Beschluss des OVG Lüneburg setzt pauschale Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel außer Kraft

Alle Achtung! Eine Landesregierung akzep­tiert ein Gerichtsurteil:

»Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter frei­em Himmel außer Kraft gesetzt hat. Das OVG bestä­tig­te hin­ge­gen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des ört­lich zustän­di­gen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwe­sen­den Teilnehmenden. Der Beschluss hat zur Folge, dass die ent­spre­chen­de Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pau­schal gel­ten­de Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt – bis auf wei­te­res nicht mehr ange­wandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen lan­des­weit bis zum 23. Februar 2022 die Warnstufe 3.«
ms​.nie​der​sach​sen​.de (11.2)

Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

»Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrit­te­ne Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. In dem am Freitag ver­öf­fent­lich­ten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu ver­pflich­tet, dem Kläger einen sechs Monate umfas­sen­den Genesenennachweis aus­zu­stel­len, teil­te eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.

Der Beschluss ist aller­dings noch nicht rechts­kräf­tig und hat auch kei­ne all­ge­mei­ne Gültigkeit, son­dern gilt nur für den Antragssteller [sic], hieß es…«
welt​.de (4.2.)

Eine Pressinformation des Gerichts ist hier nach­zu­le­sen. Interessant: "Auch in der Sache feh­le es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Grundlage."

Klatsche für die Stadt Karlsruhe – Die Spaziergänge wurden zu Unrecht in Karlsruhe verboten, so das Gericht – Jetzt will aber die Stadt reagieren.

Das ist zu lesen am 29.1. auf karls​ru​he​-insi​der​.de:

»Die Stadt Karlsruhe will unan­ge­mel­de­te und als «Montagsspaziergänge» dekla­rier­te Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung wei­ter­hin verbieten.

Sie geht vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, nach der die ent­spre­chen­de städ­ti­sche Verfügung ungül­tig ist. „Klatsche für die Stadt Karlsruhe – Die Spaziergänge wur­den zu Unrecht in Karlsruhe ver­bo­ten, so das Gericht – Jetzt will aber die Stadt reagie­ren.“ weiterlesen

Saar-OVG setzt 2G-Regel für Einzelhandel im Saarland aus

»Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tag – 2 B 295/21 – einem Eilantrag meh­re­rer saar­län­di­scher Fachmärkte für Elektronikartikel auf vor­läu­fi­ge Außervollzugsetzung der Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandels-geschäf­ten nach der 2G-Regelung statt­ge­ge­ben. Nach der bean­stan­de­ten Bestimmung ist nicht-immu­ni­sier­ten Personen der Zutritt unter ande­rem zu den Elektronikmärkten ver­wehrt (sog. 2G-Konzept). Die Entscheidung bedeu­tet, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel gene­rell nicht mehr anzu­wen­den ist. „Saar-OVG setzt 2G-Regel für Einzelhandel im Saarland aus“ weiterlesen

„Rechtswidrig“: Gericht kippt 2G-Regel an Universitäten

»Das Verwaltungsgericht Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg ab der kom­men­den Woche aufgehoben.

Dass unge­impf­te Studierende durch das „Einfrieren der Alarmstufe II“ in der Coronaverordnung weit­ge­hend von Präsenzveranstaltungen aus­ge­schlos­sen wür­den, sei vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig, erklär­te der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hat­te ein nicht immu­ni­sier­ter Student. „„Rechtswidrig“: Gericht kippt 2G-Regel an Universitäten“ weiterlesen

Bayern: 2G-Regel im Einzelhandel komplett ausgesetzt

»Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt vor­erst 2G-Regel im Einzelhandel
München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für den Einzelhandel vor­läu­fig außer Kraft gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts statt. Entsprechend der bis­lang gel­ten­den baye­ri­schen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf in den Einzelhandel grund­sätz­lich nur, wer gene­sen oder geimpft ist. Ausgenommen sind Läden mit Waren des täg­li­chen Bedarfs. Durch die­se Regelung sah die Antragstellerin ihre Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz ver­letzt. Die Richter gaben ihr recht und begrün­de­ten das damit, dass in der Verordnung nicht klar genug gere­gelt sei, wel­che Geschäfte zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren. Staatskanzleichef Herrmann kün­dig­te gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung an, dass die 2G-Regel im Einzelhandel kom­plett aus­ge­setzt wird. Eine FFP2-Maskenpflicht blei­be aber wei­ter bestehen.«
br​.de (19.1.)

Stuttgarter Gericht kassiert Verbot von „Corona-Spaziergängen

»Stuttgart – . Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht ange­mel­de­ter Versammlungen statt­ge­ge­ben. Auch für sol­che Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen wür­den die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gel­ten, teil­te das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der blo­ße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch kei­ne unmit­tel­ba­re Gefährdung der öffent­li­chen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ feh­le eine trag­fä­hi­ge Gefahrenprognose, beschied das Gericht. „Stuttgarter Gericht kas­siert Verbot von „Corona-Spaziergängen“ weiterlesen

Gericht: Corona-Antikörper reichen für Genesenen-Nachweis nicht aus

Unter die­sem Titel ist am 10.1. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de zu erfah­ren, daß Grundrechte ohne Spritze bzw. Stempel von Christian Drosten nicht zu haben sind.

»„Die Grundrechte des Antragstellers müs­sen in der der­zei­ti­gen Phase der Pandemie zurück­tre­ten“, heißt es in dem Beschluss.«

„Gericht: Corona-Antikörper rei­chen für Genesenen-Nachweis nicht aus“ weiterlesen

Gericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium

Allerdings bestä­tig­te das OVG in Greifswald die 2G-Regeln, wie am 7.1. auf nord​ku​rier​.de zu lesen ist:

»Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) hat Teile des Corona-Stufensystems der Landesregierung gekippt. Die Richter kri­ti­sie­ren, wie die Auslastung der Kapazitäten auf den Intensivstationen (ITS) bemes­sen wird. Entsprechende Regelungen sei­en außer Vollzug gesetzt, teil­te das Gericht am Freitag mit. „Gericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium“ weiterlesen