Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…

… dann geht das so: Man fragt bei der Goethe-Universität nach, wie das so war, und hat damit die Antwort. Die größ­te deut­sche Presseagentur kann sich offen­bar nicht vor­stel­len, daß es sich hier genau so ver­hal­ten könn­te wie bei ande­ren Verfahren, bei denen Promotionen über­prüft wur­den. Egal, ob Guttenberg, Schavan, Giffey – stets haben die Hochschulen zunächst ein Fehlverhalten abgestritten.

Dabei geht es genau dar­um, nicht um mög­li­che inhalt­li­che Mängel der Arbeit von Christian Drosten. Die Goethe-Universität hat unter Ignorierung ihrer eige­nen Promotionsordnung Drosten einen Doktortitel ver­lie­hen und die­sen Rechtsbruch anschlie­ßend zu ver­tu­schen versucht.

Den dpa-Experten gelingt noch nicht ein­mal, die von ihnen ver­link­te Promotionsordnung kor­rekt zu zitieren:

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Merkel "glaubt daran, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die real sind"

Auf der heu­ti­gen Bundespressekonferenz fragt Boris Reitschuster, ob die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen die Studie von John Ioannidis berück­sich­ti­ge, der zufol­ge Lockdowns kei­nen beweis­ba­ren Nutzen haben. Dazu will Regierungssprecherin Demmer nichts sagen, aber zu Frau Merkel grund­sätz­lich: "Sie hat gesagt, sie glau­be dar­an, dass es wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse gibt, die real sind und an die man sich bes­ser hal­ten soll­te."

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​4​f​f​s​F​e​_​I​n​r​M​&​f​e​a​t​u​r​e​=​y​o​u​t​u​.be

Als Prof. Ioannidis 2019 die Charité besuch­te, fühl­te man sich sich geehrt:

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2:0 gegen Drosten – neues Kapitel im Retraction Prozess

Über den gegen­wär­ti­gen Stand berich­tet am 12.1. 2020​news​.de:

»Während die Welt wei­ter­hin auf das Ergebnis der neu­er­li­chen Begutachtung der Corman-Drosten-PCR-Test-Studie durch das Journal Eurosurveillance war­tet, haben die 22 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am 27. November 2020 den Rückzugsantrag wegen mas­si­ver Fehler und Interessenkonflikte ein­ge­reicht hat­ten, nachgelegt:

In einem Addendum zum Rückzugsantrag zei­gen sie, dass auch unab­hän­gi­ge Forschungsgruppen (eini­ge davon sogar mit Corman und/oder Drosten als Autor) wich­ti­ge Bedenken gegen­über dem ursprüng­li­chen Manuskript und dem von der WHO ver­brei­te­ten PCR-Protokoll von Corman et al. vor­ge­tra­gen haben.

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Reiner Füllmich vs. Olfert Landt 1:0

Viel zu sel­ten kön­nen sich in der öffent­li­chen Diskussion bei­de Seiten der aktu­el­len Kontroverse äußern. Manchmal aber geschieht es doch, und das kann an einem ganz uner­war­te­ten Ort sein: Die Fuldaer Zeitung hat Ende des ver­gan­ge­nen Jahres sowohl Rechtsanwalt Reiner Füllmich [1] als auch den Berliner Biotechnologie-Unternehmer Olfert Landt [2] aus­führ­lich zu Wort kom­men las­sen. Füllmich geht im Auftrag eines Mandanten der­zeit juri­stisch gegen Christian Drosten, den Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité, vor. [3] Im Kern geht es um das maß­geb­lich von Drosten ent­wickel­te Protokoll für den Test auf COVID-19, der mit der Polymerase-Kettenreaktion PCR durch­ge­führt wird („Drosten-Test“). Diese Methode ist für den Nachweis von Infektionen ohne wei­te­re Überprüfung grund­sätz­lich unge­eig­net. Erschwerend kommt hin­zu, dass das von Drosten als Hauptautor im Januar 2020 in der Fachzeitschrift Eurosurveillance publi­zier­te PCR-Protokoll gra­vie­ren­de metho­di­sche Mängel auf­weist, die es gänz­lich „nutz­los“ machen. [4] Ein wich­ti­ger Mitautor des Protokolls war Landt, der die dar­auf basie­ren­den PCR-Testkits unter Mitwirkung des Schweizer Pharmariesen Roche über sei­ne Firma TIB Molbiol ver­kauft. [5] Der Fuldaer Zeitung erzähl­te er sei­ne Sicht der Dinge. „Reiner Füllmich vs. Olfert Landt 1:0“ weiterlesen

Ernsthafter Konkurrent für Drosten

Man könn­te den­ken, was Schwurbelei und Platzieren von sich wider­spre­chen­den Äußerungen in einem Satz angeht, kön­ne nie­mand Christian Drosten das Wasser rei­chen (s. Beiträge mit Suchwort "Podcast"). Womöglich hat er nun sei­nen Meister gefunden.

»Dirk Brockmann ist Physik-Professor an der Humboldt-Universität Berlin, für das Robert Koch-Institut und die Wissenschaftsakademie Leopoldina. Er arbei­tet zu kom­ple­xen Systemen, Netzwerken und com­pu­ter­ge­stütz­ter Epidemiologie.«

erfah­ren wir über ihn im Artikel "So lässt sich die Verbreitung in Deutschland sofort stop­pen" auf t‑online.de vom 8.1. Von einem Experten, der für das Robert Koch-Institut ist (!), kann man nicht weni­ger erwar­ten. Seine Worte machen deut­lich, war­um man tun­lichst nicht mit Smartphones unter­wegs sein sollte.

»Als Leiter des "Covid-19 Mobility Projects" des Robert Koch-Instituts hat er in den letz­ten Monaten unter­sucht, wie sich die Deutschen in der Corona-Krise bewegen.

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Er ist da! Endlich wieder ein Drosten-Podcast!

Der aktu­el­le Podcast mit dem Traumgespann des Wissenschafts-Feuilletons Hennig/Drosten vom 5.1. liegt nun als Skript vor. Wieder ein­mal berei­tet er viel Freude. Er star­tet mit der Frage: Wie ist das eigent­lich mit der gan­zen vie­len Arbeit zum Mutanten?

»Korinna Hennig
…Wie war das jetzt in den ver­gan­ge­nen zwei Wochen, war das Dauereinsatz für Sie alle? Oder gab es trotz­dem auch Feiertags-Atempausen? 

Christian Drosten
Ja, es ist schon so, dass wir hier ein Kernteam haben, eigent­lich zwei Kernteams. Das eine die Routinediagnostik. Die haben sowie­so einen Feiertagsbetrieb. Dann haben wir aber auch so ein Kernteam hier im Institut, das die for­schungs­na­he Diagnostik macht. Oder die dia­gno­stik­na­he Forschung, wie man das auch immer ein­ord­nen will. Also immer die Sonderfälle, die kommen. 

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Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR

Urheber des Tests auf COVID-19 mit­tels Polymerase-Kettenreaktion PCR ist Christian Drosten, der Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité. Die bei­den ersten Test-Protokolle, die im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO ver­öf­fent­licht wur­den, hat er per­sön­lich geschrie­ben und ver­mut­lich war er auch an deren erstaun­lich schnel­ler Publikation betei­ligt. [1] Der auf die­sen Protokollen basie­ren­de Artikel in Eurosurveillance, dem Publikationsorgan der für Infektionskrankheiten in Europa zustän­di­gem Behörde ECDC, erschien kurz nach den WHO-Protokollen in einem eben­so hohen Tempo, das ver­mut­lich auf Drostens Intervention als Mitherausgeber der Zeitschrift zurück­zu­füh­ren ist. Dieser Artikel ist so vol­ler metho­di­scher Fehler, dass eine Gruppe von Wissenschaftlern for­dert, ihn kom­plett zurück­zu­zie­hen, denn: „Es ist unaus­weich­lich, dass die­ser Test eine enor­me Anzahl soge­nann­ter ‚Falsch-Positiver‘ gene­rie­ren wird.“ [2] Drosten dage­gen sieht das erwar­tungs­ge­mäß völ­lig anders:

„Das Ergebnis einer Labortestung ist immer eine Diagnose, nie ein rohes Testergebnis. Ganz beson­ders bei posi­ti­ven Testergebnissen wird immer durch einen Zusatztest bestä­tigt (zusätz­li­che Genstelle). Damit wird das Vorkommen von falsch posi­ti­ven Diagnosen prak­tisch auf Null unter­bun­den.“ [3]

Sobald Menschen ohne Symptome (aka Gesunde) gete­stet wur­den, war die erste Behauptung der Diagnose offen­sicht­lich obso­let. Weniger augen­fäl­lig ist bis jetzt, dass auch die zwei­te Behauptung mit dem Zusatztest nicht stimmt – und Drosten weiß das, denn schließ­lich hat er selbst dabei mit­ge­wirkt, die Vorgabe für die nach­zu­wei­sen­den Gene von drei auf eines zu ver­rin­gern. Die drit­te Behauptung mit den falsch-posi­ti­ven „Diagnosen“ war ohne­hin nie wahr. „Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR“ weiterlesen

Haben die Corona-Tests in Deutschland 1,5 Mrd. Euro gekostet?

Die bis­lang aus­ge­ge­be­ne Summe für Tests wird offi­zi­ell nicht aus­ge­wie­sen. Deshalb sind die fol­gen­den Zahlen mit Vorsicht zu betrach­ten. Als gesi­chert kann der Wert für die Anzahl der Tests laut RKI gelten.

rnd​.de ver­weist auf das Ministerium:

»Laut dem Bundesministerium für Gesundheit gilt: Ärzte erhal­ten für einen Abstrich pau­schal 15 Euro. Labordiagnostiker erhal­ten für den Nachweis ein­schließ­lich der all­ge­mei­nen ärzt­li­chen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten 50,50 Euro. Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung. Für PoC-Antigen-Tests, also Schnelltests, fal­len Kosten in Höhe von 9 Euro an.«

Privat erwor­be­ne Testergebnisse kön­nen deut­lich teu­rer sein. Für die Berechnung wur­den die eher nied­ri­ge­ren ver­schie­dent­lich in der Presse genann­ten Preise verwendet.

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CDC: Keine quantifizierten Virusisolate bei Entwicklung des PCR-Tests

»Da zum Zeitpunkt der Entwicklung des Tests und der Durchführung die­ser Studie kei­ne quan­ti­fi­zier­ten Virusisolate des 2019-nCoV für die CDC zur Verfügung stan­den, wur­den die für den Nachweis der 2019-nCoV-RNA kon­zi­pier­ten Assays mit cha­rak­te­ri­sier­ten Beständen von in vitro tran­skri­bier­ter Volllängen-RNA (N‑Gen; GenBank-Zugang: MN908947.2) mit bekann­tem Titer (RNA-Kopien/µL) getestet.«

So ist zu lesen in die­sem Dokument (S. 42):

https://​www​.fda​.gov/​m​e​d​i​a​/​1​3​4​9​2​2​/​d​o​w​n​l​oad

Kann etwas, das "nicht quan­ti­fi­zier­bar" ist, Grundlage für einen Test sein?