OVG Münster kassiert pauschales Versammlungsverbot in Köln

rp​-online​.de meldet:

»Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das pau­scha­le Versammlungs­verbot von Gruppen über 100 Personen in Köln auf­ge­ho­ben. Wie das Gericht bekannt­gibt, wur­de damit zwei Beschwerden statt­ge­ge­ben von Antragstellern, die für Mittwoch Kundgebungen und einen Aufzug in Köln ange­mel­det haben.

Dem Gerichtsbeschluss zufol­ge ist auch die pau­scha­le Maskenpflicht für alle Teilnehmenden rechts­wid­rig. Das Gericht argu­men­tiert, dass je nach Ort und Anlass der Versmmlung [so im Original, AA] eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfor­der­lich sein kann oder auch nicht. Dies bedür­fe jedoch der Einzelfallprüfung. Ein pau­scha­les Verbot gebe die Verordnung des Landes nicht her. Das Gericht sieht in der Situtation in Köln kei­ne aus­rei­chend gro­ßen Unterschiede zur Situation im Land, die eine sol­che Verschärfung rechtfertigten.

Der Senat der Stadt kön­ne aber unab­hän­gig davon im Einzelfall not­wen­di­ge infek­ti­ons­recht­li­che Schutzmaßnahmen anord­nen.«

Update: Ein Leser weist dar­auf hin, daß der Artikel in der Rheinischen Post um 12:17 erschie­nen ist. Zu die­ser Zeit war das jecke Treiben in den Redaktionen gut eine Stunde zugan­ge. So wird die Benennung eines "Senats der Stadt" erklär­lich. Vielleicht wur­de es im Suff aber auch damit ver­wech­selt: "Der Senat ist eine sta­bi­le und wich­ti­ge Größe im Gefüge der EhrenGarde der Stadt Köln."

(Hervorhebung nicht im Original.)

Maskenpflicht in Düsseldorf gekippt – nur für den Kläger

Haben die nen Vogel?Auf rp​-online​.de ist heu­te zu lesen:

»Das Verwaltungsgericht hat am Montag ent­schie­den, dass die Maskenpflicht im gesam­ten Düsseldorfer Stadtgebiet rechts­wid­rig ist. Das bedeu­tet aber nicht, dass nun alle Düsseldorfer von der Maske befreit sind – das Urteil gilt nur für die Person, die den Antrag gestellt hat.

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Unrechtmäßig in Quarantäne

»Die Corona-Pandemie bringt vie­le Einschränkungen: Abstandsgebote, Einreisebeschränkungen, sogar die Schließung von Einrichtungen. Die Frage, was recht­mä­ßig ist und wann die Grenzen der Verhältnismäßigkeit über­schrit­ten sind, beschäf­tigt seit Pandemie-Beginn die Gesellschaft. In Mainz gibt es nun einen Fall, bei dem Eltern und Personal gegen eine Quarantäne-Verordnung Widerspruch ein­leg­ten – mit Erfolg…«

Das berich­tet am 1.10. swr​.de.

»Hat die zustän­di­ge Kreisverwaltung Mainz-Bingen hier also einen Fehler gemacht? "Die haben es sich ein­fach gemacht – eine pau­scha­le Entscheidung getrof­fen, ohne ein­zel­ne Kontakte nach­zu­ver­fol­gen", sagt Jona-Caspars Vater, der Intensivmediziner Rainer Gatz. Die Erzieherin, die posi­tiv auf das Coronavirus gete­stet wur­de, habe Jona-Caspars Gruppe näm­lich nie betreten…

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Schülerin will Maskenpflicht – und scheitert vor Gericht

Es kann nur so sein, daß die Schülerin das Prinzip der para­do­xen Intervention ange­wandt hat: Schlagt sie mit ihren eige­nen Waffen (s. Paradoxe Intervention). swr​.de berichtet:

»Unter ande­rem hat­te die Schülerin einen Mindestabstand auch unter Schülern sowie zwi­schen Schülern und Lehrkräften, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht sowie die Sicherstellung einer dau­er­haf­ten Belüftung ein­ge­for­dert. Das Abstandsgebot hat­te die Landesregierung zum Start des Schuljahres auf­ge­ho­ben, ein Mund-Nasen-Schutz muss ledig­lich auf dem Schulgebäude und im Pausenhof getra­gen wer­den, nicht aber wäh­rend des Unterrichts.«

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat den Eilantrag der Schülerin vom 11. September zurückgewiesen.

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Gericht: Hunderte Eltern in Dortmund sitzen unberechtigt in Quarantäne – keine Sippenhaft

Das ist heu­te auf focus​.de zu lesen:

»10.18 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in letz­ter Instanz einer Frau recht­ge­ge­ben, die gegen das Ausgehverbot in Zusammengang mit Corona-Infektionen an einer Schule in Dortmund geklagt hat­te. Das geht aus einem Beschluss her­vor, der FOCUS Online vorliegt.

Bei einer Party hat­ten sich dut­zen­de Oberstufenschüler mit dem Coronavirus infi­ziert. Es muss­ten nicht nur ihre Mitschüler in Quarantäne, son­dern das Dortmunder Gesundheitsamt schick­te auch deren Eltern und Geschwister in die ange­ord­ne­te Isolation.

Diese groß­zü­gi­ge Auslegung der Quarantäne-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts woll­te das Oberverwaltungsgericht nicht fol­gen. "Die Beschwerde hat kei­nen Erfolg. Sie ist unbe­grün­det." Man kön­ne zwar mit einer guten Begründung im Einzelfall von der Empfehlung abwei­chen, aber nicht pau­schal – kei­ne Sippenhaft. Denn eine Erklärung hat­te die Stadt Dortmund nicht gelie­fert. Da es sich um die letz­te Instanz han­delt, ist die Gerichtsentscheidung nicht anfechtbar.

"Sie [die kla­gen­de Frau] selbst sei kei­ne Kontaktperson der Kategorie I, für die nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktpersonennachverfolgung ein 'erhöh­tes Infektionsrisiko' infol­ge eines Kontakts mit einer infi­zier­ten Person bestehe und für die des­halb eine häus­li­che Absonderung von 14 Tagen emp­foh­len wer­de", heißt es in dem Beschluss des OVG vom Dienstag. Sie lebe zwar mit ihrer Tochter in einem Haushalt, aller­dings sei die­se bis­lang nicht posi­tiv gete­stet wor­den und damit nicht nach­weis­lich infi­ziert. Die Tochter gilt jedoch als Kontaktperson der Kategorie I, weil sie im Schulunterricht Kontakt zu einer nach­weis­lich infi­zier­ten Mitschülerin hat­te.«

Gericht kippt Maskenpflicht an Jenaer Schulen

Das teilt heu­te der Tagesspiegel mit:

"Jenaer Schüler brau­chen kei­nen Mund- und Nasen-Schutz im Unterricht mehr zu tra­gen. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Gera per Eilverfahren ent­schie­den. Die Vorschrift in der jüng­sten Allgemeinverfügung der Stadt wur­de für rechts­wid­rig erklärt, wie Gerichtssprecher Bernd Amelung der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Aufgrund der aktu­ell gerin­gen Infektionszahlen in der Stadt sei kei­ne Notwendigkeit für eine solch ver­schärf­te Hygienevorkehrung im Unterricht gege­ben, hieß es zu Begründung. Die Stadt hat­te mit der seit Wochenbeginn gel­ten­den Maskenpflicht im Unterricht einen Sonderweg beschrit­ten. Dagegen war die Freie Waldorfschule Jena juri­stisch vorgegangen.

Die Stadt Jena erken­ne die Gerichtsentscheidung an, teil­te ein Stadtsprecher am Abend mit. Unverändert hal­te die Stadt aber den Ansatz für rich­tig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung die Verbreitung der Aerosole in geschlos­se­nen Räumen abschwä­chen kön­ne. Im Lichte der Entscheidung wer­de die Stadt ihre bis zum 10. Mai gül­ti­ge Verfügung über­ar­bei­ten. (dpa)"