesrepublik bisher einmaligen Grundrechtseinschränkungen reagiert wurde, die von keinem Pandemieplan vorgesehen waren und bei deren Bewertung die vom Bundesgesundheitsministerium (gem. § 5 Abs. 9 IfSG) eingesetzte Expertenkommission in ihrem am 30.06.2022 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis kam, dass bei praktisch keiner Corona-Maßnahme Evidenz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gegeben ist und ein kausaler Zusammenhang zwischen der Strenge der Maßnahmen und dem Infektionsgeschehen nicht festgestellt werden kann. Eine Aufarbeitung, die danach fragt, warum Gerichte dieser Politik über mehr als zwei Jahre hinweg allenfalls punktuell Einhalt geboten haben, warum die Leitmedien diese Politik meist noch befeuert, anstatt kritisch hinterfragt haben und schließlich, warum diese Politik von einer großen Mehrheit der Bevölkerung erstaunlich widerspruchslos hingenommen, wenn nicht sogar befürwortet wurde. Und schließlich gehört zur Aufarbeitung auch die Frage nach den Opfern der Corona-Maßnahmen und den in der Gesellschaft entstandenen Verwerfungen.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte möchte mit dem am Samstag, 17.09.2022, im Volkspark in Halle (Saale) stattfindenden Symposium einen Beitrag zu dieser dringend nötigen Aufarbeitung der Corona-Krise leisten. In vier Vorträgen und einer abschließenden Podiumsdiskussion soll den aufgezeigten Fragen nachgegangen und nach (vorläufigen) Antworten gesucht werden. Auch der Diskussion mit dem Publikum soll dabei breiter Raum eingeräumt werden.«
Auf der Seite netzwerkkrista.de gibt es nähere Informationen zu den Referenten, dem Teilnahmebeitrag und zur Anfahrt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen:
»Das Symposium ist keine Juristen vorbehaltene Fachtagung, sondern richtet sich an alle, die an diesen Fragen interessiert sind.«
Müsste diese "Corona-Krise" denn nicht erstmal beendet werden, bevor man mit der "Aufarbeitung" beginnt? Für mich fühlt sie sich nämlich nicht "beendet" an.